ja, hab ich eben auch dran gedacht...lustig......da wäre der Gewerbetreibende dann im Vorteil wg. Verlustverrechnungsmöglichkeit
Selbstverständlich können auch private Verluste bei der Münzspekulation innerhalb Jahresfrist steuerlich geltend gemacht werden. Selbst Auto, Computer und andere Gebrauchsgegenstände, die innerhalb Jahresfrist mit Verlust veräußert werden, können steuerlich geltend gemacht werden. Ich überlege schon, ob ich mein innerhalb Jahresfrist angeschafftes Autos wieder kurzfristig verkaufen sollte. Diese Verluste sind bis 2012 gegen Spekulationsgewinne anrechenbar. Wer es nicht glaubt, schaue selber nach und prüfe, was an Privatsachen noch vor Jahresfrist mit Verlusten weg kann. Gilt übrigens nur noch für bis zum Jahresende 2008 angeschaffte Güter.
BFH-Urteil vom 22.4.2008, Az.IX R 29/06, DStR 2008,1191