Hallo Leute,
Ich habe für meine selbstbewohnte Eigentumswohnung einen Immobilienkredit aufgenommen, mit 15-jähriger Zinsbindung, den ich seit 5 Jahren abbezahle. Nun möchte ich den Kredit vorzeitig kündigen, also nicht erst nach 10 Jahren, um die Wohnung belastungsfrei verkaufen zu können, was – wenn ich richtig informiert bin - ein Grund für eine vorzeitige Kündigung ist, den die Banken akzeptieren müssen. Die Vorfälligkeitsentschädigung wäre für mich kein Problem. Den Verkaufserlös möchte ich für den Umbau einer anderen Immobilie verwenden, die ich erben werde. Um einen möglichst guten Preis zu erzielen, möchte ich mir bei dem Verkauf zum einen Zeit lassen, zum anderen könnte es sein, dass sich die Erbschaft (oder auch Schenkung) noch um einige Zeit verzögert. Letztendlich wäre es auch nicht völlig ausgeschlossen, dass sich meine Pläne diesbezüglich ändern.
Dies würde bedeuten, dass ich möglicherweise erst viele Monate nach der von mir beabsichtigten Kreditkündigung den Grund, den ich dafür geltend gemacht habe, realisieren würde – vielleicht sogar gar nicht. Anders ausgedrückt: es könnte sein, dass ich den Kredit mit der Begründung „Verkauf des Objekts“ kündige und dieses gar nicht verkaufe.
Meine Frage ist nun, ob sich daraus für mich irgendwelche Nachteile ergeben könnten bzw. ob die Bank den von mir behaupteten beabsichtigten Verkauf nachprüfen kann und dies auch üblich ist.
Kennt sich da jemand aus ? Vielen Dank für die Hilfe.
Gruß k-9