Vorzeitige Kündigung von Immobiliendarlehen

  • Auf unsere Nachfrage hin hat man uns letzte Woche eine sofortige Rückzahlung OHNE Vorfälligkeitsentschädigung angeboten.
    Versteht das jemand?


    Diese Auskunft hatte ich aufgrund einer Sonderzahlung auch ( ca 4 Monate zuvor) - als es zum Tragen kam wurde verrechnet: Gebühren (€ 200) - Zinsdifferenz ( mein Zinssatz war ca 3,5%) = ca. € 100,--


    Frag nach ob auch keine Gebühren anfallen wenn nein ist das natürlich Klasse ... :thumbup:


    gruß
    goldei

  • Das ist echt ein Interessanter Fall. Ich kann mir dazu einige Mögliche Erklärungen vorstellen. Zum Beispiel das der Kredit damals zu einem sehr niedrigen Zinssatz angeboten wurde und man momentan viel mehr bekommt - was aber unlogisch wäre aufgrund der aktuellen Kreditlage. Auch der aktuelle Immobilien Markt ist viel schlechter als vor einigen Jahren.
    Ich kann nur vorschlagen nehmt das Angebot an, denn ihr habt doch auch nur Vorteile dadurch.

  • Erklärung: Die Banken brauchen Bares.
    Bei mir hat die DSL- Bank auch einer vorzeitigen Rückzahlung ohne Entschädigung und Gebühren zugestimmt - Summe lag bei etwas über 50 T€.

    "Die Zuweisung von Macht sollte von den Banken genommen und wieder auf die Bevölkerung übertragen werden, der sie eigentlich gehört." – T. Jefferson

  • Ich warte jetzt auf meine Bank , das die mir eine Rückzahlung anbieten :D mit 10% Nachlass der Altlast :D


    mal abwarten :D vor einiger Zeit gab es auch noch keine Abwrackprämie :D für Autos :D


    die Banken müssen ihr Eigenkapital auf stocken :D und brauchen Bargeld in richtiges Papier und nicht nur in Zahlen :D Bilanzen :D


    Stehen die Banken kurz vor der Pleite :hae: könnte man sich jetzt die Frage stellen ;) :hae: :D


    Gruss


    alibaba :D

    " Wo ich willkommen bin' lass ich mich nieder ,ansonsten geh ich wieder " ;)


    " jeden Morgen steht die Lüge als erste auf ,bis die Wahrheit ausgeschlafen hat " :D


    "Ich bin für mein Textinhalt verantwortlich ,nicht für das was du verstehst" 8o

  • Ich würde aber die Hypothek/Grundschuld niemals löschen lassen - mit der Löschungsbewilligung haltet ihr einen Teil der Immobilie,mobil.



    Wer weiss schliesslich was für Zwangsabgaben und Steuern,die sich noch einfallen lassen!!



    gruss

  • Fragen wir mal der Einfachhalt mal Wiki nach der Grundschuld:

    Mist, auf dem Laptop im WZ will die Verlinkerei nicht klappen, egal.... Kleo !!!!!!... was hast Du mit dem Ding angestellt hier :boese:
    Zum Thema zurück, ich würd sogar empfehlen, die Grundschuldhöhe von Zeit zu Zeit zu aktualisieren über den Notar, ganz offiziell... schaut mal ganz genau in Eure Kreditverträge, und wehe das Ding wird noch verkauft durch die Bank !!!
    Wünsche
    ...einen goldigen Tag
    Tut

  • Es tut der Bank am meisten weh wenn der Eintrag gelöscht ist...für was brauchst du denn den Dreck noch.


    Du zahlst ja gerade zurück ..damit dat Dingens frei wird.


    cu DL...sind hier nur noch Bekloppte unterwegs?????????? :wall: :wall: :wall:

    nein patrone, hier ist fast niemand bekloppt. grundschulden bleiben schön drauf, alles andere ist kurzsichtig. erst eine grundschuld auf einer immobilie eröffnet dir alle jene spielmöglichkeiten, die eine immobilie erst so richtig interessant machen. die grundschuld darf natürlich nicht mehr in bankenhand sein aber dafür reicht die löschungsbewilligung völlig aus. in der hand des grundstückseigentümers eröffnet sie dann ungeahnte möglichkeiten. aber das ist ein langes thema. jedenfalls gibt es genügend menschen, die alles andere als bekloppt sind, die trotz barkauf der immobilie als erstes eine dicke grundschuld bestellen. und dann kannst du mal versuchen an deren millionenvermögen zu kommen. da muss dann sogar unser aller peer oder sein nachfolger das handtuch werfen.

  • Hallo Goldmob,

    Zitat

    ...die grundschuld darf natürlich nicht mehr in bankenhand sein aber dafür reicht die löschungsbewilligung völlig aus. in der hand des grundstückseigentümers eröffnet sie dann ungeahnte möglichkeiten.

    Könntest du zu den ungeahnten Möglichkeiten konkreter werden und dazu Stellung nehmen. Hintergrund: In meiner Hand befindet sich die Löschbewilligung und ich habe lange überlegt, ob ich die Grundschuld austragen soll. Welche Nachteile habe ich bei einer Löschung? Ein wenig Unbequemlichkeit mit der Austragung und den Gebühren in einer Höhe, die nach einem früheren Posting von Fragezeichen unbedeutend sind. Diese Gebühren erspare ich mir bei Nichaustragung, aber binde mich an die Kreditbank, die im Grundbuch eingetragen ist.


    Nachdem mir nun die neuen AGBs des Finanzinstituts untergejubelt worden sind, habe ich mir die alten Beiträge von W. Schlegel zu diesem Thema zu Gemüte geführt und an die neuen Pfandrechtparagraphen gedacht. In den damaligen Beiträgen wurde ständig mit akzessorisch argumentiert.


    Der verknüpfte Begriff mit der Grundschuld ist Fiduziarität:

    Zitat

    Unter einer fiduziarischen Sicherheit versteht man im Kreditgewerbe eine abstrakte Sicherheit, die nicht vom Bestehen einer Forderung oder Verbindlichkeit abhängig ist, deren Verwertung jedoch nur bei Säumnis erfolgen darf. Solche Sicherungsrechte sind das Vorbehaltseigentum, das Sicherungseigentum, die zur Sicherung erlangte Forderung (Sicherungszession) und die Grundschuld. Abstrakte Sicherheiten bleiben bestehen, auch wenn die ursprüngliche Forderung getilgt wurde, und können somit als Sicherheiten für neue Verbindlichkeiten herangezogen werden.

    Das interpretiere ich mit; Obwohl die Verbindlichkeiten getilgt sind, tritt nach dem neuen Pfandrecht die Kopplung der Grundschuld sofort in Kraft. Was ist deine Löschbewilligung noch wert? Ich bin schwer ins Grübeln geraten.


    Was erahne ich an vorhandenen Möglichkeiten nicht?

  • die löschungsbewilligung kannst du jederzeit einsetzen. wenn also deine bank oder sonstwer die zwangsversteigerung betreiben sollte (so blöd sind die im übrigen auch nicht), dann legst du dem gericht die löschungsbewilligung vor und der zwangsversteigerungsvermerk ist sofort gelöscht und die zuständigen banker haben ein strafverfahren am hals.



    zu den möglichkeiten, die grundschulden bieten, kann ich hier leider nichts sagen. da geraten wir an die grenzen von rechtsberatung, die hier nicht zulässig ist. nur soviel: es gibt ungeahnte möglichkeiten, von denen die meisten dem missbrauch für allerhand tür und tor öffnen. immobilien wechseln wirtschaftlich quasi ohne grundbuch den besitzer, etc.

  • Was ist denn nun daran so schwer zu verstehen??



    Hast Du eine unbezahlte Hypothek/Grundschuld am Hals - kann die Bank und Arbeitgeber fast alles mit Dir machen :!:




    Hast Du das Grundbuch schuldenfrei - eröfnest Du Dritten die Möglichkeit rein zu pfänden-Finanzamt ist heute sehr schnell damit.Nur mal angenommen,es würden Zwangsanleihen auf Vermögen festgelegt werden? Dann würde die Grundschuld doch abgezogen werden [smilie_happy]




    Hast Du allerdings eine Grundschuld,die durch die Loschungsbewilligung gedeckt ist - bist Du nach allen Seiten frei! Du kannst innerhalb weniger Stunden deine Immobilie - mobil machen - klingels endlich :wall:



    gruss



    der Bekloppte :thumbup:

  • Hallo kalle14,


    ich möchte Goldmob nicht in Verlegenheit bringen, daher habe ich nicht weiter nachgebohrt. Wenn ich normalerweise nur an Regelverstöße denke, hat man mich schon am Schlafittchen gepackt.

    Zitat

    Nur mal angenommen,es würden Zwangsanleihen auf Vermögen festgelegt werden? Dann würde die Grundschuld doch abgezogen werden

    Denkste, dazu hatte ich einen Rechtsanwalt befragt und erntete ein Kopfschütteln. Warum weiß ich bis heute nicht, aber bei einer Grundschuld wird doch sofort der Gläubiger befragt, da viele Schuldner entgegen Tuts Meinung die Grundschuld nicht anpassen. Unterschätze deine Gegener nicht.


    Über Zwangsanleihen habe ich nur ungesundes Viertelwissen und lebende Erfahrungen gibt es nur aus der Zeit nach dem WK II ( 1948 ), die nicht so ohne weiteres auf unsere Zeiten übertragbar sind. Ganz habe ich die damaligen Verhältnisse nicht verstanden, aber die Zwangsanleihe war wohl nur auf schuldenbelastetes Eigentum angewandt worden zu sein. Da spielt die Währungsreform eine Rolle, da die Darlehensschulden nicht entwertet werden sollten. Andernfalls wäre es keine Zwangsanleihe, sondern ein Enteignung. Damals gab es schon mächtige Lobbyisten auf Seiten der Siegermächte. Vielleicht hat jemand den besseren Durchblick und kann mir die Historie näher bringen.


    Auch mit Löschbewilligung brauchst du einen Notar.

  • mal angenommen ich hätte eine immobilie auf die man eine zwangsanleihe packen wollte. da könnte es nun passieren, dass eine alte grundschuld, die nach wie vor besteht, abgetreten würde. denn man merke, grundschulden können im grundbuch für die xy-bank stehen und tatsächlich meiner mutter zustehen. und meine mutter kann die sogar weiter abtreten an ihre mutter und die, naja... du verstehst schon. am ende kann die grundschuld sonstwo sein. z.b. hat am ende des tages möglicherweise ein ausländischer geldgeber als sicherheit für ein darlehen an meine mutter, die grundschuld bekommen, die meine mutter von mir, für ein darlehen oder sonst was usw. gekriegt hat. damit ist meine immobilie nun leider nichts mehr wert. von mir aus kann man die auch zwangsversteigern, denn der erlös fließt zu 100% ohnehin an den grundschuldinhaber. dann kann der deutsche fiskus natürlich den vermögenswert der grundschuld bei dem ausländischen forderungsinhaber einfordern. das kann man machen, muss man aber nicht... wie ein deutscher comedian sagen würde.
    du siehst schon, dieses völlig frei erfundene szenario eröffnet mir die möglichkeit meine immobilie ziemlich flüssig zu halten. und zwar ganz legal. manch einer missbraucht diese konstruktionen natürlich. ergänzungen nicht ausgeschlossen. außerdem geht das auch andersherum. manch einem sollen defacto immobilien gehören, bei denen er nicht im grundbuch steht. ein wirklich weites feld, auf das man sich aber nicht ohne fundierte kenntnisse wagen sollte, weil da sehr sehr viel falsch gemacht werden kann. du ahnst es schon: es kommt auf den einzelfall an und ein generelles handlungsmuster gibt es nicht.
    festhalten kann man aber, dass immobilien alles andere als immobil sind, wenn man grundschulden (und nicht hypotheken) einzusetzen weiß.

  • mal angenommen ich hätte eine immobilie auf die man eine zwangsanleihe packen wollte. da könnte es nun passieren, dass eine alte grundschuld, die nach wie vor besteht, abgetreten würde. denn man merke, grundschulden können im grundbuch für die xy-bank stehen und tatsächlich meiner mutter zustehen. und meine mutter kann die sogar weiter abtreten an ihre mutter und die, naja... du verstehst schon. am ende kann die grundschuld sonstwo sein. z.b. hat am ende des tages möglicherweise ein ausländischer geldgeber als sicherheit für ein darlehen an meine mutter, die grundschuld bekommen, die meine mutter von mir, für ein darlehen oder sonst was usw. gekriegt hat. damit ist meine immobilie nun leider nichts mehr wert. von mir aus kann man die auch zwangsversteigern, denn der erlös fließt zu 100% ohnehin an den grundschuldinhaber. dann kann der deutsche fiskus natürlich den vermögenswert der grundschuld bei dem ausländischen forderungsinhaber einfordern. das kann man machen, muss man aber nicht... wie ein deutscher comedian sagen würde.
    du siehst schon, dieses völlig frei erfundene szenario eröffnet mir die möglichkeit meine immobilie ziemlich flüssig zu halten. und zwar ganz legal. manch einer missbraucht diese konstruktionen natürlich. ergänzungen nicht ausgeschlossen. außerdem geht das auch andersherum. manch einem sollen defacto immobilien gehören, bei denen er nicht im grundbuch steht. ein wirklich weites feld, auf das man sich aber nicht ohne fundierte kenntnisse wagen sollte, weil da sehr sehr viel falsch gemacht werden kann. du ahnst es schon: es kommt auf den einzelfall an und ein generelles handlungsmuster gibt es nicht.
    festhalten kann man aber, dass immobilien alles andere als immobil sind, wenn man grundschulden (und nicht hypotheken) einzusetzen weiß.

    Letztendlich sitzt der Staat am längerem Hebel!
    Und wenn dem Fiskus die Phantasie ausgeht, kommt er Dir mit § 42 AO.
    Gruß Henry

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