kurze steuerliche Betrachtungsweise beim Kauf von Palladium und Platin in Deutschland

  • Der Handel unterliegt grundsätzlich dem inländischen vollen Steuersatz in Höhe von derzeit 19% Umsatzsteuer (auch bekannt als Mehrwertsteuer). Es gibt keine Befreiung nach § 4 UStG und es gibt auch keine Ermäßigung (§ 12 (2) UStG i.V.m. Anlage 2 UStG). Natürlich ist dies von Privatperson zu Privatperson etwas anders. Nur wird auch bei diesem "Handel" letztlich zwangsläufig ein Preis entstehen der den öffentlichen / gewerblichen Preisen ähnlich sein wird.


    Bezieht man diese Metalle aus einem Drittland (also einem Nicht-EU-Land wie z.B. Schweiz, Australien, USA, Canada, etc.) so fällt bei der Einfuhr oben genannte Umsatzsteuer auch an wenn der Zoll diese Einfuhr konkret erfasst. Nur heißt sie dann "Einfuhrumsatzsteuer" - ist aber letztlich das Gleiche und auch im UStG geregelt. Sie wird vom deutschen Zoll nach Wertfestellung (Ware zuzüglich Nebenkosten wie Versand etc.) festgesetzt und auch für die Einfuhr erhoben (muß gezahlt werden).


    Grundsätzlich wird dann auch noch eine Verzollung mit einem Zollsatz geprüft. Jedoch sind sowohl Platin als auch Palladium derzeit ( 2008 ) solange es sich um das reine Metall in Anlage-Münz oder Barrenform handelt (nicht weiterverarbeitet / Schmuck etc.) zolltechnisch komplett befreit (Siehe KN-Code: 7110).


    Vermögensteuer auf den Besitz fällt derzeit in Deutschland keine an.


    Also kurz:

    Umsatzsteuer bei Erwerb - ja
    Zoll bei Erwerb - nein
    Vermögensbesteuerung - nein


    Soweit so gut: Das sollte nicht ignoriert, sondern berücksichtigt werden bei der Kaufentscheidung. Das es sich dennoch sehr lohnen kann - haben bereits genügend andere Forenteilnehmer beschreiben.


    "Jeder ist seines Glückes eigener Schmied"

  • ich habe heute einen palladium maple bekommen. der letzte ging dem zoll durch die finger :D heute haben sie zugeschlagen.


    was mich aber wundert:
    früher haben sie immer einen brief geschrieben, über die genaue wertangabe und gegebenenfalls eine ebay nummer. diesmal brauchten die das scheinbar nicht, die wußten genau, wieviel ich bezahlt habe 8o (den exakten wert samt porto).


    jetzt zu meiner frage. wie kamen die an diese daten?

  • Hi austrojerk,


    was was denn alles in der Sendung drin? Wenn es da einen Hinweis auf die Auktion, und vielleicht sogar noch die Artikelnummer zu finden war, brauchst Du dich nicht zu wundern. Der Zo l l heini, mit dem ich es beim letzten Mal zu tun hatte, hat zu meiner totalen Verwunderung die
    Ebay-Seiten aufgerufen, um einen Referenzpreis zu finden. Dabei hat er sich dann aber wieder viel zu doof angestellt, und mich mit ein paar Eurönchen entlassen.
    Die werden langsam aber sicher auch heller. Wobei, in einem Zo l l bescheid vom Jahr 2006 stand mal, nachdem der Depp sagte:
    "Oh, das ist sogar Palladium" - Sammlermünze, jedoch nicht aus Edelmetall.
    Bislang hatte ich schwein, es wird aber zunehmend schwieriger!


    Gruß
    PC

    "Gold glänzt nicht mehr als sicherer Hafen" - stellten die Analysten von Dresdner
    Kleinwort in einem Marktkommentar fest.
    02.03.2007 ntv- HP

  • also wenn eine rechnung dabei war, hat die der zoll einbehalten, jedenfalls hatte ich keine rechnung mehr im kuvert.


    beim wert stand: "statistischer wert". und das haben sie dann versteuert. zum glück aber nur mit 10% EUSt, und keine MwSt :D sonst wäre es ja wahnsinn....



    wie ist das, wer weiß bescheid...


    wenn ich die münze zurückgebe (14tägiges rückgaberecht), wie schauts dann mit den zollgebühren aus? bekommt man die dann zurück?

  • Interessant was es für Erfahrungen hierzu gibt


    10% EUSt gibt es in Deutschland nicht. Es gibt zwar noch die sogenannten pauschalierten Steuersätze - aber nicht in diesem Berreich ...


    Hierbei handelt es sich um einen ermäßigten Steuersatz. Ich vermute mal es geht hier um einem Fall in Österreich, wo 10% angefallen sind. Warum in dem Fall dann auch noch ermäßigt besteuert wurde ist mir auf die Schnelle nicht nachzuvollziehen (österreichisches Umsatzsteuerrecht wollte ich an der Stelle aber nicht nachschauen. Ich bleibe bewusst bei Deutschlands Gesetzen). Eventuell ist dieses Metall in Österreich tatsächlich ermäßigt zu besteuern, oder dem Zoll ist dabei ein Fehler unterlaufen. Jedes Land hat seine eigenen Gesetze...


    Selbstverständlich ist Einfuhrumsatzsteuer = Umsatzsteuer = Mehrwertsteuer (also letztlich nur eine leicht andere Bezeichnung für ein und das Gleiche!). Insofern ist eben DOCH Mehrwertsteuer angefallen (es hieß nur leicht anders). Diese Grundprinzipien gelten in allen Binnenstaaten (EU-Staaten) wozu ja auch Österreich zählt.


    In Deutschland unterliegt Palladium und Platin grundsätzlich dem vollem Umsatzsteuersatz in Höhe von derzeit 19%. Wenn jedoch der Zoll bei einem Kauf von einem gewerblich tätigen Edelmetallhändler aus einem Drittland bei manch Glücklichen nicht Wind von dem Import einer solchen Ware bekommt und einfach weiter zugestellt wird ... Prima für dem Empfänger ... :-). Wirklich Glück gehabt! So etwas ist auch letztlich auch ein Glücksspiel... Nur der Zoll dürfte inzwischen immer aufmerksamer werden. Sie wollen ja dort auch "ihr Geld" verdienen ...


    Bei einer Platinunze, welche sagen wir mal für 1400 EUR + 10 Euro Versand in einem Drittland erworben wurde und wovon auch der Zoll "Wind" bekommt, sind ganz klar 1410 EUR zur Verzollung zu Prüfen und mit Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19% zu belasten.


    also:
    (Ware + Nebenosten) * Zollsatz = Zoll
    Ware + Nebenkosten + Zoll = BMG für Einfuhrumsatzsteuer


    Hier konkretes Beispiel:
    1 Platinunze wurd von einem Drittland für 1400,00 EUR + Versandkosten 10,00 EUR erworben. Grundlage für Zoll sind 1410,00 EUR. darauf der Zollsatz in Höhe von 0% ergibt 0,00 EUR Zoll. Somit ergibt sich eine BMG für die USt in Höhe von 1410,00 EUR. Der Umsatzsteuer-Steuersatz beträgt 19% und daher die Einfuhrumsatzsteuer 267,90 EUR. Das ergibt ein letztlichen Endbetrag in Höhe von 1677,90 EUR. Also der Zoll verlangt in dem Fall noch 267,90 EUR Einfuhrumsatzsteuer.


    Es ist sicher nicht witzig, wenn man nach einer Ersteigerung, wo man auf so etwas nicht hingewiesen wurde, so etwas noch feststellen darf (welcher Drittländer weist schon gern auf so etwas hin und verschlechtert sich damit seine Verkaufschancen - er hat ja somit sogar quasi Wettbewerbsvorteile gegenüber inländischen Verkäufern, da er ja sogar teilweise billiger anbieten kann ...).


    ---


    14 Tage Rückgaberrecht bzw. inzwischen sogar 1 Monat Rückgaberrecht in Deutschland beim Onlineversandhandel ist !!! INLÄNDISCHES RECHT !!!
    Das muss in anderen Ländern, besonders in Drittstaaten überhaupt nicht so sein ...


    Also: Viel Spaß beim Rumzanken mit dem Verkäufer auf der anderen Seite und beim Risiko eingehen diese Münze zurückzusenden und 1410 EUR auf der anderen Seite der Welt zu lassen. Na gut, wer einen Anwalt kennt, der sich auf internationales Recht spezialisiert hat und genug Geld und genug Zeit und ...


    Aber das Risko wäre mir persönlich zu hoch mich da rumstreiten zu müssen. Am Besten noch zum Schluß auf japanisch, arabisch oder gar noch Tsonga oder so ... :-). Wie schnell plötzlich dann kein deutsch oder englisch mehr verstanden werden könnte ... :) Was sind dann 267,90 EUR EinfuhrUSt dagegen? Ganz schnell übersteigen die Anwaltsgebühren + Nebenkosten auch den eigentlichen Warenwert ...


    ---


    FAZIT: Man hat dies Art von Stress gar nicht, wenn man nur aus EU-Staaten kauft! Also VORHER genau überlegen WAS man VON WO kauft und welche Konsequenzen es haben kann!


    .

  • ja, die palladium münze wurde in österreich verzollt, und dort wären es normal ja auch 20%, deshalb hat mich das verwundert :D


    das mit dem rückgaberecht ist mir ja bekannt, und deshalb frage ich mich ja, was denn wäre, wenn. weil viele amis bieten das ja auch an, und nun würde mich das eben von der zollseite interessieren :D


    wenn man außerhalb der eu kauft, muß man ja immer mit dem zoll rechnen, das war mir ja auch klar, aber meist rollen diese kleinen briefchen durch den zoll ;) und da kommt zur leidenschaft des sammelns noch der kick :D


    im übrigen bin ich grad etwas über die aktuellen preise geschockt :D ich habe die palladiums für 280 (knapp 420 dollars) euro bekommen, aus amerika, mal mit, mal ohne zoll :rolleyes:


    jetzt ziehn die schon richtung 500.... da schein palladium sich ja hinter platin mitzuhängen und profitiert momentan vom preisanstieg 8o

  • Zitat

    Original von austrojerk


    aber meist rollen diese kleinen briefchen durch den zoll ;)


    hätte ich vor einem jahr noch unterschrieben, mittlerweile stelle ich fest das vermehrt geöffnet wird......merkwürdigerweise alles ohne zolltechnische folgen............ habe so den eindruck die suchen andere sachen ;)

  • vielleicht ist es ja in der Tat so, dass sich tatsächlich beim Zoll diverse Mitarbeiter bei solchen "Briefen" noch keine größeren Gedanken zu dieser Problematik machen. Wäre ja auch irgendwie für den braven Endempfänger fairer so, da es letztlich ohnehin nur zu Anlagezwecken gilt.


    Aber praktisch hat längst der negative Trend mehr zu kontrollieren und zu besteuern begonnen - daher: immer damit rechnen, dass es besteuert wird ... :) Auch dann, wenn es nicht jedesmal passiert.


    Die rechtlichen Grundlagen hierzu stehen ja bereits schon oben.


    .

  • Ausübung eines eventuellen Rückgaberrechtes für Waren aus einem Drittland bei bereits erhobener Einfuhrumsatzsteuer


    An und für sich müsste auch hier die allgemein gültige Regel gelten: "Ohne Leistungsaustausch - keine Umsatzsteuer".


    Wenn also ein Vorgang komplett zurück abgewickelt wird, so fehlt im Endergebnis die Bemessungsgrundlage zur Besteuerung, da letztlich doch keine Leistungen getätigt wurden. Neben der gestellten Rechnung müsste es dann über dem Wege des Retourenprozesses durch die physische Rücknahme auch zu einer Gutschrift kommen. Wenn die Gutschrift sich auf genau die gestellte Rechnung bezieht und das daraus resultierende gezahlte Geld auch wieder zurücküberwiesen wurde - also letztlich alles auf "0" steht, so müsste von der vereinnahmenden Behörde auch eine gezahlte Einfuhrumsatzsteuer zurück erstattet werden (Nachweise über die Gutschrift / Rechnungskorrektur plus die kompletten Zahlungsvorgänge müssten aber schon erbracht werden). Welcher eventuelle Papierkrieg das aber nach sich zieht und nach genau welchen Kriterien man dies bis wann tun kann (Zeitraum/ Fristen), da bin ich mir nicht ganz sicher. Ich glaube das hängt auch ganz davon ab, wann und auf welche Art das Rückabwickeln letztlich durchgeführt wird. Besser ist auf jeden Fall dies so zeitnah wie möglich, am Besten innerhalb eines Monats dem jeweiligen Bescheidaussteller (i.d.R. Zollamt) anzuzeigen und natürlich zu beweisen.


    (Wenn bereits schon beim Zollamt die Annahme verweigert wurde erspart man sich natürlich gleich diese komplette Prozedur, da es gar nicht erst zu einen Bescheid der Einfuhrumsatzsteuer auf diese Ware kommen konnte. Wie jedoch der Absender darauf reagiert und ob er "Lust" hat das Ganze wieder zurück abzuwickeln ist eine andere Sache).


    Fazit: So zeitnah wie möglich alles erledigen!


    .

  • ich war auch letztens beim Zoll


    Habe für meine Freundin eine "Dior" Tasche abholen müssen..
    Der Zo ll Mann saß ebenfalls bei eBay und stöberte herum...
    Also ich habe mir die Artikel durchgelesen und bei meinem Fall wird der Versand nicht angerechnet und es gibt eine Freipauschale von unegfähr 25 euro oder so und dann muss nichts gezahlt werden! So auch ich nicht.


    mfg
    kreeya

  • Es handelt sich bezogen auf den oberen Fall um eine Vereinfachungsregelung wegen Geringfügigkeit.
    22 Euro beträgt dieser Grenzbetrag für Sendungen mit geringem Wert. Es werden aber in diesem Sektor hier (Edelmetalle) eher seltenst Werte von unter 22 Euro auftauchen!


    .

  • @Plasigo
    Ja,ihr glücklichen in Deutschland!
    Ihr kennt den MWSt-Satz auf Münzen mit 7%, und den auf Barren mit 19%!
    Wir kennen nur den von 20% auf alle,sogar unsere neue Anlage-Silberunze,der "Wiener Philharmoniker" ist bei uns in Österreich MWSt-Bedingt teurer als in Deutschland,sodass sich bei einen Deutschlandaufenthal ein Reimport lohnt.
    Wir in Österreich wissen wenigsten wo die Differenz zu Nennwert hinkommt,Gusi und seine Haberer bedanken sich dafür.
    Grüß an Finanzamt
    Dis Pater

  • Also, wer nicht grenzparanoid anonym agiert und eine Firma hat, kann auch EM Rücklagen bilden und dann die Mwst zurückholen.


    Dazu kurzer Dialog vor drei Wochen mit einem Betriebsprüfer:


    BP:Silber als Kapitalrücklage? Sehr ungewöhnlich.
    Antwort: Nicht ungewöhnlicher als Festgeld oder Aktien. Das Geld wurde doch auch schon versteuert!
    BP: Ich bewerte das als verdeckte Gewinnausschüttung.
    Antwort: Absolut in Ordnung, dann brauch ichs nach der Preissteigerung nicht zum gegenwärtigen Marktpreis einbuchen, wenn ich es verkaufe. Machen sie es genau so!
    BP: grunz
    Gruss BM

  • Also ich beabsichtige als Alleingesellschafter nicht in absehbarer Zeit die EM Positionen aufzulösen.
    Aber mal eine Frage: Wie würdest Du bei einer "Auflösung" den "Verkauf" an eine dritte Person natürlich unter Anrechnung der Mwst sehen.
    Wie weit unter Spotpreis ist das möglich? Könnten Ebay Privatverkäufe als Masstab herhalten?
    Den zufälligen Verkauf zum Tiefpreis eines Jahres hält mein Steuerberater für anrüchig, aber einmalig für unkritisch.
    MfG BM

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