Der Handel unterliegt grundsätzlich dem inländischen vollen Steuersatz in Höhe von derzeit 19% Umsatzsteuer (auch bekannt als Mehrwertsteuer). Es gibt keine Befreiung nach § 4 UStG und es gibt auch keine Ermäßigung (§ 12 (2) UStG i.V.m. Anlage 2 UStG). Natürlich ist dies von Privatperson zu Privatperson etwas anders. Nur wird auch bei diesem "Handel" letztlich zwangsläufig ein Preis entstehen der den öffentlichen / gewerblichen Preisen ähnlich sein wird.
Bezieht man diese Metalle aus einem Drittland (also einem Nicht-EU-Land wie z.B. Schweiz, Australien, USA, Canada, etc.) so fällt bei der Einfuhr oben genannte Umsatzsteuer auch an wenn der Zoll diese Einfuhr konkret erfasst. Nur heißt sie dann "Einfuhrumsatzsteuer" - ist aber letztlich das Gleiche und auch im UStG geregelt. Sie wird vom deutschen Zoll nach Wertfestellung (Ware zuzüglich Nebenkosten wie Versand etc.) festgesetzt und auch für die Einfuhr erhoben (muß gezahlt werden).
Grundsätzlich wird dann auch noch eine Verzollung mit einem Zollsatz geprüft. Jedoch sind sowohl Platin als auch Palladium derzeit ( 2008 ) solange es sich um das reine Metall in Anlage-Münz oder Barrenform handelt (nicht weiterverarbeitet / Schmuck etc.) zolltechnisch komplett befreit (Siehe KN-Code: 7110).
Vermögensteuer auf den Besitz fällt derzeit in Deutschland keine an.
Also kurz:
Umsatzsteuer bei Erwerb - ja
Zoll bei Erwerb - nein
Vermögensbesteuerung - nein
Soweit so gut: Das sollte nicht ignoriert, sondern berücksichtigt werden bei der Kaufentscheidung. Das es sich dennoch sehr lohnen kann - haben bereits genügend andere Forenteilnehmer beschreiben.
"Jeder ist seines Glückes eigener Schmied"