Nachdem im anderen Thread geschimpft wurde, ich solle einen eigenen Thred aufmachen, hiermit nun:
Meine Frage war gewesen:
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Alles anzeigenStimmt folgende Theorie (?):
=>
Geld ist bekanntlich Staatseigentum, d.h. der Staat ist Eigentümer, und
der aktuelle Inhaber des Geldes ist nur der Besitzer (Unterschied
Besitz-Eigentum siehe BGB), zumindest bei GeldScheinen, und kann diese
einkassieren, wenn er will:
http://de.wikipedia.org/wiki/Eigentum
=>
Wenn das auch für Münzen gilt, sind am Ende vielleicht Barren doch die
bessere Idee, trotz Steuer, weil diese kein StaatsEigentum sind,
sondern Eigentum des Besitzers ?
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Darauf Zweifler 0815:
Gehört zwar nicht in dieses Thema aber:
Nein, sobald das Geld (Scheine oder Münzen) rechtmäßig in deinen Besitz
gelangen, bist du nicht nur Besitzer und Nutzer, sondern auch
rechtmäßiger Eigentümer: nach § 903 BGB kann „der Eigentümer mit den
ihm gehörenden Sachen grundsätzlich nach Belieben verfahren“.
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Zweifler postete ungefähr folgenden Link:
http://de.wikipedia.org/wiki/Geld#Rechtliches_zum_Geld
aus dem hervorgeht, dass der EUR eine Ausnahme darstellt und tatsächlich Eigentum des Besitzers ist.
Aber:
=> Gilt das auch für die DM-Münzen, die so oft gehandelt werden, denn
=> auf den DM-Scheinen stand gleube ich was von Staatseigentum oder "Eigentum der Bank"
=> sind DM-Münzen Bankeigentum, bestünde demnach zwar das Recht, diese in EUR umzutauschen, aber die Bank (oder Staat) könnte andererseits evtl. per Erlass festlegen, dass die SilberMünzen (Eigentum der Bank) zurückzugeben sind
=> Quasi wäre der Besitzer der Münzen (der diese in der Tasche hat) nicht der Eigentümer, und daher auch nicht der Eigentümer des Silbergehaltes ! (Daher wären dann Barren besser als Münzen, weil Besitzer == Eigentümer)
Stimmt nun diese Theorie ? Und was ist mit den EM- GeldSorten aus anderen Ländern, die auf diese Weise mittels Banken- oder StaatsVerträgen (u. dergl.) in der Umlauffähigkeit eingeschränkt werden könnten ?
Am Ende kommt womöglich raus, dass der Gold/SilberMünzenBesitzer (ausser EUR) sein Material, rechtlich gesehen, wieder hergeben müsste ???