habe da auch noch kürzlich etwas gekauft, Abwicklung war optimal, perfekte Kommunikation, schnelle Lieferung.
Abholung ist ja immer möglich, insbesondere bei den hochpreisigen Münzen
Gruß konterbande
24. November 2024, 09:00
habe da auch noch kürzlich etwas gekauft, Abwicklung war optimal, perfekte Kommunikation, schnelle Lieferung.
Abholung ist ja immer möglich, insbesondere bei den hochpreisigen Münzen
Gruß konterbande
hab auch vor paar Wochen Kleinigkeit gekauft und es ging alles schnell und reibungslos, ich glaube man hat Dr.Neugebauer zu lange als Geheimtipp behandelt und viele wussten nicht mal das es ihn gibt als gute quelle für ausgesuchte Chinesen.
Das hat man jetzt davon.
Nachdem ich hier bezüglich Doc Neugebauer etwas beunruhigt war....und ein paar Jahre nichts bei ihm bestellt hatte....
....erst mal Testballon gestartet bzw. kleine Bestellung getätigt - Lieferung kam zuverlässig innerhalb einer Woche.
Es läuft halt jetzt alles unter "Sino-Consult".
Auch beim 2. Versuch (diesmal etwas größere Bestellung), da ich bei ein paar hübschen Goldpandas, die er wohl jetzt wieder vermehrt im Angebot hat, nicht widerstehen konnte, ging alles reibungslos über die Bühne.
Vereinbart hatte ich da aber sicherheitshalber (trotz der vielen km) die pers. Abholung.
Durfte da den Herrn Dr. Neugebauer persönlich kennenlernen - sehr korrekt und sympathisch.
Durfte da den Herrn Dr. Neugebauer persönlich kennenlernen - sehr korrekt und sympathisch.
Sehe ich genauso, Wie schon mal geschrieben, er kennt seine Kunden auch im Supermarkt und hat Zeit für ein paar Worte, Gut er wohnt in der selben Stadt wie ich...
Hat jemand die neue Domain vom China-Doc?
Unter http://www.bullionaer.de und http://www.sino-consult.de bekomme ich nur Fehlermeldungen. Wie lautet die neue Domain?
Hat jemand die neue Domain vom China-Doc?
Unter http://www.bullionaer.de und http://www.sino-consult.de bekomme ich nur Fehlermeldungen. Wie lautet die neue Domain?
die zweite Adresse (sino ..) ist aktuell. Wenn Du da eine Fehlermeldung bekommst ist das ein "persönliches" Problem. Hatte ich auch mal eine Zeitlang (je nach Rechner), hat sich aber von alleine bereinigt, kann also nicht sagen ob das am Browser oder an einer Einstellung im Browser oder an was anderem lag.
Gruß Konterbande
ging nur auch keiner ans Telefon, da passte dann eins zum anderen..., ich bin Ende der Woche ohnehin in Dortmund, da fahre ich da mal vorbei.
Hatte schon im Unternehmensregister geguckt, da gab es keine Änderung und unter Insolvenzbekanntmachungen stand nur was von einem Grundstücksverkauf in Kanada:
Zitat von Amtsgericht ArnsbergAlles anzeigenAmtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 21 IK 346/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Dr. Klaus Neugebauer, Stiftstraße 8, 58706 Menden
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Gründig, Zimmermannstraße 3, 08060 Zwickau
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 09.03.2017.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt bei Gericht einreichen:
Zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: Verkauf des Grundstücks Province Nova Scotia, Basin Road Whiteside, Lot 5, Richmond County, Kanada zu einem Kaufpreis von 15.000,00 €.Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufung der Gläubigerversammlung vom 07.02.2017 nebst Beschlussantrag verwiesen.Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg, Zimmer Nr. 137 eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Arnsberg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter http://www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
21 IK 346/15
Amtsgericht Arnsberg, 09.02.2017