Verkäufer will mich auf 5000 euro verklagen

  • Eigentlich ist die Sache ganz einfach, der Treadstarter hat jetzt 2 Möglichkeiten (je nach Nervenkostüm).


    1. Nichts machen, vielleicht kommt was vom Verkäufer, vielleicht auch nicht.
    2. Bereit erklären zu löschen.


    Möglichkeit 2 wäre sogar taktisch Klug, da eBay seit ein paar Wochen nichts mehr löscht.


    Wenn Du Dich bereit erklärst zu löschen, fällt der Klagegrund weg.

    Wie schon vorher gesagt wird es interessant wie zukünftig geurteilt wird, da in diesem Fall eBay der Störer des Rechtsfriedens ist.

  • Die Aussage von Mehlwurm und Kostu sind richtig. Lest also dort nach.


    Vonnullaufnix und David1978 bringen da etwas durcheinander.


    Obwohl die Ware ohne Mangel angekommen ist, handelt es sich trotzdem um eine Vertragsverletzung, wenn, wie
    angegeben und dafür bezahlt, der Versand nicht bei einem Versicherer versichert war.
    Wenn der gewerbliche Verkäufer "versichert" angibt und damit das gesetzliche Gefahrenrisiko für den Versand
    meint, ist das eine irreführende Angabe, die möglicherweise vor Gericht zur Erstattung der in der Versand-
    pauschale enthaltenen Versicherungsprämie führen könnte.


    Der gew. Verkäufer schließt ja nur deshalb eine Versicherung ab, um nicht gemäß Gesetz das Risiko des
    Warenverlustes übernehmen zu müssen, wozu er vielleicht gar nicht in der Lage ist.


    Der Käufer verlässt sich bei der Angabe "versichert" darauf, dass nicht der Händler den Schaden ersetzt,
    sondern der professionelle Versicherer. Falls dieser nicht erstattet, bleibt der Händler aber noch in der
    Haftung : also wäre die Ware 2-fach abgesichert.


    Viele würden den Vertrag überhaupt nicht eingehen, wenn sie wüssten, dass sie bei einem Verlust vom
    guten Willen und der Potenz des Händlers abhängen.


    Es wäre hier also eine negative und keine neutrale Bewertung angesagt. Eine solche Bewertung ist
    eine durch die Verfassung garantierte freie Meinungsäußerung, wenn sie den Tatsachen entspricht
    und keine Beleidigung enthält.


    Die Verhaltensweise des Händlers ist unseriös. Statt dem Kunden König die Versicherungspolice
    nachzuweisen, wird gleich mit Klage gedroht, die keinerlei Aussicht auf Erfolg hätte. Das ist tatsächlich
    grober Unfug (unfuck) und eine unanständige Drohkulisse.


    Ich würde in der Bewertung nachlegen : von neutral auf negativ.


    Grüße

  • Hallo Archie-Verschnitt,

    konnte deinen Beitrag bis auf die erste Zeile nicht lesen, da die Buchstaben zu groß und unförmig waren.
    Mehlwurm hat alles nennenswerte dazu gesagt, thread bitte schließen und großspuriges Geschwätz einstellen!


    Danke
    Clarius

  • Ich hatte vor einigen Jahren einen aehnlichen Fall, allerdings in ganz anderem Zusammenhang. Der Bergriff "Versicherung" oder "versichert" ist in Deutschland mehr oder weniger in der Verwendung geschuetzt.
    Versicherungen anbieten darf nicht jeder. Es bedarf dabei Genehmigungen von Behoerden (z.B. Bafin). Der Verkaeufer muss den Versand mit einer echten Versicherung eines Drittanbieters decken lassen (sprich er ist Vermittler der Versichrung) oder er ist selbst ein Versicherer, wenn er den Produkt-Versand mit "versichert" bewirbt und das Teil des Vertages wird. Anderfalls darf er meiner Meinung nach nur mit "abgesichert" oder "Verkaeufer haftet bei Verlust" o.ae. werben bzw. das zum Bestandteil des Vertrags machen.
    Eine Versicherungsgesellschaft hat gewisse Ruecklagen zu bilden und steht unter staatlicher Aufsicht. Ausserdem muessen Versicherungen Versicherungsbedingungen genehmigen lassen und die gehoeren dann zum Vertragsbestandteil der Versicherung. Wenn der Verkaeufer also versichert, wo sind bitte die Versicherungsbedingungen ?
    Der Verkaeufer haftet zwar ohne Versicherung bei Verlust, allerdings koennte er in Insolvenz gehen, den Ersatz zeitlich verzoegern, oder einfach nicht leisten. Was den Kunden erwartet, haengt von den AGB und Vertragsklauseln ab. Sicher irgendwann muesste der Verkaeufer den Wert im Schadensfall ersetzten , aber man haette dann schlechtere Karten, als bei einer echten Versicherung. Das Versicherungsrecht gilt nur, wenn auch eine echte Versicherung vorliegt.
    Eine Haendlerhaftung ist also nicht gleichwertig mit einer Versicherung.

    Ausser den realwirtschaftlichen Indikatoren und Daten gibt es keinen Grund fuer einen Aktiencrash.

    Einmal editiert, zuletzt von Tollar ()

  • Moin genervter Verkäufer


    Schon mal vorab ein Sorry dafür, dass Du es jetzt stellvertretend für all die säumigen Verkäufer voll abkriegst!

    Ebenso beurteile ich auch sog. Bewertungsdrängler..gibt dann auch nen neutral wegen Nerverei.

    Und genau darauf kann ich absolut nicht!


    Wenn ein Verkäufer mich nach erhaltenem Positiv einfach nicht wiederbewertet, erhält er nach zwei Wochen im Wochenabstand jeweils eine höflich formulierte Mail folgenden Inhalts:


    "Bei der Durchsicht meiner Bewertungsstatistik ist mir aufgefallen, dass Sie unseren Deal noch nicht bewertet haben,obwohl Sie von mir bereits positiv bewertet wurden. Könnten Sie das bitte zeitnah nachholen? Danke! MfG"


    Erst wenn nach 2 Wochen und zwei höflichen Mails immer noch keine Reaktion erfolgt ist, drohe ich anschließend mit einer Ergänzung des abgegebenen Positiv folgender Art: Bewertet selbst leider trotz mehrfacher höflicher Bitte nicht! Schade ...


    Bislang habe ich das ca 10 x (bei etwa 1000 Einkäufen) auch so gemacht, mit allerdings mal mehr und mal mit weniger Erfolg, denn treffen tut das nur die Semiprofessionellen, bei denen meine nachträgliche Ergänzung der Bewertung nicht auf Seite x verschwindet.


    Kommt dann ein Neutral oder Schlimmeres zurück (mehrfach geschehen), speichere ich die Verkäufer und kann warten ...


    PS:


    Wenn von mir erwartet wird, dass ich einen gelungenen Handel auch entsprechend bewerte, dann darf ich die Erfüllung dieser Pflicht auch vom Verkäufer erwarten!


    Hatte gerade mal wieder einen solchen Fall.


    Der Mann verkaufte Anfang Mai ausschließlich Ersatzbürsten für elektrische Zahnbürsten und Rasierklingen ... Der Deal ging ordentlich über die Bühne, also hat er auch sein verdientes Positiv bekommen. Er selbst hat jedoch nicht einen einzigen seiner ca 40 Handelspartner wiederbewertet, mir jedoch nach Erinnerung Nr. 1 (s.o.) vor 7 Tagen an mein privates Postfach mitgetelit, dass er "das noch machen würde".


    Wenn er dafür Zeit hat, warum dann nicht auch für die Wiederbewertung, denn das hat er immer noch nicht getan?

  • Meine Meinung dazu, und so handhabe ich es auch bei Ebay.


    Zunächst mal ist es mir unklar wie der Verkäufer ein 10kg Paket für 6,90 Euro über die Post versenden konnte.


    Kreeya schreibt ziemlich zum Anfang des Threads das ein 6,90 Euro Aufkleber drauf war.


    Nehmen wir es mal als gegeben hin. Dann wußte Kreeya das der Verkäufer 25 Euro verlangt an
    "Versandkosten", auch okay. Versandkosten beinhalten Porto, Verpackung, Zeit zum verpacken bei einem
    gewerblichen Händler usw. Leuchtet mir ein.
    Die Frage der Versicherung spare ich mir einmal.


    Meine Vorgehensweise wäre hier so gewesen, falls ich mich über die Versandkosten geärgert hätte:


    Ich hätte zunächst mal per Mail nachgefragt wie sich die Versandkosten zusammensetzen.
    Falls keine Antwort gekommen wäre hätte ich vielleicht ein zweites Mal nachgefragt.
    Dann wäre meine Laune allerdings schon abgesunken.


    Angerufen hätte ich zunächst nicht, es wären mir ja weitere Kosten entstanden, und meine Laune
    wäre dadurch noch weiter abgesunken. (Falls keine Telefonflatrate vorhanden.)


    Okay also nach 2 Email kommt immer noch keine Antwort. Dann hätte ich in der Tat Neutral bewertet,
    mit dem Text, 25 Euro Porto bezahlt, 6,90 Euro draufgeklebt, keine Klärung möglich, oder so ähnlich.


    Wenn dann endlich vom Händler eine Reaktion kommt und Sie so ausfällt wie Du beschrieben hast,
    dann schalte ich grundsätzlich auf Stur. Ich würde Ihn hier sofort einladen seine Klage zu machen
    und die Sache dann auch bis zum Ende durchziehen. In solchen Fällen bin ich extrem streitlustig,
    weil ich es schon als eine Frechheit empfinde jemanden so einschüchtern zu wollen.
    (Anmerkung, ich habe noch einen der "alten" Rechtschutzverträge die ohne Selbstbeteiligung sind.)


    Ich hatte letztes Jahr auch so einen Fall, da hatte ich eine SD Speicherkarte gekauft, Händler verlangte
    4,90 Euro Porto für versicherten Versand, Karte kam im Brief für 0,55 Euro.


    Anfrage wegen Portoerstattung zwecklos, Negativ bewertet, dann Händlerreaktion.


    Er schrieb die 3,90 Euro sind nicht nur das Porto sondern auch die Versandkosten.


    Ich zurück für 0,55 Euro gibts keinen versicherten Versand.
    Keine Einigung möglich, Negativ blieb, er drohte in seiner letzten Email auch mit rechtlichen Schritten,
    hab aber bis heute nichts mehr von Ihm gehört.


    Fazit, nicht einschüchtern lassen, wenn er in einem vernünftigen Gespräch die 25 Euro Versandkosten
    erläutern kann ists in Ordnung, ansonsten würde ich es durchaus draufankommen lassen.


    Grundsätzlich würde es mir hier nicht um die 25 Euro gehen, bei 10 KG Silber ist das eh unerheblich.


    Nein mir würde es um die Reaktion des Händlers gehen, und schließlich gibt mir Ebay die Möglichkeit


    ja zu bewerten wie ich mit einem Geschäft zufrieden bin. Die Bedürfnisse des Händlers sind für mich zweitrangig.

  • Zitat

    Nicht alles durcheinander werfen. Ein Gericht urteilt über das was beantragt wird. ... Eine Abmahnung ist wieder eine ganz andere Baustelle.


    Ich werfe nichts durcheinander. Das hier zwei Baustellen sind, weiß ich. Sollte aber der Verkäufer den Rechtsweg beschreiten, wird jedenfalls Anwalt des Käufers auf den Fall aufmerksam und (wenn er klever ist) auch eine Abmahnung wegen irreführender Werbung auf den Weg bringen (einfach mal bei der IHK, Mitbewerbern o.a. kurz vorsprechen) -> hohe Kosten für den Verkäufer. Der Abgemahnte (Verkäufer) kann dagegen per neg. Feststellungsklage vorgehen. Dazu muß er aber nachweisen (vor Gericht), dass keine irreführende Werbung vorliegt, dass also tatsächlich versichert wurde. Wie soll das bei 6,90 DHL-Versand gehen?


    Parallel dazu würde irgendwann die Klage des Verkäufers wegen der neg. Bewertung verhandelt werden. Wir haben dann zwei versch. Fälle/Klagen vorliegen, die getrennt voneinander verhandelt würden. Egal wie/wo entschieden wird, der Verkäufer zahlt:


    Entweder liegt mit der Angabe vers. Versand eine irreführende Werbung vor -> Abmahnung+Kosten und neg. Bewertung sind berechtigt. Oder es liegt keine irreführende Werbung vor und der Vertrag wurde durch die nicht abgeschlossene Versicherung verletzt -> Schadenersatzansprüche des Käufers und neg. Bewertung sind berechtig.


    Selbst ohne Abmahnung steht der Verkäufer auf verlorenem Posten:
    -neg. Bewertung wegen unlauterem Wettbewerb berechtigt oder
    -neg. Bewertung wegen Schlechterfüllung des Vertrages berechtigt


    Zitat

    Nach was soll das Gericht urteilen? Nach dem Rating der Versicherungen und der Bonität des Verkäufers?


    Das Gericht müßte ergründen, welche tatsächliche Willenserklärung hinter der Aussage "versicherte Versand" steckt. Der Verkäufer will erklären, dass er das Versandrisiko trägt. Der Käufer will erklären, dass er eine getrennte Versicherung bei einer dritten Partei will. Der Verkäufer hat dabei die schlechteren Karten. Als Gewerbetreibender/Kaufmann hat er mehr Pflichten als ein einfacher Kunde und müßte demnach wissen, dass "versicherte Versand" eine irreführende Werbung (unlauterer Wettbewerb) ist. Sollte er trotzdem "versicherte Versand" angeben, so kann man davon ausgehen, dass diese Angabe bewußt erfolgt und er tatsächlich eine Verischerung bei einer dritten Partei anbietet. Das Gericht muß dieser Argumentation nicht folgen. Es ist aber wahrscheinlicher als der umgekehrte Fall.

  • .. ich verstehe beide nicht:


    1) Der Kaeufer haette ja mal um den "Nachweis der Versicherung" bitten koennen (falls nicht getan)


    2) Der Verkaeufer haette diesen - spaetestens nach der 2ten Anfrage hierzu - den Nachweis bringen koennen


    3) falls 2) nicht erfolgt, ist die NEUTRALE voellig ok


    Es geht hier um die korrekt Erfuellung eines Geschaeftes, und da ist es eben nicht egal ob die 25 Euro fuer Versand oder fuer Versand UND Versicherung berechnet sind.


    Der Kaeufer hat eine VERSICHERUNG mitgekauft (welche Form der Versicherung ist egal) aber dann bitte dafuer einen Nachweis.


    Ich bin zwar eher Kaeufer muss aber sagen das ich die Ebay Entscheidung keine Kaeuferbewertung mehr zu fahren miserabel finde.


    Ebay an sich wird immer uninteressanter.

  • PS:


    Wenn von mir erwartet wird, dass ich einen gelungenen Handel auch entsprechend bewerte, dann darf ich die Erfüllung dieser Pflicht auch vom Verkäufer erwarten!

    Wie kommst du auf die absurde Idee, es gäbe eine diesbezügliche Pflicht?
    Bist wohl dieser krude Typ?

    "Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten" W. Ulbricht
    "... gebe ich Ihnen, gebe ich den Bürgerinnen und Bürgern des Landes Schleswig-Holsteins und der gesamten deutschen Öffentlichkeit, mein Ehrenwort, ich wiederhole: Ich gebe Ihnen mein Ehrenwort, daß die gegen mich erhobenen Vorwürfe haltlos sind.“ U. Barschel
    "Es gibt kein Treffen in Luxemburg", sagte Guy Schuller, Sprecher des Vorsitzenden der Euro-Gruppe, Jean-Claude Juncker, am Freitag der dpa. "Das sind Gerüchte ohne Substanz."

  • Clarius,


    meinen fundierten Beitrag, deckungsgleich mit denen von Mehlwurm und Tollar, als großspuriges Geschwätz zu
    bezeichnen, ist eine Beleidigung und stellt einen negativen Beitrag zum Thema dar.


    Wenn Du nichts Vernünftiges zum Thema zu sagen hast, dann schweig und lerne aus den seriösen Beiträgen !


    Grüße

  • Ich würde in der Bewertung nachlegen : von neutral auf negativ.

    Dieser Ausschnitt zeigt, daß der Beitrag mitnichten das Prädikat "fundiert" verdient.
    Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal ... (Dieter Nuhr).

    "Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten" W. Ulbricht
    "... gebe ich Ihnen, gebe ich den Bürgerinnen und Bürgern des Landes Schleswig-Holsteins und der gesamten deutschen Öffentlichkeit, mein Ehrenwort, ich wiederhole: Ich gebe Ihnen mein Ehrenwort, daß die gegen mich erhobenen Vorwürfe haltlos sind.“ U. Barschel
    "Es gibt kein Treffen in Luxemburg", sagte Guy Schuller, Sprecher des Vorsitzenden der Euro-Gruppe, Jean-Claude Juncker, am Freitag der dpa. "Das sind Gerüchte ohne Substanz."

  • Sorry für off-topic erstmal...


    Du hast da wohl was falsch verstanden, oder ich hab das missverständlich formuliert... :S


    Ich meinte damit Verkäufer die nach Bewertungen drängeln, bevor sie selbst eine abgeben. Diese welche bekommen von mir als KÄUFER ein neutral wegen BW-Drängelei ;)


    Als VK handhabe ich das so, dass ich bewerte wenn ich das Geld habe..als K wenn ich eine BW vom VK bekommen habe..AUSSER irgendwas lief völlig daneben wenn ich was gekauft habe...dann bewerte ich auch zuerst..aba NICHT positiv ;)


    Zm Thema ansich habsch alles getextet, was der momentanen Rechtslage entspricht...nur noch ein Hinweis:


    Als VK kann man bei dem Versand nur Auswahlfelder klicken..und eines iss nu mal halt versicherter Versand...ein Feld mit "versichert über Versicherung" oder so ähnlich gibt es da nicht...


    Also wenn ihr wen verklagen wollt..dann Ebay wegen missverständlichen Auswahlfeldern... :D


    Gruss..vonnullaufnix


  • Der Kaeufer hat eine VERSICHERUNG mitgekauft (welche Form der Versicherung ist egal) aber dann bitte dafuer einen Nachweis.

    Seit wann muss der Versicherer (in diesem Fall der Verkäufer) einen Nachweis dafür bringen? :hae: ..Es reicht doch wen er im Schadensfall haftet, oder?


    Das ich ne Versicherung kaufe, wenn ich bei Ebay was abstaube wäre mir neu..ich bezahle einen versicherten Versand..bzw einen Schadensanspruch falls beim Versand was schiefgeht.


    Fragst Du auch jedes Jahr bei Deinen Versicherungen (Haftpflicht, Hausrat etc) nach dem Businessplan..und bekommst Du diesen dann auch ? :wall:

  • Das Gericht müßte ergründen, welche tatsächliche Willenserklärung hinter der Aussage "versicherte Versand" steckt. Der Verkäufer will erklären, dass er das Versandrisiko trägt. Der Käufer will erklären, dass er eine getrennte Versicherung bei einer dritten Partei will. Der Verkäufer hat dabei die schlechteren Karten. Als Gewerbetreibender/Kaufmann hat er mehr Pflichten als ein einfacher Kunde und müßte demnach wissen, dass "versicherte Versand" eine irreführende Werbung (unlauterer Wettbewerb) ist. Sollte er trotzdem "versicherte Versand" angeben, so kann man davon ausgehen, dass diese Angabe bewußt erfolgt und er tatsächlich eine Verischerung bei einer dritten Partei anbietet. Das Gericht muß dieser Argumentation nicht folgen. Es ist aber wahrscheinlicher als der umgekehrte Fall.

    Ich denke man muss zwei Sachen sehr voneinander trennen.
    1) Ist der Kaeufer betrogen worden ? D.h. wurde ihm ein versicherter Versand vertraglich zugesichert und verkauft, obwohl dieser gar nicht nicht stattfand ?
    2) Betreibt der Verkaeufer unlautere Werbung ?


    zu 1) Hierbei zaehlen nur Versicherungen, wo der Kaeufer direkt Vertragspartner der Versicherung ist, denn eine Haendlerversicherung und Haendlerhaftung ist nicht gleichwertig. Wenn der Kaeufer sich vor Bezahlung der Versandkosten nicht schriftlich diese Versicherung hat nachweisen und sich von der Werbung hat blenden lassen, ist das m.E. sein Versaeumnis, und er kann keinen Schadensersatz geltend machen. Er kann dann hoechstens 2) verfolgen. Wurde ihm jedoch eine Versicherung nachweislich verkauft, die gar nicht existierte, dann waere es Betrug.


    Eine zu 2) Es muss geklaert werden, ob ein Versand bei Haendlerhaftung oder Haendlerversicherung (wo der Vertragspartner alleinig der Verkaeufer ist) als "versicherter Versand" beworben werden darf. Haendlerhaftung oder Haendlerversicherung ist keineswegs gleichwertig mit einer Versicherung. [Im Schadensfall kann sich nur der Verkaeufer mit seiner Haendlerversicherung an die Versicherung wenden und Leistung verlangen. Dabei ist noch lange nicht garantiert, dass die Summe an den Kaeufer weitergeleitet wird. Der Kaeufer wird dabei zum Bitsteller beim Verkaeufer und muss notfalls die Weiterleitung der Leistung des Versicherers an den Kaeufer einklagen, der zwischenzeitlich auch insolvent gehen kann (solche Verfahren koennen Jahre dauern).]
    Letztendlich koennter der Verkaeufer sich auch rechtfertigen, er biete echte Versicherungen an und kann das auch nachweisen, werbe daher voellig legal mit der Bezeichnung "versicherter Versand". Allerdings hat der Kunde vor Zahlung der Versandkosten den Versicherungsnachweis nicht explizit eingefordert und der Haendler liefert dann nur mit Haendlerhaftung automatisch zum selben Preis (der Kaeufer schlaegt sozusagen einen Bonus aus).


    Ich denke, Kaeufer sollten hier vorher genau hinschauen. Wenn ein "versicherter Versand" versprochen wird und der Kaeufer besteht auf eine echte Versicherung, sollte sich der Kaeufer den Versicherungsnachweis vor Zahlung schriftlich bestaetigen lassen. Andernsfalls muss er mit lediglich Haendlerhaftung rechnen.

    Ausser den realwirtschaftlichen Indikatoren und Daten gibt es keinen Grund fuer einen Aktiencrash.

    Einmal editiert, zuletzt von Tollar ()

  • Seit wann muss der Versicherer (in diesem Fall der Verkäufer) einen Nachweis dafür bringen? :hae: ..Es reicht doch wen er im Schadensfall haftet, oder?

    Versicherung ist eben nicht gleich Haendlerhaftung. Fuer Versicherungen gibt es gesetzl. Bestimmungen und staatliche Ueberwachung. Der Versicherer hat Auflagen , wie das vereinahmte Geld aus den Praemien angelegt werden darf. Andernfalls koennte jeder e-Bay- Haendler Risiko-Lebensversicherungen verkaufen, wobei er mit den vereinahmten Versicherungspraemien machen koennte, was er woellte. Im Leistungsfall koennte der "Versicherungsnehmer" nur gnaedig hoffen, dass der e-bay-Haendler genug Geld hat zu leisten. Zwar haftet der e-bay-Haendler, aber wo es nichts zu holen gibt ....

    Ausser den realwirtschaftlichen Indikatoren und Daten gibt es keinen Grund fuer einen Aktiencrash.

  • Schon komisch, dass hier noch einige Leute das Verhalten des Verkäufers schönzureden. Wenn ich schon versicherten Versand anbiete, dann sollte der Versand auch wirklich versichert sein und diese Versicherung für den Käufer auch irgendwie nachvollziehbar sein oder?
    Bei 6,90 Euro DHl-Versand, der normalerweise nur bis 500 Euro versichert ist, ist das nicht der Fall und dem Käufer dann auch noch 25 Euros dafür abzuknöpfen ist schon frech; ihm dann noch wegen einer neutralen Bewertung mit einer Klage zu drohen, ist echt unverschämt!


    Dass gewerbliche Händler angeblich sowieso schon haften, ist eine faule Ausrede, da die meisten gewerblichen Händler sowieso kleine Krauter sind, die schon bei 5000 Euro ins Straucheln kommen.


    Als Verkäufer würde ich niemals solche Sachen machen; ich habe bei ebay schon einige Dinge verkauft.
    SG, Stefan

  • Schon komisch, dass hier noch einige Leute das Verhalten des Verkäufers schönzureden. Wenn ich schon versicherten Versand anbiete, dann sollte der Versand auch wirklich versichert sein und diese Versicherung für den Käufer auch irgendwie nachvollziehbar sein oder?
    Bei 6,90 Euro DHl-Versand, der normalerweise nur bis 500 Euro versichert ist, ist das nicht der Fall und dem Käufer dann auch noch 25 Euros dafür abzuknöpfen ist schon frech;

    Zu einem Beschiss gehoeren immer zwei. Auch wenn der Beschissene im Recht ist, muss er erstmal zu seinem Recht kommen. Also lieber vor dem Schaden klug sein. Nur gegen Versicherungsnachweis liefern lassen, wenn man es wirklich versichert haben will. Wenn sich ein Verkaeufer da quer stellt, kauft man eben bei ihm nicht.

    Ausser den realwirtschaftlichen Indikatoren und Daten gibt es keinen Grund fuer einen Aktiencrash.

  • Zitat

    Ich denke man muss zwei Sachen sehr voneinander trennen.
    1) Ist der Kaeufer betrogen worden ? D.h. wurde ihm ein versicherter Versand vertraglich zugesichert und verkauft, obwohl dieser gar nicht nicht stattfand ?
    2) Betreibt der Verkaeufer unlautere Werbung ?


    Muß man nicht zwingend trennen, da es um die Rechtfertigung einer neg.Bewertung geht. Der Witz ist ja, dass der Verkäufer sich aussuchen kann, welchen Fehler er gemacht ;-). Argumentiert er, er wollte nur die Händlerhaftung beschreiben und nicht versichern -> unlauterer Wettbewerb -> neg. Bewertung. Argumentiert er, es sei keine irreführende Werbung gewesen, hätte er versichern müssen -> Vertragsverletzung -> neg. Bewertung. Bei so einer Ausgangslage mit Klage zu drohen, ist dreist.

  • Bei so einer Ausgangslage mit Klage zu drohen, ist dreist.

    Ich denke um das beurteilen zu können, sollte man erstmal den Text der Bewertung kennen; dieser wurde bisher leider nicht gepostet vom TE :boese:


    Jmd wegen einer neutralen BW bzw generell wegen BWs zu verklagen ist natürlich ziemlich dämlich, da BWs eben halt immer subjektiv sind. Werden im BW-Text jedoch Unwahrheiten geschrieben ist eine Klage durchaus gerechtfertigt.


    Mir persönlich ist es egel, WIE ein VK versichert....Hauptsache im Schadensfall wird gehaftet und da ist der gewerbliche VK sowieso IMMER mein erster Ansprechpartner. Da kann man im Schadensfall natürlich Pech haben (VK ist pleite)..man kann aber auch jahrelange Rechtsstreite mit dritten (Versicherungen) haben.


    Dem Threadersteller würde ich empfehlen die Ware zurückzugeben; ab 40,- Warenwert ist der Rückversand kostenlos für den Käufer (VK muss die Kosten tragen)......aber ich denke mal, dass wird der Käufer nicht machen, da er immer noch seine Ware zu einem guten Preis bekommen hat......daher einfach nur rummoserei seitens des Käufers um die Versandkosten und damit den Gesamtpreis zu drücken.


    Nur meine Meinung....vonnullaufnix

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