Wann ist hier im Forum ein KAUFVERTRAG abgeschlossen?
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wie es rechtlich aussieht da hab ich keine ahnung von, da halte ich mich zurück, allerdings würde ich schon sagen das ja in diesem fall beide parteien ihr einverständnis gegeben haben und in meinen augen wäre der deal durch...
wenn dann noch einer zurückzieht find ichs ehrlichgesagt weniger schön...
anders wäre es allerdings wenn "kurze zeit" 1-2 tage bedeutet, kurze zeit heisst für mich innerhalb weniger minuten bzw direkt.
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Ja, das sehe ich genauso...
Wichtig ist für mich in erster Linie mal nicht, ob zwischen dem Angebotsvorschlag des Käufers und der Verkaufsbestätigung des Verkäufers 1 oder 2 Minuten oder 1-2 Stunden vergehen, sondern das der zugrundeliegende Edelmetallpreis der Gleiche ist, als das Angebot des Käufers kam!
Bin mal gespannt, ob ich heute abend schlauer bin...
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Privatgeschäfte gehen hier immer auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko über die Bühne...
Ich wüsste jetzt keine BGB-Paragraphen, in Deutschland herrscht Vertragsfreiheit... Je nachdem, was Ihr untereinander vereinbart habt, kann es schon sein, dass ein Kaufvertrag zustande gekommen ist - der kann auch mündlich oder auch durch konkludentes, d.h. schlüssiges Handeln entstanden sein, die Schriftform ist nicht erforderlich -
In der Regel wird man aber ohnehin vereinbaren, Geld gegen Ware zu übergeben oder erst Geld, dann Ware... früher gegen Handschlag - das waren noch Zeiten...
Aber der Punkt ist doch, wenn Ihr euch beide nicht gütlich geeinigt habt und keine Schriftform vorliegt, und eine der beiden Parteien erklärt irgendwann: nein, ich will doch nicht oder warte lieber doch noch - was willst du dagegen tun?
Klagen wegen Nichterfüllung oder Schadenersatz, weil in der Zwischenzeit der Preis gesunken ist? Viel Spaß...
EM-Preise schwanken nun mal.... warte ein paar Tage und biete die Münzen/Barren neu an... der nächste Forist freut sichPS: Siehe nachstehenden Post: Genau, zwei übereinstimmende Willenserklärungen sind gegeben, aber Anfechtung möglich...
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Ein Kaufvertrag setzt zwei übereinstimmende Willenserklärungen voraus: Angebot und Annahme. Der Angebotsthread ist lediglich eine "invitatio ad offerendum" und damit nicht verbindlich. Schreibst du ihn an, dass du seine EMs zum Preis X kaufen möchtest, machst du ein Angebot. Bestätigt er dir dies, liegt eine Annahme vor. Damit hätten wir zwei übereinstimmende Willenserklärungen. Danach richtet sich alles nach §433 ff. BGB - eine Anfechtung nach §119 ff. BGB ist natürlich nie auszuschließen.
Marty
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Hallo Zusammen,
unabhängig von der Rechtssprechung finde ich persönlich, dass es eine Ehrensache ist, wenn ein Kauf und ein Preis zwischen beiden Parteien vereinbahrt wurde, sich dann auch daran zu halten. Gerade wenn es um Edelmetalle geht und gerade weil dort die Kurse schwanken können. Das ist meine Meinung dazu.
Viele Grüße
red -
Ein Kaufvertrag setzt zwei übereinstimmende Willenserklärungen voraus: Angebot und Annahme. Der Angebotsthread ist lediglich eine "invitatio ad offerendum" und damit nicht verbindlich. Schreibst du ihn an, dass du seine EMs zum Preis X kaufen möchtest, machst du ein Angebot. Bestätigt er dir dies, liegt eine Annahme vor. Damit hätten wir zwei übereinstimmende Willenserklärungen. Danach richtet sich alles nach §433 ff. BGB - eine Anfechtung nach §119 ff. BGB ist natürlich nie auszuschließen.
Marty
Handelt es sich hier nicht um ein Online Geschäft und damit hat man doch 14 Tage Rücktritsrecht??
Wobei ich persönlich nur Geld gegen Ware Zug um Zug übergeben würde.LG Siegfried
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Es ist unerheblich ob die Preise bei EM's schwanken, wenn man ein Angebot macht oder akzeptiert, dann sollte man gerade in so einem Forum keine Spielchen treiben. Hier ist man unter Gleichgesinnten, denn man hat ja nicht nur Freunde, wenn man nicht unbedingt die selbe Meinung vertritt. Aber eine geschäftliche Zuverlässigkeit sollte man bei einen Geschäft auch dann erwarten können, wenn man sich auch schon mal in einen anderen Thread so richtig gekeilt hat. Aber ich glaube das ist eine Charaktersache. Ich persönlich würde so einen solchen "Geschäftspartner" auch im Empfehlungsthread genau so beschreiben.
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Also der Käufer sagt er nimmt alles zum Preis von X ? und der Verkäufer antwortet mit "ja" ? Dann ist der Vertrag schon geschlossen, ohne Zweifel. Was meinst Du mit gleichbleibendem Edelmetallpreis? Den Kurs oder dass der Verkäufer den Preis akzeptiert?
Also mit gleichbleibenden Edelmetallpreisen meine ich, dass der Preis des Edelmetalls zum Zeitpunkt des Einstellens hier im Forum sowie mit dem Angebot des Käufers und der Bestätigung des Verkäufers per E-Mail identisch waren.
Also wie gesagt: Der Käufer bot an, zu einem vorgeschlagenen Preis pro Einheit die gesamte Menge abzunehmen. Und dies wurde vom Verkäufer per E-Mail akzeptiert. Dann müßte doch, wenn ich es richtig verstanden habe, ein Kaufvertrag zu Stande gekommen sein!
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Handelt es sich hier nicht um ein Online Geschäft und damit hat man doch 14 Tage Rücktritsrecht??
Das begründungslose Widerrufsrecht bestünde nur dann, wenn der Verkäufer Unternehmer i. S. d. Gesetzes ist, der Käufer Verbraucher.
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Handelt es sich hier nicht um ein Online Geschäft und damit hat man doch 14 Tage Rücktritsrecht??
Wobei ich persönlich nur Geld gegen Ware Zug um Zug übergeben würde.LG Siegfried
Laut BGB kein Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen, die die Lieferung von Waren zum Gegenstand haben, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und innerhalb und die innerhalb der üblichen Widerrufsfrist eintreten können. Die Unternehmereigenschaft ist hier ohnehin fraglich.
Marty
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Im Zweifel sollte man den "Rückzieher" ggf. auch im Moderatorenteam melden. Sollte dies öfter vorkommen würde es hier auffallen und es könnte ggf. eine Lösung mit dem entsprechenden Mitglied "erarbeitet" werden.
Persönlich habe ich schon mehrfach im Forum gekauft u. auch selten mal verkauft. Bisher stets top, allerdings bitten wir diese Sektion mehr als Service u. weniger als Klagequelle zu verstehen.
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Ein Kaufvertrag setzt zwei übereinstimmende Willenserklärungen voraus: Angebot und Annahme. Der Angebotsthread ist lediglich eine "invitatio ad offerendum" und damit nicht verbindlich. Schreibst du ihn an, dass du seine EMs zum Preis X kaufen möchtest, machst du ein Angebot. Bestätigt er dir dies, liegt eine Annahme vor. Damit hätten wir zwei übereinstimmende Willenserklärungen. Danach richtet sich alles nach §433 ff. BGB - eine Anfechtung nach §119 ff. BGB ist natürlich nie auszuschließen.
Bei der Anfechtung hätte ich so meine Zweifel. Der Wert einer Sache ist nämlich keine verkehrswesentliche Eigenschaft i. S. d. § 119 II BGB, so dass man sich über den Irrtum über eine verkehrswesentliche Eigenschaft schon nicht vom Vertrag lösen kann. § 119 I fällt auch weg, wenn man sich nicht verschrieben / vertippt etc. hat und sich auch nicht über den Inhalt dessen, was man geschrieben hat, geirrt hat.
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ein guter Rat wäre auch: Angebot, Zusage und Bestätigung verbindlich wie einen Kaufvertrag formulieren.
Beispiel 1: Verkäufer: ich würde je 500 Euro verkaufen, Angebot gilt bis Freitag 20:00
Käufer: um 22:30 .. ok, wenn der Versand per DWL incl ist, dann sage ich zu.
Verkäufer: ist am Wochenende unterwegs - muss auch nicht antworten.
Montag, Preise sind gestiegen ... Käufer sagt, er habe doch zugesagt, und wenn Verkäufer die
Versandkosten doch extra berechnen will, kein Problem.ist für mich eindeutig KEINE Einigkeit zustande gekommen.
Beispiel 2:
Verkäufer: ich würde für 100 verkaufen
Käufer: ich würde 90 zahlen
Verkäufer: einigen wir uns auf die Mitte, dann sage ich zu !
Käufer: ok .. 95 Euro ... (natürlich zeitnah, und nicht erst am nächsten Tag)Und wenn Käufer in einer Woche antwortet, dann sollte er sagen:
Falls das Angebot 95 noch gilt, würde ich kaufen
Verkäufer (ebenfalls zeitnah): ok, hier meine Kontodaten
oder .. sorry, schon verkauft, oder sorry, aber zu heutigen Preisen werde ich anders kalkulieren.++++
Also am besten sollte man immer einen Gültigkeitszeitpunkt unter ein Angebot schreiben oder dazusagen.
Am Telefon oder auf einer Messe gelten Angebote immer nur während des Gesprächs, es
sein denn etwas anderes vereinbart. Bei Telefonaten ist es sinnvoll, gleich eine Mail hinterherzu
schicken, um den Deal genau zu fixieren: wann, was, und welche Versandart. -
Hi,
aufgrund der letzten Ereignisse wollte ich den Thread hier nochmal hoch holen
mir ist einfach noch nicht klar wann hier nen Vertrag zustande kommt..
Nehmen wir mal an, ich biete eine Münze für 50€ an.. Nun meldet sich ein Mitglied und sagt, ja ich kaufe die Münze für 50€.. bin ich dann verpflichtet ihm die Münze für den Preis zu verkaufen ? Oder kann ich auch noch sagen Ne habs mir anderst überlegt, oder ich will dafür z.B. 60€ haben ??
mfg stargate
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Mensch Kinders ... ist das denn so schwer?
1. - Verkäufer bietet etwas zu einem Preis + Versand an.
2. - Ein Käufer meldet sich und möchte es zu den angegebenen Preis + Versand kaufen.
3. - Verkäufer bestätigt den Verkauf, sofern der Preis noch gültig ist.Also wie bei einem Händler auch und bei der Bestätigung, ist der Kaufvertrag rechtskräftig geschlossen!
Danach dürfen keine Nachtverhandlungen vorgenommen werden! -Gesetzgebung beachten-
Und fertig!
Gruss
bettel
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mir ist einfach noch nicht klar wann hier nen Vertrag zustande kommt..
guckst Du BGB:
sobald zwei übereinstimmende Willenerklärungen vorliegen!Nehmen wir mal an, ich biete eine Münze für 50? an.. Nun meldet sich ein Mitglied und sagt, ja ich kaufe die Münze für 50?.. bin ich dann verpflichtet ihm die Münze für den Preis zu verkaufen ?
nein, Du kannst die Münze auch jemand anderem verkaufen ...
(soll ja gelegentlich zwei oder mehr Interessenten geben)Oder kann ich auch noch sagen Ne habs mir anderst überlegt, oder ich will dafür z.B. 60? haben ??
theoretisch ja ...
praktisch outest Du Dich damit als A****loch, mit dem danach (sobald dies in Deinem Bewertungsthread dokumentiert ist) hoffentlich niemand mehr irgendwelche Geschäfte macht -
Mensch Kinders ... ist das denn so schwer?
Scheinbar schon, weil jeder was anderes sagt, der eine sagt es ist rechtgültig der andere sagt ist es nicht....theoretisch ja ...
praktisch outest Du Dich damit als A****loch, mit dem danach (sobald dies in Deinem Bewertungsthread dokumentiert ist) hoffentlich niemand mehr irgendwelche Geschäfte machtWieso oute ich mich als A***loch ? Wenn es ne größere Preisschwankung gab finde ich es legitim den Preis anzupassen, machen die Händler ja auch so...
Oder hast du verstanden dass ich einfach so grundlos den Preis erhöhen würde ? dann geb ich dir recht dann wär ich nen Ar***lochmfg stargate
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Siehe unter Punkt ...
3. - Verkäufer bestätigt den Verkauf, sofern der Preis noch gültig ist.
(Und ist damit auch rechtskräftig!)
Grussbettel
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Wenn es ne größere Preisschwankung gab finde ich es legitim den Preis anzupassen, machen die Händler ja auch so...
dann ja
dazu würde ich bei nem Angebot immer dazuschreiben "... vorbehaltlich eines Anstieg des POS/POG über xyz Euro/Unze" o.ä.Oder hast du verstanden dass ich einfach so grundlos den Preis erhöhen würde ? dann geb ich dir recht dann wär ich nen Ar***loch
ja, ich hatte das so im Sinne eines hab-drei-Anfragen-mal-schaun-ob-einer-auch-mehr-zahlt verstanden
also bei unveränderten Rahmenbedingungen! -