bezieht sich das nicht auf sendungen die das land verlassen oder aus dem ausland reinkommen ??
ich kann da nicht von innerdeutschem postverkehr rauslesen !!
Zoll durchsucht innerdeutsche Päckchen....
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Mit einem anderen Paketdienst versenden.
z.B Hermes, bei mir ist noch niemals etwas durchsucht worden.
gruß
Brenner -
Der Wolf im Schafspelz steckt doch bereits in unserem höchsten Regierungsamt. Wer,s noch nicht bemerkt hat. Mitglied der FDJ und Sekretärin für Propaganda und Agitation.
Liebe Mitbürger-Springer und Bertelsmann streuen euch Nebelbomben-äh -kerzen in die Augen( Bombe lässt den Verfassungsschutz schon wieder stöbern)um euch von den unsäglichen Kommunisten (Linke) abzubringen, dabei ist unsere Kanzlerin und der Grossteil der Minister ein (Schmitt,Schäuble,Schilly,..)Paradebeispiel für den Vollzug eines totalitären Regimes.
Gott sei Dank gibt es im IT solch Seiten wie diese hier und auch noch Verlage (Kopp), bei denen man vielleicht auf etwas ubertriebene Weise die "echte" Wahrheit zum Nachlesen serviert bekommt.
Traurig ist an der Sache nur, das an sich ein Grossteil der Bevölkerung für die Wahrheit nicht mehr empfänglich ist, da diese mit anderen nutzlosen Dingen beschäftigt ist.
Geniest die Natur, solange sie noch kostenlos verfügbar ist -
bezieht sich das nicht auf sendungen die das land verlassen oder aus dem ausland reinkommen ??
ich kann da nicht von innerdeutschem postverkehr rauslesen !!Zitat: Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen auch innerhalb der EG beförderte Postsendungen kontrolliert werden.
innerhalb EG heisst natürlich auch innerhalb Deutschlands ... sonst wäre der Kofferraum voll Zigaretten, Rolex-oder Medikamenten-Fälschungen
ja 100m hinter der polnischen Grenze legal und unantastbar durch die Bürgerrechte geschützt .... entspräche das dem Allgemeinem Rechtsempfinden ?Überrigens lese ich im Gesetzestext, dass das Briefgeheimnis einen höheren Schutzwert besitzt als das Postgeheimnis,
d.h. die Einsicht in das geschriebene Wort hat einen höheren Rechtswert als die Kenntnisnahme des Inhalts von Warensendungen .. was meinem Rechtsempfinden sehr wohl
entspricht .. einen Schutzbedarf für den Transport von Rauschgift, Waffen, Hehlerware, Artenschutzverletzungen sehe ich weniger als Bürgerrecht ...
da habe ich als Bürger sogar ein Interesse daran, dass "die Staatsmacht" hier effektiv arbeitet. -
d.h. die Einsicht in das geschriebene Wort hat einen höheren Rechtswert als die Kenntnisnahme des Inhalts von Warensendungen .. was meinem Rechtsempfinden sehr wohl
entspricht .. einen Schutzbedarf für den Transport von Rauschgift, Waffen, Hehlerware, Artenschutzverletzungen sehe ich weniger als Bürgerrecht ...
da habe ich als Bürger sogar ein Interesse daran, dass "die Staatsmacht" hier effektiv arbeitet.Was bist du denn für einer? Schutzbedarf - Bürgerrecht - Staatsmacht. Sitzt du auch im Rollstuhl und hast Schaum vor dem Mund, wenn es um die Sicherung der Staatsmacht geht?
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Hohh hoohhhh Jürgenlangen!
Man sollte schon unterscheiden müssen, ob ein Päckle von A nach B innerhalb Deutschlands geschickt wird, oder ne Waffe/Rauschgift über die Grenze rein kommt.
Innerhalb Deutschlands dürfte es so Zeugs ja eigentlich gar nicht geben, weswegen auch kein Öffnungsbedarf entstehen sollte!
Die Tendenz zu immer mehr (diktatorische angehauchter) Gängelung in BRD ist wohl kaum noch zu übersehen!
Wenn heute schon die Polizei Tornadoüberflüge bewilligen darf und Km-lange Bauzäune Demos verhindern sollen..... Internierungslager soll es laut Gerüchten ja auch schon geben..........
wen wundert das Öffnen von Paketen eigentlich noch.
Vorverdacht: Schwer und das undurchsichtige Röntgenbild........= Terrorbombe.Ich habe by the way keine Angst vor Terroranschlägen, mir reicht der normal staatliche Psychoterror der ständigen Überwachung vollkommen : PC-Kontrolle, Lauschangriff auf Telefon und Handy, E-mailüberwachung, Videoüberwachung auf der Strasse, Banküberwachung, Straßenfahrüberwachung mittels Maut und was weiß ich noch...........
WOFÜR denn eigentlich das Ganze????????????
Wen würde denn der Terror treffen (außer Schäuble? )...............und weswegen?
Und PS:
Zitatdie Einsicht in das geschriebene Wort hat einen höheren Rechtswert als die Kenntnisnahme des Inhalts von Warensendungen
Wer sagt denn den Beamten, dass da nicht ein offener Brief in dem Paket drin liegt?????????? -
Oha - ein aufgebrachter und leider (wie immer) Unwissender! Ein normaler Bürger eben - (leider)!
Das Gefassel von GG und so weiter geht mir eh gegen den Strich - dummes Gefassel von Freiheit und ICHBINUNDDARF- wann begreift ihr das nur das WIR in Form der Lobby Bestand hat?
Das BVG hat innerhalb kürzester Zeit über das Nichtraucherschutzgesetz entschieden - das Urteil über die Entfernungspauschale steht noch aus! Obwohl es ein wesentlich älteres "Problem" ist....Ich verstehe das alles nur noch als einen Angriff auf die Bürger dieses Staates durch den Staat - unfassbar!
Was will uns der Künstler damit sagen? Kannst du vielleicht mal einen Gedanken kohärent zu Ende formulieren anstatt hier mit zusammenhangslosen Halbsätzen deine 'Überlegenheit' über mich einfachen Bürger zu demonstrieren?
Darf ich jetzt Handlungen der Exekutive nicht mehr anhand des GG gegenprüfen?
Persönliche bürgerliche Freiheiten und Rechte sind der Kern des GG und der FDGO und kein dummes Gefasel.
Nur weil etwas seit Schily/Schäuble 'legal' ist, muss es noch lange nicht GG-konform oder richtig sein.Meine Fresse, und dann über die Entfernungspauschale heulen
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Darf ich jetzt Handlungen der Exekutive nicht mehr anhand des GG gegenprüfen?
Persönliche bürgerliche Freiheiten und Rechte sind der Kern des GG und der FDGO und kein dummes Gefasel.
Nur weil etwas seit Schily/Schäuble 'legal' ist, muss es noch lange nicht GG-konform oder richtig sein.Du darfst Handlungen der E natürlich anhand des GG gegenprüfen - aber du bist kein Jurist der auch andere Aspekte in die Waagschale legen muß.
Selbst das BGB ist so geschrieben das Gesetz A gegenüber Gesetz B unter Berücksichtigung von Gesetz C zurücktreten muß.Persönliche Freiheiten werden (viel) zu häufig über das Gemeinwohl gestellt - diese werden aber nicht bedingungslos garantiert durch das GG! Das GG ist imho das Fundament - die Wände sind dann BGB, StGB etc. etc. .
Das Geniessen der "Persönliche Freiheiten und Rechte" setzt imho auch zwingend die Kenntnis und Einhaltung der "Persönlichen Pflichten" voraus. Aber viele Schreier nach dem GG kennen zwar ihre Rechte aber nicht ihre Pflichten. Heißt jetzt nicht das hier ein Forist zu dieser Gruppe gehört!Das die Politiker auf das GG xxxxx ist doch bekannt - es passiert doch auch nichts auch wenn sie durch das BVG auf die Unrechtmäßigkeit hingewiesen werden! Da werden in einem Urteil Nachbesserungen gefordert - und die Politik hat viele Jahre Zeit da was zu ändern. Entweder es ist was rechtens oder nicht - und wenn nicht dann ist das SOFORT zu ändern und nicht erst im Jahre 2010! Oder wie siehst du das?
Das S/S am Rad drehen ist ja nun offensichtlich... aber nicht alles was die veranstalten ist unbedingt schlecht oder verstößt gar gegen das GG! Vieles wird zur Aufrechterhaltung der FDGO gemacht - auch wenn damit persönliche Freiheiten "beschnitten" werden. Damit kann ich leben denn mir fällt keine Maßnahme ein die mich in der Existenz bedroht - dir etwa?
EDIT: Ach ja - zum eigentlichen Thema: Ich habe bisher nichts gefunden was für oder gegen eine Öffnung eines Paketes in D durch den Zoll spricht. Merkwürdig ist das Ganze schon! Oder steht der TE auf der natürlich nicht vorhandenen Liste des Innenministeriums oder gar des Finanzministeriums?
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Oder steht der TE auf der natürlich nicht vorhandenen Liste des Innenministeriums oder gar des Finanzministeriums?
Nun - das Päckchen ging an eine Firmenadresse - mein Name tauchte hier nicht in erster Reihe auf. Diese Firma erhält täglich ca. 30 Päckchen/Briefchen etc., oft mit meinem Namen drauf - dann müsste ja hier das eine oder andere Mal auch mal "reingeguckt" worden sein - dem ist aber nicht so.... Innenministerium würde mich auch wundern, da diese Firma u. a. Staatsbesuche organisieren darf/organisiert hat - heißt: es gibt immer wieder Screenings von der Bundespolizei, Bundesnachrichtendienst etc., wenn die Firma etwas mit dem AL Gore, Bush, Natotreffen und sonstigen Größen zu tun hat - davon gibt es nicht viele Unternehmen, die das dürfen/können....Also das mit den Ministerien....das passt auch nicht....
Ich denke, dass es falsch war - man wird niemals denjenigen herausfinden, der es geöffnet hat, bzw. denjenigen, der den Auftrag dazu erteilt hat...
Bin froh, dass nichts fehlt...
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Hallo juergenlangen,
Zitat: Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen auch innerhalb der EG beförderte Postsendungen kontrolliert werden.
diese "bestimmten Voraussetzungen" werden im Anschluss genannt:
"Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen auch innerhalb der EG beförderte Postsendungen kontrolliert werden. Gemäß § 5 ZollVG hat die Deutsche Post AG den Zollbehörden Sendungen zur Nachprüfung vorzulegen, bei denen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sie Waren enthalten, deren Einfuhr, Durchfuhr oder Ausfuhr gegen gesetzliche Verbote oder Beschränkungen verstoßen könnte. Auch diese Sendungen dürfen geöffnet und inhaltlich geprüft werden."Also ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, wie dieser § im vorliegenden Fall angewendet werden kann. Handelt es sich doch beim innerdeutschen Versand per Definition nicht um Einfuhr, Durchfuhr oder Ausfuhr, oder?
Grüße
Clarius -
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eben .. das habe ich auch schon geschrieben: warum hier staatliche Verschwörung diskutieren, ich hätte längst beim
Zollamt angerufen und gefragt, welche Stelle mit welchem Grund das Paket geöffnet hat.Wobei ich die Antwort ja schon vermute ... wenn der Empfänger (Firma) etwas mit Personen zu tuen hat,
für die der Personenschutz sich um die Sicherheit kümmern muss, dann wird das wohl die Bundespolizei gewesen sein,
(früher Bundesgrenzschutz) ... würde ich mal tippen, wenn man in Berlin vor dem Adlon parkt, ist die Chance, dass jemand
den Kofferraum kontrolliert auch grösser, als in der Laubensiedlung am Wannsee .. oder ?Ich bleibe, trotz Beleidigung von silberwhiskey dabei: qui bono ? .. wem nützt es, in einem Land zu leben, in dem man
Waffen und Rauschgift versenden kann, ohne befürchten zu müssen, entdeckt zu werden.
Da kommt mir ein Spruch in den Sinn von einem gewissen Wladimir Illitsch, genannt Lenin, der vom nützlichen Idioten,
kommt das keinem in den Sinn, wem diese ganzen Argumentationen gegen Kameras, Zollkontrollen, Sicherheitskontrollen
nützen ? -
Wobei ich die Antwort ja schon vermute ... wenn der Empfänger (Firma) etwas mit Personen zu tuen hat,
für die der Personenschutz sich um die Sicherheit kümmern muss, dann wird das wohl die Bundespolizei gewesen sein,
(früher Bundesgrenzschutz) ... würde ich mal tippen, wenn man in Berlin vor dem Adlon parkt, ist die Chance, dass jemand
den Kofferraum kontrolliert auch grösser, als in der Laubensiedlung am Wannsee .. oder ?
Ich gebe Dir ja recht - aber ist es nicht komisch, dass gerade das eine Päckchen mit EM-Inhalt geöffnet wird und die anderen ca. 30 täglich seit Jahren unberührt blieben....? -
Ich bleibe, trotz Beleidigung von silberwhiskey dabei: qui bono ?
Wieso sind zwei Fragen eine Beleidigung? Na , da bist du Wolle Schäuxxe doch näher als du denkst. Der verbittet sich auch ständig Nachfragen und sein Staatssekretät verklagt dann die Fragesteller / Querulanten.
Es gibt Gesetze, aber ausgelegt werden sie von Menschen. Menschen im Staatsdienst "irren" sich komischerweise öfter als der Bevölkerungsdurchschnitt.
Also mir ist es egal, ob jemand Rauschgift nimmt oder damit handelt, zu solch einem Handel gehören immer zwei. Und solange der Staat am Drogenhandel partizipiert (Alkohol, Tabak), ist die Verfolgung seiner Konkurrenz nichts anderes als Kampf unter kriminellen Konkurrenten.Aber mal zum Thema: Leider habe ich trotz intensiver Suche die alte Verpackung (mit Zollaufkleber und Banderole) nicht mehr gefunden. Ich hatte 2 Stücken je 1 kg Blei im Paket, das dann vom Zoll geöffnet wurde, innerdeutscher Versand (siehe post weiter vorn).
Der Versender, den ich angemailt habe, hat mir aber versichert, daß er nur in neuen Packungen verschickt.
Also keine alte Verpackung mit alten Zollsignets. Die Behörde scheint sich sicher zu sein rechtsstaatlich zu handeln, vermute ich. -
Hallo juergenlangen,
diese "bestimmten Voraussetzungen" werden im Anschluss genannt:
"Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen auch innerhalb der EG beförderte Postsendungen kontrolliert werden. Gemäß § 5 ZollVG hat die Deutsche Post AG den Zollbehörden Sendungen zur Nachprüfung vorzulegen, bei denen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sie Waren enthalten, deren Einfuhr, Durchfuhr oder Ausfuhr gegen gesetzliche Verbote oder Beschränkungen verstoßen könnte. Auch diese Sendungen dürfen geöffnet und inhaltlich geprüft werden."Also ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, wie dieser § im vorliegenden Fall angewendet werden kann. Handelt es sich doch beim innerdeutschen Versand per Definition nicht um Einfuhr, Durchfuhr oder Ausfuhr, oder?
eben .. das habe ich auch schon geschrieben: ...
das verstehe ich jetzt aber nicht.
M.E. hast du geschrieben:Zitat: Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen auch innerhalb der EG beförderte Postsendungen kontrolliert werden.
innerhalb EG heisst natürlich auch innerhalb Deutschlands ...das heißt es doch nun eben gerade NICHT! Nochmal:
"Also ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, wie dieser § im vorliegenden Fall angewendet werden kann. Handelt es sich doch beim innerdeutschen Versand per Definition nicht um Einfuhr, Durchfuhr oder Ausfuhr, oder?"Ist es jetzt klarer?
Grüße
Clarius -
"Also ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, wie dieser § im vorliegenden Fall angewendet werden kann. Handelt es sich doch beim innerdeutschen Versand per Definition nicht um [/color][/color]Einfuhr, Durchfuhr oder Ausfuhr, oder?"
Ist es jetzt klarer?
Grüße
ClariusWas verstehst du unter Durchfuhr?
Ich verstehe darunter das etwas im Lande ist und von B1 nach B2 in diesem Lande geschafft wird. Dabei ist die Herkunft unerheblich!
Einfuhr = Import von Waren aus dem Land A nach B
Durchfuhr = siehe Satz 2 , ergänzend: Ich durchfahre ein gewisses Gebiet - Verb DURCHFAHRE = Substantiv DURCHFUHR!
Ausfuhr = Export aus dem Land B vom Standort B2 nach Land C.
Glaubst du wirklich das der Gesetzgeber nicht alle möglichen Fälle in seinen Gesetzen berücksichtigt?Ist es jetzt klarer?
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Hallo truekletti,
Was verstehst du unter Durchfuhr?
Ich verstehe darunter das etwas im Lande ist und von B1 nach B2 in diesem Lande geschafft wird. Dabei ist die Herkunft unerheblich!es steht dir natürlich frei unter Durchfuhr zu verstehen, was du willst. Meinetwegen Durchgang, Durchzug oder von mir aus auch Durchfall.
Bei Wikipedia heißt es zu Durchfuhr (Transitverkehr):
"Im europäischen Zollrecht ist immer dann vom Transitverkehr ("Durchfuhr") die Rede, wenn eine Ware physisch vorhanden ist und durch ein Staatsgebiete hindurch transportiert wird, ohne jedoch eingeführt und zum freien Warenverkehr abgefertigt (umgangssprachlich „verzollt“) zu werden oder eine sonstige zollrechtliche Bestimmung erhält, wie beispielsweise das Verbringen in ein Zolllager oder die Wiederausfuhr."
Aber wie gesagt, meinetwegen machen wir uns alle unsere eigenen Definitionen der Begriffe, das erleichtert die Kommunikation sicher ungemein.
ZitatIst es jetzt klarer?
Grüße
Clarius -
Hallo truekletti, es steht dir natürlich frei unter Durchfuhr zu verstehen, was du willst. Meinetwegen Durchgang, Durchzug oder von mir aus auch Durchfall.
Bei Wikipedia heißt es zu Durchfuhr (Transitverkehr):Genau das habe ich erwartet - ein Verweis auf Wiki... wie niedlich! Hast DU keine eigene Meinung? Oder ist dein tanzender Avantar ein Synonym?
Aber du hast es fast schon erkannt - du hast deine DEF, ich habe meine DEF - am besten wäre es wenn der TE mal eine offizielle Anfrage an den Zoll stellt warum und weshalb!? Dann haben wir auch die Antwort...
Und in der Zeit kannst DU mit Hilfe der Medizin deinen Durchfall behandeln lassen! - GUTE BESSERUNG!
EDIT: Bedenke: Bei Transitverkehr geht es um LKW, BAHN, FLUGZEUG etc. - also direktem Warenverkehr - wir reden hier von Postverkehr! Und dieser ist in diesem Falle als nicht direkt zu bezeichnen! Wie in meinem Beispiel oben schon benannt!
EDIT2: Ich habe gerade deine "Beiträge" zu "Der 11. September 2001" noch mal gesichtet... alles klar für mich in diesem Moment der Erkenntnis! Es ergibt ein Bild - ein Gesamtbild!
PS: Ich bin der Meinung wenn jemand einen Stein aufnimmt und ihn gegen Menschen schleudert, wie geschehen zum G8 in D, der versucht zu töten! Und diese Anarchisten sind bekämpfen um die FDGO sicherzustellen! Bist du anderer Meinung?
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Hallo truekletti,
Genau das habe ich erwartet - ein Verweis auf Wiki... wie niedlich! Hast DU keine eigene Meinung? Oder ist dein tanzender Avantar ein Synonym?
Aber du hast es fast schon erkannt - du hast deine DEF, ich habe meine DEF - am besten wäre es wenn der TE mal eine offizielle Anfrage an den Zoll stellt warum und weshalb!? Dann haben wir auch die Antwort...
Und in der Zeit kannst DU mit Hilfe der Medizin deinen Durchfall behandeln lassen! - GUTE BESSERUNG!
EDIT: Bedenke: Bei Transitverkehr geht es um LKW, BAHN, FLUGZEUG etc. - also direktem Warenverkehr - wir reden hier von Postverkehr! Und dieser ist in diesem Falle als nicht direkt zu bezeichnen! Wie in meinem Beispiel oben schon benannt!
zugegebenermaßen hast du mich nun etwas verunsichert. Worauf willst du denn hinaus?
Ich sags mal so: gesellschaftliches Zusammenleben, Kultur - ja genau - Sprache, das funktioniert nunmal nur dann, wenn wir alle dieselbe Vorstellung von den Begriffen haben, die wir benutzen. Deshalb sind wir Menschen im Laufe der Jahrhunderte dazu übergegangen, selbige zu definieren.
Du kannst dir nun aber selbstverständlich auch frei erträumen, was du persönlich unter dem Begriff "Durchfuhr" verstehen möchtest. Diese Freiheit möchte ich dir auch um Gottes Willen nicht nehmen. Deine Träume sind frei!
Aber wundere dich dann bitte auch nicht, wenn deine Mitmenschen dich nicht mehr verstehen können.
Grüße
Clarius -
Die Rechtsachlage ist doch klar, genauso wie die Stasi/Stapo über dem Gesetz zu stehen glaubt. Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Postgeheimnis:
"Das Postgeheimnis ist ein grundrechtlich durch Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes geschütztes Geheimnis; strafrechtlich ist seine Verletzung durch § 206 des Strafgesetzbuchs (StGB) sanktioniert.Nach der Legaldefinition der §§ 39 Absatz 1 Postgesetz, 206 Absatz 5 Satz 1 StGB unterliegen dem Postgeheimnis die näheren Umstände des Postverkehrs bestimmter (natürlicher oder juristischer) Personen sowie der Inhalt von Postsendungen. Damit ist der Schutzbereich sachlich weiter sowie zeitlich bzw. prozessual enger gefasst als der des Briefgeheimnisses, von dem es abzugrenzen ist: Während das Briefgeheimnis alle schriftlichen Mitteilungen zwischen Absender und individuellem Empfänger schützt, umfasst das Postgeheimnis alle von der Post übermittelten Sendungen, jedoch nur in dem Zeitraum von der Aufgabe der Sendung bei der Post bis zu ihrer Auslieferung an den Empfänger."
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Vielleicht den obigen Artikel weiter zitieren:
Einschränkung des Postgeheimnisses [Bearbeiten]
Einschränkungen des Postgeheimnisses unterliegen dem Gesetzesvorbehalt.
Das Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses etwa normiert Ausnahmen für die Nachrichtendienste der Bundesrepublik, also Bundesamt für Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst und Militärischer Abschirmdienst.
Über die Anwendung dieser Maßnahmen wacht die G 10-Kommission.
Ebenfalls möglich ist gemäß § 99 der Strafprozessordnung (StPO) in bestimmten Fällen die Beschlagnahme von Postsendungen und Telegramme, die sich im Gewahrsam von Personen oder Unternehmen befinden, die geschäftsmäßig Post- oder Telekommunikationsdienste erbringen oder daran mitwirken.
Gemäß § 101 StPO ist der Betroffene von dieser Maßnahme zu benachrichtigen, sobald dies ohne Gefährdung des Untersuchungszwecks, der öffentlichen Sicherheit, von Leib oder Leben einer Person sowie der Möglichkeit der weiteren Verwendung eines eingesetzten nicht offen ermittelnden Beamten geschehen kann. Diese Benachrichtigung findet jedoch in der Praxis nicht immer statt; es liegt insoweit ein faktisches Vollzugsdefizit vor.
woraus ersten die Rechtslage klar umrissen ist, uns zweitens wie ich auch schon beschrieben habe, eine Nachfrage
bei der Behörde wegen Gründen und Benachrichtigung vielleicht angebracht wäre.
.. Man könnte natürlich die Banderole als eine Benachrichtigung bezeichnen .. damit ist die Durchsuchung ja, gewollt und unübersehbar,
eben nicht klammheimlich erfolgt .. -