Gelaber und Gemecker in den Angebots- und Galerie-sräds

  • wenn man auf der sicheren seite sein will, muss man schon 2 pakete versenden und 2 überweisungen tätigen.

    @ Heinz D
    das wäre das Sicherste...eine weitere Möglichkeit, zugegeben etwas unsicherer, da vom Paketdienst anzuzweifeln, ist das Fotografieren des Paketinhalts. Im Verlustfall dürfte das aber kein Problem sein, war es bei mir zumindest nicht... hatte damals 1 Überweisung, 2 Paketscheine, -nummern und 2 Fotos des Inhalts (wichtig bei den Fotos istu.U. der Nachweis des zeitlichen Zusammenhangs, z.B. mit aktueller Tageszeitung im Hintergrund - also evt. 2 Fotos, 2 Pakete an aufeinanderfolgenden Tagen, 2 Tageszeitungen unterschiedlichen Datums)


  • Ist das wirklich so? Wenn ich Hausrat für 20.000 Euro versichere und die Bude brennt ab, der Wert der Sachen betrug aber 40.000 Euro, dann bekomme ich von der Versicherung 20.000 Euro. Warum sollte das bei DHL anders sein? Wo steht das genau, dass das so ist?


    Und wenn ich Silber verschicke, welches am Tag des Versandes 490 Euro wert ist und zwei Tage später, am Tag der Zustellung dann 530 Euro wert ist, dan bekomme ich bei Verlust nichts? Was ist der Stichtag für den Wert? Oder sagen wir, ich habe eine Rechnung von 2009, dass Münzen für 480 Euro gekauft wurden, diese Münzen versende ich 2012 (inzwischen ist der Wert 900 Euro), dann gilt nicht die Rechnung, sondern der aktuelle Wert?

    Die erbittertsten Feinde der Freiheit sind die zufriedenen Sklaven (Marie Freifrau von Ebner-Eschenbach)


    Nimm das Recht weg – was ist dann ein Staat noch anderes als eine große Räuberbande (Augustinus von Hippo)

  • Ist das wirklich so? Wenn ich Hausrat für 20.000 Euro versichere und die Bude brennt ab, der Wert der Sachen betrug aber 40.000 Euro, dann bekomme ich von der Versicherung 20.000 Euro. Warum sollte das bei DHL anders sein? Wo steht das genau, dass das so ist?

    Es ist ja in unserem Fall so, dass bei einem Versand von Valoren Klasse II mit einem höheren Wert als 500 Euro (aktueller Wiederbeschaffungswert zum Versandzeitpunkt lt. Angabe Kaufvertrag, Kontoauszug oder wie auch immer glaubhaft nachgewiesen) gegen die Versicherungsbedingungen verstoßen wird, somit besteht dann keinerlei Versicherungsschutz. Valoren der Klasse II über 500 Euro sind nicht versichert. Ab 501 Euro wird nicht geleistet. Einen geringeren Wert anzugeben, wäre versuchter Versicherungsbetrug und könnte dementsprechend geahndet werden, sollte das Paket doch mal wider Erwarten noch auftauchen.
    +++
    Bei einer Hausratversicherung wäre der Fall anders gelagert, da gelten gänzlich andere Versicherungsbedingungen, z.B. verlierst du den Versicherungsschutz auch bei Unterversicherung nicht vollends...


  • Ist das wirklich so? Wenn ich Hausrat für 20.000 Euro versichere und die Bude brennt ab, der Wert der Sachen betrug aber 40.000 Euro, dann bekomme ich von der Versicherung 20.000 Euro.

    Auch hier unterliegst du einem Irrtum.


    Bei dem angefuehrten Beispiel giltst du als zu 50% unterversichert, erhaeltst im Schadenfall also auch nur 50% der Versicherungssumme, also 10.000 Euro (Ausnahme: Unterversicherungsverzicht der Versicherung im Vertrag)!


    Habe ich zwar selbst auch nie verstanden, da die Praemie ja entsprechend der Hoehe der abgeschlossenen Versicherungssumme ermittelt und auch berechnet wird - ist aber bloederweise so.


    Natuerlich kann man stundenlang debattieren, dass etwas unlogisch, ungerecht oder sonstwas sei.


    Man kann aber auch einfach die Vertragsbedingungen lesen. Spart immens Zeit und im Fall der Faelle auch viel FIAT. [smilie_blume]


    LG
    Glückskind

    „Nie haben die Massen nach Wahrheit gedürstet,
    von den Tatsachen, die ihnen missfallen, wenden sie sich ab
    und ziehen es vor, den Irrtum zu vergöttern.
    Der, der sie zu täuschen versteht, wird leicht ihr Herr.
    Der, der sie aufzuklären versucht, stets ihr Opfer…“


    Gustave Le Bon, 1895

  • OK, danke, dann sind meine Zweifel jetzt beseitigt und der Sachverhalt ist bestätigt, dass für Banken und Versicherungen andere Regeln und Gesetze gelten als für den Bürger.

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  • alte Binsenweisheit ;)


    " je mehr Kleingedruckt ,je mehr beschiss " :D


    das sehe ich genauso wie Herr Merz :D mit dem Bierdeckel :D JEKST :D


    Gruss
    alibaba :D

    " Wo ich willkommen bin' lass ich mich nieder ,ansonsten geh ich wieder " ;)


    " jeden Morgen steht die Lüge als erste auf ,bis die Wahrheit ausgeschlafen hat " :D


    "Ich bin für mein Textinhalt verantwortlich ,nicht für das was du verstehst" 8o

  • Es ist ja in unserem Fall so, dass bei einem Versand von Valoren Klasse II mit einem höheren Wert als 500 Euro (aktueller Wiederbeschaffungswert zum Versandzeitpunkt lt. Angabe Kaufvertrag, Kontoauszug oder wie auch immer glaubhaft nachgewiesen) gegen die Versicherungsbedingungen verstoßen wird, somit besteht dann keinerlei Versicherungsschutz. Valoren der Klasse II über 500 Euro sind nicht versichert. Ab 501 Euro wird nicht geleistet. Einen geringeren Wert anzugeben, wäre versuchter Versicherungsbetrug und könnte dementsprechend geahndet werden, sollte das Paket doch mal wider Erwarten noch auftauchen.
    +++
    Bei einer Hausratversicherung wäre der Fall anders gelagert, da gelten gänzlich andere Versicherungsbedingungen, z.B. verlierst du den Versicherungsschutz auch bei Unterversicherung nicht vollends...


    Zweifler du hast ja recht. Man sollte beim Wert nicht lügen. Das wäre wirklich Betrug.


    Aber woher soll ich denn wissen, wie man den exakten Wert ermittelt.
    - Verkaufspreis vom Lateiner?
    - Ankaufspreis vom Lateiner?
    - Ankaufspreis für Münzen bei der ESG?
    - Ankaufspreis Briefgold?
    - Verkaufspreis MDM und Co.?
    - Spotpreis am Tag Versands?


    Ich würde nie nie nie bei der Wertangabe lügen. Aber bitte, wie errechne ich den Wert?
    Ich bin doch kein ö.b.u.v. Sachverständiger für numismatische Wertermittlung.
    Und ein Wertgutachten muss ich vor dem Versand hoffentlich nicht anfertigen lassen.

  • Na ja, ich bin der Ansicht, dass man den aktuellen marktüblichen Wiederbeschaffungswert zugrunde legt, also den Wert, zu dem man problemlos auf dem Markt Ersatz beschaffen könnte... (ich nehme an, bei diesen speziellen Hausrat- also Einbruchsversicherungen ist das ähnlich?)
    Sonsterdings könnt man ja je nach Gusto stets einen niedrigeren Wert per nachträglichem Schriebs (lt. Ankaufswert von Murats Goldankauf) ausweisen...
    Ich hatte ja bisher auch noch keine Verluste, daher weiß ich nicht, wie genau und glaubhaft diese Wertfeststellung gehandhabt würde/wird... wurde aber mal auf diese Problematik gestoßen, als ich mit einem Foristen eine Goldmünze gegen Silberzehner tauschte und er mich darauf aufmerksam machte, dass er seine Sendung als unversichert ansieht, da er für den Gegenwert meiner 50 Silberlinge eben keine gleichwertigen Goldmünzen kaufen also nachdecken kann, folglich Wert höher als 500 ->> unversichert... während Silberzehner damals noch nahe Nominalwert gehandelt wurden. Jedenfalls entschieden wir, seine Sendung in zwei zu splitten, was damals aufgrund des geringeren Goldpreises noch praktikabel war...

  • wenn edelmetall wegkommt, wollen die am Geschäft beteiligten Privatleute doch zeitnah metallischen Ersatz
    und demzufolge würde ich im Zweifelsfall den VK von proaurum von DHL ersetzt haben wollen und beim Versandwert berücksichtigen

  • ... habe heute eine hier im Forum gekaufte 20 Euro Eiche erhalten. Als Verpackung hat der Verkäufer die originale weiße Pappschachtel, in der die VfS die zugehörige Holzbox geliefert hat, genommen. Diese wurde einmal mit Tesafilm umwickelt, um die Laschen zu fixieren. Dann wurde eine Paketmarke aufgeklebt und so versendet.


    Diese Verfahrensweise mag vielleicht sehr ökonomisch sein, ich jedoch halte sie für grob fahrlässig. Die BOX.0006 ist sofort identifizierbar und ein Schutz vor Beschädigung ist m.E. überhaupt nicht gegeben.


    Es ist nix passiert, trotzdem interessiert mich Eure Meinung.


    Viele Grüße


    potzblitz

  • Waaaas - er hat die BOX.0006 als Verpackung her genommen ??? :wall:


    Einfach unglaublich ! :boese:


    Er hätte die Box 0815 mit ner ordentlichen Portion Plastechips drinn nehmen sollen. :love:

    Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu zahlen ! 8o
    sommerer 2017

    Einmal editiert, zuletzt von sommerer ()

  • Vielen Dank für die Statements, schön, daß ich mit meiner Kritik nicht alleine stehe. Einige meiner Freunde halten mich ja für einen Verpackungsfetischisten, aber zwischen meinen Paketen und diesem hier liegen WELTEN. Die Paketmarke auf der Pappschachtel und die daraus resultierende Beschädigung ist mir in diesem Fall eigentlich egal. Ich verstehe einfach nicht, wie man so offensichtlich unsicher versenden kann.


    Viele Grüße


    potzblitz

  • Also ich konnte es beim Lesen kaum glauben und hab erst mal auf den Kalender geschaut - 01.April ???
    Die Art des Versands kann ich nicht fassen, dass geht nach meiner Meinung gar nicht.
    1. Verpackung lässt direkt und eindeutig auf den Inhalt schliessen! :wall:
    2. Verpackung bietet keinen Schutz vor Beschädigung! :wall:
    3. Klebestreifen? Wie soll der vor Verlust schützen? :wall:


    Darüber hinaus bin ich auch kein Pappensammler, aber die Versandmarke auf dem Umkarton hätte mich zudem geärgert?

  • Bei dem angefuehrten Beispiel giltst du als zu 50% unterversichert, erhaeltst im Schadenfall also auch nur 50% der Versicherungssumme, also 10.000 Euro (Ausnahme: Unterversicherungsverzicht der Versicherung im Vertrag)!


    Habe ich zwar selbst auch nie verstanden, da die Praemie ja entsprechend der Hoehe der abgeschlossenen Versicherungssumme ermittelt und auch berechnet wird - ist aber bloederweise so.


    Weil die Hausratversicherung keine Ausschnittsdeckung ist. Wenn das anders wäre, wer sollte im ( Teil )Schadensfall bestimmen, welcher Anteil jetzt versichert war und welcher nicht? Die Totalschadensfälle sind verschwindend gering, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Sturm und Feuer zerstören meist nur einen Teil des Inventars.

  • Hallo Potzblitz!
    Dürfen solche Mitglieder nicht namentlich genannt werden?Aufdem Edelmetallgebiet tummeln
    sich mitlerweile Leute die früher mal auf dem Schrottplatz gearbeitet haben müssen.Egal was
    ich mache landet alles im Ofen.Ist die Nennung solcher Mitglieder schon Rufmord?
    Einen schönen Abend noch

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