Global Economic Collapse

  • Max,


    Das ist ja erst der Anfang,der Steuerzahler trägt die Hauptlast! Die Restschuld,wird zu guter letzt,als " Lastenausgleich " an die Schuldfreien weitergereicht werden.


    ( Änderung des Sparkassengesetzes )


    Vielleicht kann hier ja mal jemand die Bilanz der IKB,nach Vermögenswerten aufdröseln ;)



    Bei der Sachsen LB hat unser PEER,Mr.Sanio absolutes Redeverbot im Untersuchungsausschuss des dortigen Landtages erteilt.


    In der Sache kam von unserem GoldBaron leider auch nichts :wall:



    gruss



    kalle

  • Max, Das ist ja erst der Anfang,der Steuerzahler trägt die Hauptlast! Die Restschuld,wird zu guter letzt,als " Lastenausgleich " an die Schuldfreien weitergereicht werden. ( Änderung des Sparkassengesetzes ) Vielleicht kann hier ja mal jemand die Bilanz der IKB,nach Vermögenswerten aufdröseln ;) Bei der Sachsen LB hat unser PEER,Mr.Sanio absolutes Redeverbot im Untersuchungsausschuss des dortigen Landtages erteilt. In der Sache kam von unserem GoldBaron leider auch nichts :wall: gruss kalle


    dürfen gespannt sein, ob sich Lone Star, wie die Axt im Walde gebären wird. Natürlich möglichst unter Ausschluss der Öffentlichkeit (Danke für die Hinweise, Kalle !!). Ist ja alles vollkommen legal. Mal sehen, wer dann wem einen Maulkorb verpassen wird. DT hat zur IKB im DGF viele sehr gute Beiträge geschrieben. Ich könnte (ordinär gesagt), ob der Tatsachen nur noch abkotzen.


    Z. B. hier:


    http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=17334
    http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=14911
    http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=33074
    http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=29659
    http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=26443
    http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=15510
    http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=15511
    etc. etc. etc.


    Was die Aufstellung von Vermögenswerten der IKB angeht, so kann man z. B. bei FITCH fündig werden:


    http://www.fitchratings.com/co…tent.cfm?issr_id=80360513


    Einfach durch die einzelnen Teile durchklicken und sich nur noch "wundern" :cursing:

    NICHT WEIL ES SCHWER IST, WAGEN WIR ES NICHT, SONDERN WEIL WIR ES NICHT WAGEN, IST ES SCHWER.
    Lucius Annaeus Seneca
    End corruption or at least let me participate in it!

  • Vielen Firmen aus dem Mittelstand geht es nun da die Wirtschaft massiv zurückläuft so wie dem Coyoten wenn er dem Vogel Roadrunner "beeb-beeb" hinterherrent und dann mit Schwung über den Klippenrand hinaus noch einmal kurz das Gefühl der Schwerelosigkeit genießt; nach unten zu schauen traut er sich nicht weil er die nächste Seite im Drehbuch schon kennt... :tired:


    Kürzlich hatte ich ein Gespräch mit einem sehr extrovertierten Mittelständler, der sehr stark expandierte auf Kredit und sehr hohe Margen bei seinen Produkten besitzt. Das Leveraging mit Krediten ist in solchen Fällen enorm und führt in guten Zeiten zu sehr hohen Gewinnen und Ausschüttungen für die Inhaber, es waren hohe 6-stellige Summen. Im Falle eines Absatzeinbruches wirkt der Hebel genau in die Gegenrichtung; in dem Fall kommt es drauf an, ob die Banken die Sicherheit verwerten (können), oder ob sie noch einmal die Kredite erweitern in der Hoffnung, das sich das Blatt noch einmal wendet. Meine Prognose: wer über "harte" Sicherheiten (Grund, Immobilien) abgesichert ist, wird verwertet, wer aufgrund der FIrmenumsätze aus dem Know-How und der Geschäftstätigkeit an sich die Kredite erhalten hat, wird sie erweitert bekommen, einfach deshalb, da solche Firmen mit dem Eigentümer in der Regel stehen und fallen und somit nur in seltenen Fällen verwertbar sind.

  • Zwei Beobachtungen von mir...


    1. Ich habe versucht Arbeitskollegen auf die Problematik mit der IKB, der KFW, den 7,5 Mrd Steuergeldern ( 2,x Mrd kamen von Sparkassenverbänden, die will ich nicht als Steuern zählen) aufmerksam zu machen. Die Verstaatlichung einer deutschen Bank... und das hat die KFW mit der IKB gemacht, interessiert keinen. Ich habe denen versucht zu erklären, dass die KFW erst kürtlich, als sie ihren Anteil auf 90,x % an der IKB erhöht hat, 1,25 Mrd Euro gezahlt hat, und sie nun für "einen dreistelligen Miollionenbetrag" an eine US-Heuschrecke verkauft. Was bedeuten diese nebulösen Zahlen? 100 Mio... ist ein dreistelliger Millionenbetrag...
    Ich habe ausserdem versucht meinen Kollegen klar zu machen, wie sich die Spanien gefühlt haben, als die Regale in den Supermärkten leer waren, weil die LKW Fahrer mal ne Woche gestreikt haben. Die Immoblase in Spanien... etc.


    Die Kollegen gehören alle zur gehobenen Mittelschicht. Universitätsdiplome, gute Ausbildung, viele Jahre Lebenserfahrung...


    Ich hätte versuchen können, nem Kamel das 1x1 beizubringen, da wäre ich erfolgreicher gewesen und das Kamel hätte was gelernt.


    2. Das gleiche Thema habe ich in einem Forum versucht... dort kann man eher von einem Niveau auf der unteren Bildungsebene der Mittelschicht sprechen. Der typische Familievater, mit Frau, Hund und 2 Bälgern... am Samstag kommt Bundesliga, und sonst scheint die Sonne...


    Vergesst es... eher bringe ich nem Affen bei, die 9. von Beethoven zu spielen....


    Da fiel mir ein Vergleich ein...


    Wir stehen an einem Brunnen, und werfen eine Münze hinunter um zu hören wie tief der Brunnen ist... Der Brunnen ist unsere Wirtschaft- und Finanzlage...


    Die Münze haben wir vor einer Woche fallen lassen... bisher hörten wir sie nicht auf den Boden aufschlagen.

    Der israelische Botschafter in Bonn, Asher ben Nathan, antwortete in einem Interview auf die Frage, wer 1967 den 6-Tage-Krieg begonnen und die ersten Schüsse abgegeben habe: „Das ist gänzlich belanglos. Entscheidend ist, was den ersten Schüssen vorausgegangen ist.“

    Einmal editiert, zuletzt von Echtsilber ()

  • Gold performt in einer Deflation (noch) besser als in einer Inflation. 20 Jahre geregelte Inflation, 20 Jahre fallender Goldpreis! (von 1980 -2000) ;(.

    Was sind solche Aussagen denn wert, wenn man weiss oder wissen könnte, das in dieser 'geregelten' Zeit der Goldpreis nach unten manipuliert wurde? Woher, weiss man das? Nun von Paul Volcker himself, der in einem Interview sagte: Es wäre ein Fehler gewesen vor 1980 nicht auf den Goldpreis zu achten. Seitdem achtet man darauf, so gut es eben geht.


    Kann man denn von einer Zeit, in der die Zentralbanken alles im Griff hatten auf eine Zeit schliessen, in der die Zentralbanken ihre bisherigen Theorien zerbröseln und sie mehr und mehr die Kontrolle verlieren? Und deshalb vielleicht auch überagieren. Ich meine solche Vergleiche müssen scheitern.


    Mir sind da die die Erklärungen von Pauli (bei ihm hatte ich es zuletzt gelesen) am eingängigsten. In Zeiten steigender Geldmenge (Relation Geldmengenwachstum/BIP-Wachstum) steigt der Goldpreis, bzw. er müsste steigen, würden die Zentralbanken nicht rumpfuschen. Warum müsste er steigen? Weil das 'Geld' etwas kaufen möchte, wir also eine Inflation hätten und weil das die Menschen bemerken müssten und weil sie dann Werte kaufen würden, also u.a. Gold. (würden die Zentralbanken nicht rumpfuschen). Und vor allem weil Geld in inflationären Zeiten eine seiner eigentlichen Funktionen, nämlich die der 'Wertaufbewahrung' verliert. Was die Menschen widerum dazu bringen müsste, unter Umgehung des Geldes andere Wertaufbewahrungsmöglichkeiten zu finden. u.a. Gold.

    Delphin
    --------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    "Whee! This investing stuff is easy!"
    (Mogambo Guru)


  • JEDER BEKOMMT DAS, WAS ER VERDIENT! ;)

    Einmal editiert, zuletzt von GOLD_Baron ()

  • Bei der Sachsen LB hat unser PEER,Mr.Sanio absolutes Redeverbot im Untersuchungsausschuss des dortigen Landtages erteilt.


    In der Sache kam von unserem GoldBaron leider auch nichts.

    Kannst du dazu noch weitere Fakten, Links und Erläuterungen präsentieren. Es ist unmöglich sich mit allen Themen gleichzeitig zu befassen.


    Wenn Interesse besteht, würde ich das Thema näher im BLOG beleuchten. :)

  • dürfte weitergehen. Wer die Praktiken dieser Heuschrecke kennt, kann sich ausdenken, was nun folgen wird. Ich bin sehr gespannt darauf, wie die Menschen in diesem Lande sehr bald reagieren werden, wenn die Haus- und Wohnungsbesitzer vermehrt an die Öffentlichkeit gehen, die Ihre Hypotheken immer ordentlich bedient haben, dann aber von Lone Star die Grundschulden vollstreckt bekommen (da helfen auch nicht die paar Urteile, die bis jetzt zugunsten der Schuldner gefallen sind). Dann wird klar werden, dass die Politik nichts, ausser Lippenbekenntnissen und wirkungslosen Schritten, unternommen hat, um redliche Bürger zu schützen. Der Verkauf an Lone Star, nachdem über 10 Milliarden Euro zu Lasten der Steuerzahler, somit zugunsten von Lone Star, hineingebuttert worden sind, zeigt wessen Kind die Verantwortlichen aus Politik und Finanzwirtschaft sind. Pecunia non olet und Geld kennt keine Moral: "Die Deutschen werden nach Strich und Faden verarscht!" Und komme mir keiner mit der Behauptung, dass es ja wesentlich teuerer geworden wäre, wenn die IKB nicht verkauft worden wäre 8)

    eingentlich sollt man gar nicht antworten .. aber vielleicht lesen hier ja auch Leute, die die Fakten wissen wollen, und nicht
    mit solchem Unsinn, fern der Realität sich verunsichern lassen.


    Wenn eine Firma (auch eine Bank) verkauft wird, dann gelten alle Verträge weiter, der Käufer ist Rechtsnachfolger,
    muss Miete zahlen, Gehälter, Zinsen, Garantieleistungen erbringen etc.
    Ein Hypothekenvertrag ist nicht anderes, die Absicherung im Grundbuch geht in der Tat auch auf den Rechtsnachfolger über
    (auf wen sonst) ... Ein Kündigungsrechts entsteht durch einen solchen Betriebsübergang nicht, weder für Gläubiger noch für
    Schuldner. Also nichts kann vollstreckt werden ! Ausser, der Schuldner zahlt keine Zinsen, dann kann der Gläubiger, nach
    Vertrag, kündigen, das ist nichts neues und da macht die Volksbank und die Ecke genauso wie die ausländische Grossbank.
    Läuft eine Hypothek nach 10 oder 15 Jahren aus, dann kann die Bank die Konditionen ändern, und der Schuldner kann die
    Bank wechseln .. wenn die Gebäude dann nichts mehr wert ist, der Kredit kaum abbezahlt und der Schuldner arbeitslos, dann
    wird die Bank das Risiko anders einschätzen, dann kann es zum Zwangsverkauf kommen ...
    auch das was schon so, solange es Hypothekenfinanzierung gab.


    Also .. völliger Humbug: dann aber von Lone Star die Grundschulden vollstreckt bekommen


    Ebenso wie die Einwände gegen den Verkauf ... Wenn das amerikanisches Risikokapital reinfliesst, dann erlaube ich mir Zweifel,
    ob solche Investoren beim Riskmanagment schlechter sind, als unsere halbstaatlichen oder staatlichen Landesbanken oder die KFW.


    Zustimmung zur Ansicht, dass hier Steuergelder verschwendet wurden .. ja, und nun ist Wunden-Lecken keine Lösung,
    der Staat sollte sich einfach von den Staatfremden Beteiligungen wie Banken trennen, um diese Fehler nicht nochmal
    zu machen. Interessanterweise waren ja die Grossbanken bei uns weit weniger betroffen von der Immo/Hypotheken-Krise.
    Und das ist der IKB Verkauf ein richtiger und konsequenter Schritt. Weil: zu glauben, dass ein Industriefinanzierer unter
    staatlicher Kontrolle bessere Rahmenbedingungen für die Industrie schaffen könnte, hat sich genau als Illusion erwiesen,
    wie die Bankbeteiligung als sichere Anlage für Staatsvermögen.


    Wir sollten froh sein, wenn wir die los sind ... in den USA müssen ja gerade die Hypothekenbanken verstaatlicht werden,
    um schlimmeres abzuwenden .. das ist auch so ein Schritt, der heute unvermeidbar ist, einen Haufen Geld kostet, aber
    zu dem des keine wirkliche Alternative gibt. Nicht unwahrscheinlich wäre es, wenn Fanny Mae dann in einem Jahr auch
    an einen Internationalen Investor verkauft wird .. kein Staat wird auf Dauer Banken managen wollen, jedenfalls kein
    kapitalistischer.


    Klar ist bei sowas auch, wie wir der Geldmarkt global und vernetzt ist. Ob das gut ist, ist nicht die Frage,
    ich halte es einfach für eine Tatsache. Es gibt keine Alternative .. oder ? Man stelle sich vor, eine kleine
    Republik macht nicht mit, bei NATO, EU, Euro .. hat einen soliden Binnenmarkt .. und ? Wer war in Euroland
    mit am ärgsten von der Hypokrise betroffen: die UBS ... grösste Bank der neutralen, soliden Alpenrepublik.

  • ... und dazu auch noch sowas von überheblich... Auch DU wirst erkennen, dass, sobald man sich die IKB einverleibt haben vollstrecken wird - in die Grundschuld.


    Natürlich kann man sich dagegen wehren - nur dann sitzt Du schon längst nicht mehr in Deinem gewohnten Wohnzimmer, sondern überlegst in einer 1-Zimmer Wohnung, wie Du die Anwaltsgebühren bei einem Streitwert von sagen wir mal 250.000€ zusammenbekommst um dich überhaupt erstmal anwaltlich vertreten zu lassen.


    Lies hier mal ein paar Fakten im Forum, bevor du Dich theoretisierend mit diesem Thema auseinandersetzt.

  • sorry @Juergenlangen, da bist Du leider nicht ganz auf dem laufenden oder Du unterschätzt die Brisanz. Es gibt - bei Eingetragener Grundschuld - eine rechtliche Vereinbarung in den deutschen Gesetzen, nach der Kreditgeber z.B. 3 Jahre rückwirkend eine % Zahlung (Zusatzzahlung) von 6 % pa (ich glaube es waren 6 %) verlangen kann. Jederzeit und ohne Einfussmöglichkeit des Hypothekennehmers. Üblicherweise wird diese Möglichkeit zwischen Schuldner und Bank ausgeschlossen. Verkauft die Bank den Vertrag weiter an einen neuen Kreditgeber, kann dieser Vertragszusatz die Gültigkeit verlieren, also der Neue Besitzer eine Nachzahlung von 18 % verlangen. Money for nothing and the chicks for free.....


    Eine der Firmen die sich bei diesen Geschäften besonders hervorgetan hat war LoneStar.


    Dazu gab es vor ca. einem Jahr mehrere Diskussionen und einige wenige und seriöse Fernsehbeiträge.


    Natürlich gehen die Verträge erst mal auf den neuen Besitzer über und behalten ihre Gültigkeit. Aber was sollte LoneStar hindern sie einfach an LoneStarsDaughter zu verkaufen? Nicht vermeidbar.

    Delphin
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    (Mogambo Guru)

  • Ganz so easy ist es nicht und mir Unkenntnis vorzuwerfen - was soll das ! was die Fakten angeht, die lt. Dir ja nicht sein können (aber so sind): "Du hast viel geschrieben (auch grösstenteils meine Zustimmung!), aber mir ist eine Person (mit mehreren Firmen) bekannt, die würde über Deinen Artikel wirklich nur den Kopf schütteln und Dir Blauäugigkeit vorwerfen". Deren Darlehen wurden mit dem Darlehensgeber (Bank) ausnahmslos über lange Jahre ohne Störungen abgewickelt. Hat aber die Firma, die mit DarlehensgeberGeschäfte machte und deren Forderungen aufkaufte, nicht interessiert. Nicht die Bohne. Das "Zerschlagen" war lukrativer und wurde mit "chirurgenhafter Präzision" vollzogen. Und die besagte Person und deren Ratgeber waren/ sind wahrlich keine Dummköpfe.

    NICHT WEIL ES SCHWER IST, WAGEN WIR ES NICHT, SONDERN WEIL WIR ES NICHT WAGEN, IST ES SCHWER.
    Lucius Annaeus Seneca
    End corruption or at least let me participate in it!

  • NICHT WEIL ES SCHWER IST, WAGEN WIR ES NICHT, SONDERN WEIL WIR ES NICHT WAGEN, IST ES SCHWER.
    Lucius Annaeus Seneca
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  • Lieber Juergen, bei aller Sympathie, Du verzapfst wieder und immer wieder völligen Unsinn. Das wäre dann nicht weiter schlimm und nur schlicht peinlich, wenn du dies tust


    a) weil Du es nicht besser weißt und zugleich
    b) Du niemanden damit schädigst


    Aber weder a) noch b) ist der Fall, denn Dir ist zigmal das Risiko Grundschuld erklärt worden. Insbesondere deren Nichtakzessorität zur zugrundeliegenden Darlehensschuld mit der fatalen Konsequenz, dass die Grundschulden zu nicht-notleidenden, eventuell sogar vollständig abbezahlten (sic!) Darlehen ohne effektiven Rechtschutz zwangsvollstreckt werden können. Ich frage mich, welche Interessen Dich leiten, nachhaltig absolut Falsches regelmäßig zum besten zu geben. Verkaufst Du etwa Grundschuld-Darlehen?


    Nochmal für alle: Grundschulden können ohne effektiven Rechtsschutz auch gegenüber Darlehensnehmer in voller Nennhöhe nebst kumulierten Zinsen zwangsvollstreckt werden, die niemals säumig waren und/oder das Darlehen abbezahlt haben.


    Genau anders liegt der Fall bei Hypotheken. Die sind akzessorisch zur zugrundeliegenden Darlehensschuld und können daher nur in bestehender Schuldhöhe zwangsvollstreckt werden. Niemals Grundschulden mit Hypotheken verwechseln. Deswegen sind Hypotheken als Darlehenssicherungsinstrument von der Finanzindustrie aus der Mode gesetzt worden. Die lassen sich halt nicht so schön verkaufen - und verwerten.


    Für Laien kaum zu glauben, aber so ist es. Bitte per Suchfunktion die hierzu ergangenen vielen vielen Beiträge, Links und juristischen Fachaufsätze nebst vereinfachend gehaltenen Filmdokumentationen in den öffentl.-rechtlichen genaustens studieren, auch im gelben Forum (dasgelbeforum.net) und/oder Notar/Grundbuchrechtspfleger oder Fachjuristen ganz konkret fragen. Vorsicht bei verharmlosenden und vernebelnden Aussagen. Gebraucht einfach euren eigenen Verstand und wie immer "cui bono"/"quem uti" fragen.

    *
    Gebt den Kindern der kommenden Generationen eine Chance und beendet die unwirtschaftliche, kaum beherrschbare und letztlich katastrophale Kernspaltungstechnik mit ihrem jahrtausendelang lebensbedrohendem Müll.

    5 Mal editiert, zuletzt von Wayne Schlegel ()

  • Hallo,


    erst Steuergelder darin versenken und dann den MITTELSTAND verkaufen, das sind unsere Voksvertreter. Wann wacht der dt. Michel endlich auf Art.20 GG läßt grüßen...


    best regards
    BAAL

    Und wenn Du meinst es geht nichts mehr, kommt von irgendwo ein Weltkrieg her.

  • Wenn eine Firma (auch eine Bank) verkauft wird, dann gelten alle Verträge weiter, der Käufer ist Rechtsnachfolger,

    Das stimmt zwar in der Theorie, leider gibt es aber bei den Hypotheken eine Rechtslücke, die bereits seit rund 100 Jahren besteht, aber erst kürzlich von findigen Rechtsverdrehern ausfindig gemacht wurde:


    Wenn Du bei einer Bank eine Hypothek aufnimmst, dann wird eine Grundschuld eingetragen und gleichzeitig ein sogenannter Sicherungsvertrag geschlossen. Dieser Vertrag besagt, dass die Bank nur soweit vollstrecken darf, wie der Schuldner noch Verpflichtungen hat. Lautet also die Grundschuld auf 250.000€, Du hast aber bereits 150.000€ getilgt, dann kann die Bank (bei entsprechenden Gründen) maximal 100.000€ in die Grundschuld vollstrecken. Und jetzt kommt es: Beim Verkauf einer Hypothek wird dieser Sicherungsvertrag nicht mitverkauft. Kommt es also zu einer Zwangsvollstreckung, kann der Käufer in die gesamte Grundschuld vollstrecken, obwohl z.B. nur noch eine Rest-Verbindlichkeit von 10.000€ besteht.


    Allerdings kann der neue Eigentümer der Hypothek diese nicht vollkommen willkürlich kündigen und zwangsvollstrecken. Das hilft aber in der Praxis nicht viel. Denn er braucht ja einfach nur zu behaupten, dass der Bau einer neuen Autobahn geplant sei, der Wert des Hauses damit sinke und dadurch keine ausreichende Deckung mehr vorhanden sei. In jedem Fall ist man in der unangenehmen Lage, die womöglich ungerechtfertigte Forderung wieder eintreiben zu müssen. Die meisten verschuldeten Immobilienbesitzer haben für einen entsprechenden Rechtsstreit aber gar nicht die nötigen Mittel.


    In den letzten Monaten sind einige derartige Fälle bekannt geworden und gerade Lone Star hat sich da sehr unrühmlich hervorgetan. Mittlerweile hat sich auch die Politik schon mit dieser Problematik befasst, ich habe das aber nicht mehr weiter verfolgt und kann daher nicht sagen, ob diese Rechtslücke inzwischen schon geschlossen ist. Ich vermute eher nicht, denn die Arbeitsgeschwindigkeit von Behörden lässt sich ja am ehesten mit der Kontinentaldrift vergleichen...

  • sorry @Juergenlangen, da bist Du leider nicht ganz auf dem laufenden oder Du unterschätzt die Brisanz. Es gibt - bei Eingetragener Grundschuld - eine rechtliche Vereinbarung in den deutschen Gesetzen, nach der Kreditgeber z.B. 3 Jahre rückwirkend eine % Zahlung (Zusatzzahlung) von 6 % pa (ich glaube es waren 6 %) verlangen kann. Jederzeit und ohne Einfussmöglichkeit des Hypothekennehmers. Üblicherweise wird diese Möglichkeit zwischen Schuldner und Bank ausgeschlossen. Verkauft die Bank den Vertrag weiter an einen neuen Kreditgeber, kann dieser Vertragszusatz die Gültigkeit verlieren, also der Neue Besitzer eine Nachzahlung von 18 % verlangen. Money for nothing and the chicks for free.....

    Ganz so einfach ist es meines Wissens nicht. Ich glaube, das mit diesen 6% greift nur bei Säumigkeit. Ist aber letztlich egal. Das Wichtige an der Geschichte ist, dass ein Hypothekennehmer bei Verkauf seiner Hypothek massiv schlechter gestellt wird und sogar große Probleme bekommen kann, wenn er stets brav seine Raten bezahlt hat.


    Ist aber kein Grund, aggressiv aufeinander loszugehen. Die ganze Geschichte ist ja wirklich derart hanebüchen, dass ich es absolut nachvollziehbar finde, wenn es die meisten Leute erst mal nicht glauben wollen.

  • [

    Zitat

    quote='Queckgold'
    Mittlerweile hat sich auch die Politik schon mit dieser Problematik befasst, ich habe das aber nicht mehr weiter verfolgt und kann daher nicht sagen, ob diese Rechtslücke inzwischen schon geschlossen ist. Ich vermute eher nicht, denn die Arbeitsgeschwindigkeit von Behörden lässt sich ja am ehesten mit der Kontinentaldrift vergleichen...

    [/quote]
    Diesmal ging es aber doch ein wenig rascher. Soll ja auch mal vorkommen:


    Bauen & Wohnen | Privates Baurecht
    Pressemitteilungen


    Risikobegrenzungsgesetz: Punktsieg für den Verbraucherschutz


    Verbraucherzentrale Bundesverband erreicht besseren Schutz bei der Immobilienfinanzierung


    27.06.2008 - Schnell und unbürokratisch hat der Deutsche Bundestag Regelungen zum besseren Schutz von Darlehensnehmern verabschiedet. Damit reagiert der Gesetzgeber auf Missstände beim Kredithandel, auf die der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) im vergangenen Jahr aufmerksam gemacht hatte. "Wir freuen uns, dass die Politik unsere Anstöße so schnell aufgegriffen hat", erklärt Vorstand Gerd Billen. Trotz vieler positiver Neuerungen bestehe allerdings noch Handlungsbedarf. Das Votum des Bundesrates steht noch aus.


    Neues Gesetz reduziert Risiken


    Das neue Gesetz setzt zahlreiche Forderungen des Verbraucherzentrale Bundesverbandes um. So definiert das Gesetz erstmals Kündigungsvoraussetzungen für den Fall, dass ein Kunde in Zahlungsschwierigkeiten gerät. Solch eine Regelung gab es bislang nur bei gewöhnlichen Verbraucherkrediten. Außerdem sorgt eine Kündigungsfrist von sechs Monaten dafür, dass die Betroffenen genügend Zeit haben, ihre Rechte zu prüfen. Ein neuer Schadensersetzanspruch soll Kreditgeber und Investoren dazu zwingen, sachgerecht zu agieren. Darüber hinaus muss die Bank beim Vertragsschluss darüber informieren, dass Forderungen aus Kreditverträgen weiterverkauft werden können. Eine heute in einigen Vertragsklauseln bereits versteckte generelle Zustimmung zum Austausch des Kreditgebers wird noch strenger ausgeschlossen. ..


    Trotz positiver Regelungen des neuen Gesetzes sieht der Verbraucherzentrale Bundesverband weiteren Handlungsbedarf. So besteht weiterhin die Möglichkeit, dass Forderungen an Investoren verkauft werden, die nicht selbst Kreditinstitute sind. Damit können Banken die geltenden Eigenkapitalanforderungen umgehen, die es für Banken zum Teil attraktiv machen, sich von Kunden mit Zahlungsschwierigkeiten zu trennen


    Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte im Herbst 2007 eine Studie veröffentlicht, die dem Problem dubioser Kreditverwertungen auf den Grund gehen sollte. Das besorgniserregende Ergebnis: Auch nicht notleidende, sauber abbezahlte Hypothekendarlehen waren in nennenswertem Umfang von Banken verkauft worden. Darüber hinaus diagnostiziert die Studie eklatante Rechtslücken, die akuten Handlungsbedarf bezüglich der Risiken aufzeigten. Nach der Veröffentlichung durch den Verbraucherzentrale Bundesverband und Nachfragen zahlreicher besorgter Verbraucher unter anderem auch bei den Verbraucherzentralen setzten Regierung und Bundestag das Thema auf die politische Agenda.



    http://www.vzbv.de/start/index…id=6&mit_id=1028&task=mit


    mfg Goldcore

    2 Mal editiert, zuletzt von goldcore ()

  • fenden oder Du unterschätzt die Brisanz. Es gibt - bei Eingetragener Grundschuld - eine rechtliche Vereinbarung in den deutschen Gesetzen, nach der Kreditgeber z.B. 3 Jahre rückwirkend eine % Zahlung (Zusatzzahlung) von 6 % pa (ich glaube es waren 6 %) verlangen kann. Jederzeit und ohne Einfussmöglichkeit des Hypothekennehmers. Üblicherweise wird diese Möglichkeit zwischen Schuldner und Bank ausgeschlossen. Verkauft die Bank den Vertrag weiter an einen neuen Kreditgeber, kann dieser Vertragszusatz die Gültigkeit verlieren, also der Neue Besitzer eine Nachzahlung von 18 % verlangen. Money for nothing and the chicks for free.....

    Also: ich habe einen Kredit, mit Grundschuldabsicherung etc .. 100,000 Euro ... Darauf zahle ich 5 % Zinsen und 1% Tilgung, also 6000 Euro im Rate, Monatsrate 500 Euro.
    Und diese Sätze habe ich vertraglich 20xx fest geschrieben, vielleicht noch mit dem gesetzlich möglichen Sonderkündigungsrecht nach 10 oder 12 Jahren.


    Und jetzt soll ich 18.000 Euro nachzahlen müssen .. habe ich das richtig verstanden ?
    Wie denn ? Als Sondertilgung ? Oder als Sonderzinszahlung ?
    Egal wie ... es wäre ein UNGEHEURLICHER Widerspruch zu jedem gesunden Rechtsempfinden.


    Schluss 1 .. wenn das stimmt, dann wäre der Kauf einer Hypothekenbank ja ein Bombengeschäft,
    wenn diese Möglichkeit besteht, warum geschieht das dann nicht öfters ? Und warum geschieht das dann in den Fällen einer Bankübernahme (davon gibt es ja auch genug)
    nicht andauernd ?
    Jeder Bankvorstand, der solche Summen verschenkt, macht ja einen ziemlich schlechten Job !


    Schluss 2 .. wenn das stimmt, warum schreiben dann nur Eingeweihte in Foren darüber, aber in MONITOR und WISO werden keine Obdachlosen Ex-Reihenhäuschenbesitzer
    gezeigt ? Warum gibt es keine konkreten Fälle ? Keinen Vorgang beim Bundesverfassungsgericht ?


    Verdacht: da haben juristische Laien mit Hang zu Verschwörungstheorien was aufgeschnappt, einen Gesetzestext gelesen, und
    malen jetzt schwarz auf schwarz, was sein könnte, aber tatsächlich gar nicht ist. Was heisst "kann" nachfordern ..
    Also bitte: Fakten Fakten Fakten !!! und nicht Gerüchte !


    ++++


    und 1 Stunde gegoogelt ..das hat mich do gewurmt, ob es eine solch dramatische Gesetzeslücke gibt, von der keiner was weiss ...


    ++++

    google Ergebnisse bestätigen meinen Verdacht:
    offenbar ist die Hypothek die sicherere Variante, die nämlich gegenstandslos wird, wenn das dazugehörige Darlehen getilgt ist.
    Tatsächlich haben wir aber fast nur noch Grundschuld statt Hypothek, und diese hat Rechtskraft ohne direkten Bezug zum Darlehen (Schuldgrund)
    und die Grundschuld kann unabhängig vom Schuldgrund übertragen werden, auch gutgläubig erworden werden .. das ist die
    umgekehrte Sicht .. wenn jemand die Grundschuld übernimmt, ohne zu wissen, das der Kredit längst abgezahlt ist ..


    siehe unten: das ist der Fall, wenn dem neuen Eigentümer der Grundschuld der Sicherungsgrund, also der Kredit
    gar nicht bekannt ist, und er könnte theoretisch die Grundschuld vollstrecken (von nur 3 Jahre x n% finde ich nichts) .. das ist, oder besser war die Lücke, die da durch die
    Foren gegeistert ist: Niemand durfte eine solche Forderung stellen und sich so bereichern, keiner musste etwas zahlen, aber es gab die Lücke im Recht, dass
    es theoretisch hätte sein können, dass ein unbrechtigte Forderung zur Vollstreckung angemeldet würde. In diesem Fall wäre aber auch keine Bereicherung
    möglich gewesen, also die neue Bank hätte niemals Geld als Gewinn einnehmen können . money for nothing ... sondern nur eine
    durchaus möglicherweise fatale Situation für dens Immo.Besitzers, der sich per Vollstreckungsklage gegen die
    unberechtigte (auch nach altem Recht unberechtigt, wenn kein Schuldgrund mehr besteht) Vollstreckung wehren muss.
    Oder wenn die Vollstreckung erfolgt wäre, sich das Geld und seine Immobilie wieder hätte erklagen müssen.


    keineswegs ist oder war es aber so, dass eine Grundschuld ohne Schuldgrund (das heisst so ..) niemals eine legale Forderung
    durch Gläubigerwechsel ausgelöste hätte .. und auch nicht bei Gläubigerkonkurs.


    aber .. zu Ende lesen !
    Es gibt ein neues Gesetz, bzw ein paar Änderung im BGB zur Behebung dieser Lücke, dort wird festgelegt u.A.:
    Kein gutgläubiger einredefreier Erwerb der Sicherungsgrundschuld: mehr
    und einen Schadenersatzanspruch für den Fall ungerechtfertigter Vollstreckung einer Grundschuld.
    d.h. seit kurzem ist auch kein irrtümlicher, fahrlässiger oder betrügerischer Missbrauch der Grundschuld mehr möglich ,, und auch das theoretische Thema erledigt.


    also wird das Thema so in 5 -10 Jahren sicher auch aus den Foren des Internets verschwinden =)


    http://de.wikipedia.org/wiki/Hypothek


    Eine Hypothek (von griech.: ὑποθήκη „Unterpfand“) berechtigt den Hypothekengläubiger (Hypothekar) sich aus demjenigen Erlös, der sich durch Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung des durch die Hypothek belasteten Grundstücks erzielen lässt, zu befriedigen, soweit ihm eine Forderung gegen den Schuldner zusteht, die durch die Hypothek gesichert ist. Die Hypothek zählt zu den Grundpfandrechten. Im Bankwesen wird die Hypothek als Sicherungsmittel für Kredite eingesetzt.



    http://de.wikipedia.org/wiki/Grundschuld


    Die Grundschuld ist nach deutschem Sachenrecht das dingliche Recht, aus einem Grundstück oder einem grundstücksgleichen Recht (beispielsweise einem Wohnungseigentum oder einem Erbbaurecht) die Zahlung eines bestimmten Geldbetrages zu fordern. Ein vergleichbares Rechtsinstitut ist in der Schweiz der Schuldbrief


    Im Gegensatz zu Hypotheken sind Grundschulden nicht akzessorisch, sondern abstrakt. Sie sind also nicht von Bestand und Umfang der gesicherten Forderung(en) (beispielsweise Darlehen) abhängig und können für sich allein übertragen oder genutzt werden.



    ...... und hier kommt wohl der aufschlussreiche Teil des Artikels:


    Erwerb der Grundschuld


    Im Jahr 2007 wurde in den Medien berichtet, dass Grundschulden angeblich missbraucht würden.[4] Da der Sicherungsvertrag
    bei einem Verkauf der Grundschuld nicht automatisch auf den neuen
    Eigentümer übergeht, kann dieser die Grundschuld theoretisch in voller
    Höhe vollstrecken, wenn ihm der ursprüngliche Sicherungsgrund nicht
    bekannt ist.[5]
    Als Gegenmaßnahme des Schuldners wird lediglich eine
    Schadensersatzklage gegen den ehemaligen Gläubiger, der die Forderung
    verkauft hat, ohne für eine rechtsgültige Übertragung des
    Sicherungsvertrages zu sorgen, angesehen.[6]


    Der Käufer von grundpfandrechtlich besicherten Forderungen bekommt im Rahmen einer Due Diligence
    zumeist Kenntnis von den Sicherungszweckerklärungen und kann daher
    nicht unabhängig von der Darlehensrestschuld in das Grundpfandrecht
    vollstrecken lassen. Der Darlehensnehmer hätte in diesem Fall das
    Rechtsmittel der Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO.


    Im Rahmen des Risikobegrenzungsgesetzes
    wurde 2008 gesetzlich festgeschrieben, dass es keinen gutgläubigen
    einredefreien Erwerb der Sicherungsgrundschuld geben kann. Wird der
    Kredit verkauft, kann der Darlehensnehmer dem neuen Gläubiger diese
    Sicherungsabrede entgegenhalten. Ein bisher – mangels Kenntnis der
    Sicherungsabrede – nach § 1157 S. 2 BGB dennoch möglicher gutgläubiger
    einredefreier Erwerb der Sicherungsgrundschuld wird durch die neue
    Regelung nach § 1192 Abs. 1a BGB ausgeschlossen.






    Zum Verständnis nachzulesen:


    http://de.wikipedia.org/wiki/Akzessorisch



    http://de.wikipedia.org/wiki/Due_Diligence



    http://de.wikipedia.org/wiki/Risikobegrenzungsgesetz

    oder wenn mal genauer sein soll als WIKI:

    http://www.bmj.bund.de/files/-…verbundenen%20Risiken.pdf

  • ^^ in der Stunde die ich gesucht habe, hat ja Nibelungen korrekt das Problem beschrieben


    Geld unwiderruflich hätte man nicht verloren, und natürlich ist das im Einzelfall dramatisch ..
    .. aber hat es mehr als 1-2 Fälle gegeben ? Und die Einzelfälle .. da würde ich auch mal nachhaken,
    ob das wirklich in der Bank ein Krimineller gesessen hat (Befehl aus USA, alle Grundschulden einzutreiben !!) , oder ob da nicht schlicht unprofessionelle Arbeit
    der Bank mit versäumter Reaktion des Schuldners auf eine ungerechtfertigte Forderung zusammengetroffen sein wird.


    und Queckgold hat die juristische Lösung beschrieben .. also über die Entwarung (seit letzer Woche) müssen wir
    auch nicht mehr diskutieren ... !

    Einmal editiert, zuletzt von juergenlangen ()

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