Global Economic Collapse

  • Ganz so easy ist es nicht und mir Unkenntnis vorzuwerfen - was soll das ! was die Fakten angeht, die lt. Dir ja nicht sein können (aber so sind): "Du hast viel geschrieben (auch grösstenteils meine Zustimmung!), aber mir ist eine Person (mit mehreren Firmen) bekannt, die würde über Deinen Artikel wirklich nur den Kopf schütteln und Dir Blauäugigkeit vorwerfen". Deren Darlehen wurden mit dem Darlehensgeber (Bank) ausnahmslos über lange Jahre ohne Störungen abgewickelt. Hat aber die Firma, die mit DarlehensgeberGeschäfte machte und deren Forderungen aufkaufte, nicht interessiert. Nicht die Bohne. Das "Zerschlagen" war lukrativer und wurde mit "chirurgenhafter Präzision" vollzogen. Und die besagte Person und deren Ratgeber waren/ sind wahrlich keine Dummköpfe.

    NICHT WEIL ES SCHWER IST, WAGEN WIR ES NICHT, SONDERN WEIL WIR ES NICHT WAGEN, IST ES SCHWER.
    Lucius Annaeus Seneca
    End corruption or at least let me participate in it!

  • NICHT WEIL ES SCHWER IST, WAGEN WIR ES NICHT, SONDERN WEIL WIR ES NICHT WAGEN, IST ES SCHWER.
    Lucius Annaeus Seneca
    End corruption or at least let me participate in it!


  • Lieber Juergen, bei aller Sympathie, Du verzapfst wieder und immer wieder völligen Unsinn. Das wäre dann nicht weiter schlimm und nur schlicht peinlich, wenn du dies tust


    a) weil Du es nicht besser weißt und zugleich
    b) Du niemanden damit schädigst


    Aber weder a) noch b) ist der Fall, denn Dir ist zigmal das Risiko Grundschuld erklärt worden. Insbesondere deren Nichtakzessorität zur zugrundeliegenden Darlehensschuld mit der fatalen Konsequenz, dass die Grundschulden zu nicht-notleidenden, eventuell sogar vollständig abbezahlten (sic!) Darlehen ohne effektiven Rechtschutz zwangsvollstreckt werden können. Ich frage mich, welche Interessen Dich leiten, nachhaltig absolut Falsches regelmäßig zum besten zu geben. Verkaufst Du etwa Grundschuld-Darlehen?


    Nochmal für alle: Grundschulden können ohne effektiven Rechtsschutz auch gegenüber Darlehensnehmer in voller Nennhöhe nebst kumulierten Zinsen zwangsvollstreckt werden, die niemals säumig waren und/oder das Darlehen abbezahlt haben.


    Genau anders liegt der Fall bei Hypotheken. Die sind akzessorisch zur zugrundeliegenden Darlehensschuld und können daher nur in bestehender Schuldhöhe zwangsvollstreckt werden. Niemals Grundschulden mit Hypotheken verwechseln. Deswegen sind Hypotheken als Darlehenssicherungsinstrument von der Finanzindustrie aus der Mode gesetzt worden. Die lassen sich halt nicht so schön verkaufen - und verwerten.


    Für Laien kaum zu glauben, aber so ist es. Bitte per Suchfunktion die hierzu ergangenen vielen vielen Beiträge, Links und juristischen Fachaufsätze nebst vereinfachend gehaltenen Filmdokumentationen in den öffentl.-rechtlichen genaustens studieren, auch im gelben Forum (dasgelbeforum.net) und/oder Notar/Grundbuchrechtspfleger oder Fachjuristen ganz konkret fragen. Vorsicht bei verharmlosenden und vernebelnden Aussagen. Gebraucht einfach euren eigenen Verstand und wie immer "cui bono"/"quem uti" fragen.

    *
    Gebt den Kindern der kommenden Generationen eine Chance und beendet die unwirtschaftliche, kaum beherrschbare und letztlich katastrophale Kernspaltungstechnik mit ihrem jahrtausendelang lebensbedrohendem Müll.

    5 Mal editiert, zuletzt von Wayne Schlegel ()

  • Hallo,


    erst Steuergelder darin versenken und dann den MITTELSTAND verkaufen, das sind unsere Voksvertreter. Wann wacht der dt. Michel endlich auf Art.20 GG läßt grüßen...


    best regards
    BAAL

  • Wenn eine Firma (auch eine Bank) verkauft wird, dann gelten alle Verträge weiter, der Käufer ist Rechtsnachfolger,

    Das stimmt zwar in der Theorie, leider gibt es aber bei den Hypotheken eine Rechtslücke, die bereits seit rund 100 Jahren besteht, aber erst kürzlich von findigen Rechtsverdrehern ausfindig gemacht wurde:


    Wenn Du bei einer Bank eine Hypothek aufnimmst, dann wird eine Grundschuld eingetragen und gleichzeitig ein sogenannter Sicherungsvertrag geschlossen. Dieser Vertrag besagt, dass die Bank nur soweit vollstrecken darf, wie der Schuldner noch Verpflichtungen hat. Lautet also die Grundschuld auf 250.000€, Du hast aber bereits 150.000€ getilgt, dann kann die Bank (bei entsprechenden Gründen) maximal 100.000€ in die Grundschuld vollstrecken. Und jetzt kommt es: Beim Verkauf einer Hypothek wird dieser Sicherungsvertrag nicht mitverkauft. Kommt es also zu einer Zwangsvollstreckung, kann der Käufer in die gesamte Grundschuld vollstrecken, obwohl z.B. nur noch eine Rest-Verbindlichkeit von 10.000€ besteht.


    Allerdings kann der neue Eigentümer der Hypothek diese nicht vollkommen willkürlich kündigen und zwangsvollstrecken. Das hilft aber in der Praxis nicht viel. Denn er braucht ja einfach nur zu behaupten, dass der Bau einer neuen Autobahn geplant sei, der Wert des Hauses damit sinke und dadurch keine ausreichende Deckung mehr vorhanden sei. In jedem Fall ist man in der unangenehmen Lage, die womöglich ungerechtfertigte Forderung wieder eintreiben zu müssen. Die meisten verschuldeten Immobilienbesitzer haben für einen entsprechenden Rechtsstreit aber gar nicht die nötigen Mittel.


    In den letzten Monaten sind einige derartige Fälle bekannt geworden und gerade Lone Star hat sich da sehr unrühmlich hervorgetan. Mittlerweile hat sich auch die Politik schon mit dieser Problematik befasst, ich habe das aber nicht mehr weiter verfolgt und kann daher nicht sagen, ob diese Rechtslücke inzwischen schon geschlossen ist. Ich vermute eher nicht, denn die Arbeitsgeschwindigkeit von Behörden lässt sich ja am ehesten mit der Kontinentaldrift vergleichen...

  • sorry @Juergenlangen, da bist Du leider nicht ganz auf dem laufenden oder Du unterschätzt die Brisanz. Es gibt - bei Eingetragener Grundschuld - eine rechtliche Vereinbarung in den deutschen Gesetzen, nach der Kreditgeber z.B. 3 Jahre rückwirkend eine % Zahlung (Zusatzzahlung) von 6 % pa (ich glaube es waren 6 %) verlangen kann. Jederzeit und ohne Einfussmöglichkeit des Hypothekennehmers. Üblicherweise wird diese Möglichkeit zwischen Schuldner und Bank ausgeschlossen. Verkauft die Bank den Vertrag weiter an einen neuen Kreditgeber, kann dieser Vertragszusatz die Gültigkeit verlieren, also der Neue Besitzer eine Nachzahlung von 18 % verlangen. Money for nothing and the chicks for free.....

    Ganz so einfach ist es meines Wissens nicht. Ich glaube, das mit diesen 6% greift nur bei Säumigkeit. Ist aber letztlich egal. Das Wichtige an der Geschichte ist, dass ein Hypothekennehmer bei Verkauf seiner Hypothek massiv schlechter gestellt wird und sogar große Probleme bekommen kann, wenn er stets brav seine Raten bezahlt hat.


    Ist aber kein Grund, aggressiv aufeinander loszugehen. Die ganze Geschichte ist ja wirklich derart hanebüchen, dass ich es absolut nachvollziehbar finde, wenn es die meisten Leute erst mal nicht glauben wollen.

  • @Jürgenlangen: schau dir das Video an, du wirst erschüttert sein!
    Und plötzlich ist das Haus weg.


    Hier ein Link zum Video der Sendung vom ARD/WDR vom Jänner dieses Jahres.


    http://video.google.de/videoplay?docid=3374550700899638078


    Hier wird klar dargestellt: Lone Star übernimmt Kredite und zerstört alles, ohne dass der Kreditnehmer auch nur eine Rate nicht bezahlt hätte.


    Und lt. deutschem Recht ist das alles rechtens!

  • [

    Zitat

    quote='Queckgold'
    Mittlerweile hat sich auch die Politik schon mit dieser Problematik befasst, ich habe das aber nicht mehr weiter verfolgt und kann daher nicht sagen, ob diese Rechtslücke inzwischen schon geschlossen ist. Ich vermute eher nicht, denn die Arbeitsgeschwindigkeit von Behörden lässt sich ja am ehesten mit der Kontinentaldrift vergleichen...

    [/quote]
    Diesmal ging es aber doch ein wenig rascher. Soll ja auch mal vorkommen:


    Bauen & Wohnen | Privates Baurecht
    Pressemitteilungen


    Risikobegrenzungsgesetz: Punktsieg für den Verbraucherschutz


    Verbraucherzentrale Bundesverband erreicht besseren Schutz bei der Immobilienfinanzierung


    27.06.2008 - Schnell und unbürokratisch hat der Deutsche Bundestag Regelungen zum besseren Schutz von Darlehensnehmern verabschiedet. Damit reagiert der Gesetzgeber auf Missstände beim Kredithandel, auf die der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) im vergangenen Jahr aufmerksam gemacht hatte. "Wir freuen uns, dass die Politik unsere Anstöße so schnell aufgegriffen hat", erklärt Vorstand Gerd Billen. Trotz vieler positiver Neuerungen bestehe allerdings noch Handlungsbedarf. Das Votum des Bundesrates steht noch aus.


    Neues Gesetz reduziert Risiken


    Das neue Gesetz setzt zahlreiche Forderungen des Verbraucherzentrale Bundesverbandes um. So definiert das Gesetz erstmals Kündigungsvoraussetzungen für den Fall, dass ein Kunde in Zahlungsschwierigkeiten gerät. Solch eine Regelung gab es bislang nur bei gewöhnlichen Verbraucherkrediten. Außerdem sorgt eine Kündigungsfrist von sechs Monaten dafür, dass die Betroffenen genügend Zeit haben, ihre Rechte zu prüfen. Ein neuer Schadensersetzanspruch soll Kreditgeber und Investoren dazu zwingen, sachgerecht zu agieren. Darüber hinaus muss die Bank beim Vertragsschluss darüber informieren, dass Forderungen aus Kreditverträgen weiterverkauft werden können. Eine heute in einigen Vertragsklauseln bereits versteckte generelle Zustimmung zum Austausch des Kreditgebers wird noch strenger ausgeschlossen. ..


    Trotz positiver Regelungen des neuen Gesetzes sieht der Verbraucherzentrale Bundesverband weiteren Handlungsbedarf. So besteht weiterhin die Möglichkeit, dass Forderungen an Investoren verkauft werden, die nicht selbst Kreditinstitute sind. Damit können Banken die geltenden Eigenkapitalanforderungen umgehen, die es für Banken zum Teil attraktiv machen, sich von Kunden mit Zahlungsschwierigkeiten zu trennen


    Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte im Herbst 2007 eine Studie veröffentlicht, die dem Problem dubioser Kreditverwertungen auf den Grund gehen sollte. Das besorgniserregende Ergebnis: Auch nicht notleidende, sauber abbezahlte Hypothekendarlehen waren in nennenswertem Umfang von Banken verkauft worden. Darüber hinaus diagnostiziert die Studie eklatante Rechtslücken, die akuten Handlungsbedarf bezüglich der Risiken aufzeigten. Nach der Veröffentlichung durch den Verbraucherzentrale Bundesverband und Nachfragen zahlreicher besorgter Verbraucher unter anderem auch bei den Verbraucherzentralen setzten Regierung und Bundestag das Thema auf die politische Agenda.



    http://www.vzbv.de/start/index…id=6&mit_id=1028&task=mit


    mfg Goldcore

  • fenden oder Du unterschätzt die Brisanz. Es gibt - bei Eingetragener Grundschuld - eine rechtliche Vereinbarung in den deutschen Gesetzen, nach der Kreditgeber z.B. 3 Jahre rückwirkend eine % Zahlung (Zusatzzahlung) von 6 % pa (ich glaube es waren 6 %) verlangen kann. Jederzeit und ohne Einfussmöglichkeit des Hypothekennehmers. Üblicherweise wird diese Möglichkeit zwischen Schuldner und Bank ausgeschlossen. Verkauft die Bank den Vertrag weiter an einen neuen Kreditgeber, kann dieser Vertragszusatz die Gültigkeit verlieren, also der Neue Besitzer eine Nachzahlung von 18 % verlangen. Money for nothing and the chicks for free.....

    Also: ich habe einen Kredit, mit Grundschuldabsicherung etc .. 100,000 Euro ... Darauf zahle ich 5 % Zinsen und 1% Tilgung, also 6000 Euro im Rate, Monatsrate 500 Euro.
    Und diese Sätze habe ich vertraglich 20xx fest geschrieben, vielleicht noch mit dem gesetzlich möglichen Sonderkündigungsrecht nach 10 oder 12 Jahren.


    Und jetzt soll ich 18.000 Euro nachzahlen müssen .. habe ich das richtig verstanden ?
    Wie denn ? Als Sondertilgung ? Oder als Sonderzinszahlung ?
    Egal wie ... es wäre ein UNGEHEURLICHER Widerspruch zu jedem gesunden Rechtsempfinden.


    Schluss 1 .. wenn das stimmt, dann wäre der Kauf einer Hypothekenbank ja ein Bombengeschäft,
    wenn diese Möglichkeit besteht, warum geschieht das dann nicht öfters ? Und warum geschieht das dann in den Fällen einer Bankübernahme (davon gibt es ja auch genug)
    nicht andauernd ?
    Jeder Bankvorstand, der solche Summen verschenkt, macht ja einen ziemlich schlechten Job !


    Schluss 2 .. wenn das stimmt, warum schreiben dann nur Eingeweihte in Foren darüber, aber in MONITOR und WISO werden keine Obdachlosen Ex-Reihenhäuschenbesitzer
    gezeigt ? Warum gibt es keine konkreten Fälle ? Keinen Vorgang beim Bundesverfassungsgericht ?


    Verdacht: da haben juristische Laien mit Hang zu Verschwörungstheorien was aufgeschnappt, einen Gesetzestext gelesen, und
    malen jetzt schwarz auf schwarz, was sein könnte, aber tatsächlich gar nicht ist. Was heisst "kann" nachfordern ..
    Also bitte: Fakten Fakten Fakten !!! und nicht Gerüchte !


    ++++


    und 1 Stunde gegoogelt ..das hat mich do gewurmt, ob es eine solch dramatische Gesetzeslücke gibt, von der keiner was weiss ...


    ++++

    google Ergebnisse bestätigen meinen Verdacht:
    offenbar ist die Hypothek die sicherere Variante, die nämlich gegenstandslos wird, wenn das dazugehörige Darlehen getilgt ist.
    Tatsächlich haben wir aber fast nur noch Grundschuld statt Hypothek, und diese hat Rechtskraft ohne direkten Bezug zum Darlehen (Schuldgrund)
    und die Grundschuld kann unabhängig vom Schuldgrund übertragen werden, auch gutgläubig erworden werden .. das ist die
    umgekehrte Sicht .. wenn jemand die Grundschuld übernimmt, ohne zu wissen, das der Kredit längst abgezahlt ist ..


    siehe unten: das ist der Fall, wenn dem neuen Eigentümer der Grundschuld der Sicherungsgrund, also der Kredit
    gar nicht bekannt ist, und er könnte theoretisch die Grundschuld vollstrecken (von nur 3 Jahre x n% finde ich nichts) .. das ist, oder besser war die Lücke, die da durch die
    Foren gegeistert ist: Niemand durfte eine solche Forderung stellen und sich so bereichern, keiner musste etwas zahlen, aber es gab die Lücke im Recht, dass
    es theoretisch hätte sein können, dass ein unbrechtigte Forderung zur Vollstreckung angemeldet würde. In diesem Fall wäre aber auch keine Bereicherung
    möglich gewesen, also die neue Bank hätte niemals Geld als Gewinn einnehmen können . money for nothing ... sondern nur eine
    durchaus möglicherweise fatale Situation für dens Immo.Besitzers, der sich per Vollstreckungsklage gegen die
    unberechtigte (auch nach altem Recht unberechtigt, wenn kein Schuldgrund mehr besteht) Vollstreckung wehren muss.
    Oder wenn die Vollstreckung erfolgt wäre, sich das Geld und seine Immobilie wieder hätte erklagen müssen.


    keineswegs ist oder war es aber so, dass eine Grundschuld ohne Schuldgrund (das heisst so ..) niemals eine legale Forderung
    durch Gläubigerwechsel ausgelöste hätte .. und auch nicht bei Gläubigerkonkurs.


    aber .. zu Ende lesen !
    Es gibt ein neues Gesetz, bzw ein paar Änderung im BGB zur Behebung dieser Lücke, dort wird festgelegt u.A.:
    Kein gutgläubiger einredefreier Erwerb der Sicherungsgrundschuld: mehr
    und einen Schadenersatzanspruch für den Fall ungerechtfertigter Vollstreckung einer Grundschuld.
    d.h. seit kurzem ist auch kein irrtümlicher, fahrlässiger oder betrügerischer Missbrauch der Grundschuld mehr möglich ,, und auch das theoretische Thema erledigt.


    also wird das Thema so in 5 -10 Jahren sicher auch aus den Foren des Internets verschwinden =)


    http://de.wikipedia.org/wiki/Hypothek


    Eine Hypothek (von griech.: ὑποθήκη „Unterpfand“) berechtigt den Hypothekengläubiger (Hypothekar) sich aus demjenigen Erlös, der sich durch Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung des durch die Hypothek belasteten Grundstücks erzielen lässt, zu befriedigen, soweit ihm eine Forderung gegen den Schuldner zusteht, die durch die Hypothek gesichert ist. Die Hypothek zählt zu den Grundpfandrechten. Im Bankwesen wird die Hypothek als Sicherungsmittel für Kredite eingesetzt.



    http://de.wikipedia.org/wiki/Grundschuld


    Die Grundschuld ist nach deutschem Sachenrecht das dingliche Recht, aus einem Grundstück oder einem grundstücksgleichen Recht (beispielsweise einem Wohnungseigentum oder einem Erbbaurecht) die Zahlung eines bestimmten Geldbetrages zu fordern. Ein vergleichbares Rechtsinstitut ist in der Schweiz der Schuldbrief


    Im Gegensatz zu Hypotheken sind Grundschulden nicht akzessorisch, sondern abstrakt. Sie sind also nicht von Bestand und Umfang der gesicherten Forderung(en) (beispielsweise Darlehen) abhängig und können für sich allein übertragen oder genutzt werden.



    ...... und hier kommt wohl der aufschlussreiche Teil des Artikels:


    Erwerb der Grundschuld


    Im Jahr 2007 wurde in den Medien berichtet, dass Grundschulden angeblich missbraucht würden.[4] Da der Sicherungsvertrag
    bei einem Verkauf der Grundschuld nicht automatisch auf den neuen
    Eigentümer übergeht, kann dieser die Grundschuld theoretisch in voller
    Höhe vollstrecken, wenn ihm der ursprüngliche Sicherungsgrund nicht
    bekannt ist.[5]
    Als Gegenmaßnahme des Schuldners wird lediglich eine
    Schadensersatzklage gegen den ehemaligen Gläubiger, der die Forderung
    verkauft hat, ohne für eine rechtsgültige Übertragung des
    Sicherungsvertrages zu sorgen, angesehen.[6]


    Der Käufer von grundpfandrechtlich besicherten Forderungen bekommt im Rahmen einer Due Diligence
    zumeist Kenntnis von den Sicherungszweckerklärungen und kann daher
    nicht unabhängig von der Darlehensrestschuld in das Grundpfandrecht
    vollstrecken lassen. Der Darlehensnehmer hätte in diesem Fall das
    Rechtsmittel der Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO.


    Im Rahmen des Risikobegrenzungsgesetzes
    wurde 2008 gesetzlich festgeschrieben, dass es keinen gutgläubigen
    einredefreien Erwerb der Sicherungsgrundschuld geben kann. Wird der
    Kredit verkauft, kann der Darlehensnehmer dem neuen Gläubiger diese
    Sicherungsabrede entgegenhalten. Ein bisher – mangels Kenntnis der
    Sicherungsabrede – nach § 1157 S. 2 BGB dennoch möglicher gutgläubiger
    einredefreier Erwerb der Sicherungsgrundschuld wird durch die neue
    Regelung nach § 1192 Abs. 1a BGB ausgeschlossen.






    Zum Verständnis nachzulesen:


    http://de.wikipedia.org/wiki/Akzessorisch



    http://de.wikipedia.org/wiki/Due_Diligence



    http://de.wikipedia.org/wiki/Risikobegrenzungsgesetz

    oder wenn mal genauer sein soll als WIKI:

    http://www.bmj.bund.de/files/-…verbundenen%20Risiken.pdf

  • ^^ in der Stunde die ich gesucht habe, hat ja Nibelungen korrekt das Problem beschrieben


    Geld unwiderruflich hätte man nicht verloren, und natürlich ist das im Einzelfall dramatisch ..
    .. aber hat es mehr als 1-2 Fälle gegeben ? Und die Einzelfälle .. da würde ich auch mal nachhaken,
    ob das wirklich in der Bank ein Krimineller gesessen hat (Befehl aus USA, alle Grundschulden einzutreiben !!) , oder ob da nicht schlicht unprofessionelle Arbeit
    der Bank mit versäumter Reaktion des Schuldners auf eine ungerechtfertigte Forderung zusammengetroffen sein wird.


    und Queckgold hat die juristische Lösung beschrieben .. also über die Entwarung (seit letzer Woche) müssen wir
    auch nicht mehr diskutieren ... !

  • Einer hat in Hamburg geklagt und erst mal gewonnen, weil der Finanzinvestor keine Banklizenz hatte. Lone Star hat aber eine Banklizenz 2005 übernommen über eine Tochter der NordLB.


    http://www.immobilien-kompass.…nvestieren/100013556.html
    Revision aber zugelassen....


    Grüße

  • Das man dazu gezwungen ist, ist die eigentliche Sauerei und wenn diese Praxis aufgrund schlechter Zeiten für die Banken massiv zunimmt wird ein wohl nicht geringer Prozentsatz der Opfer eben wegen Insolvenz der Bank, Unfähigkeit des Anwalts oder eigenem Unvermögen (wegen der hohen Belastung oder finanzieller Schwierigkeiten, die ironischerweise gerade durch diese Sache ausgelöst wurden) nicht Recht bekommen und +/- 0 aus der Sache rauskommen sondern draufzahlen.

    Ja, zu Deinem Beispiel und was man auch nicht vergessen sollte ist, dass diese Firmen über Tochterfirmen arbeiten können. D.h.


    Hypothekenfirma 1 verkauft die Verträge heute an Firma 2 im Jahr 1.
    Firma 2 kündigt die Kredite, verkauft die Häuser weiter macht alle nur möglichen legalen (!) Schweinereien und zahlt am Ende des Jahres tolle Bonis, Prämien, Aktien-Bonis usw. Bis Firma 2 verklagt ist und die Klagen fällig werden - falls überhaupt - ist leider nur noch wenig Geld da. Firma 2 wird geschlossen. Konkurs, schade und tschüss.
    Inzwischen verkauft Firma 1 die Hypotheken an Firma 3, usw.


    Das Geld ist nicht weg, es ist nur wo anders..........

    Delphin
    --------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    "Whee! This investing stuff is easy!"
    (Mogambo Guru)

  • Geld unwiderruflich hätte man nicht verloren, und natürlich ist das im Einzelfall dramatisch ..
    .. aber hat es mehr als 1-2 Fälle gegeben ? Und die Einzelfälle .. da würde ich auch mal nachhaken,
    ob das wirklich in der Bank ein Krimineller gesessen hat (Befehl aus USA, alle Grundschulden einzutreiben !!) , oder ob da nicht schlicht unprofessionelle Arbeit
    der Bank mit versäumter Reaktion des Schuldners auf eine ungerechtfertigte Forderung zusammengetroffen sein wird.


    und Queckgold hat die juristische Lösung beschrieben .. also über die Entwarung (seit letzer Woche) müssen wir
    auch nicht mehr diskutieren ... !

    also, @sorry falls ich dich geärgert haben sollte, aber da war dann wohl ich - seit immerhin schon einer Woche - nicht mehr auf dem laufenden. Die ab 19.8.2008 gültige Risikobegrenzungsregelung scheint das Problem zu regeln oder zumindest regeln zu wollen- ob dass wirklich so ist kann ich als Nichtjurist leider nicht wirklich beurteilen, da muss ich auf die Interpretationen der Gesetzgebung warten. Ich hatte zwar schon den einen oder anderen Vetragstext bzw, Gesetzestext vor der Nase aber habe da auch manchmal schon einiges ziemlich missverstanden.


    Alle anderen Punkte waren bis mindestens zum 19.8.2008 leider so wie oben beschrieben und es waren keinen Einzelfälle sondern duzende, vielleicht sogar hunderte. Und es wurde in Monitor und sonstigen Journalen davon berichtet. Gerade deshalb wundert mich das auch, dass Du anscheinend davon nichts mitbekommen hattest. Und LoneStar hatte dabei kräftig mitgemischt, einige Regionalbanken übrigens auch. (auf Verkäuferseite).


    Aber, die Fakten sind nun mal so, dass ich wohl nun derjenige bin, der schlecht informiert war, immerhin eine Woche im Rückstand.......

    Delphin
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    Einmal editiert, zuletzt von Delphin ()

  • Der deutsche Steuermichel wird (muss er ?) es wieder und wieder und wieder und wieder richten:


    ............ Die Rettungsaktion war das falsche Signal an die hiesigen Banken. Es zeigt, dass notfalls doch der Staat und damit ungefragt der Steuerzahler einspringt und dem Institut aus der Klemme hilft. Sollte in nächster Zeit wieder eine private Bank am Rande der Pleite stehen, wird die Branche erneut auf Hilfen des Staates spekulieren. Der Blick nach Amerika auf Bear Stearns und die Rettung durch die Notenbank Fed spricht Bände. Der Bundesregierung würde es dann aber noch viel schwerer fallen, sie zu verweigern .........


    http://www.ftd.de/meinung/komm…lsches_Signal/403264.html


    Also alles vermeiden, was Steuerzahlungen auslöst :)
    ... wenn es doch nur so einfach wär ..
    Wenn nix da ist, kann auch nix damit "gerettet" werden.

    NICHT WEIL ES SCHWER IST, WAGEN WIR ES NICHT, SONDERN WEIL WIR ES NICHT WAGEN, IST ES SCHWER.
    Lucius Annaeus Seneca
    End corruption or at least let me participate in it!

  • Bankenkrise: «Das dicke Ende kommt noch»


    Die Finanzkrise könnte sich nochmals verschärfen: Neue Daten lassen weitere Katastrophen in der Bankenwelt befürchten.


    Harte Milliardenabschreiber bei Finanzfirmen, die Aktienmärkte im Trudel, Bankrotte von Kleinbanken: Die heisseste Phase der Finanzkrise schien in den letzten Wochen überstanden - und immerhin hatte auch die UBS begonnen, wieder aus der Milliardenverlust-Zone zu kraxeln.


    «A Big One»


    Und jetzt das: Seit einigen Tagen häufen sich die Hiobsbotschaften und wecken die Befürchtung, dass es nochmals schlimmer kommen könnte. Die Grossbank Wachovia meldete enttäuschend rote Quartalszahlen, die amerikanischen Hypothekenbanken Freddie Mac und Fannie Mae werden nach letzten Informationen wohl nur mit Staatshilfe überleben - für sehr teures Geld.



    [...]




    http://www.tagesanzeiger.ch/wi…kommt-noch/story/11400710




    :wall: :wall: :boese: :boese:

  • wollen die Finanz- INSTITUTIONEN dem Steuerzahler via EZB noch weiter an den Hals (siehe z. B. als andere Variante der Kaufpreis für die IKB). Aber die mag sich nicht an den Hals fassen lassen. Sagt sie wenigstens:


    Bank borrowing from ECB is out of control


    http://www.telegraph.co.uk/mon…/2008/08/21/bcnecb121.xml


    Das ist wie mit den kleinen Kindern an der Wurst-Theke. Wer kennt das nicht ? Die Verkäuferin gibt dem Kind eine leckere Scheibe von der lustig aussehenden Wurst. Das Kind schlingt die Scheibe sofort hinunter. Die Mutter steht daneben, die Hände in die Hüften gestemmt und fragt das Kind mit einem vorwurfsvollem Ausdruck in der Stimme: "Na, wie heisst das jetzt ?!" Und das Kind antwortet:


    NOCH EINE SCHEIBE VON DER LECKEREN WURST!!!!!!!!!!!!!!


    Parallelen oder Ähnlichkeiten mit den Finanzmärkten sind reine Fiktion 8)

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