Was muss beachtet werden, beim späteren Verkauf?

  • Was muss beachtet werden, beim späteren Verkauf


    Hallo Leute,


    viele Sammler und Sparer, welche sich Münzen und Barren kaufen (teils privat, teils im Laden), möchten diese evtl. später einmal wieder loswerden, warum auch immer.
    Einige sind auch sehr lange dabei und haben sicher schon eine gute Menge gesammelt, was ist besonders steuerlich / gewerblich zu beachten, damit man nicht noch einmal Steuern bezahlt wie z.B. beim Silber, dann gibt es ja noch diverse andere Steuerarten, geifen diese überhaupt wenn man einfach seine über Jahre gesammelten Dinge wieder verkaufen möchte?


    Ich weiss das es soetwas wie eine Spekulationsfrist gibt, von einem Jahr, Gold ist soweit Steuerfrei usw. aber wie sieht das in der Praxis aus? Ein Beispiel:


    Max Müller sammelt seit 2 Jahren Münzen, die er bei Ebay, teils von privat, teils von Händlern gekauft hat, oder halt mal auf Messen, Shops usw. und er möchte diese im Jahr 3 verkaufen:


    Er macht einen Onlineshop auf, den er als privat kennzeichnet und darauf hinweist, das er seine alten Münzen (älter als ein Jahr) verkaufen möchte, sind halt schon einige... Barren, Münzen usw. denn Max Müller war fleissig am Sammeln.


    Frage: Wer kann dem Max die Suppe versalzen, bzw. wieviel muss Max dem Staat geben?


    da ich nicht der Einzige bin, dem diese Frage immer wieder interessiert, möchte ich diese Frage generell nocheinmal stellen und denke dies ist auch die richtige Rubrik dafür.


    Vielen Dank für evtl. sachdienliche Hinweise :)


    Gruss


    Highfly

    zitat von nem bekannten: "wenn die banken gestürmt werden und pleite gehen sollten ist mir das egal, ich zahl eh mit ec-karte" :)

  • soweit ich weiß, wenn du etwas verkaufst, und es einen bestimmten Betrag übersteigt, dann musst du den Erlös versteuern... z.B. wenn du auch teueres Auto verkaufst...
    (genauen Betrag kenne ich nicht)


    anderer Punkt - wenn du zu viel verkaufst, dann kannst du als gewerblicher Verkäufer gelten... wenn du aber alles der Bank verkaufst, dann sieht das wohl noch anders aus

  • Der Verkauf von Münzen, EM, Kunst, Antiquitäten ist nach einem Jahr spekulationssteuerfrei, unterliegt auch nach der Neuregelung nicht der Abgeltungssteuer... Wie sich das mit dem Online-Shop verhält, in dem man aber (nachweislich) nur Münzen aus Privatbeständen veräußert, weiß ich nicht - die Geier vom Finanzamt könnten da wahrscheinlich eine gewerbliche Tätigkeit unterstellen, was man dann ggf. widerlegen müsste... :rolleyes: d.h. Belege aufbewahren, um notfalls mal irgendwann den Kaufzeitpunkt nachweisen zu können.

  • Die Suppe versalzen kann das Finanzamt (oder vorgelagert: Neider, Konkurrenten, geschiedene Ehefrau etc.).


    Es stellt sich grundsätzlich die Frage, ob die Verkäufe noch private Veräußerunsgeschäfte oder eine gewerbliche Betätigung darstellen. Im letzteren Fall spielt die einjährige Behaltensfrist keine Rolle mehr.


    Die Grenzen zur Gewerblichkeit sind fließend und bedürfen einer "Gesamtwürdigung aller Umtände des Einzelfalles" (wie es der Bundesfinanzhof immer so schön ausdrückt). Wenn Max z. B. drei Teile im Jahr über ebay verkauft, sollten noch private Veräußerungsgeschäfte vorliegen. Werden aber das gesamte Jahr üer ständig Edelmetalle auf ebay angeboten werden, muss wohl von einer gewerblichen Betätigung ausgegangen werden.


    Das Volumen alleine sagt nichts über die Gewerblichkeit. Wenn man einmalig Gold im Wert von 10 Mio. zur Bank schafft, ist das nicht gewerblich, weil es sich nur um ein einziges Geschäft handelt.


    Bei einer gewerblichen Betätigung muss der Gewinn natürlich versteuert werden. Gewerbesteuer fällt dabei entweder nicht an (Freibetrag) oder kann auf die Einkommensteuer im Wesentlichen angerechnet werden. Einkommensteuer beträgt max. 42 % (bzw. 45 % bei Anwendung der Reichensteuer). Dazu käme noch Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Der zeitliche Anfall des Gewinns hängt maßgeblich von der Gewinnermittlungsart ab!


    Diese Informationen sind ohne Gewähr und stellen keine Rechtsberatung dar!


    Goold

  • Von einem "Online-Shop" dürfte dem Privatverkäufer generell abzuraten sein. Ein wichtiges Kriterium für die Einstufung einer Handelstätigkeit als "gewerblich" ist das nachhaltige Auftreten am Markt. Dieses dürfte bei Einrichtung und Betrieb eines Online-Shops recht schnell als gegeben anzunehmen sein. Bei iBäh ist das Shopformat z. B. inzwischen ausschließlich gewerblichen Verkäufern vorbehalten (was allerdings überwiegend Gründe in der strategischen Ausrichtung weg vom Privatverkäufer haben dürfte). Wenn mit diesem Kriterium gewerbsmäßiges Handeln festgestellt wird, ist es meines Wissens unerheblich, ob die in diesem Zusammenhang veräußerte Ware zuvor privat erworben wurde. Sollte es einen derart erwischen, sollte man seine Einkaufsbelege beisammen haben, sonst könnte es im Ernstfall passieren, daß der gesamte Umsatz versteuert werden muß, ohne Abzugsmöglichkeit der (nicht belegbaren) Einkaufskosten.

  • Wobei man evtl. auch die Haltedauer von >1 Jahr nachweisen muss, also Kaufbeleg behalten.

    [smilie_blume]
    "Sie predigen von Liebe, wenn es sein muss mit Gewalt. Im Glauben an das Gute lassen Sie dich losmarschieren. Hier im heißen Sand verbluten, dort im kalten Schnee erfrieren. Und das alles tun Sie offen, während du dich nur versteigst. Während du empört betroffen mit dem Finger auf mich zeigst. Mammon, Nadelstreifen, hohe Priester ziehen Marionettenfäden von Regenten und Ministern. "

  • twinson: ich kann mir das beim besten Willen nicht vorstellen, mit den 5 Stück! Vor allem glaub ich nicht daß Anlagemünzen (wie Krügerrand) gleich behandelt werden wie etwa Schmuck oder Sammlermünzen, daher ja auch die Mehrwertsteuerbefreiung bei Anlagegold.


    Wenn das so wäre, dann wäre jegliche Anlage in phys. Gold und Silber obsolet! Was wenn ich z.B. 10000€ in Gold investiere (oder z.B. 1000€ in Silber), ich hätte nie wieder im leben eine Chance, dies zu veräußern ohne als "gewerblicher Verkäufer" zu gelten. Kompletter Unfug!

  • Zitat

    Ergebnis: Verkauf von 5 Gattungsgleichen Stücken = gewerbl.

    Das wäre schon ein starkes Stück, muss ich sagen...
    Dass die Grenzen zur gewerbsmäßigen Tätigkeit fließend sind, wurde mir auch schon mal zu verstehen gegeben... aber so was - gattungsgleich würde ja dann auch verschiedene Jahrgänge bzw. Motive einschließen, d.h. selbst wenn ich, sagen wir mal, 6 bis 10 Stück deutsche 100-EUR-Goldmünzen verschiedener Jahrgänge veräußere, wäre das ein gewerblicher Verkauf? Ist ja absolut schwachsinnig und fern der Realität...
    Aber den Pappkameraden vom Finanzamt ist eigentlich alles zuzutrauen... den Heinis liegt ja viel daran, immer alle Regelungen schön schwammig zu halten, so dass sich kein Underling sicher sein kann, noch mit beiden Beiden auf dem Boden der Rechtschaffenheit zu stehen -
    noch ein Grund mehr, sich aus der Steuerknechtschaft auszuklinken..

  • ab 07 Uhr im Dritten Reich meist mit 5Mann ( Sa. + So. ab 8 Uhr )


    ab 08Uhr Staasi in der DDR meist mit 3Mann ( Sa. + So. nicht nötig ,, keine Fluchtgefahr,, wegen Mauer )


    ab 10Uhr Steuerfahndung in Deutschland meist mit 7 Mann ,davon zwei Frauen ( Sa. + So. nicht möglich , wegen Überstunden )


    Gruss


    alibaba


    :thumbup:

    " Wo ich willkommen bin' lass ich mich nieder ,ansonsten geh ich wieder " ;)


    " jeden Morgen steht die Lüge als erste auf ,bis die Wahrheit ausgeschlafen hat " :D


    "Ich bin für mein Textinhalt verantwortlich ,nicht für das was du verstehst" 8o

  • Es heißt ja nicht umsonst: "wer lang frägt geht lang irr"...


    Manche scheinen aber auch ne ziemliche Paranoia zu haben. Ich glaub kaum daß bei Millionen von Ibäh-Teilnehmern (und andere Plattformen) die jeden einzelnen unter die Lupe nehmen werden. Klar wenn Jemand 1000 Bewertungen hat und verkauft wie die wilde Wurz wirds brenzlig, aber das mit den 5 Münzen is ja wirklich n Witz!


    Leutz, denkt mal nach! Nehmen wir an ich hab 10 Silbermünzen für je 12€ gekauft (mit Kaufbeleg natürlich) und diese irgendwo (von mir aus Ibäh) für je 13€ verkauft. Sagen wir 0,90€ Verkaufsprovision => Gewinn sage und schreibe 1€ gesamt! Und was soll jetzt das Finanzmt?!? Schon ein einziger Brief kostet mehr als die dafür einzutreibende Steuer. Fazit: forget it!

  • Gehe nie zu Dein Herr'n , wenn Du nicht gerufen wirst.



    Gruss


    alibaba


    :thumbup:

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  • Sieht das Finanzamt das auch so?


  • Sehen sicher alle genauso, denen gebe ich auch nichts freiwillig. Nur geht es in diesem Thread um den späteren Verkauf von mehr als ein paar Unzen Silber, wenn möglich über einen Online-Shop. Die eigentliche Frage des Threaderstellers ist ja, wie man das so regelt, dass man vor dem Finanzamt seine Ruhe hat.

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