Hallo, mir ist die Sache mit der Abgeltungssteuer auf Gold nicht ganz klar. Für Goldzertifikate fällt Abgeltungssteuer an klar. Bisher dachte ich für pysisches hinterlegtes Gold fällt keine Abgeltungssteuer an. Nun hab ich neulich im Internet gelesen, daß für Xetra-Gold ( ist ja auch zu 90 % pysisch interlegt doch Abgeltungssteuer anfallen könnte, da es in Euro gehandelt wird und ein Wertpapier ist ? Meine Direktbank gibt darüber keine Auskunft. Der Anbieter von Xetra-Gold behauptet das keine Abgeltungssteuer anfällt, aber ist das sicher ? Wer weiss hier bescheid ??
Abgeltungssteuer Gold
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Ah ja, gut zu wissen, dass selbst BOPeters auf physisches Gold setzt bzw. auf dem Gold sitzt, obgleich es sein Job wäre, XeTRA-Goldzertis.. so heißt das wohl - zu verkaufen...
So so.. -
Wer oder was ist BOPeters? Außerdem was soll falsch daran sein den Idioten Zertifikate zu verkaufen? Dafür sind Idioten doch da. Die betteln doch danach! Die völlig bekloppten rennen sogar mit Säcken voller Geld zum Bernie Madolff um es ganz sicher im Schneeballsystem zu verbrennen.
Viele Grüße
white knight -
Ja, weißer Ritter, so kann man es auch sehen - dummes Geld muss abgeschöpft werden, ist ja auch nicht so wichtig...
Muss jetzt endlich Geschenke einpacken, lästiger Weihnachts- und Geschenkestress... -
Wieso einpacken - sind sie noch nicht verkapselt
Na ja, Milly - wertvolles Edelmetall verschenken... - ich kämpfe noch mit mir...
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Fedorow, mache es Dir einfach:
- sichtbares Vermögen wird besteuert
- Unsichtbares nicht!Bei jeder Obrigkeit
gilt diese Weisheit
in Ewigkeit.... Amen
Gruß
Eulenspiegel -
Für Anlagegold gilt auch 2009 weiterhin die alte Spekulationsfrist von einem Jahr.
Ich bin natürlich kein Steuerberater, aber die Forensuche hat´s mehrfach ergeben
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Hallo,
leg das Geld doch einfach ueber die Schweiz beim Zuericher ETF an (sofern genug da ist um den Anteil zu erwerben).
Die Schweiz hat zwar ein Zinsbesteuerungsabkommen mit der EU aber das gilt wie der Name schon sagt eben nur fuer Zinsen
Gruss
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Wo ein Wille ist,ist auch ein Weg!
Wen sich jemand,rein theoretisch natürlich, intensiver für die Materie interessiert :
http://www.amazon.de/Schwarzge…nberger/dp/toc/3832309004
Gruß
Golden Mask -
geh auf gesetze-im-internet. de und hol dir das EStG.
Dort schaust Du in § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG.
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ich suche den originalen Gesetzestext zu der Befreiung der Abgeltungssteuer von Edelmetallen nach 1 jähriger Haltefrist.
wieso Befreiung???
guckst Du im EStG http://bundesrecht.juris.de/estg/__20.html :
ZitatDie einzelnen Einkunftsarten -> § 20 Kapitalvermögen
(1) Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören
1.Gewinnanteile (Dividenden), Ausbeuten und sonstige Bezüge aus Aktien, Genussrechten, mit denen das Recht am Gewinn und Liquidationserlös einer Kapitalgesellschaft verbunden ist, ......
11.Stillhalterprämien, die für die Einräumung von Optionen vereinnahmt werden; ...
(2) 1Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören auch
1.der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Körperschaft im Sinne des Absatzes 1 Nummer 1. ...;
2.der Gewinn aus der Veräußerung
a)...
3.der Gewinn
a)bei Termingeschäften, durch die der Steuerpflichtige einen Differenzausgleich oder einen durch den Wert einer veränderlichen Bezugsgröße bestimmten Geldbetrag oder Vorteil erlangt;
b)aus der Veräußerung eines als Termingeschäft ausgestalteten Finanzinstruments;
4. ...
Häuser, Autos, Barren aus Kupfer und anderen Metallen, usw. finde ich hier nicht als Gegenstand der Abgeltungssteuer-> bei Verkauf von PHYSISCHEM Gold/Silber/Oldtimern/usw. greift weiterhin
http://bundesrecht.juris.de/estg/__23.htmlZitat§ 23 Private Veräußerungsgeschäfte
(1) 1Private Veräußerungsgeschäfte (§ 22 Nummer 2) sind
1.Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken und ..., bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt. 2Gebäude ... 3Ausgenommen sind Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden;
2.Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. -
Ich vermute eher, dass man im Gesetzestext finden wird, was alles unter die Abgeltungssteuer fällt. Und was dort nicht steht, fällt eben unter die allgemeinen Regeln, die sicherlich auch noch irgendwo im EStG drin stehen (einschl. der Tatsache, dass für Immos 10 Jahre Haltefrist gelten). Hab mir aber selber das EStG dahingehend auch noch nicht durchgeschaut.
Xetra-Gold wird sicherlich unter die Abgeltungssteuer fallen, jedenfalls ist das wohl die Meinung der Finanzämter/des BFM. Ist schlicht eine Schuldverschreibung für die. Nur durch Auslieferung und dann ein Jahr halten der physischen Stücke kann man (vermutlich) die Abgeltungssteuer umgehen. aber dann kann man auch gleich Metall kaufen statt Papier.
Nicht in D zugelassene Fonds (alle physisch hinterlegten ETFs) sind auch so eine Sache. Von D aus kaufen ist möglicherweise eher ungeschickt, da man immer Gefahr läuft, dass ein Finanzamt einen Fonds als "schwarzen" (intransparenten) Fonds ansieht und pauschal und sehr teuer versteuert. Und in der Schweiz kaufen ist natürlich nur legal, wenn man das schweizer Depot beim deutschen Fiskus angibt, is klar, gelle.....?
Also alles in allem finde ich, gibt es kaum ernsthafte Gründe, warum man Edelmetall-Papier haben will statt das echte Metall. Außer man will wirklich hart traden oder man will Hebelprodukte haben. Das ist dann einfach eine Spekulation wie jede andere.
edit: Der skeptische war schneller, bestätigt aber meine Theorie. Ich hätte nicht so viel sonstiges texten sollen und die Antwort schneller raushauen, dann wäre ich erster gewesen....
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Was verbreitet der Eichelburger:
http://www.hartgeld.com/aus-gold-und-silber-land.htm
[…]
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