Zu bedenken ist nur:
Banken wollen ein Testament oder einen Erbschein sehen!
Und der Erbschein kostet ggfs. 1.000de € ...
Moin,
bei der Bank ist die einfachste Möglichkeit die Einräumung einer stinknormalen Vollmacht über den Tod hinaus. Damit kann der Nachlass aufgelöst werden, sofern nicht berechtigte Erben dieser Vollmacht als Rechtsnachfolger des Erblassers widersprechen. Ein notarielles Testament hat mehrere Vorteile. Zum einen kann es nicht zufällig verschwinden, wenn jemand sich nicht ausreichend in diesem wieder findet, zum anderen kann mit Eröffnungsbestätigungsvermerk und Eröffnungsprotokoll bei vorhandenem Grundbesitz das Grundbuch umgeschrieben werden. Das geht mit einem handschriftlichen Testament nicht, da ist ein Erbschein erforderlich. Die Bemessungsgrundlage für die Gebühren des notariellen Testaments können im Kosteninteresse angegeben werden und sind günstiger, als der Erbschein.
Grüße
Goldhut