‚Die Reichen‘ verpissen sich eher. Schau doch mal im Forum um, wie viele mit dem Gedenken spielen abzuhauen oder schon abgehauen sind.
Moin,
hier im Forum gibt es wohl kaum wirklich Reiche.
Noch eine Anmerkung von mir bzgl. der Grunderwerbsteuerfreiheit in Bezug auf Familiengesellschaften (für alle, die es interessiert): Der Bundestag hat die Regelungen zur Anpassung der Steuergesetze an das MoPeG in das bisher steuerlich unverdächtige Kreditzweitmarktförderungsgesetz verlagert. Das Gesetz ist am 14.12.2023 vom Bundestag und am 15.12.2023 vom Bundesrat beschlossen worden. Es ist ein neuer Paragraph in das GrEStG eingefügt worden: § 24 Rechtsfähige Personengesellschaften Rechtsfähige Personengesellschaften (§ 14a Absatz 2 Nummer 2 der Abgabenordnung) gelten für Zwecke der Grunderwerbsteuer als Gesamthand und deren Vermögen als Gesamthandsvermögen.
Haben die Arsxxlöcher es doch gemerkt, dass Ihnen da ein grober handwerklicher Fehler unterlaufen ist. Hatte allerdings mit purer Absicht gerechnet!
Grüße
Goldhut