Alles anzeigenIch möchte gerne mal eure versammelte Kompetenz "anzapfen":
Gesetzt dem Fall, dass eine Familie zerstritten ist. Die Mutter ist Eigentümerin des Hauses, in dem sie wohnt. Ihr Sohn und dessen Familie wohnt ebenfalls in ihrem Haus. Die Mutter hat neben dem selbst genutzten Haus noch eine Wohnung in einem MFH (vermietet, um Rente aufzustocken und für den Fall das Pflegekosten notwendig werden) und einen Acker (verpachtet an Landwirt).
Die Tochter soll nach dem Wunsch der Mutter nur den Pflichtteil bekommen (Testament vorhanden), weil sie sich um den pflegebedürftigen Vater nicht geschert hat und nach dessen Ableben auch nicht mehr bei der Mutter hat blicken lassen. Sohn mit Familie unterstützt die Mutter mit "Hilfe im Alltag" (Einkäufe, Reparaturen, Pflege des Hauses etc.)
Trotz sehr gutem Verhältnis zwischen Sohn und Mutter möchte die Mutter ihr Eigentum weiter behalten und nicht an den Sohn überschreiben, was ja auch ihr gutes Recht ist.
Welche weiteren Optimierungsmöglichkeiten fallen euch ein, damit der Wert vom Haus und Wohnung für die Pflichtsteilberechnung verringert werden kann?
Würde z.B. ein Nießbrauch beim Haus, eingetragen auf den Sohn, den Wert auch bei der Pflichtsteilberechnung verringern?
Schau dir mal 2325 BGB zu der Problematik an.
Grds werden Schenkungen so innerhalb von 10 Jahren "abgeschmolzen". Allerdings ist das oft nicht so einfach, weil eine wirtschaftliche Ausgliederung aus dem Vermögen des Übergebers bzw des künftigen Erblassers erforderlich ist, damit die Frist zu laufen beginnt.
Das wäre z.B im umgekehrten Fall, wenn dir das Haus übertragen wird und die Mutter sich den Nießbrauch vorbehält, nicht der Fall.
Die von dir vorgeschlagene Variante, dass die Mutter das Bucheigentum behält und ein Nießbrauch zugunsten des Sohnes bestellt wird, macht eigentlich wenig Sinn für die Mutter, weil sie so im Grunde auch die wirtschaftliche Befugnisse verliert.
Ich gehe davon aus, dass aktuell kein Pflichteilsverzicht durch die Schwester erfolgen kann/soll, worauf ohnehin kein Anspruch besteht und die Thematik erst im Todesfall relevant wird.
Aber da ohnehin eine notarielle Beurkundung notwendig sein wird, kannst du dich auch gleich beim Notar beraten lassen. So etwas ist dort Alltagsgeschäft.