Beiträge von Silberfranke

    Eine einvernehmliche Lösung ist ohnehin fast immer der bessere Weg.


    Aber immer können oder wollen sich die Beteiligten nicht einigen.
    Einige Mieter sind auch grundsätzlich mit der Wohnungssuche überfordert. Für die ist es ausreichend, eine ähnliche Wohnung angeboten zu bekommen, die nicht teurer ist. Aber so einfach ist das inzwischen auch nicht mehr, etwas entsprechendes zu finden.


    Goldhut: Ich finde deine praktischen Erfahrungen immer sehr interessant :thumbup: . Eine andere Perspektive schadet nie

    So ganz einfach sind Eigenbedarfskündigungen auch nicht durchzusetzen. Das kann mitunter zu jahrelangen Gerichtsverfahren führen. Der BGH war diesbezüglich die letzten Jahre ziemlich produktiv.


    Aber das kommt natürlich ganz auf die individuellen Verhältnisse von Vermieter und Mieter an. Deswegen wäre alles weitere reine Spekulation.

    Ich gehe jetzt mal von einer unstreitigen Vermächtnisaussetzung aus.


    Nein, die Quote wird dadurch gerade nicht geändert.


    Der Vermächtsnehmer erhält nur einen schuldrechtlichten Anspruch gegen die Erbengemeinschaft. Er ist aber normalerweise kein Erbe (hier ist eben die Ausnahme zur Regel)


    Aber natürlich wird der eine Erbe wirtschaftlich gesehen durch das Vorabvermächtnis besser gestellt.

    Zum Anfall der Erbschaftssteuer kann ich nichts sagen.


    Und am Erbteil ändert sich natürlich nichts. Die Teilungsanordnung betrifft ja nicht die Erbquoten, sondern lediglich die Aufteilung der einzelnen Erbschaftsgegenstände.


    Wenn des sich nicht um ein notarielles Testamt handelt, muss halt oft ausgelegt werden, was der Erblasser wollte. Da fehlt dann leider oft die maßgebliche Angabe einer Erbquote.

    Bin gerade unterwegs, daher nur kurz:


    Auch ein Erbe kann mit einem Vermächtnis bedacht werden, der begünstigte Erbe erhält das Vermächtnis dann (vorab) zusätzlich zu seinem Erbteil, weswegen die Konstellation auch als Vorausvermächtnis bezeichnet wird, siehe § 2150 BGB.


    Möglich ist es auch nur den Erbteil des Miterben mit einem Vermächtnis zu beschweren, davon gehe ich jetzt aber nach der Schilderung hier nicht aus.


    PS: Falls lediglich eine Teilungsanordnung des Erblassers vorliegt, ist diese grundsätzlich ohne Belang, wenn sich die Erben über eine andere Aufteilung einig sind und keine Testamentsvollstreckung angeordnet ist.


    Viele Erblasser treffen hierzu Teilungsanordnungen bis in kleinste Detail (Kaffeeservice usw), die dann in der Realität völlig unbeachtet bleiben.. [smilie_happy]

    Silber nahe am Spot:



    Posten 1:
    verschiedene Münzen zu den Olympiaden 1988. Alle Münzen sind gekapselt. Die Kaspeln können allerdings Mängel haben:
    1. Afghanistan: 500 Afghanis 1988 "Eistänzerpaar", Tönung am Rand, 999er 12g fein (seltener, Schön Nr. 118)
    2. Andorra: 20 Diners 1988 "Olympiastadion Seoul", 900er 14,4g fein (seltener, Schön Nr. 47)
    3. Kuba: 5 Pesos 1986 "Eisschnellläuferin mit Beizeichen", Tüng am Rand, 999er 12g fein (seltener, Schön Nr. 132)
    4. Niue: 50 Dollars 1987 "Boris Becker", 625er 16,94g fein ( Schön Nr. 2)
    5. Niue: 50 Dollars 1987 "Steffi Graf", 625er 16,94g fein ( Schön Nr. 7)
    6.Samoa: 10 Dollar 1988 "Drei Fackeln mit Sportlern", 925er 29,11g fein ( Schön Nr. 72)
    7. Tokelau: 5 Dollar 1988 "Speerwerfer", 925er 25,44g fein ( Schön Nr. 9)
    8. Ungarn: 500 Forint 1986 "Eisschnellläufer", Ex-PP, 900er 25,2g fein (Schön Nr 158)



    Insgesamt
    152g fein für 125 Euro inkl. Paketversand (entspricht einem Unzenpreis von ca. 25,50 €).



    Falls jemand Interesse hat: Zur Olympiade 2000 hätte ich noch seltenere Ausgaben (z.B. Laos, Ukraine, Bosnien)



    Posten 2:
    Kleinsilbermünzen aus aller Welt. Keine Sammlerware, zum Teil schon relativ mitgenommen:



    Schweden:
    - 50 Öre: 1950, 1954(2x); je 1,92 Gramm fein
    - 25 Öre: 1944(2x), 1945, 1947, 1949(2x), 1950(3x), 1956, 1957, 1958, 1959, 1961; je 0,93 Gramm fein
    - 10 Öre: 1944, 1950(3x), 1952, 1953, 1954(2x), 1957, 1960; je 0,58 Gramm fein
    Finnland:
    - 1 Mark 1967; 2,24 Gramm fein
    Tschechien:
    - 5 Kronen 1929 (schwach erhalten); 3,5 Gramm fein
    Niederlande:
    - 25 Cents 1941 (Randfehler); 2,29 Gramm fein
    - 10 Cents: 1937(2x), 1938 (mit Loche und Öse), 1939, 1941(3x); je 0,9 Gramm fein
    Türkei:
    -50 Kurus 1947 (schwach erhalten, Randfehler); 2,4 Gramm fein
    Kanada:
    - 25 Cent 1955 (schwach erhalten); 4,67 Gramm fein
    - 10 Cent 1955 (schwach erhalten); 1,87 Gramm fein



    Insgesamt
    40 historische Umlaufmünzen für 40 Euro inkl. unversichertem Briefversand.
    Also 1 Euro pro Silbermünze. Nur komplett abzugeben

    Also nach meiner Kenntnis auf Grundlage von Skripten der bayerischen Steuerverwaltung ist FIFO lediglich verpflichtend bei Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften und Fremdwährungen vorgeschrieben.


    Alles andere ist wohl nicht eindeutig geregelt.

    Wobei sich mache "Investoren" hier in der Gegend aktuell bei der "Waldanlage" erstmal gehörig die Finger verbrannt haben.


    Fläche musste wg Borkenkäfer komplett gerodet werden (was die natürlich nicht selbst könnten) und dann hat man halt pro fm gleich mal 5 Euro draufgezahlt. Da war dann die Freude am idyllischen und teuer gekauften Wald gleich verdorben...

    Grundsätzlich fände ich die Idee mit Holz zu bauen nicht schlecht, vor allem wenn man da eigene (Fichten)- Holz verwenden könnte, dass aktuell ja quasi wertlos ist.
    Für die Außenwände könnte Lärchenholz verwendet werden.
    Welche längerfristigen Probleme sind denn hier zu erwarten?


    Geheizt wird natürlich dann auch mit Holz. :D

    Wenn man nur zuschauen will, braucht man gar keine Sicherheitsleistung nachzuweisen. Ist eine öffentliche Verhandlung, also kann jeder im Rahmen der Kapazität teilnehmen.


    Wer bietet, von dem kann der Gläubiger eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 Prozent des Verkehrswertes verlangen.
    Am günstigsten ist die vorherige Überweisung an die Gerichts/Landesjustizkasse. Möglich ist aber auch ein Bankscheck, der nicht älter als drei Tage sein darf oder eine Bankbürgschaft, vgl 69 ZVG. Die Banken lassen sich diesen Service für gewöhnlich aber einiges kosten.


    Barzahlung ist nach einem Vorfall in Berlin ausgeschlossen. In der Praxis kann es sein, dass wenn der Gläubiger das Bargeld sieht, auf eine Sicherheitsleistung verzichtet wird. Das kommt natürlich auch darauf an, ob die Bank mit dem Gebot zufrieden ist oder nicht ;)

    Historisches Kleinsilber:




    Hong Kong:
    5 Cents: 1892 und 1901(fleckig): zusammen 10,00 €




    Kanada:
    5 Cents 1883: 10,00 €




    Britisch Indien:
    1/4 Rupie 1945 (2x), zusammen 8,00 €



    zzgl. gewünschten Versand.




    Einzelverkauf möglich, Bilder können bei Bedarf gern übersendet werden.



    Weiterhin:
    Kleinsilbermünzen aus aller Welt. Keine Sammlerware, zum Teil schon relativ mitgenommen:




    Schweden:
    - 50 Öre: 1950, 1954(2x); je 1,92 Gramm fein
    - 25 Öre: 1944(2x), 1945, 1947, 1949(2x), 1950(3x), 1956, 1957, 1958, 1959, 1961; je 0,93 Gramm fein
    - 10 Öre: 1944, 1950(3x), 1952, 1953, 1954(2x), 1957, 1960; je 0,58 Gramm fein




    Finnland:
    - 1 Mark 1967; 2,24 Gramm fein




    Tschechien:
    - 5 Kronen 1929 (schwach erhalten); 3,5 Gramm fein




    Niederlande:
    - 25 Cents 1941 (Randfehler); 2,29 Gramm fein
    - 10 Cents: 1937(2x), 1938 (mit Loche und Öse), 1939, 1941(3x); je 0,9 Gramm fein




    Türkei:
    -50 Kurus 1947 (schwach erhalten, Randfehler); 2,4 Gramm fein




    Kanada:
    - 25 Cent 1955 (schwach erhalten); 4,67 Gramm fein
    - 10 Cent 1955 (schwach erhalten); 1,87 Gramm fein




    Insgesamt
    40 historische Umlaufmünzen für 40 Euro inkl. unversicherten Versand.
    Also 1 Euro pro Silbermünze. Nur komplett abzugeben

    Als Dritter in eine Erbengemeinschaft zu kommen, ist auch gar nicht so einfach, weil den Miterben grds ein Vorkaufsrecht zusteht.


    Im Übrigen ist die Teilungsversteigerung oft weniger das Problem, als die anschließende Erlösverteilung. Den wenn sich die Berechtigten hier wieder nicht einig sind, wird der Erlös hinterlegt und man kann sich dann zivilrechtlich über die Aufteilung streiten...

    Also habe schon ein paar Mal bei Heubach gekauft und auch verkauft.


    Verkauf lief bei mir immer so ab:


    Habe die Münzen online verkauft. (Der Preis ist dort meist besser)


    Dann habe die manuelle Auftragsbestätigung abgewartet.


    Mit der bin ich zum Ladengeschäft, dort werden die Münzen geprüft. Wenn alles passt, bekommt man den Betrag gleich bar ausbezahlt (waren bei mir aber keine höheren Beträge). Das ist dann auch der Preis, der auf der Auftragsbestätigung angegeben ist. (Man muss glaube ich die Ware auch innerhalb einer Woche dort vorbei bringen)



    Wie es sich beim Versand verhält kann ich Dir leider nicht sagen, habe die Münzen immer direkt dort verkauft.


    Hoffe ich konnte Dir trotzdem ein wenig weiterhelfen.

    Verbindlichkeiten, die aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung entstanden sind, bleiben auch nach dem Insolvenzverfahren bestehen.


    Daher ist eine Strafanzeige wg. (Eingehungs-) Betruges unter Umständen sogar sinvoll, weil das natürlich die Beweisbarkeit erheblich erleichtert.

    Ob die Bank noch Forderungen gegen Dich geltend machen kann, hat mit dem Bestand der Grundschuld grds. nichts zu tun.


    Die Grundschuld ist nicht akzessorisch, d.h. sie besteht auch nach Rückzahlung des Darlehens fort.


    Falls die Bank jedoch vollstrecken will, kann man die Rückzahlung als Einrede zum Sicherungsvertrag (Sicherungabrede) gelten machen. § 775 ZPO, als Urkunde dient die übersandte Löschungsbewilligung.


    Das Problem mit Abtretungen an (hauptsächlich ausländische) Banken und deren Vollstreckungen, wurde inzwischen über § 1192 Abs. 1a BGB gelöst.


    Falls man die Grundschuld nochmal braucht, kann man sie durchaus stehen lassen.