Beiträge von Silberfranke

    Der Artikel ist völliger Schwachsinn, wieso sollten die Banken ihre Forderungen nicht abtreten dürfen, wenn das nicht ausdrücklich vereinbart wurde?
    Und die komplette Grundschuld "zahlen" (nach § 1147 BGB eigentlich ein Duldngsanspruch) muss mann wegen 1192 Ia auch nicht, aber ich glaube der Verfasser legt sich das Gesetz munter so zurecht wie es ihm gerade passt, verlorene Grundschuldbriefe führen auromatisch zur Umwandlung zur Buchgrundschuld oder wie? :wall: :wall: :wall: