Beiträge von Silberfranke

    Historisches Kleinsilber:




    Hong Kong:
    5 Cents: 1892 und 1901(fleckig): zusammen 10,00 €




    Kanada:
    5 Cents 1883: 10,00 €




    Britisch Indien:
    1/4 Rupie 1945 (2x), zusammen 8,00 €



    zzgl. gewünschten Versand.




    Einzelverkauf möglich, Bilder können bei Bedarf gern übersendet werden.



    Weiterhin:
    Kleinsilbermünzen aus aller Welt. Keine Sammlerware, zum Teil schon relativ mitgenommen:




    Schweden:
    - 50 Öre: 1950, 1954(2x); je 1,92 Gramm fein
    - 25 Öre: 1944(2x), 1945, 1947, 1949(2x), 1950(3x), 1956, 1957, 1958, 1959, 1961; je 0,93 Gramm fein
    - 10 Öre: 1944, 1950(3x), 1952, 1953, 1954(2x), 1957, 1960; je 0,58 Gramm fein




    Finnland:
    - 1 Mark 1967; 2,24 Gramm fein




    Tschechien:
    - 5 Kronen 1929 (schwach erhalten); 3,5 Gramm fein




    Niederlande:
    - 25 Cents 1941 (Randfehler); 2,29 Gramm fein
    - 10 Cents: 1937(2x), 1938 (mit Loche und Öse), 1939, 1941(3x); je 0,9 Gramm fein




    Türkei:
    -50 Kurus 1947 (schwach erhalten, Randfehler); 2,4 Gramm fein




    Kanada:
    - 25 Cent 1955 (schwach erhalten); 4,67 Gramm fein
    - 10 Cent 1955 (schwach erhalten); 1,87 Gramm fein




    Insgesamt
    40 historische Umlaufmünzen für 40 Euro inkl. unversicherten Versand.
    Also 1 Euro pro Silbermünze. Nur komplett abzugeben

    Als Dritter in eine Erbengemeinschaft zu kommen, ist auch gar nicht so einfach, weil den Miterben grds ein Vorkaufsrecht zusteht.


    Im Übrigen ist die Teilungsversteigerung oft weniger das Problem, als die anschließende Erlösverteilung. Den wenn sich die Berechtigten hier wieder nicht einig sind, wird der Erlös hinterlegt und man kann sich dann zivilrechtlich über die Aufteilung streiten...

    Also habe schon ein paar Mal bei Heubach gekauft und auch verkauft.


    Verkauf lief bei mir immer so ab:


    Habe die Münzen online verkauft. (Der Preis ist dort meist besser)


    Dann habe die manuelle Auftragsbestätigung abgewartet.


    Mit der bin ich zum Ladengeschäft, dort werden die Münzen geprüft. Wenn alles passt, bekommt man den Betrag gleich bar ausbezahlt (waren bei mir aber keine höheren Beträge). Das ist dann auch der Preis, der auf der Auftragsbestätigung angegeben ist. (Man muss glaube ich die Ware auch innerhalb einer Woche dort vorbei bringen)



    Wie es sich beim Versand verhält kann ich Dir leider nicht sagen, habe die Münzen immer direkt dort verkauft.


    Hoffe ich konnte Dir trotzdem ein wenig weiterhelfen.

    Verbindlichkeiten, die aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung entstanden sind, bleiben auch nach dem Insolvenzverfahren bestehen.


    Daher ist eine Strafanzeige wg. (Eingehungs-) Betruges unter Umständen sogar sinvoll, weil das natürlich die Beweisbarkeit erheblich erleichtert.

    Ob die Bank noch Forderungen gegen Dich geltend machen kann, hat mit dem Bestand der Grundschuld grds. nichts zu tun.


    Die Grundschuld ist nicht akzessorisch, d.h. sie besteht auch nach Rückzahlung des Darlehens fort.


    Falls die Bank jedoch vollstrecken will, kann man die Rückzahlung als Einrede zum Sicherungsvertrag (Sicherungabrede) gelten machen. § 775 ZPO, als Urkunde dient die übersandte Löschungsbewilligung.


    Das Problem mit Abtretungen an (hauptsächlich ausländische) Banken und deren Vollstreckungen, wurde inzwischen über § 1192 Abs. 1a BGB gelöst.


    Falls man die Grundschuld nochmal braucht, kann man sie durchaus stehen lassen.

    Der Artikel ist völliger Schwachsinn, wieso sollten die Banken ihre Forderungen nicht abtreten dürfen, wenn das nicht ausdrücklich vereinbart wurde?
    Und die komplette Grundschuld "zahlen" (nach § 1147 BGB eigentlich ein Duldngsanspruch) muss mann wegen 1192 Ia auch nicht, aber ich glaube der Verfasser legt sich das Gesetz munter so zurecht wie es ihm gerade passt, verlorene Grundschuldbriefe führen auromatisch zur Umwandlung zur Buchgrundschuld oder wie? :wall: :wall: :wall: