Zitat daraus:
"Betroffen sein können Sie als Anteilsinhaber oder Gläubiger einer Bank, wenn Sie also von der Bank ausgegebene Finanzin-strumente halten (z.B. Aktien, Anleihen oder Zertifikate) oder als Vertragspartner der Bank Forderungen gegen die Bank haben (z.B. Einzelabschlüsse unter einem Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte).
Die Wertpapiere, die Sie als Kunde von Ihrer Bank im Depot verwahren lassen und die nicht von der depotführenden Bank emittiert wurden, sind nicht Gegenstand einer Abwicklungsmaßnahme gegen diese Bank. Im Fall der Abwicklung einer depotführenden Bank bleiben Ihre Eigentumsrechte an diesen Finanzinstrumenten im Depot davon unberührt."
Deswegen NUR Aktien, KEINE ETFs, ETCs, ADRs oder sonstige von Banken oder Finanzinstituten ausgegebenen Derivate / Zertifikate.