Alles anzeigenMaas will Bestellerprinzip auch für Hausverkäufer - Steuererhöhung durch die Hintertür
Also wird es so laufen : 1
Verkäufer muss Makler bezahlen, erhöht also den Kaufpreis um diese Summe - Käufer zahlt höheren Kaufpreis, die Bemessung für die Grunderwerbsteuer steigt (das erste Mal) -
2) das Bundesfinanzministerium unterwirft spätestens bei einer Maklerklausel im Vertrag oder Provisionsvereinbarung im Zusammenhang mit dem Vertrag diese als Gegenleistung der Grunderwerbsteuer (das zweite Mal).
Großartige Leistung !!
Bei ungeschickter Vertragsgestaltung kann man dann gleich zwei Mal Grunderwerbsteuer auf das Maklerentgelt zahlen, einmal aber quasi immer.
Den ersten Punkt habe ich verstanden. Diese höhere Grunderwerbssteuer ist zunächst gegeben, aber verhältnismäßig gering. 6% von 6% sind 0,36%
der Kaufsumme. Die Frage wird aber sein, ob der Verkäufer nicht mit dem Makler bessere Konditionen verhandeln kann als der Käufer, möglicherweise mehr als 0,36%. Also wird die zusätzliche Steuer wohl eher dem Makler zur Last fallen, der dadurch wiederum ein geringeres Einkommen hat und somit weniger Steuern zahlt. Und zwar deutlich weniger als nur 6%. Ob das Finanzamt hier nicht den Kürzeren zieht?
Ein Vorteil für den Käufer ist die Finanzierbarkeit der Courtage, die nun im Preis enthalten ist.
Den zweite Punkt habe ich nicht verstanden.