Der Kaeufer traegt zwar das Haftungsrisiko, aber nur, solange er keinen versicherten Versand wuenscht.
BGB § 447 Gefahrübergang beim Versendungskauf
(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem
anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der
Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der
Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und
weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer
dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.
Ist wie mit dem "Keinerlei Gewaehrleistung, da Privatverkauf"-Mist, bei dem einige denken, sie waeren fuer ueberhaupt nichts mehr haftbar und koennten einem daher Muell andrehen. Wenn ich "Porsche Carrera, Bj 2004, rot" anbiete, den Gewaehrleistungssatz drunterschreibe und nen schwarzen Fiat Punto von 1985 liefere, nuetzt mir der Gewaehrleistungsausschluss nichts. Genauso wird mir der Verweis auf das vom Kaeufer zu tragende Transportrisiko nichts bringen, wenn ich versicherten Versand anbiete und abrechne, aber unversichert versende.