Hallo Zusammen, wertes Forum
ich bin seit 2003 stiller Mitleser im Forum und bedanke mich für zahlreiche wertvolle Beiträge, die ich seit dem lesen durfte.
In der Pressemitteilung zur KE steht ganz hinten folgendes:
,,Das Unternehmen plant, den berechtigten Aktionären ein anteiliges, kündbares Bezugsrechtsangebot zu unterbreiten. Dieses Angebot wird auf der Grundlage von 1 neuen Aktie (Neue Aktie) für jeweils 1,28 bestehende Aktien im Besitz der berechtigten Aktionäre zum 23. Juli 2019 (Stichtag) zu einem Ausgabepreis von 0,05 Dollar je neuer Aktie erfolgen. Das Angebot steht allen Aktionären des Unternehmens (Aktionäre) offen, die am Stichtag registriert sind und deren eingetragene Adresse in Australien, oder vorbehaltlich bestimmter Angebotsbeschränkungen in Neuseeland, Kanada (nur British Columbia, Ontario und Quebec), Hongkong, Niederlande (berechtigte Aktionäre) liegt. Das Angebot wird nicht auf Aktionäre mit Adressen außerhalb dieser Gerichtsbarkeiten ausgedehnt. "
DGAP-News: De Grey Mining Ltd.: Gezeichnete Kapitalbeschaffung in Höhe von 22 Mio. Dollar | wallstreet-online.de - Vollständiger Artikel unter:
https://www.wallstreet-online.…ung-hoehe-22-mio-dollar/4
Mal abgesehen dass das Ganze unfair gegenüber den Aktionären außerhalb der genannten Gerichtsbarkeiten ist (und für mein Rechtsempfinden eigentlich unhaltbar - bin ich ein Aktionär zweiter Klasse?), stellt sich mir folgende Frage:
Ist meine registrierte Adresse meine tatsächliche Wohnadresse, oder zählt die Adresse der Aktienverwahrstelle der Depotbank. Falls zweiteres zutrifft, weiss eventuell jemand, ob die Consorsbank zu diesem Zweck eine Verwahradresse in Australien unterhält?
Bisher habe ich noch kein Zeichnungsdokument von der Depotbank erhalten, was mich Schlimmes ahnen lässt.
Gruß und besten Dank für etwaige Hinweise hierzu,
Bargold