Sorry, wenn ich Dich enttäuschen muss… Hinsichtlich Spekulationsfrist hast Du heute schon die Beweislast. Und auch nach heutiger Gesetzeslage ist es unerheblich, ob Du über 2 Gold beim Goldhändler bezahlst oder es bezahlt bekommst. Die notwendigen ‚Sorgfaltspflichten‘ hat der Händler heute schon….
Wer das behauptet, ist in der Beweispflicht.
Wie genau soll das ablaufen?
Ich fülle bei der Steuererklärung das Formblatt für Einkünfte auf Kapitalerträge aus. Oder eben nicht.
Ist das Finanzamt anderer Meinung, kann es freundlich nachfragen, was es mit der oder der mir zugeflossenen Summe auf sich hat und ich erkläre es denen.
Glauben sie das nicht, müssen sie mir konkret nachweisen, dass ich Steuern hinterzogen habe, ansonsten ist eine Verurteilung nicht möglich.