Der Streit mit den Behörden geht in die nächste Runde, nachdem der Oberste Gerichtshof einen Entscheid gefällt hat. Wie immer alles ziemlich schwammig, jedefalls muss die indigene Bevölkerung stärker einbezogen werden. Das Hin und Her wird sicher weitergehen. Bin am Seitenrand beobachte. 
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(MT Newswires) -- Almaden Minerals (AMM.TO) meldete am Mittwoch, dass der Oberste Gerichtshof in Mexiko (SCJN) seine endgültige Entscheidung bezüglich des Rechtsstreits um die Mineralienansprüche veröffentlicht hat. Das Unternehmen wurde von dieser Entscheidung noch nicht offiziell in Kenntnis gesetzt.
Auf der Grundlage der ersten Prüfung durch die mexikanischen Anwälte stellt die Entscheidung klar, dass Almadens ursprüngliche Claim-Anträge gemäß dem damals geltenden Rechtsrahmen eingereicht wurden und seine Mineralienrechte beim Projekt Ixtaca somit geschützt sind, während die Bergbaubehörden die Bedingungen und Anforderungen vor der Ausstellung der Mineralientitel erfüllen. In der endgültigen Entscheidung werden den mexikanischen Behörden auch genauere Angaben zu den Verfahren gemacht, die bei der Konsultation der indigenen Bevölkerung vor der Erteilung von Mineralienrechten einzuhalten sind. Almaden beabsichtigt, mit mexikanischen Regierungsvertretern und Vertretern der örtlichen Gemeinden zusammenzuarbeiten, um der Regierung die Erfüllung ihrer Aufgaben bei der Erteilung der Schürfrechte zu erleichtern. Gegenwärtig gibt es keinen Zeitplan für den Konsultationsprozess.
Zum Hintergrund: Die Mineralienansprüche von Almaden sind die Grundlage für eine Klage gegen die mexikanische Regierung, die behauptet, dass das Bergbaugesetz des Landes verfassungswidrig ist. Im April 2019 erklärte ein unteres Gericht im Bundesstaat Puebla das Bergbaugesetz für verfassungswidrig, da es keine Bestimmungen enthält, die eine Konsultation der indigenen Gemeinschaften vor der Erteilung eines Schürfrechts vorschreiben. Im Februar dieses Jahres stellte der Oberste Gerichtshof fest, dass das mexikanische Bergbaugesetz zwar verfassungsgemäß ist, dass das Wirtschaftsministerium jedoch vor der Erteilung der Titel ein Konsultationsverfahren mit den indigenen Gemeinschaften hätte durchführen müssen. In dem Entscheidungsentwurf wurde das Wirtschaftsministerium angewiesen, die Mineralientitel von Almaden für unwirksam zu erklären und sie neu zu vergeben, nachdem das Ministerium seiner Verpflichtung zur Konsultation der indigenen Gemeinschaften nachgekommen ist.
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