Hallo Schwarmhirn,
mir geistert gerade folgender Gedanke durchs Gebälk:
Die deutschen Goldmünzen sind ja offiziell (noch) gesetzliches Zahlungsmittel in diesem blühenden Lande. Damit müssten sich eigentlich auch legal Transaktionen im jeweiligen Nennwert durchführen lassen. Da das selbstverständlich kein klar denkender Mensch macht dürfte es hierzu allerdings an Praxisbeispielen fehlen.
- Theoretisches Praxisbeispiel -
Jetzt bin ich natürlich nicht so doof und will mit den Dingern einkaufen gehen, sondern hätte ganz gerne für erbrachte Dienstleistungen einen Tagessatz von, sagen wir mal 50€, zahlbar in Gold. Wer sich darauf nicht einlassen möchte würde meine Dienstleistung auch nicht dringend benötigen, da besteht ja Vertragsfreiheit...
Da ich grundsätzlich keine krummen Dinger (mehr) drehen möchte würde mich interessieren wie das Ganze fiskalisch auf Geber- und Empfängerseite zu bewerten wäre. Auf eine entsprechende Nachfrage beim zuständigen FA würde ich aufgrund von Gründen gerne vorerst verzichten.
Hat da von euch vielleicht schon mal jemand ne Doktorarbeit zu dem Thema kopiert?