Später hat der Kunde sich erkundigt: Im Gesetz steht "eine angemessene Zeit". Für pro aurum sind das 4 Wochen.
Das ist ja das hundsgemeine, der Gesetzgeber setzt hier absichtlich keine Frist, Händler und Kunde bewegen sich in einer Grauzone, und insbesondere für den Händler kann es schnell existenzgefährdend werden, wenn man ihm Beihilfe zur Geldwäsche nachweist oder auch nur unterstellt. Von daher ist es schon geradezu großzügig, wenn dir der Verkäufer seine Frist von 4 Wochen benennt (weil auch das schon wieder als Hilfe zur Umgehung gesehen werden könnte).
Andere Händler sagen beispielsweise: wenn der Kunde heute kauft und morgen wiederkommt, und dann eine Münze kauft, die ich heute noch nicht im Angebot hatte, dann kommt er ja speziell wegen der Münze, ich muss daher nicht davon ausgehen, dass ein Geldwäscheverdacht vorliegt, also muss ich beide Käufe hinsichtlich der 2000€ nicht addieren.