Kennst du die Rechtsgrundlage ? Muss ja irgend einen Bescheid geben in dem steht, worauf die sich beziehen.
Die Rechtsgrundlage ist vorhanden und auch juristisch nicht angreifbar - Auch wenn diese in den Einzelfällen natürlich vollkommen an den Haaren herbeigezogen ist.
Die Sache mit dem Gerüst stammt direkt von Freunden, wobei diese sich mittlerweile auch dem Druck gebeugt und Elternhaus für 55.000 € abgegeben haben. Wir sind hier nicht weit von der Stadt entfernt und die Immobilien in der "Zeiten Reihe" werden (Grundstücksabhängig) für rund 150.000 bis 200.000 € verkauft. Dahinter beginnt ein um 2000 ausgewiesenes Neubaugebiert..
Sind alles sehr ähnliche Siedlungshäuser in zwei Reihen (Baujahr ca. 1920-30) mit etwa 150m² Wohnfläche auf 700-1000m² Grundstücksfläche (im Format etwa 50-70 x 15 m).
Ursprünglich wollten unsere Freunde um 2008 das Dach sanieren und in diesem Zug eine Solaranlage installieren.
- Bauantrag abgelehnt wegen möglicher Blendung des Fahrzeugverkehrs.
Sie änderten den Bauantrag (Ohne Solaranlage)
- Bauantrag abgelehnt wegen nicht zum Ortsbild passender Ziegelfarbe (falsches rot?)
Sie änderten den Bauantrag auf eine der ursprünglichen Ziegel fast gleiche Sonderfarbe. Mehrkosten 80%
- Bauantrag abgelehnt wegen falscher Ziegelform (ein "Nippel" in der Ziegelmitte fehlt.
Es folgten Prozesse, Gutachten, … und Kosten!
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Zwischenzeitlich wurde ein Haus in diagonal hinter ihrem abgerissen und auf dem Grundstück eine modernes Flachdachhaus mit Grenzbebauung recht und links errichtet.
Die Begründung der Gemeinde war, das "man das moderne Haus hinter den anderen Häusern von der Bundesstraße aus nicht wesentlich wahrnehmen könne und es deshalb keine Einwände gegen den Bau gäbe"
Bauherr war ein Mitglied des Gemeinderats..
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Um 2014 einigte man sich schließlich auf darauf, das es egal ist welche Eindeckung das Dach hat und der Bauantrag wurde genehmigt. Jedoch vorbehaltlich öffentlicher Interessen,..
Die Jahre zuvor investierten Summen in Prozesse, Gutachten, usw. - War jetzt alles hinfällig.
Als sie den Auftrag vergeben hatten und die Gerüstbaufirma anrückte wurde das Bauvorhaben sofort eingestellt und es begann der Streit über das Gerüst. Dieses sollte im Vorgarten stehen, da der Abstand zum Bürgersteig jedoch nur 2,4m war, durfte die Höhe maximal 2m betragen!
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Im Sommer 2018 verkauften Sie an die Gemeinde, die das Grundstück sofort bereinigen ließ - Mit halbseitiger Sperrung der Bundesstraße!
Derzeit errichtet die Gemeinde dort einen Spielplatz.. unmittelbar an der Bundesstraße!
Ich hatte ihnen schon um 2010 empfohlen die Immobilie abzuschreiben, bevor diese fast 70.000 € in den Sand gesetzt haben. Aber Elternhaus, blabla..
Heute wohnen sie hier bei uns, paar Häuser weiter.
Ist jetzt alles bisschen gekürzt, aber soweit ich weis waren es über 10 Bauanträge die gestellt wurden..
Nachtrag:
Das Bundesfernstraßengesetz wurde zwar als Grundlage angeführt, aber bei 2,5m bis zum Bürgersteig, der eine Breite von etwa 1,5m plus dem Radweg hat, wäre ausreichend Platz. Auf der anderen Seite der Straße liegen übrigens Landwirtschaftliche Flächen (Wiese).
Die Streitigkeiten wurden aber allesamt auf anderen Rechtsgrundlagen geführt..