wenn das Land bzw. die zugehörige Politik nicht stabil ist.
Schauen wir mal, wie es damals so war .....
In den Jahren nach dem Ende des Ersten Weltkriegs mussten die Deutschen schon einmal die Erfahrung machen, dass ihre Traumhäuser sehr leicht zu einer Gefahr und für den Eigentümer zu einem Klotz am Bein werden können, wenn ein überschuldeter, chronisch unterfinanzierter Staat nach ihnen greift.
Was heute oftmals liebevoll Betongold genannt wird, war 1919 für die junge Weimarer Republik finanziell der letzte Rettungsanker. Nach ihm griff Finanzminister Matthias Erzberger, als er am 31. Dezember 1919 das Reichsnotopfergesetz (RNOG, RGBl. 1919, S. 2189) auf den Weg brachte. Es war nach dem verlorenen Krieg der letzte Totalangriff, der des Staates auf das verbliebene Vermögen der Deutschen.
In der Not greift der Staat nach jedem Strohhalm
Das Reichsnotopfergesetz war eine Vermögenssteuer. Es umfasste natürliche und juristische Personen gleichermaßen, wenn ihr Vermögen den Freibetrag von 5.000 Reichsmark bzw. 10.000 RM für Verheiratete überstieg. Zum Vermögen zählte alles, was die Bürger
angesammelt hatten, Bargeld, Bankguthaben, Forderungen aller Art, Wertpapiere, Aktien,
Anleihen, Immobilien und die Maschinen der Firmen. Der staatliche Zugriff war so total,
dass er Sach- und Realvermögen gleichermaßen erfasste und progressiv besteuerte. Die
Steuersätze starteten bei 10 Prozent und stiegen bis 65 Prozent, wenn das Vermögen des
Steuerzahlers mehr als zwei Millionen Reichsmark umfasste.
Das Reichsnotopfergesetz war aus mehreren Gründen eine Katastrophe. Es nahm den
normalen Bürgern, die ihr Kapital nicht ins Ausland hatten transferieren können, nicht nur
einen großen Teil ihres Besitzes, sondern verschärfte die sozialen Spannungen, weil die Kluft
zwischen Arm und Reich noch einmal massiv vergrößert wurde. Was die staatliche Steuer
übrig ließ, fraß wenige Jahre später die Hyperinflation. Beides bereitete zusammen mit der
Weltwirtschaftskrise am Ende des Jahrzehnts den Boden, auf dem die nationalsozialistische
Machtübernahme in den Jahren 1930 bis 1933 gelingen konnte.
Die sprunghaft steigende Geldentwertung machte bis 1922 mehrere Novellierungen notwendig. Die Höchstsätze wurden angepasst und es wurde versucht, das Gesetz gerechter zu gestalten. Doch zu diesem Zeitpunkt war das Kind längst unrettbar in den Brunnen gefallen. Der Grund lag darin, dass die Steuersätze für die kleineren Vermögen von ihren Besitzern meist sofort mit noch relativ werthaltigem Geld bezahlt worden waren, während
den Immobilien- und Fabrikbesitzern verzinste Teilzahlungen eingeräumt wurden. Ihre Abgabenlast wurde über 30 Jahre gestreckt, im Fall der Grund- und Immobilienbesitzer sogar auf 50 Jahre.
Die sprunghaft steigenden Preise führten zu absurden Situationen. Steuerbescheide waren in
dem Moment, in dem sie mühsam errechnet und ausgefertigt waren, schon wieder veraltet,
weil sich der Kurs der Reichsmark zum US-Dollar, Britischen Pfund und Gold inzwischen
deutlich ermäßigt hatte. Die Reichen, die einen Teil ihres Geldes ins Ausland transferiert hatten oder denen der Staat längere Zahlungsziele eingeräumt hatte, konnten selbst die höchsten Steuersätze quasi aus der Portokasse bezahlen. Geblutet hatte wieder einmal der kleine Mann. Ihm nahm man viel von dem Wenigen, das er angespart hatte, während die, die ohnehin schon viel hatten, mit kleineren Abgaben relativ glimpflich davon kamen.
Kann man es den Menschen vor diesem Hintergrund verdenken, dass 1932 auf dem
Höhepunkt der Weltwirtschaftskrise die Wahlplakate der NSDAP mit dem Slogan „Unsere
letzte Hoffnung Hitler“ auf viele Wähler eine große Anziehungskraft ausübten?
Der Staat reagiert mit Hauszins- und Vermögenssteuer
War das Reichsnotopfer zunächst als eine einmalige Vermögensabgabe konzipiert worden, so
machten die Umstände bei seiner Einführung schnell ein Umdenken der Regierung erforderlich. Schon 1922, also gut zwei Jahre vor dem Höhepunkt der Inflation wurde das
Gesetz aufgegeben und durch die erst 1996 abgeschaffte Vermögenssteuer als jährliche
Abgabe ersetzt. Die deutsche Regierung war nicht die einzige, die versuchte, mit immer
verzweifelteren Maßnahmen Geld in ihre leeren Kassen zu spülen. In Österreich wurde der
gleiche Weg beschritten. Auch hier wurde zur Sanierung des Haushalts ein staatliches
Notopfer erhoben. Es scheiterte ebenso wie das Notopfer im Reich.
Weil sich in der Hyperinflation der Jahre 1923/24 Hypothekendarlehen quasi über Nacht
entwertet hatten, versuchte der Weimarer Staat mit der neuen Hauszinssteuer gegenzusteuern.
Das Grundeigentum der nun fast vollständig entschuldeten Besitzer von Immobilien und
Grundstücken wurde mit einer Zwangsabgabe belastet.
Die Hauszinssteuer wurde von 1924 bis 1942 auf Länderebene erhoben. Ihr Ziel war es,
Vermögensgewinne, die durch die Hyperinflation und die nachfolgende Währungsreform
entstanden waren, wieder abzuschöpfen. Sie galt für alle Immobilienkäufe vor Juli 1918 und
war damit der Vorläufer des nach dem Zweiten Weltkrieg eingeführten Lastenausgleichs. Er ist eine bleibende Mahnung an all jene, welche die Hoffnung haben, ihre Hypotheken durch eine zukünftige Inflation preiswert entschulden zu können.
Einer der gemeinsten staatlichen Angriffe auf das Immobilienvermögen der Deutschen fand nach dem Zweiten Weltkrieg in den frühen Nachkriegsjahren statt. Er trägt den verharmlosenden Namen „Lastenausgleich“, war aber im Grunde nichts anderes als eine Entschuldung des Staates zulasten seiner Bürger. In seiner finalen Fassung trat das
Lastenausgleichsgesetz zwar erst 1952, vier Jahre nach der Währungsreform, in Kraft, doch für die betroffenen Immobilieneigentümer gab es faktisch kein Entkommen aus dem staatlichen Würgegriff.
Vermögensabgabe für schuldenfreie Immobilien
Schuldenfreie Häuser und Wohnungen wurden zum Stichtag 21. Juni 1948, also dem Tag nach der Währungsreform neu bewertet. Immobilien- und Grundvermögen, das den Freibetrag von 5.000 DM überstieg, wurde mit einer Abgabe von 50 Prozent belegt. Sie musste vom Immobilienbesitzer über maximal 30 Jahre verteilt abbezahlt werden.
Diese sogenannte Vermögensabgabe stellte die Immobilienbesitzer zwar deutlich besser als
die Besitzer von Sparbüchern, Bausparverträgen, Versicherungen und Anleihen, die 90 Prozent ihrer Anlage verloren, dennoch hatten die Eigentümer der Immobilien nicht wirklich Grund, sich als die Gewinner der Krise zu fühlen.
Bei mit Hypotheken belasteten Immobilien lagen die Dinge nicht besser. Sie wurden mit der
Hypotheken- und Kreditgewinnabgabe belastet. Sie berechnete sich aus der Differenz des im
Grundbuch eingetragenen Kreditbetrags in Reichsmark zum neuen Umrechnungskurs in DM.
Lautete der Hypothekenbetrag beispielsweise auf 20.000 Reichsmark, so wurde die Hypothek
nach der Reform im Verhältnis 10:1 nur noch mit 2.000 DM bewertet. Mit dieser Summe
stand die Hypothek anschließend auch in der Bilanz der Bank, die den Abwertungsverlust
damit mittragen musste.
Zugunsten des deutschen Staates und zulasten des Hauseigentümers wurde im Grundbuch eine neue Hypothek eingetragen. Ihre Höhe entsprach der Differenz aus dem alten Reichsmarkbetrag (20.000 RM) und dem neuen DM-Wert (2.000 DM), also 90 Prozent der ursprünglichen Kreditschuld in D-Mark (18.000 DM).
Aus dem ursprünglichen Kreditvertrag wurden die dort festgeschriebenen Zins- und Tilgungsleistungen in gleicher Höhe übernommen. Lag der Zinssatz vor der Umstellung
beispielsweise bei fünf Prozent und die Tilgung bei einem Prozent, so hatte der Immobilienbesitzer vor der Umstellung pro Jahr 1.200 Reichsmark für seine Hypothek aufzubringen. Nach der Reform war zusätzlich zur Belastung durch das ursprüngliche
Immobiliendarlehen die Hypothekengewinnabgabe mit einer Jahresbelastung von 1.080 DM zu tragen.
In Krisenzeiten sind auch die Immobilien gefährdet
Von einem lukrativen Krisengewinn konnte unter diesen Umständen keine Rede sein. Im Gegenteil: Die Immobilienbesitzer zahlten ebenso wie die normalen Sparer ihren Preis für
den Neuaufbau des zerstörten Landes. Trotzdem hält sich unter Deutschlands Anlegern
hartnäckig die Ansicht, dass Immobilien eine hervorragende Kapitalanlage seien.
Dieser Aussage ist für normale Zeiten, in denen der Staat keinen Generalangriff auf das Vermögen und den Sachbesitz seiner Bürger fährt, durchaus zuzustimmen. Sehr gefährlich wird es aber regelmäßig, wenn die Zeiten nicht mehr normal sind, und ein völlig überschuldeter Staat nach Geld und Besitz seiner Bürger greifen muss, um sich an den „eigenen Haaren“ aus dem Schuldensumpf zu ziehen.
Für den Staat und gegen die betroffenen Eigentümer spricht in diesen Situationen regelmäßig das Wesen der Immobilien. Sie sind nicht mobil und in der Krise nicht kurzfristig zu
veräußern. Außerdem sind die Eigentümer über das Grundbuch genau erfasst und damit sehr leicht heranzuziehen, wenn es gilt, für die Versäumnisse und Fehler des Staates geradezustehen.
Diese eindringliche Warnung sei all jenen mit auf den Weg gegeben, die glauben, mit
Immobilien eine kommende Krise überstehen zu können. Handelt es sich bei dieser Krise nur
um eine wirtschaftliche Krise, könnte der Plan durchaus gelingen. Ist aber der Staat in einer
Finanzkrise als Schuldner mitbetroffen und ausfallgefährdet, drohen Immobilien leicht zu
einer gefährlichen Anlage zu werden.
Wir sollten deshalb als Anleger hellhörig werden, wenn Politiker, wie 2011 während der
europäischen Schuldenkrise geschehen, im Bundestag Reden halten und dabei die Vorzüge
eines Lastenausgleichs betonen. MdB Kirsten Lühmann (SPD) verwies beispielsweise in
ihrer Rede vor dem Parlament vom 17. Mai 2011 auf die „guten Hilfen“, die das
Lastenausgleichsgesetz „geleistet“ habe.
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Fazit: FTZFTZ hat mit einem Husarenstreich 1 Billion Schulden bei den Blackrockern aufnehmen lassen. Dieser Staat ist sowas von komplett pleite, verschenkt gleichzeitig Milliarden in die weite Welt.
Parallel steuern wir, steuert ganz Europa auf einen inzwischen wohl unvermeidlichen Krieg zu.
Alles, was zur 1933 er Zeit an Schandgesetzen erlassen wurde, kommt jetzt im neuen Kleid wieder....
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