Ich habe nun mit meiner Holden eine 20 Tage Panchakarma Kur an der Mosel gebucht......
Alleine die Buchgewinne nur dieses Jahr sind so abenteuerlich, das beunruhigt mich richtig .....
31. Januar 2026, 11:02
Ich habe nun mit meiner Holden eine 20 Tage Panchakarma Kur an der Mosel gebucht......
Alleine die Buchgewinne nur dieses Jahr sind so abenteuerlich, das beunruhigt mich richtig .....
Jetzt haben sie bei den Goldseiten die Seitenleiste mit den Münzpreisen verkürzt und u.a. den Vreneli rausgeworfen! Dafür stehen nun vier 1Oz Münzen untereinander. Sehr informativ…
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Du gehst auf das Profil des Betreffenden.
Dort dann auf die drei kleinen Punkte neben "Inhalte suchen"
Dann auf "blockieren"
Dann auf den untersten Punkt und voila .... fertig.... "Absenden" nicht vergessen
Das ist der perfekte Dünnpfiff-Filter. Sorry, einige sagen, die Spam-Beiträge soll man ertragen, also, ich nicht mehr, meine Zeit ist zu schade. Und man ist doch ab und zu getriggert, über das Stöckchen zu springen.
So " Peace of Mind"
Der bekannte Trendforscher Gerald Celente hat in einem Interview mit ITM Trading eine eindringliche Warnung ausgesprochen. Demnach steht das Finanzsystem kurz vor dem Zusammenbruch und es bleiben nur noch fünf Monate Zeit, um sich darauf vorzubereiten. Laut Celente bahnt sich auf dem Repo-Markt, einem wichtigen, aber oft übersehenen Sektor des Finanzsystems, eine stille Krise an.
Im Zentrum der Krise steht der gewerbliche Immobiliensektor, der in Städten wie Chicago, Seattle und Louisville mit Rekordleerständen zu kämpfen hat, erklärt Celente. Da die vor 2020 unterzeichneten Büromietverträge auslaufen, haben die Immobilienbesitzer Schwierigkeiten, sich zu höheren Zinssätzen zu refinanzieren. Den Banken wiederum fehlt das Kapital, um die drohenden Verluste aufzufangen. Celente warnt davor, dass dies zu weitreichenden Immobilienausfällen führen könnte, die die Bankenzusammenbrüche von 2023 bei Weitem übertreffen würden.
Celente warnt auch vor den vorgeschlagenen Zinssenkungen. Er prognostiziert, dass diese den Dollar schwächen, die Inflation anheizen und die Kaufkraft der Rentner untergraben würden. Durch die Schwächung des Dollars steigen Edelmetalle wie Gold und Silber im Wert und bieten einen sichereren Hafen für die Vermögenssicherung.
Laut Celente könnte die aktuelle Krise aufgrund mehrerer zusammenwirkender Faktoren schlimmer ausfallen als 2008. Mögliche Gründe seien ein Zusammenbruch des gewerblichen Immobilienmarktes, das Platzen der KI-/Technologieblase, Instabilität auf dem Repo-Markt, eine Entdollarisierung auf globaler Ebene und eskalierende geopolitische Spannungen. Durch den zunehmenden Einfluss der BRICS-Staaten haben die USA nicht mehr die gleiche finanzielle Dominanz wie früher.
Angesichts des drohenden Zusammenbruchs des Finanzsystems rät Celente dazu, sich vorzubereiten, anstatt in Panik zu verfallen. Er betont, wie wichtig es ist, in Edelmetalle, insbesondere in Gold und Silber, zu investieren, da deren Wert mit der Beschleunigung des systemischen Zusammenbruchs steigen dürfte. Für alle, die ihr Vermögen sichern wollen, läuft die Zeit davon, betont der Experte
Gerald Celente: Explosion des Repo-Marktes wird groÃe Wirtschaftskrise auslösen
Der Gold.de Server ist immer noch down??
Du hast noch Freundschaft mit dem größten Verbrecher auf Erden vergessen
Papst oder „du weißt schon wer…“?
Shalom
Vergiss aber nicht Dir Deine Wünsche zu erfüllen.
Das letzte Hemd hat keine Taschen.
Das ist ja auch ein spannender Vorgang….. Ich habe versucht, mir irgendwelche Wünsche auszumalen. Materiell macht mich nix an, habe meinem Bruder erst mal seinen ersten Urlaub nach 25 Jahren gekauft und ansonsten passiert…. NIX
Morgen werde ich den zuständigen Moderator gesammelt per PN kontaktieren
Alter Falter 👨🏻🎓👨🏻🎓👨🏻🎓
Afghanistan ist der Friedhof der Weltmächte.
Und der ist jetzt hierher gekommen….
Mal zur Abwechslung ein Archiv alter Weltkarten....
dass der wahre Wert des Forums sich einem Neuen häufig erst im laufe der Zeit erschließt.
Das ist meiner Meinung nach eine typisch neuzeitliche Geisteshaltung. Ich gebe was, also will ich auch etwas zurück erhalten.
Eine echte Spende kommt m.E. aber von innen, ohne gleich Gegenleistung zu erwarten. Ausserdem, was kostet eine Schachtel Zigaretten heutzutage? 10,-€?
Ich möchte einen kleinen Hinweis loswerden. Es wird oft kolportiert, dass man ja auch 0,01 Euro überweisen könne. Es scheint tatsächlich Leute zu geben, die das wohl auch machen. Ich halte das für eine persönliche Geringschätzung der Betreiber und auch Moderatoren. Wer sich im Flaschenpfandbereich bewegt, sollte sich nicht beschweren.... und gehört eigentlich auch nicht in so ein Forum.
Daher wäre es eine angemessene Wertschätzung für den Betrieb dieses Forums, wenn man mal über die Spendenhöhe nachdenkt .....
RESERVIERT bis Freitag
Der ICOM IC-R30 ist der offizielle Nachfolger zum bekannten IC-R20 Handscanner.
VERKAUFT….
Salo hat Recht. Dazu noch ein anderer Kommentar( Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG § 30, Rz. 21):
"Ferner soll die Anzeigepflicht nach wohl einhelliger Meinung der Literatur auch dann entfallen, wenn – so z. B. bei den üblichen und nach § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG steuerfreien Gelegenheitsgeschenken – das Nichtvorliegen einer Steuerpflicht einwandfrei und klar feststeht. Im Ergebnis ist dieser Korrektur des insoweit zu weit geratenen Wortlauts des § 30 ErbStG zuzustimmen. Zur Begründung kann freilich nicht auf die BFH-Rechtsprechung verwiesen werden, die eine entsprechende Aussage nur bezüglich der – von der Anzeigepflicht klar zu trennenden – Steuererklärungspflicht getroffen hat. Gegen eine Anzeigepflicht bei einer eindeutig und klar zu verneinenden Steuerpflicht spricht jedoch das Übermaßverbot, das eine Mitwirkungspflicht bei einem offensichtlich sinnlosen Besteuerungsverfahren nicht rechtfertigen kann. Dabei muss aber eine Besteuerung bei objektiver Sicht eindeutig und klar ausgeschlossen sein."
Ich habe den guten Kommentar von Bergstein zum Anlass genommen, hier eine Rechtsbetrachtung sowie einen Entwurf eines Schenkungsvertrages beizufügen.
Hierzu ist anzumerken, das man bei z.B. Edelmetallgeschenken den Kurs auch entsprechend erwähnt. Bitte NICHT den Spotkurs nehmen, sondern einen mittelteuren Händler bei Gold.de raussuchen und dokumentieren. Grund ist, das das FA immer versucht, zu stänkern. Daher werden die bei Spotkurs argumentieren, dass kein Gold zum Spot im üblichen Handel zu erwerben ist! Das kann dann u.U. den Schenkungsvertrag hinfällig machen.
Daher meine Empfehlung: Genügend Abstand von den Höchstbeträgen nehmen, also nicht glatt 400.000,--, sondern ruhig 390.000,--.
Da es KEINE notarielle Beurkundungspflicht gibt, könnte man ja alle 10 Jahre plus 1 Tag entsprechend die Verträge aufsetzen ..... hüstel.....
Achtung: Dies ist keine Rechtsberatung, bitte mit Steuerberater / Anwalt o.ä. abklären.
Alles anzeigenJetzt habe ich auch mal eine Frage an euch.
Diese passt zwar hier nicht rein, ich stelle sie trotzdem:
Würdet ihr eine offizielle Schenkungsanzeige beim FA für Goldmünzen an euren Sohn machen, vor dem Hintergrund, dass alle 10 Jahre eine Schenkung stattfinden kann ( ich habe zumindest vor noch 10 Jahre zu leben ).
Vorteil wäre, dass dieser wenn er nach meinem Ableben die Münzen mal verkaufen möchte oder muss, ein offizieller Bescheid existieren würde, der ihn zum Eigentümer der Münzen macht und damit sowohl die steuerlichen als auch eigentumsrechtlichen Fragen verbindlich geklärt wären.
Nachteil ist natürlich, dass das FA über die Existenz der Münzen informiert ist.
Was zählt mehr? Vorteil oder Nachteil ?
Alles anzeigenSchenkung u.U. NICHT angeben......
Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG)
§ 30 Anzeige des Erwerbs
(1) Jeder der Erbschaftsteuer unterliegende Erwerb (§ 1) ist vom Erwerber, bei einer Zweckzuwendung vom Beschenkten binnen einer Frist von drei Monaten nach erlangter Kenntnis von dem Anfall oder von dem Eintritt der Verpflichtung dem für die Verwaltung der Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt schriftlich anzuzeigen.
(2) Erfolgt der steuerpflichtige Erwerb durch ein Rechtsgeschäft unter Lebenden, ist zur Anzeige auch derjenige verpflichtet, aus dessen Vermögen der Erwerb stammt.
(3) Einer Anzeige bedarf es nicht, wenn der Erwerb auf einer von einem deutschen Gericht, einem deutschen Notar oder einem deutschen Konsul eröffneten Verfügung von Todes wegen beruht und sich aus der Verfügung das Verhältnis des Erwerbers zum Erblasser unzweifelhaft ergibt; das gilt nicht, wenn zum Erwerb Grundbesitz, Betriebsvermögen, Anteile an Kapitalgesellschaften, die nicht der Anzeigepflicht nach § 33 unterliegen, oder Auslandsvermögen gehört. Einer Anzeige bedarf es auch nicht, wenn eine Schenkung unter Lebenden oder eine Zweckzuwendung gerichtlich oder notariell beurkundet ist.
(4) Die Anzeige soll folgende Angaben enthalten:
1. Vorname und Familienname, Identifikationsnummer (§ 139b der Abgabenordnung), Beruf, Wohnung des Erblassers oder Schenkers und des Erwerbers;
2. Todestag und Sterbeort des Erblassers oder Zeitpunkt der Ausführung der Schenkung;
3. Gegenstand und Wert des Erwerbs;
4. Rechtsgrund des Erwerbs wie gesetzliche Erbfolge, Vermächtnis, Ausstattung;
5. persönliches Verhältnis des Erwerbers zum Erblasser oder zum Schenker wie Verwandtschaft, Schwägerschaft, Dienstverhältnis;
6. frühere Zuwendungen des Erblassers oder Schenkers an den Erwerber nach Art, Wert und Zeitpunkt der einzelnen Zuwendung.
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Nach belastbaren Auskünften im Internet ist zuverlässig festgestellt, dass es folgende Freibeträge für Schenkungen gibt:
Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG)
§ 16 Freibeträge
(1) Steuerfrei bleibt in den Fällen der unbeschränkten Steuerpflicht (§ 2 Absatz 1 Nummer 1) der Erwerb:
1. des Ehegatten und des Lebenspartners in Höhe von 500 000 Euro;
2. der Kinder im Sinne der Steuerklasse I Nr. 2 und der Kinder verstorbener Kinder im Sinne der Steuerklasse I Nr. 2 in Höhe von 400 000 Euro;
3. der Kinder der Kinder im Sinne der Steuerklasse I Nr. 2 in Höhe von 200 000 Euro;
4. der übrigen Personen der Steuerklasse I in Höhe von 100 000 Euro;
5. der Personen der Steuerklasse II in Höhe von 20 000 Euro;
6. (weggefallen)
7. der übrigen Personen der Steuerklasse III in Höhe von 20 000 Euro.
https://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__16.html
https://www.sparkasse.de/pk/ra…ben/schenkungssteuer.html
https://www.finanztip.de/schenkungssteuer/
Nicht im Gesetz geregelt, aber allgemein anerkannt ist, dass eine Anzeige entbehrlich ist, wenn eindeutig und klar feststeht, dass keine Schenkungsteuer entstanden ist (vgl. Lippross, ErbStG § 30 Rn 6).
Feststellung:
Gemäss § 30 (ErbStG) "Anzeige des Erwerbs"
- Jeder der Erbschaftsteuer unterliegende Erwerb …..
liegt mit einer Schenkung in Höhe von 399.000,- Euro (an z.B. den Sohn) eindeutig und klar kein erbschaftssteuerlich relevanter Erwerb vor, da unter § 16 ErbStG die Freibeträge präzise definiert sind.
Somit entfällt die nach §30 ErbStG geforderte Anzeigepflicht.
Kann man eine Schenkung ohne Notar machen?
Der Schenkungsvertrag ist in §§ 516 ff. BGB geregelt. Nach § 518 I BGB ist es erforderlich, dass der Vertrag notariell beurkundet wird. Ausnahmen sind so genannte Handschenkungen, die sofort erfüllt werden.
Daher empfiehlt es sich, folgende Formulierung in den Schenkungsvertrag aufzunehmen:
Die Schenkung erfolgt als formlose Handschenkung nach § 516 Abs. 1 BGB und wird daher nicht durch einen Notar beurkundet.
In der Anlage ein formloser Vertrag als Vorlage.
Dies ist keine Rechtsberatung, wurde aber anwaltlich geprüft und für gut befunden.
Es gibt kaum Fundstellen im Internet, die Notare und Anwälte wollen verdienen, also wird immer der eigene Berufsstand empfohlen
und ordentlich Systemangst erzeugt.....
Ist das generell so?
Dummheit ist nicht nur ein Privileg der Politik. Stelle Dich SAUBLÖD (ist nicht strafbar). Geh hin, lege deinen Kram auf den Tisch und mach die Hein-Blöd Nummer. Ausweis? Hast Du noch irgendwas altes zum zeigen? Stell Dich doof, wenn es heißt, zu alt….
Nee nee, die „Schnitte“ sind alle mächtig verdengelt
Es gibt aber auch die "kölsche" Methoden: Einfach machen was man meint, und die Gesetze ignorieren. Sollte dann irgendwann mal ein Brief vom Gericht oder Staatsanwaltschaft eingehen, den sofort aufmachen und mitteilen: Ich bin gerade sehr krank, bin in ärztlicher Behandlung und wenn ich aus der Reha bin, werde ich den sofort beantworten. Der Richter teilte mir dann mit, ich solle 200 Euro an die Staatskasse überweisen, dann würde er das Verfahren einstellen. Also billiger als eine Erstberatung beim Anwalt.
Absolut sympathisch, dazu gehört allerdings eine gewisse Lebensreife …. Wäre mein Favorit: Geld in Gold und Gold in Gringotts Kavernen …