Beiträge von carokann

    Ausgesucht… sicher ab m.E. schon die relevanten. Nach meiner Einschätzung wird der das Spiel machen, der in der Kombination Quantencomputer + AI + Rohstoffe + Militärtechnik am besten aufgestellt ist. Das dürfte China sein… und wenn nicht, werden sie es in ein paar Jahren sein.


    Deutschlands Abstieg ist besiegelt, zu spät um gegenzusteuern. Wurscht, ob’s die Roten, die Schwarzen oder die Blauen sind. Die Frage ist, ob es überhaupt jemals eine realistische Chance gab (gute Zeiten produzieren schwache Menschen….)


    Mir Wurscht, ich bin durch.

    [smilie_happy] forget it...dazu müsstetst Du ja erst mal an einem 'fängigen' Gewässer wohnen. Wo in Deutschland gibt es das ? Schon vor 40 Jahren , Studienzeit in Freiburg, hab' ich Stunden und Stunden an den Wasserläufen im Elsass zugebracht...mit einem der's kann/konnte wie kein zweiter...mal 'n Aal gefangen, mal 'n Hecht oder auch mal 'n Karpfen...auch mal nichts, aber nie so viel oder gut , dass es sich per Saldo rentiert hätte. (Anfahrt/Zeit) Die schönen Abende am Wasser mal außen vor...Und : was ich in meinem Leben in Angel-Equipment investiert habe: mit dem Betrag könnte ich vermutlich eine Kompanie einen Monat lang mit feinstem gekauftem Fisch versorgen. Jagen btw. ein ähnlich teueres 'Hobby...


    Für Notzeiten wenn's unbedingt Fisch sein soll und das Grundstück groß genug ist oder bereits einen Weiher hat , empfehle ich eine Tilapia-Zucht. (schnellwachsender Allesfresser)


    [smilie_happy] [smilie_happy] [smilie_happy]

    Die Jägerei kenn ich familiär bedingt bestens, bei Angeln hat’s nur zum Schein gereicht, einmal am Rhein, zwei mal am See in Essen, jeweils nüscht. seit dem liegen die Angeln irgendwo rum… Forellenpuff ist mir zu schuftig.


    Neenee, Ernährung sichern in Krisenzeiten kann man mit beidem nicht.

    Naja, habe schon überlegt den Angelschein zu machen. Wohne ja in der Nähe vom Wasser.

    Habe das erst mal auf Eis gelegt. Könnte mich höchstens für Notzeiten informieren wie das alles geht.

    Dierk, hab vor zehn Jahren ein Angelschein gemacht. Da lernst du alles, nur nicht angeln. Verlorene Zeit, v.a. Wenn du es aus dem Aspekt fähigkeitsaufbau für Notzeiten machst.


    Schnapp dir einen ders kann, da hast du mehr von.

    Macht der deutsche Staat schon immer! Das von ihm am 27. Januar 1977 aus der Wiege gehobene Datenschutzgesetz, schränkt er seit diesem Tag permanent einseitig zu seinen Gunsten ein und führt es somit ad absurdum.

    Es geht ja auch nicht darum, Daten zu schützen, sondern Datenhoheit zu erlangen.


    Um hoheitliche Aufgaben zu erfüllen… :D :D :D

    Kann mal jemand die Fadenüberschrift verändern?

    Hab' ja nur aus Langeweile hier reingeschaut und bin jetzt fast maximal verunsichert.

    Zitter.

    Ein Verschieben in einen neuen Faden wäre aber durchaus sinnig. Etwa: "Was sie nie über Goldbesitz erfahren wollten."

    Wer Gold besitzt, sollte halt wissen, wie es läuft (oder besser gesagt laufen kann). Dann kann man rechtzeitig Maßnahmen ergreifen, um sich zu wappnen. Aber echt witzig zu lesen, mit welcher Naivität hier manche ans Werk gehen…


    Respekt fürs Ehrenamt - Kassenwart von nem Verein, da würd ich mich eher erschiessen.


    Einfach nix verkaufen. ^^

    Oder so! [smilie_blume]

    :thumbsup:  [smilie_happy]

    Na, immer noch nicht den Unterschied zwischen steuerbegründenden Tatsachen und SteuerbefreiendenTatsachen verstanden? :D :D :D

    Google ist Dein Freund:


    ‚Feststellungslast‘ ‚Steuerecht‘..


    Ich habe nicht geschrieben, dass es für die ‚Abgeltungssteuer‘ eine ‚Beweislastumkehr‘ gibt. Sondern, dass Du beweisen musst, wenn Du einen Steuerermäßigenden Tatbestand geltend machen willst (hier: Freigrenze)


    Hab kein weiteres Interesse mehr, Steuerrecht mit Leuten zu diskutieren, die nicht mal private Veräußerungsgeschäfte von Kapitalerträgen unterscheiden können.


    Wie man der Beweislast am besten nachkommt oder drauf hofft, dass alle Infos die der Händler hat nie an die Finanzämter kommen oder drauf vertraut, dass man nie eine Nachfrage bekommt kann jeder für sich entscheiden…


    Ansonsten: Bitte weiter ‚mäh‘ machen, der Staat tut nix…. Der will auch nicht an Euer Geld…

    Ja, weit verbreiteter Irrglaube…


    Es fängt damit an, dass das kein Kapitalertrag ist, sondern nach §23 EstG ein privates Veräußerungsgeschäft.


    Private Veräußerungsgeschäfte sind steuerbar, sofern es sich nicht um Gegenstände des täglichen Gebrauchs handelt (§23 Abs. 1 Ziff. 2 Satz 2 EstG). Das ist bei Gold gegeben, es ist definitiv kein Gegenstand des täglichen Gebrauchs


    Jetzt zur Beweislast, die hier unter den Begriff ‚Feststellungslast‘ läuft: Finanzamt muss beweisen, dass überhaupt ein steuerbegründender Sachverhalt vorliegt (also dass Du Gold verkauft hast), Du musst beweisen, dass ein Ausnahmetatbestand (hier: Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist) vorliegt.


    Einfaches Beispiel: Du zahlst grds. Einkommenssteuer, das Finanzamt ‚beweist‘ das durch die Übermittlungen Deines Arbeitgebers, wenn Du einen Kinderfreibetrag in Ansprucch nehmen willst, musst Du beweisen, dass Du Kinder hast (und nicht das Finanzamat, dass Du keine hast)


    Und jetzt des wahre Folterinstrument, das unter ‚Mitwirkungspflicht‘ des §90 AO läuft: Das Finanzamt darf sich Deiner bedienen, um zu beweisen, dass Du Gold verkauft hast. Es reicht ein simpler Brief, in dem sie Dich auffordern, alle Goldverkäufe der letzten xxxx Monate offen zu legen. Nicht mitwirken wird zu Deinen Ungunsten ausgelegt, falsch mitwirken ist strafbewehrt.


    Und wenn man jetzt noch mit hinzuzieht, dass der Edelmetallhändler Name, Adresse, Datum und Transaktionsvolumen Deines Verkaufs hat und Du nicht weißt, was er nach GWG an wen gemeldet hat… viel Spaß bei der Beantwortung der Fragen…


    Keine Rechtsberatung, keine Steuerberstung, im Zweifel fragen Sie Ihren Anwalt und/oder Steuerberater…

    Die Angst, dass sich die Gesetzeslage hinsichtlich der Beweislast bzgl Spekulatuonsfrist oder Schwarzgeld ändert, ist irrational. Klar kann es sein, dass sie sich ändert. Aber dann wird sämtliche Investitionstätigkeit erstickt und die Wirtschaft derart stranguliert und gelähmt wird, dass das dem Freitod der Republik gleichkommt. Wo es dann wiederum wichtig sein dürfte, das Zeug zu besitzen.

    Sorry, wenn ich Dich enttäuschen muss… Hinsichtlich Spekulationsfrist hast Du heute schon die Beweislast. Und auch nach heutiger Gesetzeslage ist es unerheblich, ob Du über 2 Gold beim Goldhändler bezahlst oder es bezahlt bekommst. Die notwendigen ‚Sorgfaltspflichten‘ hat der Händler heute schon….

    eigentlich gings hier ja um die Anlage von 250€/Monat ;) aber egal.

    Das sind nach vier Jahren auch über Zehntausend Euro, bei der Kursentwicklung der letzen vier Jahre auch über Zwanzigtausend Euro, aber egal…


    Sie können Ihr Gold ohne Herkunftsnachweis verkaufen! Auch wenn Sie Gold anonym verkaufen möchten, ist das ohne Rechnung als Kaufnachweis möglich. Egal, ob Goldbarren oder Goldmünzen: Ein häufiger Irrtum ist, dass man seit Anfang 2022 Gold nicht mehr verkaufen kann, wenn man keine alte Rechnung mehr hat.

    Die Regelungen für den erforderlichen Herkunftsnachweis gelten nur für Banken. Für Edelmetallhändler oder Privatpersonen als Goldkäufer gelten diese Regelungen nicht."

    "Eine Barauszahlung ist nach vorheriger Vereinbarung bei Übergabe in Wiesbaden und Mainz ebenfalls möglich."

    https://www.goldsilbershop.de/…dankauf.html#ohnenachweis

    Natürlich kannst Du das verkaufen! Kannst Du denn auch nachweisen, dass Du es länger als die Spekulationsfrist hältst? Oder das die Stücke nicht aus Schwarzgeld bezahlt wurden?


    Mal davon ab: Das gilt für die heutige Gesetzeslage, die sich ruckzuck ändern lässt. aber egal…

    Aber bitte die Sache von a-z durchdenken und auf dumme Flüchtigkeitsfehler achten…


    - Prägedatum vor Kaufdatum (bei Barren lässt sich ggf. Anhand der Seriennummer oder Gussform das Alter ableiten)

    - Rechtschreibreform ab 1.8.1998

    - Bei Belegen vor Juli 1993 zwingend vierstellige PLZ

    - Kaufpreis passend zum Kaufdatum und dem aktuellen Marktpreis damals

    - Kaufpreis in DM vor 2002