Hi,
ich hoffe, dass Du anderweitig Deinen Schaden reguliert bekommst.
Denn ebay wirst Du und Deine Anwälte m.E. nicht haftbar machen können - keine Chance, wie ich meine. Selbst wenn ebay Hinweise auf Ungereimtheiten bekommen hat oder hätte, ist dies sicherlich kein ausreichender Grund, von ebay Schadenersatz zu verlangen. Denn meistens geschieht ein Betrug dergestalt, dass auf einmal superviele Ebayer betrogen wurden. Und nicht über einen längeren Zeitraum ein, zwei Ebayer. Macht ja auch Sinn, wenn man abzocken will, dann macht man es bei möglichst vielen, möglichst gleichzeitig. Und dann ist das Kind gewissermassen schon in den Brunnen gefallen - alldieweil die meisten schon via Vorkasse gezahlt haben - selbst wenn der entsprechende Account noch gesperrt werden sollte.
Ebay stellt m.E. lediglich eine Plattform zur Verfügung, auf der geahndelt werden kann - nicht mehr und nicht weniger. Daraus einen Schadenersatz herzuleiten halte ich für fragwürdig und tödlich für alle Auktions- und sonstigen Plattformen im Internet. Auch wenn manche Gerichte eine Sorgfaltspflicht von Autionsplattformen verlangen - zB dass sich gesperrte User nicht nochmals anmelden dürfen, etc....
Sinnvoller ist es in jedem Fall gerade in Bereichen, wo keine kleinen Summen bewegt werden, absolute Sorgfalt walten zu lassen und ggf. lieber persönlich die Ware abzuholen (gegen Bares). Das kostet mit der Bahncard dann vielleicht nur 29,- €......
Ausserdem glaube ich, dass im persönlichen Umfeld von vielleicht 100/200km immer auch Händler sind, die einen entsprechenden Preis bieten können - andersherum geasgt: Es sollte doch schon merkwürdig erscheinen, wenn gerade Waren wie Gold/Silber extrem günstig angeboten werden.... Oder?
Gold und Silber kaufen einige für etliches irgendwo, in der Hoffnung, ein Riesenschnäppchen gemacht zu haben... Aber wenn die Kaffeemaschine neu gekauft werden muß, werden erst Prospekte gewälzt und hunderte Kilometer durch die Gegend gefahren um das günstigste Angebot zu finden...
Trotzdem natürlich viel Glück und ich hoffe, dass zumindest eine Rechtschutzversicherung das Kostenrisiko des Prozesses trägt.