Kleiner Auszug aus WIKIPEDIA:
Umsatzsteuer
Anlagemünzen sind gemäß Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977, geändert durch die Richtlinie 98/80/EG des Rates vom 12. Oktober 1998 (Bekanntgabe der Liste der von der Umsatzsteuer befreiten Anlagemünzen gemäß Art. 26b Buchstabe A Ziffer ii) im Amtsblatt der Europäischen Union unter ABL. EU 2005 Nr. C 300 S.10) von der Umsatzsteuer befreit.
Diese Befreiung gilt jedoch nur für Goldmünzen. Palladium- und Platinmünzen sind dagegen voll steuerpflichtig, für die meisten Silbermünzen gilt der ermäßigte Steuersatz.
Das 200-Euro-Stück ist in dieser Liste NICHT aufgeführt!
Die Goldmark übrigens auch nicht, aber für die gibt´s meines Wissens nach eine eigene Verfügung des BMF bzw sie ist in einer verfügung den Anlagemünzen gleichgestellt worden.