Was ich nicht verstehe, ist die Begeisterung für ETFs & Co. Anbei mal die Verkaufsbedingungen eines altgedienten, ehemals ZKB, Silber ETFs. Da steht in Quintessenz:
Du kaufst nicht einfach so plain Silber, NEIN, das wird in
1.6 Anteilsklassen
Die Anteile werden buchmässig geführt.
Gemäss Fondsvertrag steht der Fondsleitung das Recht zu, mit Zustimmung der Depotbank und Genehmigung der Aufsichtsbehörde jederzeit verschiedene Anteilsklassen zu schaffen, aufzuheben oder zu vereinigen.
Es bestehen zurzeit die folgenden Anteilsklassen, die dem gesamten Anlegerpublikum offen stehen:
Dann folgen 9 ! verschiedene Anteilsklassen, basierend auf den Währungen (die jederzeit von der Fondsleitung umgerubelt werden können! So z.B. huscht man dann aus dem CHF ind den abstürzenden JPY ... hahaha ein Schelm ....)
Die Anteilsklassen stellen keine segmentierten Vermögen dar. Entsprechend kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine Anteilsklasse für Verbindlichkeiten einer anderen Anteilsklasse haftet (insbesondere aus Währungsabsicherungsgeschäften), auch wenn Kosten grundsätzlich nur derjenigen Anteilsklasse belastet werden, der eine bestimmte Leistung zukommt.
Beispiel: der Yen geht auf nahe Null, die Yen Silberhalter wollen physische Auslieferung, schwupps nimmt der Banker das Geld der Euro, GBP oder sonstigen Halter und kauft davon das benötigte Silber. Dann kommt der traurige Brief, wo der Banker seine Mütze vor Verlegenheit knetet und Dir mitteilt, das es ganz ungewöhnlich einen unvorhersehbaren Verlust gegeben hat.
Weiterhin glaubt Jimmy Sixpack dann auch an physische Auslieferung. Haha, da steht es dann wie folgt:
1.10 Sachauslagen
Die Anleger aller Anteilsklassen haben das Recht, im Falle der Kündigung statt der Auszahlung des Rücknahmebetreffnisses in bar eine Auszahlung in Silber zu verlangen (Sachauslage). Vorbehalten bleiben währungspolitische oder sonstige behördliche Massnahmen, die die Auslieferung von physischem Silber untersagen oder dergestalt erschweren, dass eine Sachauslage der Depotbank vernünftigerweise nicht zugemutet werden kann.
Das Recht auf Sachauslage ist auf die Standardeinheit von Barren à ca. 30 kg mit dem handelsüblichem Feingehalt 999/1000 beschränkt. (Nach heutigem Kurs also ca. 42.000,--€)
Fazit: Was dann dem notleidenden Banker "vernünftigerweise nicht zugemutet werden kann" entscheidet der Banker. In den alten Fondsunterlagen hatte die ZKB das noch ehrlicher als "Marktstörung" bezeichnet. Klartext: Gehe zurück auf LOS, Rechtsweg beschreiten etc. bla bla.
Mir ein völliges Rätsel, wie man solchen Luft-Tresoren Geld schickt.... Wenn der ETF WIRKLICH physisch abgesichert ist, braucht es die ganzen juristischen Verbiegungen nicht. Für mich ganz klar - nix physisch vorhanden, alles gehedged, long und short und Derivatemüll....
https://products.swisscanto.co…ucts/product/CH0183135976