Beiträge von ChuckSilverfoot

    Mal ehrlich - wenn da groß und klar steht "Durchmesser 14 mm - verkleinerte Prägung " und ähnliches...wieviel Gold kann ein im Sinne des "verständigen Durchschnittsverbrauchers" nach dem Leitbild des EuGH :D denn da erwarten. Für den Preis, ob 29 Euro oder 140 Euro oder auch 40 Euro spielt es dann wohl kaum eine Rolle ob die Münze 1 g oder 1,25 g wiegt. Oder wie dick soll das Teil sein, dasses bei 14 mm den Goldwert für 12 g Gold erreicht? Andererseits genügen Fotos beider Seiten und die Angabe des Durchmessers sowie des Ausgabejahres nun wirklich, um das Teil von der 2001 Goldmark abzugrenzen. Ich bin mir mittlerweile sicher, dass die Leute das teil zum größten Teil wirklich kaufen, weil sie es aus Nostalgie oder Sammelinteresse haben wollen, und nicht weil sie denken, dass das 14 mm Münzchen soviel Gold enthält, denn sonst könnten die Preise nicht nunmehr so dauerhaft, ausnahmslos und krass steigen. Es ist einfach nicht mehr mit Täuschung erklärbar, dass die Dinger nie unter 60 Euro weggehen.


    Wer "14 mm" nicht lesen kann und denkt, er bekomme da 12 g Feingold, der tut mir zwar leid, aber da muss man mE sagen...Pech gehabt. Ich habe auch schon ein teures gebrauchtes Notebook ersteigert und habe etwas überlesen, was der Verkäufer redlicherweise ins angebot geschrieben hat und dann fehlte mir ein wesentliches Feature, das ich kostspielig nachrüsten musste. Sowas passiert eben und ich glaube nicht, dass es Sache des Verkäufers ist, auch noch den unaufmerksamsten Interessenten vor Fehlkäufen zu schützen...


    Hätte ich noch eine, würde ich sie wieder verkaufen.

    Sehe ich anders...aber ich habe eine gewisse Abneigung gegen jede Art von Missionarwesen :rolleyes:


    Ich würde es hassen, wenn missionarische Silberbugs dem Tankwart Lektionen über die Nachteile des Fiat-Money erteilen wollen, während ich meinen Tagesgeschäften nachgehen muss und dies nicht kann, weil er die Gedenkmünze nicht will.


    Ich bleibe dabei...wer sowas unbedingt durchsetzen will - und wir sprachen ja auch von rechtlichen Pflichten, also gegebenenfalls mit Rechtsmitteln durchsetzen - der ist für mich persönlich ein zumindest dem Querulantentum nicht ganz fernstehender Zeitgenosse. 8)

    Falsch, mit Beginn des Tankvorgangs dürfte von einem Vertragsschluss und damit von einem entstandenen Zahlungsanspruch auszugehen sein.


    In der im den Währungsvorschriften festgelegten Umfang, kann mit den Münzen bezahlt werden.


    Aber wenn Du vor mir stündest und mit denen wegen des blöden 10erle Dauerdiskussionen führen würdest, während andere es eilig haben, würde ich Dich fragen, ob Du nicht ganz richtig tickst.


    Wie gesagt, ich halte es für Querulanz oder Spielerchen für Leute, die sonst nix anderes zu tun haben, Geschäftsleuten die Dinger partout andrehen zu wollen.
    :D

    man sollte doch nicht vergessen, wozu das Edelmetallgekaufe letztendlich dient: zum profitieren...und sei es durch Werterhalt. Gut, wenn ich auf ehrliche transparente Weise profitieren kann durch den Verkauf von so einem Münzlein, warum nicht?


    Ich bin doch nicht zur Erziehung, Bewahrung oder Beschützung der Leute zuständig.


    Habe übrigens auch eine vertickt vor ein paar Wochen...unter vollständiger und transparenter Mitteilung aller Fakten...leider "nur" 60 Euro erzielt. X(


    Hier gibts auch eine Menge Leute, die für ein bisschen blankeres Ünzchen Gold das 3fache des normalen Unzenpreises zahlen würden.

    Kann faktisch niemand einklagen. Verkäufer kann nämlich i.d.R. sagen, dass er den Vertragsschluss ablehnt...Privatautonomie! Und falls der Vertragsschluss vor Anbieten des Geldes stattgefunden hat, ist es mE gelinde gesagt querulatorisch, die Akzeptanz der Münze unter Verweis auf Rechtsnormen durchzusetzen.


    Natürlich kann man dann immer noch zum Boykott des 10erle Ignoranten aufrufen :D

    Also ich weiß nicht, was das Gesülze von "Betrügen" usw. soll.


    Wir haben immer noch eine Marktwirtschaft und da kann der Käufer selbst entscheiden, was und zu welchem Preis er es nachfragt. Und wenn ich so eine Goldmark im Angebot korrekt beschreibe, also insbesonder Größe, Fotos beider Seiten, Ausgabejahr, "Nachprägung in verkleinerter Form" usw., dann betrüge ich genausowenig jemanden, wie wenn ich meine stinkenden Socken anbiete und irgendein Depp kauft die, weil er nunmal auf stinkende Socken steht. ..solange da steht "Socken sind 10 Jahre lang getragen, haben Löcher und stinken" kann es mir wurscht sein, warum jemand dafür 100 Euro zahlt.


    Mir geht hier das Messer in der Hose auf, wenn ich so einen Schmonzes lese, von wegen..."Skrupel" usw.


    Solange man im Angebot alle Infos zu dem Stück gibt, ist es in keiner Hinsicht auch nur unethisch, sowas zu verkaufen und sei es für 1000 Euro. Es ist nicht meine Sache als anbietender Ebayer, die Leute vor ihren Irrationalismen zu bewahren oder?

    Ich biete freibleibend noch weitere 15 Stück Hindenburg/Garnisonskirche an. Habe den Preis mal angepasst:


    Er beträgt jetzt 67 € inklusive Versand als DHL-Postpaket oder 63,90 als DHL-Päckchen, dann aber unter ausdrücklicher Umkehr der Beweislast für den erfolgten Versand (notwendig, da ich hier keinen Einlieferungsbeleg erhalte).


    Bei interesse bitte PN.


    VERKAUFT

    Ich kenne persönlich so ein Buch nicht. Ist aber wirklich Bedarf da; vielleicht schreib ich es mal! Man kann mit solchen kleinen Rechtstipps in Vorlesungen sogar fachfremde Studenten dazu bringen, an sich unbeliebte Privatrechtskurse zu besuchen: "Wer hier zuhört, spart eventuell bares Geld" :D

    Unter Streitwert 600 Euro kann das Gericht das Verfahren nach billigem Ermessen entscheiden, insbesondere ohne mündliche Verhandlung. falls keine solche ausdrücklich verlangt wird. Das Gericht muss aber den Fall sehr wohl behandeln.


    Wenn es nicht zur Klage kommt, können Rechtsverteidigungskosten sehr wohl als Schadensersatz geltend gemacht werden, wenn in der unberechtigten Verweigerung der Kündigung eine schuldhafte Pflichtverletzung des Providers aus dem Vertragsverhältnis lag. Das hat nichts mit der Kostenpflicht nach der Zivilprozessordnung zu tun, die natürlich mangels Verfahrens nicht greift. Diesen Schadenserssatzanspruch hätte der Anwalt mE für dich geltend machen sollen.


    ich hätte es so gemacht: nicht selbst Initiative ergreifen, sondern nicht mehr zahlen, verklagen lassen und Anwalt erst tätig werden lassen, wenn es zur Klageerhebung kommt. Davor allenfalls Erstberatung in Anspruch nehmen oder selbst schreiben.

    Ja bei Unterliegen muss die Gegenseite alles bezahlen.


    Risiko dabei: 1. Gegenseite ist insolvent 2. Gegenseite gewinnt, was ich hier aber eher nicht glaube - ein Jahr ist zwingend; allenfalls die 6 Monate Beweislastumkehr ist ein wackeliger Punkt, weil man für gebrauchte Sachen nicht von einer festen Frist ausgehen will (§ 476 : "es sei denn...). Da könnte ein Richter durchaus sagen, 6 Monate sind für das gebrauchte Gerät zu lang...also Beweispflicht des Käufers


    In solch einem Fall hätte ich mit Klage gedroht und das ggf. auch durchgezogen. Glaub mir, der hätte es nicht so weit kommen lassen.


    Ich hab das vor vielen Jahren mal mit der damaligen Escom wegen eines defekten Rechners gemacht. Hab dann die Klage sogar eingereicht...ein Tag später rufen die an, ich möge doch die Klage zurücknehmen und haben alles bezahlt. Dann Antrag an das Gericht, dem Beklagten alle Kosten aufzuerlegen, weil er Anlass zur Klage gegeben hat, um die Kostenentscheidung zu Lasten des Klägers, dessen Beklagter sofort anerkennt, zu vermeiden...fertig. das war ne Sache von nicht mal 7 Tagen.


    Diese Geschäftsleute wissen genau, was Sache ist und riskieren es mit dreistigkeit. Es gibt auch Unternehmen, bei denen wird sowas mit kleinbeträgen regelmäßig - teilweise anscheinend auch mit System - gemacht, was sich natürlich summiert, da kaum einer klagt. Gerade deshalb würde ich bei Bestehen einer Rechtsschutz ein Exempel statuieren. Wie gesagt, meist lassen sie es nicht aufs Letzte ankommen. Wer weiß, ob der wirklich einen Anwalt hat oder nicht nur blufft.


    Das hat dann auch nichts mit Querulanz zu tun. Ich würde zB auch nicht einen ebay Käufer gerichtlich zwingen, die gekaufte Sache abzunehmen und zu bezahlen, sondern im Zweifel neu verkaufen...aber sowas darf man nicht durchgehen lassen.

    nicht ohne weiteres. erstens muss der h.c. Doktor meines Wissens von einer ausländischen Institution verliehen worden sein, die auch einen regulären akademischen Grad verleihen darf. Das trifft für den Sektendoktor nicht zu ;(


    zweitens muss der Titel in der jeweiligen landessprachlichen Form unter Angabe der verleihenden Stelle geführt werden. Also nicht einfach Dr. h.c. ...


    drittens ist die Führung entgeltlich gekaufter akademischer Grade nicht erlaubt. also keine Chance für den Dr. Spir.Heal. :D


    alles andere ist verboten - § 132a StGB


    Du könntest Dich natürlich für die Jurafakultät einer kleinen ausländischen Uni verdient machen durch eine bestimmte Spende. Vielleicht würde man dann einen h.c. iur. bekommen...aber der ist nicht so interessant, wenn man immer hinschreiben muss: "Doctor por Honor (Universidad de Guatemala)"


    Gibt im Netz ein paar Vermittler...ich glaube Buenos Aires kostet ca. 10000 Euro

    Ja klar Py-Ro , den Titel sollte man schon haben, sonst ists strafbar - Missbrauch akademischer Titel (übrigens auch mit einem Ehrendoktor der Uni Kischinjew 8) ).. Ich habe ihn zum Glück und er hat mir schon oft geholfen. Habe noch nie einen Anwalt bemühen müssen ;)


    Aber mit der richtigen harten, knappen juristischen Diktion kann man schon viel Ärger abwenden, auch ohne Titel auf dem BriefKopf. Und für diese alltäglichen Rechtsprobleme, wie unbestellte Waren etc. findet man ja im Internet in diversen Foren ja schon jede Menge Anregungen. Sie müssen nur von vornherein wissen, dass sie nicht einschüchtern können.

    Natürlich gibt es keinerlei Anspruch seitens eines Versenders auf Zahlung irgendeines Magazinabos oder nicht vereinbarte Portokosten etc. (MDM hat mir nie Ärger gemacht, ich möchte das hier deshalb mal ganz neutral und ohne jeden Bezug auf konkrete Vorgänge formulieren.


    Da MUSS man (KANNman kulanterweise) auch nicht mit ihnen korresponieren. Nicht zahlen genügt. Erst wenn wirklich eine Mahnung von einem vermeintlichen Gläubiger oder einem Inkassounternehmen kommt, reagiere ich - aber auch nur, um eventuell weiteren Scherereien vorzubeugen (mit Dr. iur. auf dem Briefkopf funktioniert das natürlich meist ganz gut :D ). Selbst wenn sie in einem (relativ unwahrscheinlichen) Prozess wider Erwarten Recht bekommen, hat das dann den Vorteil, dass sie nicht weitere außergerichtliche Beitreibungskosten als notwendige Rechtsverfolgungskosten geltend machen können, weil sie damit rechnen mussten, dass diese fruchtlos bleiben werden.


    Wirklicher Handlungsbedarf besteht erst bei einem gerichtlichen (!) Mahnbescheid. Aufschlussreich ist dabei immer, ob Übergang ins streitige Verfahren für den Fall des Widerspruchs angekreuzt wurde; wenn nicht, ist das ein Indiz dafür, dass der Mahnende seiner Sache nicht ganz sicher ist und keinen Prozess anstrebt sondenr nur ein wenig amtliche Drohkulisse mit überschaubarem Kostenrisiko aufbauen möchte.


    Was das Magazin angeht, so denke ich, dass es MDM in der Tat nicht um den Verkauf des Hefts geht sondern in erster Linie um redaktionell verpackte Werbung, ganz ähnlich den Kundenzeitschriften mancher Autohersteller. Dass die Hefte einen Verkaufspreis trage, dürfte wettbewerbsrechtliche Gründe haben, weil der Gratisvertrieb von Presseorganen mit einem gewissen Anteil redaktionellen Inhalts lauterkeitsrechtlich nicht ohne Weiteres zulässig ist, jedenfalls wenn Mitbewerber behindert werden oder der Wettbewerb entsprechender Publikationen in seinem Bestand gefährdet wird.


    Ich habe übrigens auch die MT-Taler mit Portokosten erhalten und die Rechnung einfach entsprechend gekürzt. Ich glaube zunächst mal nicht, dass da System dahintersteht. MDM scheint gelegentlich ein wenig konfus organisiert zu sein. Ich könnte mir deshalb vorstellen, das es wie folgt bei denen abgelaufen ist:


    - unerfahrener Mitarbeiter bekommt die Anweisung ein Angebot für die Medien zu erstellen.
    - Mitarbeiter macht das und vergisst die Portokosten in die Vorlagen zu integrieren (schließlich gibt es ja Aktionen ohne Porto bei MDM)
    - keiner überprüft das mehr; alles geht zu den Medien und in den Druck.
    - EDV/Abrechnungsabteilung wurde mit Angebot zuzüglich Porto gefüttert
    - Rechnungen gehen raus; die Zahlungsüberwachung und Reklamationsabteilung wundert sich über die vielen Beschwerden und Kürzungen
    - Langsam checkt man, was passiert ist und gibt Anweisung nur noch Betrag ohne Porto auf die neuen Rechnungen zu schreiben.


    Ich persönlich glaube hier nicht an bösen Willen. MDM verrechnet sich nämlich gelegentlich auch zugunsten der Kunden (so mehrmals bei meinen Koalas, die mit nur 1 Euro Versicherung statt vereinbarter Versandkosten belegt wurden). Was man allerdings kritisieren kann, ist die gelegentlich mangelnde Akkuranz der internen Vorgangsbearbeitung.