Du berufst dich auf das, wie du den Gesetzeswortlaut auslegst. Das ist schon ein Unterschied.
Ich gebe hier keine verbindliche Einschätzung der Gesetzeslage zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Goldmünzen ab (so wie du foxele ).
Bisher war ich aber immer davon ausgegangen, dass alle in der Liste der umsatzsteuerfreien Goldmünzen https://www.bundesfinanzminist…_blob=publicationFile&v=2 genannten Münzen ohne weitere Prüfung umsatzsteuerfrei verkauft werden können. Siehe dazu die Erläuterungen in dieser Liste, wo es heißt:
ERLÄUTERUNG
a) .....
b) Es wird davon ausgegangen, dass die in dieser Liste aufgeführten Münzen die Kriterien des Artikels 344 erfüllen und in diesen Mitgliedstaaten deshalb als Anlagegold zu behandeln sind. Demzufolge ist ihre Lieferung während des gesamten Kalenderjahres 2024 von der Mehrwertsteuer befreit.
c) Die Steuerbefreiung gilt für alle Emissionen eines in dieser Liste verzeichneten Stücks, außer für Münzen mit einem Feingehalt von weniger als 900 Tausendsteln
Danach macht man nur eine Ausnahme bei Münzen mit einem Feingehalt unter 900, nicht aber z.B. auch bei Münzen, die das 1,8fache des Goldwerts übersteigen. Wäre auch merkwürdig, wenn ein Händler durch seine Preisgestaltung über die Umsatzsteuerfreiheit einer Goldmünze selbst entscheiden könnte (z.B. bei einem Preis bis 500€ umsatzsteuerfrei und bei einem Preis ab 500,01€ umsatzsteuerpflichtig weil über 1,8 fach über Goldwert).