Alles anzeigenDies war m.M. die alte Regelung.
Seit einem BMF-Schreiben vom September/Oktober 2022 (veröffentlicht im BStBl I 2022, S. 1429) ist die bisherige Vereinfachungsregelung für die Differenzbesteuerung (§ 25a UStG) bei importierten Silbermünzen, Münzbarren und Kilomünzen aus Nicht-EU-Ländern (z. B. Kanada, Australien, USA) aufgehoben. Vorher ermöglichte eine Praxis in Kombination mit dem ermäßigten Einfuhrumsatzsteuersatz (7 %) eine effektive Differenzbesteuerung, die zu niedrigeren Preisen führte. Nun unterliegen diese Produkte in der Regel der vollen Umsatzsteuer von 19 % auf den gesamten Verkaufspreis (Regelbesteuerung), was zu Preisanstiegen von ca. 10–12 % führte.
Ja - Silberbarren waren bereits vorher nie differenzbesteuert und immer mit 19 % belastet.
Für alle nicht EU Silber Produkte (z.B. Lunar kilomünze) gibt es seit 6.10 2022 keinen Unterschied zu Silberbarren. z.B. 1kg. (Ausnahme 250% Regelung)
Da muss man nun zwischen Neuware und Sekundärware unterscheiden.
Ankäufe von Privat können Differenzbesteuert werden, da kein Vorsteuerabzug möglich ist.
Ausser eben bei Barren welche grundsätzlich nicht der Differenzbesteuerung unterliegen.