Zitat
Der Irrsinn geht weiter.
MRNA Impfstoffe gegen Krebs.
Biontech will in den kommenden Jahren Impfstoffe gegen Krebs an bis zu 10.000 Patienten in Großbritannien testen.
Für mich ist das erstmal kein Irrsinn.
Die mRNA-Technik ist seit locker 20 Jahren im Versuchsstadium, aber lediglich als Gentherapie ... u.a. genau gegen Krebs. Beim Menschen kam diese Technik aber (bis auf SARS-Cov-2) nie flächendeckend zum Einsatz, da die Nebenwirkungen zu groß waren und es bis jetzt nie eine Zulassung gab. Lediglich in der Tiermast kam sie hier und da zum einsatz.
Durch die Änderung des Arzneimittelgesetzes und des Infektionsschutzgesetzes wurde es aber möglich, dass Art der Gentherapie in bestimmten Fällen - und zwar bei Infektionskrankheiten - als Impfung benannt werden darf.
Da eine Krebserkrankung in der Regel jedoch keine Infektionskrankheit ist, ist die Aussage "mRNA Impfstoffe gegen Krebs" schon mal nicht korrekt. (Ok, es gibt Studien an Mäusen, die eine mögliche Übertragung von Krebs analog einer Infektion in bestimmten Konstellationen nicht ausschließen lassen.)
Wenn man es nun schafft, Krebszellen durch individuelle mRNA-Spritzen zu bekämpfen, finde ich das schon mal gut - aber es muss auch funktionieren und man sollte auf Grund der Nebenwirkungen nicht Pest gegen Cholera tauschen müssen. Dann kann jeder Betroffene selbst entscheiden, ob er eine Gentherapie via mRNA oder eine Chemotherapie für sich bevorzugt.
Ich habe durch dieses Vorpreschen der Biothech-Unternehmen die kleine, aber wahrscheinlich unbegründete Hoffnung, dass wenn mRNA als Gentherapie gegen Krebs auf den Markt kommt (und dann auch so richtig benannt wird), die Begriffe 'mRNA' und 'Gentherapie' in den Hirnen der Leute verknüpft werden und die Verknüpfung zwischen 'mRNA' und 'Impfung' relativiert wird. Denn dann werden sich hoffentlich mehr Leuten als heute die Frage stellen, warum ein und die selbe Sache einmal als krebsbekämpfende Gentherapie verkauft wird und einmal als vorbeugende Impfung.
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Zu der Benamung von Gentherapien als Impfung bei Infektionskrankheiten habe ich nochmal ein Schreiben des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages vom 25.01.2021 hier angehängt und die relevanten Passagen hier eingefügt (ja, ich weiß hatten wir damals schon mal thematisiert).
2.1. Gentherapie
Die Gentherapie versucht, durch die Veränderung der Erbinformationen eines Menschen genetisch bedingte Krankheiten zu behandeln oder diesen vorzubeugen. Sie umfasst die Korrektur krankheitsbedingter Gene durch die Anwendung rekombinanter DNA-Techniken. Mittels rekombinanter Nukleinsäuren wird die Nukleinsäuresequenz beim Menschen reguliert, repariert, ersetzt, hinzugefügt oder entfernt. Die Gene dienen dabei als therapeutisch wirksame Stoffe (Gentherapeutika).[...]
Gemäß § 4 Abs. 9 Arzneimittelgesetz (AMG) handelt es sich bei Gentherapeutika um sogenannte Arzneimittel für neuartige Therapien (ATMP). § 4 Abs. 9 AMG verweist insofern auf die Verordnung (EG) Nr. 1394/200714 über Arzneimittel für neuartige Therapien. Die Verordnung verweist hinsichtlich der Definition für Gentherapeutika auf den Anhang I der Richtlinie 2001/83/EG15. Die Definition lautet wie folgt:
„Unter einem Gentherapeutikum ist ein biologisches Arzneimittel zu verstehen, das folgende Merkmale aufweist:
a) Es enthält einen Wirkstoff, der eine rekombinante Nukleinsäure enthält oder daraus besteht, der im Menschen verwendet oder ihm verabreicht wird, um eine Nukleinsäuresequenz zu regulieren, zu reparieren, zu ersetzen, hinzuzufügen oder zu entfernen.
b) Seine therapeutische, prophylaktische oder diagnostische Wirkung steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der rekombinanten Nukleinsäuresequenz, die es enthält, oder mit dem Produkt, das aus der Expression dieser Sequenz resultiert.
Impfstoffe gegen Infektionskrankheiten sind keine Gentherapeutika.“[...]
2.2. Impfung
Der Begriff der Schutzimpfung ist im Infektionsschutzgesetz (IfSG) legaldefiniert. Nach § 2 Nr. 9 IfSG ist eine Schutzimpfung die Gabe eines Impfstoffes mit dem Ziel, vor einer übertragbaren Krankheit zu schützen. In Bezug auf den Begriff des Impfstoffes stellt das IfSG auf den arzneimittelrechtlichen Begriff ab. Dieser ist in § 4 Abs. 4 AMG legaldefiniert. Danach sind Impfstoffe Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1 AMG, die Antigene oder rekombinante Nukleinsäuren enthalten und die dazu bestimmt sind, bei Mensch oder Tier zur Erzeugung von spezifischen Abwehr- und Schutzstoffen angewendet zu werden und, soweit sie rekombinante Nukleinsäuren enthalten, ausschließlich zur Vorbeugung oder Behandlung von Infektionskrankheiten bestimmt sind. [...]
2.3. Klassifizierung von mRNA-Impfstoffen
Arzneimittel, die mRNA enthalten, sind als Gentherapeutika im Sinne des Anhang I, Teil IV, Abschnitt 2.1 der Richtlinie 2001/83/EG – und damit als ATMP – zu klassifizieren, wenn es sich bei der als Wirkstoff enthaltenen mRNA um eine rekombinante Nukleinsäure handelt und die therapeutische, prophylaktische oder diagnostische Wirkung des Arzneimittels in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser enthaltenen mRNA oder dem entsprechend exprimierten Protein steht. Arzneimittel mit mRNA, die Impfstoffe gegen Infektionskrankheiten sind, werden hingegen gemäß Anhang I, Teil IV, Abschnitt 2.1 der Richtlinie 2001/83/EG nicht als Gentherapeutika und damit nicht als ATMP eingestuft. [...]