Sberbank Europe ist pleite
Eintritt des Einlagensicherungsfalls bei der Sberbank Europe AG
1. März 2022 | Kategorien:Information
Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat auf Basis einer Anweisung der Europäischen Zentralbank (EZB) der Sberbank Europe AG mit Sitz am Schwarzenbergplatz 3, 1010 Wien, per Mandatsbescheid vom 01.03.2022 gemäß § 70 Abs. 2 Z 4 BWG mit sofortiger Wirkung die Fortführung des Geschäftsbetriebs zur Gänze untersagt.
Aufgrund dieser Entscheidung erfolgte auch eine behördliche Zahlungseinstellung der gedeckten Einlagen, sodass insbesondere keine weiteren Einzahlungen, Abhebungen oder Überweisungen möglich sind und daher der Einlagensicherungsfall iSd § 9 Z 2 ESAEG ausgelöst wurde. Die Sberbank Europe AG ist gemäß § 8 Abs. 1 ESAEG Mitglied der Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H.
Gemäß § 13 Abs. 1 ESAEG iVm § 59 Z 8 lit. c) hat eine Sicherungseinrichtung innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Eintritt eines Sicherungsfalls bei einem ihrer Mitgliedsinstitute jedem Einleger dieses Mitgliedsinstituts einen Betrag in der Höhe seiner gedeckten Einlagen zu erstatten.
Unter gedeckten Einlagen gemäß § 7 Abs. 1 Z 5 ESAEG sind erstattungsfähige Einlagen (wie bspw. Guthaben auf Girokonten, Gehaltskonten, Studentenkonten und Pensionskonten oder Einlagen auf Sparbüchern und Sparkonten) bis zu einer Höhe von 100.000 Euro oder Gegenwert in fremder Währung pro Einleger bei einem Mitgliedsinstitut, sowie die zeitlich begrenzten gedeckten Einlagen gemäß § 12 ESAEG zu verstehen.
Die Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H ist bereits mit der Sberbank Europe AG in Kontakt und bereitet die Abwicklung der ordnungsgemäßen Auszahlung vor.
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Hier noch die korrespondierende Meldung der BaFin ...
02.03.2022 | Thema Verbraucherschutz
Sberbank Europe AG: Verbrauchermeldung
Aktualisiert am 2. März 2022
- Fortführung des Geschäftsbetriebs der Sberbank Europe AG mit Sitz in Wien untersagt
- Sicherungsfall des österreichischen Einlage- und Anlegerentschädigungsgesetztes eingetreten
- Deutsche Einlegerinnen und Einleger durch österreichische Einlagensicherung geschützt
- Zügige Auszahlung der Einlagen
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat am 1. März 2022 mit sofortiger Wirkung der Sberbank Europe AG mit Sitz in Wien die Fortführung des Geschäftsbetriebs untersagt.
Darüber hinaus hat die FMA den Entschädigungsfall für die Sberbank Europe AG festgestellt.
Die Einlagen deutscher Einleger bei der Zweigniederlassung in Frankfurt am Main („Sberbank Direct“) sind über die österreichische Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H (ESA) geschützt.
Die operative Abwicklung des Entschädigungsverfahrens für deutsche Kundinnen und Kunden übernimmt die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB).
Die betroffenen deutschen Einleger sollen so schnell wie möglich entschädigt werden. Die EdB wird sich mit ihnen in Kürze in Verbindung setzen, um die Entschädigung vorzunehmen.
Die Einlagensicherungen Österreich und Deutschland sind wie folgt erreichbar:
• Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H. (ESA)
o Hotline für Kunden aus Deutschland:
+ 43 (1) 358 9034
o E-Mail: sberbank@einlagensicherung.at
o Website: ESA (einlagensicherung.at)
• Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB)
o Hotline + 49 (0) 30 59 00 11 96 – 0
o E-Mail: info@edb-banken.de
o Frage & Antworten: Entschädigungseinrichtung deutscher Banken - edb-banken.de
o Website: EZB schließt Sberbank Europe AG mit Sitz in Wien - edb-banken.de
Weitere Information können über folgende Links abgerufen werden:
• Finanzmarktaufsichtsbehörde Österreich
o Verbraucherinformation: Sberbank Europe AG - FMA Österreich
o FMA untersagt auf Anweisung der EZB der „Sberbank Europe AG“ die Fortführung des Geschäftsbetriebes und bestellt MMag. Dr. Gerd Konezny zum Regierungskommissär. - FMA Österreich
o Eintritt des Einlagensicherungsfalls bei der Sberbank Europe AG - FMA Österreich
• Single Resolution Board:
o Sberbank Europe AG: Croatian and Slovenian subsidiaries resume operations after being sold while no resolution action is required for Austrian parent company | Single Resolution Board (europa.eu)
• Europäische Zentralbank:
o EZB stuft Sberbank Europe AG und deren Tochtergesellschaften in Kroatien und Slowenien als ausfallend oder wahrscheinlich ausfallend ein (europa.eu)
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