Beiträge von Bembelpetzer

    Die Zinsen fangen jetzt schon langsam wieder an zu steigen, die Teuerungsrate wird ihr übriges tun und nun kommt ein weiter Faktor hinzu, der die Wohnimmobilienfinanzierungszinssätze wird steigen lassen ...



    Finanz-Szene: 22-Mrd.-Euro-Eigenkapital-Hammer der Bafin


    Mancher Bankenlobbyist wird sich gestern vorgekommen sein wie der Angeklagte, für den die Staatsanwaltschaft eine zweijährige Freiheitsstrafe fordert – und dann kommt die Richterin und macht vier daraus. Rückblick: Dass da was dräut an der Eigenkapitalfront, das war eigentlich schon seit November klar gewesen. Recht unverblümt hatte die EZB seinerzeit in ihrem Finanzstabilitäts-Bericht darauf hingewiesen, es sei langsam mal an der Zeit, dass die deutsche Aufsicht angesichts stetig steigender Wohnimmobilien-Preise zu sogenannten "makroprudenziellen Maßnahmen" greife. Sprich: Rauf mit dem Kapitalanforderungen. Entsprechend alarmiert zeigte sich damals der private Bankenverband. Und legte ausführlich dar, warum es keine gute Idee sei, den im März 2020 wegen der Corona-Krise gerade erst auf "Null" heruntergefahrenen "antizyklischen Kapitalpuffer" nun doch wieder auf 0,25% anzuheben. Was damals indes die wenigsten ahnten: Um 0,25% würden es gar nicht gehen! Stattdessen teilte die Bafin gestern in Person ihres neuen Präsidenten Mark Branson (Wollten nicht alle einen harten Hund? Jetzt haben wir ihn!) mit, der "antizyklische Kapitalpuffer" werde zeitnah per Allgemeinverfügung auf gleich mal 0,75% festgesetzt. Und damit nicht genug, legten die Aufseher auch gleich noch einen (unser neuer Lieblingsfachbegriff) "sektoralen Systemrisikopuffer" für private Baufinanzierungen in Höhe von 2% obendrauf. Was heißt das nun konkret? Welche Banken trifft es besonders? Und, ähem, nur mal so gefragt: Sind wirklich die Wohnimmobilien das Problem – und die Gewerbeimmobilien nicht? Unser FAQ: https://finanz-szene.de/bankin…rd-euro-hammer-der-bafin/

    Interessante Seite.


    (2021) Überrascht war ich darüber, dass a) der im Sommer anfallende Mehrertrag der Photovoltaik nicht den Minderertrag aus der Windenergie kompensieren kann und b) man trotz geringerem Verbrauch im Sommer einen Stromdefizit hat - ich hätte aufgrund des "Medientenors" dies eher in den Wintermonaten erwartet.


    Interessant ist auch die schmale mehrjährige Grafik unten ... trotz dem angeblichen Photovoltaikboom scheint über die Jahre der Gelbanteil relativ unverändert zu sein.


    Zum Verkauf des gewählten Wertpapiers liegt kein oder kein ausreichender Bestand vor. (D9990)
    Erklärt sich von selbst.


    Die eingegebene Stückzahl / Nominale passt nicht zum Bestand am gewählten Handelsplatz und würde eine kostenpflichtige Verlagerung weiterer vorhandener Bestände aus anderen Lagerstellen erfordern. Reduzieren Sie gegebenenfalls die Auftragsmenge. (D9992).
    Versuchst Du auch auf dem Börsenplatz/Lagerstelle zu verkaufen, wo der Bestand auch liegt bzw. gekauft wurde?


    Ihre Order ist nicht ausführbar, weil der Depotbestand zu klein ist,
    Für manche Papiere gibt es an bestimmten Börsen Mindeststückzahlen ... Teilweise auch Vielfache.


    eine Verkaufsorder zu diesem Papier bereits vorliegt,
    Das musst Du wissen


    der Depotposten (teilweise) im Ausland gekauft wurde
    Versuchst im Inland zu verkaufen, obwohl im Ausland gekauft/gehalten


    oder eine Streifbandverwahrung vorliegt. (D2970).
    vice versa, versuchst im Ausland zu verkaufen, obwohl im Inland gekaft/gehalten




    Manchmal ändern sich auch die Handelsbedingungen an den Börsen.

    Ich hatte die Tage ein Gespräch dort wurde mir gesagt, das aktuell (Standort:Sachsen) BärlinerImmoGesellschaften vermehrt alte Opjekte erwerben. Also all die, die seit 10 Jahren++ oder mehr unberühert stehen. Die meisten von diesen Objekten sind so abgewirtschaftet bzw. deren Bausubstanz ist so fertig , das ein Abriss billiger ist als die Sanierung.


    Meine Gedanken dazu:


    Option A: Geldwäsche
    Option B: Leute abzocken

    Ich denke, es läuft eher so, wie ich es in Post #1831 bei einem anderen Beispiel beschrieben hatte ...



    ... das Grundstück wird gekauft und nicht das Gebäude, alles was sich darauf befindet wird entsorgt, es wird neu bebaut, es wird verkauft und nebenbei Profit gemacht. Die aktuelle Bebauung wird maximal dahingehend geprüft, ob es besondere Altlasten wie zum Beispiel Asbest gibt - alles andere interessiert nicht.




    PS: Vielleicht macht es ja Sinn mal zu fragen, ob man vor dem Abriss der alten Gemäuer sich nochmal im Gebäude umschauen und alles kostenfrei mitnehmen darf, was man eventuell noch gebrauchen kann ... wegen Nachhaltigkeit und so ... wird ja eh alles entsorgt.
    Vielleicht könnte ein Metalldetektor beim Umschauen nützlich sein :whistling: solche Gebäude sind oftmals von den letzten Bewohnern mit den Füßen voran verlassen worden und danach hat sich niemand mehr darum gekümmert.

    Ich bin mal gespannt, was mein lokaler Stromanbieter nächstes Jahr machen wird.


    Mitte November gab es nämlich eine schriftliche Ankündigung, dass ab dem 01.01.2022 der Gesamtarbeitspreis (Grundversorgung) sogar um 2,14c/kWh von 29,4c/kWh auf 27,32c/kWh sinkt, bei einem gleichbleibenden Grundpreis von 120 EUR p.a. - begründet mit der "langfristige Beschaffungsstrategie" und der Reduzierung der EEG-Umlage.


    Die einzelnen Preisbestandteile des Gesamtarbeitspreises alt > neu in c/kWh
    7,390 > 8,220 Arbeitspreis
    2,050 > 2,050 Stromsteuer
    1,590 > 1,590 Konzessionsabgabe
    6,140 > 6,140 Netzentgelt

    0,254 > 0,378 Aufschlag Kraft-Wärme-Kopplung
    0,432 > 0,437 Umlage Stromnetzentgeltverordnung
    0,395 > 0,419 Umlage Energiewirtschaftsgesetz

    6,500 > 3,723 Umlage EEG
    0,009 > 0,003 Umlage Verordnung zu abschaltbaren Lasten
    4,700 > 4,360 Mehrwertsteuer

    ==========================================
    29,46 > 27,32 Gesamtarbeitspreis

    Hier ein guter Link wo man die aktuellen und auch früheren Füllstände der Gasspeicher auch grafisch ablesen kann:
    https://agsi.gie.eu/#/graphs/eu

    Habe mir mal den längerfristigen Chart für Deutschland angeschaut (anbei; der für Europa ist nahezu deckungsgleich).
    Leider sieht man nicht, wann welches Kraftwerk abgeschaltet wurde, aber seit 2016 scheint der Gasbezug relativ konstant zu sein.
    Was auffällt, 2019 und 2020 wurde relativ wenig Gas aus den Vorräten abgebaut und man hat dann 2021 die Speicher wohl nicht mehr ganz gefüllt.

    Ich kann bestätigen, Keller als weiße Wanne kostet 1500€/qm (großer Keller) bis 2000€/qm (kleiner Keller).


    Als grober Anhaltspunkt kann man sagen: Der Baukostenanteil (inkl. Aushubkosten) eines Kellers bei einem EFH beträgt rund 1/3.

    Wer zahlt die Maklerprovision?


    Mit dem Beschluss des Bundeskabinetts setzen die CDU/CSU und die SPD das Signal, dass sich künftig Käufer und Verkäufer einer Immobilie die Kosten der Maklerprovision deutschlandweit je zur Hälfte teilen. Damit verzichtet das Kabinett auf eine Regelung nach dem sogenannten Bestellerprinzip, bei dem jene Partei die Maklercourtage zu tragen hat, die auch den Immobilienmakler beauftragt hat. Kai Enders, Vorstandsmitglied der Engel & Völkers AG, erklärt zum neuen Gesetzesentwurf zur Provision: „Die Entscheidung der Bundesregierung stärkt die Rolle des Maklers als fairer Mittler zwischen Käufer und Verkäufer und führt zu einer spürbaren Entlastung privater Immobilienkäufer gerade in den Ballungsräumen Berlin, Hamburg, oder Frankfurt und dem Rhein-Main-Gebiet.”
    https://www.engelvoelkers.com/de-de/maklerprovision/

    Neben meiner persönlichen Erfahrungen aus diesem Jahr, siehe auch hier ...



    https://www.haufe.de/immobilie…ienkauf_84342_500542.html


    [...] Das Gesetz führt neue Regelungen für die Verteilung der Maklercourtage beim Verkauf von Einfamilienhäusern (einschließlich solchen mit Einliegerwohnung) und Eigentumswohnungen ein. [...]
    Neben der Beschränkung auf den Verkauf von Einfamilienhäusern und Wohnungen enthält die Neuregelung auch eine Einschränkung in persönlicher Hinsicht: Nur wenn der Käufer der Immobilie als Verbraucher handelt, gelten die neuen Regeln. Handelt der Erwerber hingegen im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit [oder ist kein Verbraucher, sondern z.B. eine GmbH], kann die Verteilung der Maklerkosten auch weiterhin anderweitig vereinbart werden. [...]




    Die neuen Regelungen im BGB zur Maklercourtage beim Verkauf von Wohnimmobilien, die ab 23.12.2020 gelten, im Überblick:


    Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser


    § 656a BGB Textform
    Ein Maklervertrag, der den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus oder die Vermittlung eines solchen Vertrags zum Gegenstand hat, bedarf der Textform.


    § 656b BGB Persönlicher Anwendungsbereich der §§ 656c und 656d
    Die §§ 656c und 656d gelten nur, wenn der Käufer ein Verbraucher ist.


    § 656c BGB Lohnanspruch bei Tätigkeit für beide Parteien
    (1) Lässt sich der Makler von beiden Parteien des Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus einen Maklerlohn versprechen, so kann dies nur in der Weise erfolgen, dass sich die Parteien in gleicher Höhe verpflichten. [...]


    § 656d BGB Vereinbarungen über die Maklerkosten
    (1) Hat nur eine Partei des Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus einen Maklervertrag abgeschlossen, ist eine Vereinbarung, die die andere Partei zur Zahlung oder Erstattung von Maklerlohn verpflichtet, nur wirksam, wenn die Partei, die den Maklervertrag abgeschlossen hat, zur Zahlung des Maklerlohns mindestens in gleicher Höhe verpflichtet bleibt. [...]

    die Masse macht's, zumindest manchmal.


    Neulich war ich auf einem 3G Kongress. Auf meinem Negativtest hab ich leider Unterschrift und Stempel vergessen, ist bei der Registrierung entweder nicht aufgefallen oder war eh egal. [...]

    Auf den Tests die ich erhalte (von verschiedenen Stellen) ist nie eine Unterschrift oder Stempel... die kommen per eMail als pdf.


    Wenn ich dann die DIN A4 Seite auf meinem Smartphone jemanden für eine Sekunde unter die Nase halte, dann kann er vielleicht das fett geschriebene Wort negativ erkennen und das da irgendein QR-Code drauf ist.

    Hier mal wieder ein paar Charts, da einige wieder Pippi in den Augen haben.


    Benzinpreis in EUR seit 2010
    Benzinpreis in Gold seit 2010
    Brent/Benzin-Ratio seit 2010



    (alles Börsenpreise ohne deutsche Steuern, Umlagen, Abgaben & Co.)

    Wird wahrscheinlich eine sehr übersichtliche Karte. Habe mal gelesen, dass es in Berlin ganze drei Tankstellen mit Notstrombetrieb gibt.

    Berliner Feuerwehr hatte sich am Forschungsprojekt "TankNotStrom" beteiligt. Im 2012 veröffentlichten Schlussbericht (Link unten) steht auf Seite 14 zu lesen:


    "... Aktuell verfügt Berlin über zwei Tankstellen im öffentlichen Straßenland, die bei Stromausfall funktionsfähig wären...."


    https://www.berliner-feuerwehr.de/forschung/tanknotstrom/


    https://www.tanknotstrom.de/