Ok, die Diesel-Villa und auch das Grundstück waren wohl ein besonderes Kaliber... hatte ich nicht überprüft, hatte nur noch die Zahlen im Kopf.
Beiträge von Bembelpetzer
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Vor 1914 ging privater Wohnungsbau ganz ohne Finanzierung, höchstens ein Verwandter hatte mal ausgeholfen. Da musste der Ingenieur oder meinetwegen Lehrer von seinen 350 - 400 Mark Gehalt eben zwei Jahre lang monatlich 200 Mark zurücklegen, um sich ein unterkellertes Häuschen mit Nebengelass auf 1000m² leisten zu können. Für die Villa in der Stadt musste er allerdings schon vier bis fünf Jahre ansparen. Berlin war etwas teurer, weshalb in den Randgebieten gebaut wurde. Die entsprechenden Villen sehen wir heute noch zu Tausenden.[...]
Nein, die Rechnung ist ohne Eigenleistung und die Bausubstanz dürfte zur damaligen Zeit Weltspitze gewesen sein. Rechne für ein Siedlungshaus wie oben 5000 Mark, eine Villa, die den Namen verdient, ab 10.000 Mark. Alles schlüsselfertig. So war das eben, als Deutschland noch keine Reparationen bezahlen musste und von der Wirtschaftskraft allein die Deutschen profitiert haben. Sicher gab es auch Mißstände, aber vieles war auf einem guten Weg ...
Ich denke, die Preise waren damals regional sehr unterschiedlich.
Ich habe erst kürzlich einen Podcast über Rudolph Diesel gehört. Darin kam vor, dass er Ende des 19. Jahrhunderts aufgrund seiner guten Einnahmen und des Familienzuwachs in München ein leeres Grundstück kaufte und dort eine Villa drauf stellte. Angeblich hatte er dafür fast 1 Mio Mark ausgegeben, wovon allein das Grundstück an die 20% ausmachte.
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Die Zinsen fangen jetzt schon langsam wieder an zu steigen, die Teuerungsrate wird ihr übriges tun und nun kommt ein weiter Faktor hinzu, der die Wohnimmobilienfinanzierungszinssätze wird steigen lassen ...
Finanz-Szene: 22-Mrd.-Euro-Eigenkapital-Hammer der Bafin
Mancher Bankenlobbyist wird sich gestern vorgekommen sein wie der Angeklagte, für den die Staatsanwaltschaft eine zweijährige Freiheitsstrafe fordert – und dann kommt die Richterin und macht vier daraus. Rückblick: Dass da was dräut an der Eigenkapitalfront, das war eigentlich schon seit November klar gewesen. Recht unverblümt hatte die EZB seinerzeit in ihrem Finanzstabilitäts-Bericht darauf hingewiesen, es sei langsam mal an der Zeit, dass die deutsche Aufsicht angesichts stetig steigender Wohnimmobilien-Preise zu sogenannten "makroprudenziellen Maßnahmen" greife. Sprich: Rauf mit dem Kapitalanforderungen. Entsprechend alarmiert zeigte sich damals der private Bankenverband. Und legte ausführlich dar, warum es keine gute Idee sei, den im März 2020 wegen der Corona-Krise gerade erst auf "Null" heruntergefahrenen "antizyklischen Kapitalpuffer" nun doch wieder auf 0,25% anzuheben. Was damals indes die wenigsten ahnten: Um 0,25% würden es gar nicht gehen! Stattdessen teilte die Bafin gestern in Person ihres neuen Präsidenten Mark Branson (Wollten nicht alle einen harten Hund? Jetzt haben wir ihn!) mit, der "antizyklische Kapitalpuffer" werde zeitnah per Allgemeinverfügung auf gleich mal 0,75% festgesetzt. Und damit nicht genug, legten die Aufseher auch gleich noch einen (unser neuer Lieblingsfachbegriff) "sektoralen Systemrisikopuffer" für private Baufinanzierungen in Höhe von 2% obendrauf. Was heißt das nun konkret? Welche Banken trifft es besonders? Und, ähem, nur mal so gefragt: Sind wirklich die Wohnimmobilien das Problem – und die Gewerbeimmobilien nicht? Unser FAQ: https://finanz-szene.de/bankin…rd-euro-hammer-der-bafin/
Zwei Wochen, nach dem der BaFin-Hammer kam, kommt die erste Reaktion aus der Branche ...
Der "Bundesverband deutscher Banken" hat auf seiner Webseite eine Stellungnahme der "Deutsche Kreditwirtschaft" zu der Allgemeinverfügung bezüglich den erhöhten Kappitalpuffern seitens der BaFin veröffentlicht.
Die Aussagen hinsichtlich des 2%igen sektoralen Puffers für Wohnimmobilienkredite sind ...
1.) Die Kalkulation der bisher schon ausgereichten Wohnimmobilienfinanzierungen kann die nachträgliche Belastung nicht berücksichtigen. [...]
2.) [...] Aufgrund der Wettbewerbssituation ist anzunehmen, dass die Weitergabe der Kosten kaum durchsetzbar ist.
3.) Die Begründung [...] ist für Bestandskredite nicht passend und die Maßnahme nicht verhältnismäßig [...] ist nicht zielgenau und treffend und verfehlt damit das Wirkziel der Maßnahme.... und die Forderungen an die BaFin lauten ...
4.) Die Ergebnisse des Wohnimmobilienstresstests [...] sollten veröffentlicht werden.
5.) Die Doppelunterlegung von Risiken muss vermieden werden.
6.) Der sektorale Systemrisikopuffer sollte schrittweise eingeführt werden.
7.) Der sektorale Systemrisikopuffer sollte nur für das Neugeschäft gelten.
8.) Andernfalls sollte risikoloses Geschäft mit einem Beleihungsauslauf bis max. 60% ausgenommen werden.
9.) Darlehen der sozialen Wohnraumförderung sowie Kredite an kommunale und genossenschaftliche Wohnungsbauunternehmen sollten [...] ausgenommen werden.Fassen wir zusammen:
A) Die Banken glauben nicht an die passgenaue Wirksamkeit eines neuen Mittels zur Vermeidung eines möglichen Risikos in der Zukunft auf Basis eines Stresstest den sie nicht kennen. (Ein paar Vokabeln ausgestauscht und man hätte den Satz auch im Corona-Thread posten können.)
B) Die Banken versuchen zu retten was zu retten ist und beziehen mit ihren Aussagen eine stark gegenläufige Position, lassen aber in ihren Forderungen eine gewisse Kompromissbereitschaft durchblicken.
C) Zukünftig sind Wohnimmobilienfinanzierungen wahrscheinlich nur noch dann "günstiger" zu haben, wenn die Immo mit maximal 60% beliehen wird oder man sozial geförderte Wohnungen baut.
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ist das ein Totimpfstoff oder wird er nur so genannt.
Der laute Bach hatte doch das was geblubbert, dass der nur so genannte werden solle, damit auch die letzten noch den Schuß akzeptieren.
Strenggenommen sind das alles Totimpfstoffe. Bei Lebendimpfstoffen würden aktive, ggf. abgeschwächte Viren verabreicht.
Die Nomenklatur der verschiedenen Impfstoffklassifizierungen wurde hier letztes Jahr gepostet.
Im Prinzip geht es um die Frage, ob man sich was spritzen lässt, damit der Körper selbst Antigene entwickelt und durch eine quasi-Autoimmunreaktion die Bildung von Antikörpern provoziert oder ob man sich gleich Antigene spritzen lässt und durch eine normale Immunreaktion die Bildung von Antikörpern provoziert.
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Wie wäre es, wenn das Bundesverfassungsgericht dem ganzen Schmierentheater mal ein Ende setzt ?
Genau das ist leider im Vorfeld nicht möglich. Erst muss etwas beschlossen werden und dann muss auch jemand eine Klage einreichen. Diese muss dann erst geprüft werden, ob sie angenommen wird, und wenn ja, wird geprüft ob einer gleichzeitig beantragte Aussetzung zugestimmt wird. Vorher wird man da nichts hören.
Theoretisch könnten aktive BVG-Richter laut denken, aber dann hätten sie ein Verfahren wegen Einmischung in ein laufendes Gesetzgebungsverfahren am Hals... deshalb hört man praktisch auch immer nur was von ehemaligen BVG-Richtern.
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boah, mann ey.....Impfpflicht ab 18 , dann ab fuffzich , dann begrenzt , dann 3stellige Strafe.
im übrigen bin ich der Meinung, daß Moskau zerstört werden sollte .... stop , das war en andrer
Es wird leider nicht gesagt, worauf sich diese drei Impfungen beziehen... für alle Varianten, pro Variante, pro Quartal, pro Bundesgesundheitsminister, pro Münzwurf,...
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https://www.welt.de/vermischte…ne-Offensive-der-CDU.html
CDU-Mann Mohring bringt „1G“ statt Impfpflicht ins Gespräch
Der Ex-Landeschef der CDU in Thüringen, Mike Mohring, hat eine Offensive in Hinblick auf die Impfpflicht gestartet. Diese käme viel zu spät. Besser wäre das Land mit einer „1G“-Regelung beraten.
[...] Mohring brachte dabei die Einführung einer „1G“-Regelung ins Gespräch: „Wir sind besser beraten, wenn wir über die Frage von ‚1G‘ nachdenken würden.“ Das hieße, dass sich alle – unabhängig vom Impfstatus – testen lassen müssten, wenn sie etwa ein Restaurant betreten wollen.Jawoll, dann explodieren endlich mal die Zahlen so richtig und so manch Dauerschläfer wird endlich wach. Ist zwar dann zwischenzeitlich blöd für die Positiven und die Gastronomen/Unternehmer ... aber nur dadurch kommen wir an einen Punkt wo realisiert wird, dass wir eigentlich gar keine vorgeschriebenen Regeln mehr brauchen.
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Zitat
Neuer Höchststand erreicht - das Geldvermögen der privaten Haushalte in Deutschland belief sich zum Ende des zweiten Quartals 2021 auf rund 7.325,3 Milliarden Euro. Damit ist es gegenüber dem ersten Quartal 2021 um etwa 2,2 Prozent bzw. etwa 159 Milliarden Euro gestiegen.
de.statista.com/statistik/date…haushalte-in-deutschland/Fazit: wer nicht hören will, muss fühlen…
Wenn man dem Link folgt findet man ...Wie setzt sich der Geldvermögen zusammen?
Das Geldvermögen der privaten Haushalte gliedert sich in gehaltene Bargeldbestände, Bankeinlagen und Wertpapiere (Aktien, festverzinsliche Wertpapiere und Investmentfondsanteile) ...1. Aktien und Fonds sind für mich kein Geldvermögen und
2. ist im gleichen Zeitraum der MSCI World Index von 2840 auf 3020 Punke gestiegen, also ein Plus von 6,34%Solange das nicht weiter aufgedröselt wird, ist das nur eine Schlagzeile ... vielleicht war der Treiber des Anstiegs allein der Buchgewinn.
Ich denke, es müsste eher Finanzvermögen statt Geldvermögen heißen.
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https://www.welt.de/politik/de…t-zwingend-notwendig.html
Angesichts der erwarteten hohen Corona-Welle will Lauterbach, dass in vielen Fällen künftig auf einen positiven Schnelltest kein PCR-Test folgt. „Mein Vorschlag für die Ministerpräsidentenkonferenz sieht vor, dass künftig nur noch Beschäftigte der kritischen Infrastruktur einen positiven Schnelltest mit einem PCR-Test bestätigen lassen können“, sagte er weiter. Alle anderen, die beispielsweise zu Hause einen positiven Schnelltest hatten, sollten diesen im Testzentrum nur noch mit einem „professionellen Antigen-Schnelltest“ bestätigen lassen.
Da der PCR-Test aktuell zwingende Voraussetzung für einen Genesenennachweis und somit für den Genesenen-Status ist heißt das umgekehrt, dass es zukünftig gar keine offiziell Genesenen mehr gibt.
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[...] Das Warenangebot an sog. Convinience-Produkten nimmt inzwischen unglaubliche Ausmaße an. Anscheinend sind viele der Menschen, die im homeoffice arbeiten des Kochens unwillig und wärmen sich lieber vorgegartes Essen auf. [...]
Dass nicht mehr zuhause gekocht wird, ist kein neues Phänomen und hat nichts mit Home Office zu tun... es wird nur sichtbarer, da die Nichtkocher nicht mehr in die Kantine oder in die Gastro können.
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Unabhängigkeit Californiens ... derartige Gedanken kamen zu der damaligen Zeit auch schon in den Bundesstaaten Texas, Florida und New York auf. Auslöser war damals die "Unabhängigkeitserklärung" von Lakotah ein paar Jahre zuvor.
Nur Californien und Texas hätten ausreichend BIP und potentielle Unterstützer dafür gehabt ... wurde aber nie richtig angegangen.
Irgendwo hatte ich damals gelesen, dass Californien auf Grund der wirtschaftlichen Größe bei den G8 theoretisch hätte mitmachen können.
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https://hessen.de/Handeln/Corona-in-Hessen
https://www.hessen.de/sites/he…/2g-plusregeln_170122.pdfAuf der Seite des Landes Hessen wurde eine Übersicht eingestellt, auf der aufgeführt ist, was in Hessen seit dem 17.01.2022 unter 2G+ zu verstehen ist (also nach dem das RKI den Genesenenstatus von sechs auf drei Monate verkürzt hat).
Als 2G+ qualifiziert gelten...
(1) • Doppelt geimpft und getestet
(2) • Genesen und getestet
(3) • Dreifach geimpft (geboostert)
(4) • Genesen und doppelt geimpft
(5) • Doppelt geimpft und genesen
(6) • Geimpft, genesen, geimpft
(7) • Frisch doppelt geimpft (max. 3 Monate ab dem Tag der Zweitimpfung)
(8) • Frisch genesen (max. 3 Monate ab dem Tag des positiven PCR-Tests)
(9) • Genesen + frisch einmal geimpft (max. 3 Monate ab dem Tag der ImpfungWenn ich das richtig verstehe, dann würde bei 2G+ für einen "Nur-Genesenen" die Punkte 2 und 8 gelten und folgendes bedeuten:
- Wegen Punkt 8: in den ersten drei Monaten reicht der Status, kein Test
- Wegen Punkt 2: in den "anderen Monaten" muss Status durch Test komplettiert werdenVerwirrung 1:
Warum wird in Hessen anhand der Monate eine Unterscheidung gemacht? Wenn der Genesenenstatus nur drei Monate gültig ist, dann macht Punkt 2 komplett keinen Sinn und bei Punkt 8 das Wort "frisch".
Gilt der Genesenenstatus somit in Hessen weiterhin sechs Monate?
Wurde die RKI-Änderung vom 15.01.2022 in der neuen Verordnung vom 17.01.2022 nicht berücksichtigt?
Haben die Politiker das selbst nicht verstanden?Verwirrung 2:
Überall hört man doch seitens der deutschen Oberhäupter, dass Zugänge weiter eingeschränkt werden müssen. Durch diese Änderung per 17.01.2022 wurde aber für die "Nur-Genesenen" in den ersten drei Monaten der Zugang sogar vereinfacht, weil bei 2G+ auf einmal kein Test mehr notwendig ist. Vorher galt bei 2G+ in Hessen für "Nur-Genesene" immer eine zusätzliche Testpflicht für die kompletten sechs Monate.
Haben die Politiker da etwas übersehen?
Wurde da versehentlich etwas falsch gemacht?So, nochmal auf der Seite des Landes etwas gesucht, und siehe da, der Genesenenstatus wird mit drei Monten angegeben. Geimpft, geboostert, genesen, getestet | hessen.de
Demnach sind oben genannte Punkte 2 und 8 doppelt, bzw. Punkt 8 überflüssig.
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https://hessen.de/Handeln/Corona-in-Hessen
https://www.hessen.de/sites/he…/2g-plusregeln_170122.pdfAuf der Seite des Landes Hessen wurde eine Übersicht eingestellt, auf der aufgeführt ist, was in Hessen seit dem 17.01.2022 unter 2G+ zu verstehen ist (also nach dem das RKI den Genesenenstatus von sechs auf drei Monate verkürzt hat).
Als 2G+ qualifiziert gelten...
(1) • Doppelt geimpft und getestet
(2) • Genesen und getestet
(3) • Dreifach geimpft (geboostert)
(4) • Genesen und doppelt geimpft
(5) • Doppelt geimpft und genesen
(6) • Geimpft, genesen, geimpft
(7) • Frisch doppelt geimpft (max. 3 Monate ab dem Tag der Zweitimpfung)
(8) • Frisch genesen (max. 3 Monate ab dem Tag des positiven PCR-Tests)
(9) • Genesen + frisch einmal geimpft (max. 3 Monate ab dem Tag der ImpfungWenn ich das richtig verstehe, dann würde bei 2G+ für einen "Nur-Genesenen" die Punkte 2 und 8 gelten und folgendes bedeuten:
- Wegen Punkt 8: in den ersten drei Monaten reicht der Status, kein Test
- Wegen Punkt 2: in den "anderen Monaten" muss Status durch Test komplettiert werdenVerwirrung 1:
Warum wird in Hessen anhand der Monate eine Unterscheidung gemacht? Wenn der Genesenenstatus nur drei Monate gültig ist, dann macht Punkt 2 komplett keinen Sinn und bei Punkt 8 das Wort "frisch".
Gilt der Genesenenstatus somit in Hessen weiterhin sechs Monate?
Wurde die RKI-Änderung vom 15.01.2022 in der neuen Verordnung vom 17.01.2022 nicht berücksichtigt?
Haben die Politiker das selbst nicht verstanden?Verwirrung 2:
Überall hört man doch seitens der deutschen Oberhäupter, dass Zugänge weiter eingeschränkt werden müssen. Durch diese Änderung per 17.01.2022 wurde aber für die "Nur-Genesenen" in den ersten drei Monaten der Zugang sogar vereinfacht, weil bei 2G+ auf einmal kein Test mehr notwendig ist. Vorher galt bei 2G+ in Hessen für "Nur-Genesene" immer eine zusätzliche Testpflicht für die kompletten sechs Monate.
Haben die Politiker da etwas übersehen?
Wurde da versehentlich etwas falsch gemacht? -
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goldseiten-forum.com/wcf/attachment/163933/
Also......dh. wenn ich morgen dann den positiven Bescheid bekomme, rechne ich 14 Tage dazu
und ab diesem Tag hab ich 180 Tage Ruhe!?
Ne, die 14 Tage sind in den 180 Tagen drinnen, aber die 14 Tage sind nun 28 und die 180 nur noch 90. Also 62 Tage Genesenenstatus.
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Das ist mein Verständnis. Auf dem Zettel steht ja ein Ab-Datum und dann darf der "Prüfer" halt nur noch 90 statt 180 Tage drauf rechnen. Das Bis-Datum ist nur als "Rechenhilfe" für den Prüfer zu verstehen.Bei der Umwandlung in einen QR-Code wird darin auch das Ab-Datum verwurschtelt - die Prüf-App rechnet dann entsprechend das Bis-Datum aus ... heute noch plus 180 Tage, nach einem Update nur noch plus 90 Tage.
Dazu passt auch das vom 11.01.2022 ...
https://www.nordbayern.de/poli…e-jetzt-wissen-1.11715151
Wichtige Änderung bei Genesenennachweis: Das müssen Betroffene jetzt wissen
Vom Coronavirus genesene Personen sollen ihren Status nach dem Willen der Länder künftig ausschließlich digital mit einem QR-Code nachweisen können. Das haben die Gesundheitsminister der Länder am Montag beschlossen. [...]Der Papiernachweis - und damit das aufgedruckte Bis-Datum - wird damit obsolet.
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Bedeutet das die Leute deren Genesenenausweis jetzt im 3 Monaten + 1 Tag ist wieder unter die Räder kommen, meiste haben doch ganze Termine dementsprechend gemacht?
Ich finde keinen Satz der über gülltigkeit von schon ausgestellten Nachweis schreibt, ich habe meinen in der Schrifftform, keine apps oder ähnlich.
Das ist mein Verständnis. Auf dem Zettel steht ja ein Ab-Datum und dann darf der "Prüfer" halt nur noch 90 statt 180 Tage drauf rechnen. Das Bis-Datum ist nur als "Rechenhilfe" für den Prüfer zu verstehen.
Bei der Umwandlung in einen QR-Code wird darin auch das Ab-Datum verwurschtelt - die Prüf-App rechnet dann entsprechend das Bis-Datum aus ... heute noch plus 180 Tage, nach einem Update nur noch plus 90 Tage. -
Welt online: 11:40 Uhr - RKI verkürzt Genesenenstatus auf drei Monate
Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat mit Wirkung zum 15. Januar neue Richtlinien für den Genesenennachweis veröffentlicht. Statt sechs Monate ist der Status nur noch drei Monate gültig. Dann wird eine Boosterimpfung empfohlen. Grundlage für einen Genesenenstatus ist weiterhin ein positives PCR-Testergebnis, das mindestens 28 Tage zurückliegt. Das RKI veröffentlichte auch neue Empfehlungen zu den Corona-Quarantäneregeln. Generell sollen sich die Quarantänezeiten für Kontaktpersonen von Infizierten und die Isolierung, wenn man selbst erkrankt ist, an einer „Sieben-Tage-Regel“ orientieren: Sie enden nach sieben Tagen, wenn man sich dann mit einem negativen PCR- oder Schnelltest „freitestet“. Für das Ende einer Isolierung muss man zuvor auch noch 48 Stunden ohne Symptome sein. Ohne abschließenden Test sollen Quarantäne und Isolierung jeweils zehn Tage dauern.
Hier noch mal der Link zum RKI https://www.rki.de/DE/Content/…us/Genesenennachweis.html
Ich kotz im Strahl!