Beiträge von Bembelpetzer

    Zitat

    [...] Sachwertbesitzer kamen am besten weg. [...]

    Ich würde nicht pauschalisieren. Man musste zum Einen Netto-Sachwerteigentümer sein (und nicht nur knapp) und zum Anderen kam es auf die Art des Sachwertes an (Aktien, Immo, Gold, etc.)

    Ich bin kein Jurist, aber ich sehe im Gesetzestext keinen Hinweis darauf, dass Du aus dem Gesetz heraus dann automatisch keinen Zutritt mehr hast ... über das Hausrecht könnte der AG Dir den Zutritt verweigern, aber dann ist das seine Sache. Du bist da und würdest Deine Arbeitskraft anbieten.



    (1) Folgende Personen müssen ab dem 15. März 2022 entweder geimpfte oder genesene Personen [...] sein. [...]


    (2) Personen, die in den [...] genannten Einrichtungen [...] tätig sind, haben der Leitung [...] bis zum Ablauf des 15. März 2022 folgenden Nachweis vorzulegen: [...]
    Wenn der Nachweis [...] nicht bis zum Ablauf des 15. März 2022 vorgelegt wird [...], hat die Leitung der jeweiligen Einrichtung [...] unverzüglich das Gesundheitsamt [...] darüber zu benachrichtigen und dem Gesundheitsamt personenbezogene Daten zu übermitteln. [...]


    (5) Die [...] genannten Personen haben dem Gesundheitsamt [...] auf Anforderung einen Nachweis [...] vorzulegen. [...] Das Gesundheitsamt kann einer Person, die trotz der Anforderung [...] keinen Nachweis innerhalb einer angemessenen Frist vorlegt [...] untersagen, dass sie die [...] Einrichtung [...] betritt oder in einer solchen Einrichtung [...] tätig wird. [...]

    [...]
    Bei Baujahr 1984 gehe ich aber mal von Radiatoren (Heizkörper) aus und diese benötigen eine wesentlich höhere Vorlauftemperatur des Heizwassers. Während die Fussbodenheizung ab etwa 23°C stabil läuft, brauchen die Radiatoren mind. 45°C!
    Dies schaffen Wärmepumpen bei tiefen Temperaturen nur mittels einer direkten elektrischen Zuheizung (Heizstab), was die Rechnung der Wärmepumpe schnell ad absurdum führt und hohe Stromkosten verursacht. [...]

    Ich würde mich da grad gerne mal dran hängen. Mittlerweile gibt es für "Heizkörperheizer" Hochtemperatur-WP. Klar benötigen die mehr Energie als eine normale WP ... aber sind die auch nix?


    Ich werde in ein paar Jahren bei einem MFH (BJ Ende 1970er) die Ölheizung (mit kleiner Photothermieunterstützung) austauschen müssen. Gas ist wirtschaftlich unattraktiv, wegen sehr langem notwendigen unterirdischen Zuleitungsweg (~25m), Fernwärme gibt es nicht - blieb also eine neue Ölheizung oder irgendwas mit Strom, also WP.


    Was die Ölheizung für mich unattraktiv macht sind Punkte wie: quasi-Ölheizungsverbot ab 2026, CO2-Abgabe und die Verteilung Vermieter/Mieter, Einführung Teilwarmmiete, Novelle der Heizkostenverordnung, EU-Zwangssanierungsprogramm, etc.
    Deshalb dachte ich, könnte eine Hochtemperatur-WP ggf. eine bessere (Vermieter-)Lösung sein - zumal es bis zu 50% Förderung gäbe. Ggf. Anschluss an bestehende Photothermie wenn zulässig und noch funktional. Photovoltaik mit Speicher ist bei einem Vermietungsobjekt weniger sinnvoll, da die Investition wohl größtenteils unter Instandhaltung fällt und nur Teile über eine Mieterhöhung steuerpflichtig reingeholt werden können, während die im Vergleich höheren Stromkosten als Durchlaufposten über die Betriebskosten wieder reingeholt werden können.


    Über ein kurzes Feedback zu Hochtemperatur-WP würde ich mich sehr freuen.

    Die Zinsen fangen jetzt schon langsam wieder an zu steigen, die Teuerungsrate wird ihr übriges tun und nun kommt ein weiter Faktor hinzu, der die Wohnimmobilienfinanzierungszinssätze wird steigen lassen ...



    Finanz-Szene: 22-Mrd.-Euro-Eigenkapital-Hammer der Bafin


    Mancher Bankenlobbyist wird sich gestern vorgekommen sein wie der Angeklagte, für den die Staatsanwaltschaft eine zweijährige Freiheitsstrafe fordert – und dann kommt die Richterin und macht vier daraus. Rückblick: Dass da was dräut an der Eigenkapitalfront, das war eigentlich schon seit November klar gewesen. Recht unverblümt hatte die EZB seinerzeit in ihrem Finanzstabilitäts-Bericht darauf hingewiesen, es sei langsam mal an der Zeit, dass die deutsche Aufsicht angesichts stetig steigender Wohnimmobilien-Preise zu sogenannten "makroprudenziellen Maßnahmen" greife. Sprich: Rauf mit dem Kapitalanforderungen. Entsprechend alarmiert zeigte sich damals der private Bankenverband. Und legte ausführlich dar, warum es keine gute Idee sei, den im März 2020 wegen der Corona-Krise gerade erst auf "Null" heruntergefahrenen "antizyklischen Kapitalpuffer" nun doch wieder auf 0,25% anzuheben. Was damals indes die wenigsten ahnten: Um 0,25% würden es gar nicht gehen! Stattdessen teilte die Bafin gestern in Person ihres neuen Präsidenten Mark Branson (Wollten nicht alle einen harten Hund? Jetzt haben wir ihn!) mit, der "antizyklische Kapitalpuffer" werde zeitnah per Allgemeinverfügung auf gleich mal 0,75% festgesetzt. Und damit nicht genug, legten die Aufseher auch gleich noch einen (unser neuer Lieblingsfachbegriff) "sektoralen Systemrisikopuffer" für private Baufinanzierungen in Höhe von 2% obendrauf. Was heißt das nun konkret? Welche Banken trifft es besonders? Und, ähem, nur mal so gefragt: Sind wirklich die Wohnimmobilien das Problem – und die Gewerbeimmobilien nicht? Unser FAQ: https://finanz-szene.de/bankin…rd-euro-hammer-der-bafin/

    Interessante Seite.


    (2021) Überrascht war ich darüber, dass a) der im Sommer anfallende Mehrertrag der Photovoltaik nicht den Minderertrag aus der Windenergie kompensieren kann und b) man trotz geringerem Verbrauch im Sommer einen Stromdefizit hat - ich hätte aufgrund des "Medientenors" dies eher in den Wintermonaten erwartet.


    Interessant ist auch die schmale mehrjährige Grafik unten ... trotz dem angeblichen Photovoltaikboom scheint über die Jahre der Gelbanteil relativ unverändert zu sein.


    So sieht mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit unsere Zukunft aus. Streng limitiert nach Impfstatus wird der Eintritt gewährt oder auch nicht.


    [Blockierte Grafik: https://pbs.twimg.com/media/FIqxilnWQAQ3drU?format=jpg&name=small]

    Andernorts wurde schon mehrfach das Bändchenmodell kassiert. Die Bändchen entsprechen nicht der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die besagt, dass bei jeder Einrichtung, für die die 2-G-Regel gilt, diese auch kontrolliert werden muss. Beim Bändchenmodell wird nur das Vorhandensein eines Bändchens kontrolliert, nicht jedoch Impfstatus und Identität. Anhand eines Bändchens darauf zu vertrauen, dass die Kontrolle des Impfnachweises und der Identität bereits an anderer Stelle erfolgt seien, kann nicht als ausreichend erachtet werden. Zudem sind die Bändchen nicht fälschungssicher, da man diese im Internet individuell bedruckt bestellen kann.

    Zum Verkauf des gewählten Wertpapiers liegt kein oder kein ausreichender Bestand vor. (D9990)
    Erklärt sich von selbst.


    Die eingegebene Stückzahl / Nominale passt nicht zum Bestand am gewählten Handelsplatz und würde eine kostenpflichtige Verlagerung weiterer vorhandener Bestände aus anderen Lagerstellen erfordern. Reduzieren Sie gegebenenfalls die Auftragsmenge. (D9992).
    Versuchst Du auch auf dem Börsenplatz/Lagerstelle zu verkaufen, wo der Bestand auch liegt bzw. gekauft wurde?


    Ihre Order ist nicht ausführbar, weil der Depotbestand zu klein ist,
    Für manche Papiere gibt es an bestimmten Börsen Mindeststückzahlen ... Teilweise auch Vielfache.


    eine Verkaufsorder zu diesem Papier bereits vorliegt,
    Das musst Du wissen


    der Depotposten (teilweise) im Ausland gekauft wurde
    Versuchst im Inland zu verkaufen, obwohl im Ausland gekauft/gehalten


    oder eine Streifbandverwahrung vorliegt. (D2970).
    vice versa, versuchst im Ausland zu verkaufen, obwohl im Inland gekaft/gehalten




    Manchmal ändern sich auch die Handelsbedingungen an den Börsen.

    Ich hatte die Tage ein Gespräch dort wurde mir gesagt, das aktuell (Standort:Sachsen) BärlinerImmoGesellschaften vermehrt alte Opjekte erwerben. Also all die, die seit 10 Jahren++ oder mehr unberühert stehen. Die meisten von diesen Objekten sind so abgewirtschaftet bzw. deren Bausubstanz ist so fertig , das ein Abriss billiger ist als die Sanierung.


    Meine Gedanken dazu:


    Option A: Geldwäsche
    Option B: Leute abzocken

    Ich denke, es läuft eher so, wie ich es in Post #1831 bei einem anderen Beispiel beschrieben hatte ...



    ... das Grundstück wird gekauft und nicht das Gebäude, alles was sich darauf befindet wird entsorgt, es wird neu bebaut, es wird verkauft und nebenbei Profit gemacht. Die aktuelle Bebauung wird maximal dahingehend geprüft, ob es besondere Altlasten wie zum Beispiel Asbest gibt - alles andere interessiert nicht.




    PS: Vielleicht macht es ja Sinn mal zu fragen, ob man vor dem Abriss der alten Gemäuer sich nochmal im Gebäude umschauen und alles kostenfrei mitnehmen darf, was man eventuell noch gebrauchen kann ... wegen Nachhaltigkeit und so ... wird ja eh alles entsorgt.
    Vielleicht könnte ein Metalldetektor beim Umschauen nützlich sein :whistling: solche Gebäude sind oftmals von den letzten Bewohnern mit den Füßen voran verlassen worden und danach hat sich niemand mehr darum gekümmert.

    Drosten verbreitet erfreuliche Omikron-Daten - beachtliche Erkenntnisse auch zu Biontech und Astrazeneca


    Einen Tag vor Weihnachten bestimmt die Omikron-Variante einmal mehr das Geschehen auf der Welt. Eine neue Studie entlockt dem deutschen Virologen Dr. Christian Drosten etwas Optimismus.
    [...]
    „Wegweisende Studie von Neil Ferguson zu Omikron“, schrieb der Virologe der Berliner Chartié auf Twitter*. „Ungeimpfte haben bei Infektion mit Omikron vs. Delta ca. 24% weniger Risiko einer Krh-Aufnahme.
    [...]
    Zudem merkt die Studie auch an, dass die Resultate im Bezug auf eine vorherige Schutzimpfung und den natürlichen Aufbau einer Immunität in Folge einer vorherigen Ansteckung untersucht werden müssten. Generell helfe eine vorherige Infektion: Wie aus dem Untersuchungsbericht hervorgeht, reduziere sich die Hospitalisierungsrate bei eine Re-Infektion um 50 Prozent, das Risiko eines längeren Aufenthalts (länger als ein Tage) sinke gar um bis zu 61 Prozent. Auch die Unterscheidung der Hospitalisierungsrate nach verabreichten Impfstoffen fördert erstaunliches zu Tage. Das Risiko eines Krankenhausaufenthalt bei Menschen, die eine zweifache Biontech*-Impfung erhalten haben, ist ähnlich hoch wie bei der Delta-Variante. Wer jedoch zweifach mit Astrazeneca* geimpft wurde, hat ein grundsätzlich geringeres Risiko bei der Omikron-Mutante als bei Delta.
    [...]



    (Hervorhebungen von mir)


    Ich lese daraus: Für Genesene sinkt "die Gefährlichkeit" von Omikron gegenüber Delta um 50%/61% - für Geimpfte (ohne Infektion) bleibt sie gegenüber Delta gleich.

    Ich bin mal gespannt, was mein lokaler Stromanbieter nächstes Jahr machen wird.


    Mitte November gab es nämlich eine schriftliche Ankündigung, dass ab dem 01.01.2022 der Gesamtarbeitspreis (Grundversorgung) sogar um 2,14c/kWh von 29,4c/kWh auf 27,32c/kWh sinkt, bei einem gleichbleibenden Grundpreis von 120 EUR p.a. - begründet mit der "langfristige Beschaffungsstrategie" und der Reduzierung der EEG-Umlage.


    Die einzelnen Preisbestandteile des Gesamtarbeitspreises alt > neu in c/kWh
    7,390 > 8,220 Arbeitspreis
    2,050 > 2,050 Stromsteuer
    1,590 > 1,590 Konzessionsabgabe
    6,140 > 6,140 Netzentgelt

    0,254 > 0,378 Aufschlag Kraft-Wärme-Kopplung
    0,432 > 0,437 Umlage Stromnetzentgeltverordnung
    0,395 > 0,419 Umlage Energiewirtschaftsgesetz

    6,500 > 3,723 Umlage EEG
    0,009 > 0,003 Umlage Verordnung zu abschaltbaren Lasten
    4,700 > 4,360 Mehrwertsteuer

    ==========================================
    29,46 > 27,32 Gesamtarbeitspreis

    Genau, das Gesundheitsamt weiß also, dass 6 Monate nach Beginn deines Genesenen-Status eine Impfung fällig ist und wird dich bei "Impfpflicht" dann auch anschreiben.

    Das Gesundheitsamt kann mich gerne anschreiben, aber es weiß trotzdem nicht, ob ich geimpft bin oder nicht. Ich kenne Leute, die nach doppelter Impfung einen positiven PCR hatten und damit parallel den Genesenenstatus. Vom Processing her war bei denen der Ablauf genau gleich. Auch kenne ich mehrere Personen, bei denen der Genesenenstatus bereits abgelaufen war und die wurden auch in den Monaten danach nicht angeschrieben.




    Dann must du nachweisen dass du immernoch Impfunfähig bist, weil dein Immunsystem noch "scharf geschaltet" ist oder du wirst dir die Impfe abholen und damit das Impfabo beginnen.

    Ich habe weder bis zum Genesenenstatus nachgewiesen, dass ich impfunfähig bin, noch werde ich das nach Ablauf des Status machen (ist praktisch sogar fast unmöglich längerfristig nachzuweisen) - wenn es hart auf hart kommt, muss ich mich auf 3G konzentrieren. Ich sehe da aktuell keine Einschränkung für mich. Tangieren würde es mich nur bezüglich dem Arbeiten, aber da kann ich nach Gusto auf Home Office ausweichen, wenn ich mal keine Lust auf einen Test habe.




    Ansonsten habe ich auch nichts gegen das Impfen - bin lediglich ein Impfstoffskeptiker. Ich hoffe, dass nach dem Genesenenstatus ein Impfstoff basierend auf einem ganzen inaktivierten Virus zur Verfügung steht (z.B. Valneva & Co.) oder wenn es sein muss ein Lipidimpfstoff (z.B. Novavax) - beide natürlich mit Wirkverstärker vor denen ich auch keine Angst habe. Vorbehalte (nicht Angst) habe ich nur vor den aktuellen mRNA- und Vektorimpfstoffen, wo der eigene Körper unkontrolliert die Antigene produzieren soll - hier sehe ich die gesundheitliche Gefahr.


    Vielleicht erhalte ich ja auch eine Verlängerung des Genesenenstatus durch Omikron, sofern 2G bis dahin nicht abgeschafft wird.

    Mit Genesenen-Zertifikat ist man dann auch beim Impfspiel registriert.
    Das Gesundheitsamt weiß, ab wann dein Schuss fällig ist im Sinne von Impfpflicht.


    Von Leuten, die nie getestet wurden weiß das Gesundheitsamt gar nix.

    Wir wurden weder nach dem Impfstatus gefragt, noch mussten wir das selbst angeben - es zählte allein der positive PCR-Test der aufgrund von Symptomen gemacht wurde. Vom Amt gab es dann den Genesenennachweis zusammen mit der Quarantäneanordnung und in der Apotheke konnte man damit dann ein Genesenenzertifikat machen lassen.


    PS: Ich denke, bei positiven PCR wollen die gar nicht hören, dass man geimpft war... schlecht für die Statistik.

    Kurze Frage in die Runde, da ich im Netz keine Antwort gefunden habe...


    Wenn man als Ungeimpfter infiziert wurde (inkl. PCR-Bestätigung) ist man "genesen" und man bekommt ein Genesenenzertifikat.


    Wenn man sich danach einmal impfen lässt, zählt die vorherige Infektion als "Lebendimpfung", man zählt als doppelt bzw. vollständig geimpft und man bekommt ein Genesenenimpfzertifikat (1/1 - Zertifikat).


    Bei der umgekehrten Reihenfolge, also einmal geimpft und dann infiziert, zählt die Infektion nicht als "Zweitimpfung" und um als doppelt bzw. vollständig Geimpfter zu gelten, muss man sich ein zweites Mal mit der Spritze impfen lassen. Man braucht also ein 1/2 - Impfzertifikat und ein 2/2 - Impfzertifikat jeweils nach der Impfung zum Nachweis. Das Genesenenzertifikat würde nur die sechs Monate diesen Status belegen und dann verfallen.



    Wenn man nun als Genesener (Ungeimpfter nach Infektion) sich nochmal infiziert, zählt man dann auch als doppelt bzw. vollständig geimpft und bekommt ein "Mehrfachgenesenzertifikat" oder wird da dann nur der einfache Genesenenstatus "verlängert"?


    Ich tippe ja auf zweites, finde dazu aber nichts im Netz. Als diese Regelungen gemacht wurden, konnte sich ja noch keiner der Verantwortlichen vorstellen, dass man überhaupt mehr als einmal infiziert werden könnte und man hat nie die Regelungen angepasst.

    EU lässt Totimpfstoff von Novavax zu


    https://amp.n-tv.de/panorama/EU-laesst-Totimpfstoff-von-Novavax-zu-article23011446.html


    [...] Die EU-Kommission hat bereits im August einen Vertrag über insgesamt bis zu 200 Millionen Dosen abgeschlossen. Darin enthalten ist eine Option auf 100 Millionen Dosen für die Jahre 2022 und 2023. Die ersten Dosen werden nach Angaben der Brüsseler Behörde voraussichtlich in den ersten Monaten 2022 in den Mitgliedstaaten eintreffen. Für die ersten drei Monate haben die EU-Staaten demnach rund 27 Millionen Dosen bestellt. Das Vakzin wird in zwei Dosen gespritzt im Abstand von etwa drei Wochen.[...]


    Valneva fehlt leider mal wieder in der Übersicht...