Beiträge von Bembelpetzer

    Denen ist noch garnicht klar das Sie eine der Destruktiven Hauptziele der Aktion Corona sind. Wenn die mehr als 5% Kreditausfälle bekommen ist Schicht im Schacht. Und die werden kommen weil der größte Teil des Mittelstands genau bei solchen Banken ist.

    Und den Trägern der Sparkassen (Gemeinden, Städte, Kreise, etc.) ist noch noch gar nicht klar, dass sie für einen Teil - für Verbindlichkeiten, die bis 2005 eingegangen wurden - haften.
    Da viele Unternehmer alte bis Anschlag ausschöpfte Rahmenkredite oder alte Kreditverträge haben, sollte hier die Haftung der Kommunen greifen.
    Und selbst für Verbindlichkeiten, für die die Kommunen nicht haften müssen, werden Gelder aufgenommen und fließen müssen, damit die geliebte Sparkasse nicht untergeht ... ist doch immerhin ein angenehmes Sammelbecken für ausgeschiedene Politiker.


    Aber bevor das augenscheinlich geschieht, werden lieber verdeckt Fusionen angeleiert ... die V&R Banken machen das ja schon seit Jahren vor.

    Die Nummer ist 2020279585 und das Prioritätsdatum kann man unten rechts unter dem Link Patent sehen.
    Priority Date:
    2015-10-13


    Unter https://register.epo.org finde ich das gar nicht.

    Hier schön erklärt...


    "[...] 2015 hieß die Patentanmeldung übrigens „System and method for using, processing, and displaying biometric data“ erst in der Einreichung 2020 heißt es „System and Method for Testing for COVID-19“.
    Das Dokument zum 2015-10-13 heißt US201562240783P und wenn man dann ganz genau auf der ersten Seite des Patentes US10242713B2 schaut [...] dann sieht man dort unter Punkt 60 in der linken Spalte, dass eine „Provisional Application“ am 13th October 2015 eingegangen ist. [...] Das ist natürlich auch genau das Datum, auf das sich ein Patentinhaber immer berufen kann, dass er es ab da eingereicht hat und ab da Patentschutz hat. Und 2020 haben sie eben den Namen und auch sicher mit ein, zwei inhaltliche Zusätze hingesetzt. Aber es ist und bleibt eine Technik von 2015, [...]"



    Übrigens, mit ein zwei Klicks kann man herausfinden, dass auf dieses Ursprungspatatent auch noch weitere Patente von Richard Rothschild referenzieren, z.B: ...
    - System and Method for Determining a State of a User
    - System and Method for Improving User Performance in a Sporting Activity

    Auf Visual Capitalist gibt es auch eine nette Graphik zur möglichen Nachfragesteigerung nach bestimmten Industrimetallen im Zuge des eMobility Trends.


    https://www.visualcapitalist.c…s-drive-up-metals-demand/



    Demand for Metals on the Rise


    Demand from the EV industry for key metals is on a swift upward trajectory.
    Copper, nickel, and lithium are some of the key metals required for EV battery production. As a result, demand growth for nickel from EVs is expected to increase 14 times between 2019-2030. Lithium and copper are expected to experience a growth in demand of 9-10x.


    Metal Expected Demand Growth Increase to 2030 in the EV Industry

    Nickel14x
    Aluminum14x
    Phosphorus13x
    Iron13x
    Copper10x
    Graphite10x
    Lithium9x
    Cobalt3x
    Manganese3x


    Anbei eine erste graphische Aufbereitung der Geschehnisse von Visual Capitalist



    Habe übrigens auch schon gelesen, dass die GameStop-Story verfilmt werden soll.

    https://www.rechtslupe.de/zivi…A+Rechtslupe+(Rechtslupe)


    Die auf dem Friedhof entdeckten Goldmünzen – und kein Finderlohn


    Bei Münzen und Geld, das gezielt auf einem Friedhof versteckt worden ist und entdeckt wurde, liegt kein Fund oder Schatzfund vor.


    Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Oldenburg in dem hier vorliegenden Fall für eine Klage auf Herausgabe von gefundenen Goldmünzen keine Prozesskostenhilfe gewährt. Wie zuvor das Landgericht, sah das Oberlandesgericht Oldenburg keine Erfolgsaussichten für die Klage. Im Sommer 2016 war ein Gartenbauunternehmen damit beauftragt, auf dem Friedhof der katholischen Kirchengemeinde St. Catharina in Dinklage Gebüsch zwischen dem Friedhofszaun und der daneben gelegenen Grabreihe zu beseitigen. Ein Mitarbeiter entdeckte während der Rodungsarbeiten ein Mitarbeiter zwei Plastikbehälter, die mit Goldmünzen und Bargeld gefüllt waren. Daraufhin verständigte er unverzüglich die Polizei, die in dem Bereich zwei weitere Plastikbehältnisse mit Goldmünzen entdeckte. Am Folgetag durchsuchte der Mitarbeiter gemeinsam mit weiteren Personen die zwischenzeitlich auf das Gelände des Gartenbaubetriebs verbrachten Grünabfälle. Dabei wurden drei weitere mit Goldmünzen befüllte Kunststoffboxen aufgefunden. In den Boxen waren insgesamt 450 Goldmünzen verschiedener Prägungen, deren Wert 2016 bei mehr als 500.000,00 € lag.


    Bis heute ist die Herkunft der Wertsachen, die sich in amtlicher Verwahrung der Stadt Dinklage befinden, ungeklärt. Der Mitarbeiter des Gartenbauunternehmens beansprucht nun von der Stadt Dinklage deren Herausgabe und begehrte Prozesskostenhilfe für eine entsprechende Klage. Denn nach § 973 BGB wird ein Finder Eigentümer einer verlorenen Sache, wenn sich nicht binnen sechs Monaten der wahre Eigentümer oder sonst Empfangsberechtigte meldet. Dem Finder eines Schatzes steht nach § 984 BGB jedenfalls die Hälfte des Schatzes zu. Nachdem das Landgericht die Prozesskostenhilfe verweigert hatte, verfolgte der Finder sein Ziel vor dem Oberlandesgericht Oldenburg weiter.


    In seiner Entscheidungsbegründung hat das Oberlandesgericht Oldenburg erklärt, dass weder ein Fund noch ein Schatzfund vorliege. Das Fundrecht ziele auf die Rückführung verloren gegangener Sachen an den Berechtigten. Hier aber seien die Münzen und das Geld gezielt auf dem Friedhof versteckt worden. Um einen Schatz handele es sich nur dann, wenn die Sache bereits lange Zeit verborgen gewesen sei. Hier aber seien die Wertsachen erst vor kurzem auf dem Friedhof versteckt worden. Das jüngste Prägedatum der Goldmünzen stammte nämlich aus dem Jahre 2016. So habe der Mann nach Auffassung des Oberlandesgerichts Oldenburg auch keinen Anspruch auf Finderlohn, weil es sich eben nicht um eine verlorene und von ihm wiedergefundene Sache handele.


    Die Gesetzeslage sei insoweit klar. Nach Meinung des Oberlandesgerichts Oldenburg habe der Gesetzgeber – so ergebe es sich auch aus den Gesetzesbegründungen – nur die Fälle regeln wollen, in denen Sachen verloren gegangen oder der Eigentümer infolge langen Zeitablaufs nicht mehr ermittelt werden könne. Beides sei hier nicht feststellbar.


    Aus diesen Gründen habe die Klage keine Erfolgsaussichten und die Prozesskostenhilfe sei abzulehnen.


    Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 7. Oktober 2020 – 1 W 17/20

    Wenn Ihr von der Story überzeugt seid und eine vermutete Welle mitreiten wollt, dann kauft Euch einen dreifach gehebelten ETC, z. B. IE00B7XD2195


    Nach dem Kauf stellt Ihr eine Stop Loss Limitorder ein, mit dem Abschlag, den Ihr als Verlust für diesen Zock verschmerzen könnt. (Bei dreifachem Hebel muss der Kurs atmen können.)


    Wenn sich der Wert verdoppelt hat, dann holt Euren Einsatz wieder raus und versilbert dann nach Gusto den Rest.


    Den Gewinn könnt Ihr danach in Physisches wandeln, wenn die vermutete kommende Welle wieder abgeebbt ist.

    Man sagt ja, dass die Biden-Rede bei seiner Amtseinführung für seine Verhältnisse relativ flüssig gewesen sein soll, hier der Grund dafür.
    <pic>
    D.h. natürlich auch, dass alle Gäste wissen, dass der Mann so gerade noch dazu in der Lage ist einen Text von einer Großbildleinwand abzulesen. Also mehr oder weniger Karaoke.

    Dem wird die Schrift auf den beiden Stage-Teleprompter zu kein gewesen sein ... die allermeisten Reden werden doch abgelesen.

    Ich habe mal versucht, die bereits bekannten Vakzine ihrer Art nach einzusortieren ... mir schwirrt der Kopf, als hätte ich ein Pharmastudium hinter mir ... es wurde immer komplexer. Anbei mein Ergebnis - ohne Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Vielleicht hat ja jemand etwas ähnliches und übersichtliches im Netz gefunden ... und etwas, was auch regelmäßig aktualisiert wird. (Nummerierungen, Reihenfolge und Struktur von mir.)



    1.0.0 Lebendimpfstoffe / Erreger


    2.0.0 Totimpfstoffe / Antigene

    2.1.0 - Ganzkeim-Impfstoffe (Picovacc, China 2 CNBG, China 3 CNBG)

    2.2.0 - Partikel-Impfstoffe ohne Gentechnik
    2.2.1 - - Saccarid-Konjugat-Impfstoffe
    2.2.2 - - Peptid-Impfstoffe (EpiVacCorona)
    2.2.3 - - Polysaccharid-Impfstoffe
    2.2.4 - - Spalt-Impfstoffe
    2.2.5 - - Komponenten-/Subunit-Impfstoffe
    2.2.6 - - Toxoid-Impfstoffe

    2.3.0 - Partikel-Impfstoffe mit Gentechnik
    2.3.1 - - Polysaccarid-Konjugat-Impfstoffe
    2.3.2 - - Komponenten-/Subunit-gentec-Impfstoffe (Sonofi/GSK, Novavax)
    2.3.3 - - Toxoid-gentec-Impfstoffe
    2.3.4 - - Virosomen-Impfstoffe
    2.3.5 - - VLP-Impfstoffe


    3.0.0 Genbasierte Impfstoffe

    3.1.0 - Gen-Totimpfstoffe
    3.1.1 - - reine mRNA-Impfstoffe
    3.1.2 - - reine RNA-Impfstoffe
    3.1.3 - - reine pDNA-Impfstoffe
    3.1.4 - - reine DNA-Impfstoffe
    3.1.5 - - Lipid-Nanopartikel-Gen-Impfstoffe (Basis mRNA: Bointech/Pfizer, Curevac, Moderna)
    3.1.6 - - Liposomen-Gen-Impfstoffe (Basis pDNA: Zydus Cadila)
    3.1.7 - - Adsorbat-Gen-Impfstoffe

    3.2.0 - Gen-Vektor-Lebendimpfstoffe
    3.2.1 - - Vektor-Impfstoffe mit Trägerbakterien
    3.2.2 - - Vektor-Impfstoffe mit Trägerviren (Sputnik V, Covaxin, AstraZeneca, DZIF, Cansino, CHina 4 CNBG, Johnson&Johnson)


    4.0.0 Passivimmunisierung

    4.1.0 - Antiseren / Antikörper

    Im BaFin-Journal 12/2020 war ein größerer Artikel auf Basis einer eigenen Umfrage bezüglich Gold enthalten.
    Das komplette Journal kann man hier abfragen, den Artikel selbst habe ich als pdf unten angefügt.
    Das Umfrageergebnis kann man hier abfragen, hab es ebenfalls als pdf unten angefügt und zitiere folgend die Zusammenfassung.


    - Physische Edelmetalle stellen für 38 % der Befragten eine Anlagealternative in der Niedrigzins-/Negativzinsphase dar.


    - Der Großteil der Befragten (74 %), welche bereits in physische Edelmetalle investiert haben oder dies vorhaben, kennt den klassischen Edelmetallerwerb in Form einer physischen Übergabe und investiert auf diese Weise (61 %) bzw. beabsichtigt diese Form des Investments (57 %). Andere Erwerbsformen, bei denen der Anleger (Mit-)Eigentum an beim Anbieter verwahrten physischen Edelmetallen (Edelmetalldepot) oder der Anleger kein Eigentum, aber einen Lieferungsanspruch (Edelmetallkonto bei einer Bank) erwirbt, sind 47 bzw. 46 % bekannt. Bei 19 bzw. 31 % erfolgte der Erwerb über ein Edelmetalldepot bzw. Edelmetallkonto. 25 % haben vor, über Edelmetalldepots oder Edelmetallkonten physische Edelmetalle zu erwerben.


    - 60 % der Befragten, welche bereits in physische Edelmetalle investiert haben, legen bis zu 10% ihres investierten Kapitals in physische Edelmetalle an. 40 % der Befragten investieren mehr als 10 % ihres investierten Kapitals in diese Werte.


    - 47 % der Befragten, welche bereits in physische Edelmetalle investiert haben, erwarben diese bei Banken. Bei 41 % erfolgte der Erwerb direkt bei anderen Anbietern.


    - Die meisten Befragten, welche bereits in physische Edelmetalle investiert haben oder dies zukünftig vorhaben, gaben an, über das Internet (43%) sowie über Freunde, Verwandte und Bekannte (36 %) auf die Produkte aufmerksam geworden zu sein.


    - Informationen aus dem Internet beeinflussten die Anlageentscheidung von 32 % der Befragten, die bereits in physische Edelmetalle investiert haben, am meisten. Informationen aus dem privaten Umfeld sowie von Banken beeinflussten die Entscheidungsfindung von 26 % der Befragten am stärksten.


    - 36 % der Befragten, die vorhaben in physische Edelmetalle zu investieren, gehen davon aus, dass ihr privates Umfeld ihre Anlageentscheidung am meisten beeinflussen wird.


    - Die Mehrheit der Befragten, die bereits physische Edelmetalle erwarben oder die an einem Erwerb interessiert sind, verfolgt mit ihrer Investition eine sichere Kapitalanlage. Für 33 % derer, die bereits Investitionen in physische Edelmetalle getätigt haben, spielt die Portfoliooptimierung eine Rolle. 44 % derer, die Interesse an einem Edelmetallinvestment haben, versprechen sich eine höhere Rendite als bei Einlagen.


    - 58 % der Befragten, welche bereits in physische Edelmetalle investiert haben oder dies vorhaben, meinen, es bestehe ein Verlustrisiko, während 33 % dies verneinten. Andererseits betrachten 83 % physische Edelmetalle als sichere Kapitalanlage.


    - 79 % gaben an, physische Edelmetalle böten Inflationsschutz.


    - 78 % finden physische Edelmetalle sicherer als Spareinlagen bei Banken.


    - Weniger als die Hälfte (49 %) der Befragten, welche bereits in physische Edelmetalle investiert haben oder dies vorhaben, meinen, dass neben dem Kaufpreis noch weitere Kosten entstehen könnten.


    - 62 % der Befragten, welche bereits in physische Edelmetalle investiert haben oder dies vorhaben, können sich vorstellen, dass es Vertriebsvergütungen gibt. Hiervon sind 42 % der Auffassung, dass diese sich zu Gunsten des Erwerbspreises oder der Erwerbskosten auswirkten. 51 % meinen, die Vertriebsvergütungen hätten den gegenteiligen Effekt.