Beiträge von Bembelpetzer

    hmm, ich hab ja keinen schimmer von dieser materie, aber war war denn genau der grund, dass in der spitze über nacht der zins auf 11% angeschnellt ist und damit die krise ausgelöst wurde, so dass die fed die geldschwemme einleiten musste? darum geht es bei der geschichte doch...

    Der Repo-Zins ist damals auf bis zu 6,94% gestiegen (zwischen Banken und nicht gegen die Zentralbank) - zu höheren Zinssätzen wurde kein Repo-Geschäft abgeschlossen und damit waren die andere Zinssätze nur Preise im Schaufenster von Banken, in der Hoffnung, dass es eine andere Bank so nötig hat, sich zu diesen Zinsen Geld zu leihen oder ein nervöser Händler vergisst, auf einer der Repo-Plattformen einen Limit mit vorzugeben (analog einer Bestens-Order an der Börse).


    Hier ist das ganze Geschehen relativ einfach und verständlich zusammengefasst ...
    https://www.wallstreet-online.…en-repo-markt-geloest/all


    Auch hier vertrete ich die Ansicht, dass die "Schwarzsehermedien" (SSM) wieder einseitig übertrieben haben. Manchmal ist man am ehesten bei der Wahrheit, bei einem Mix aus SSM, MSM, Eigenrecherche, Betrachtung der weiteren Zusammenhänge und Selbstbewertung. Den MSM wirft man einseitige, oberflächliche und manipulierende Berichterstattung vor, ich denke, bei den SSM ist es nicht viel anders. Ich betrachte die Meldungen der SSM als ein "Flaggeheben", um auf bestimmte Themen aufmerksam zu werden, nehme aber deren Darstellung nicht unhinterfragt als die Wahrheit an. Jedes Medium verfolgt eine Intention und ist nicht neutral. Alles was neutral berichtet würde, würde im "Geschreie" untergehen.

    Ich muss Eure Aufregung etwas dämpfen - hier geht es schlicht um die Ausnutzung der gebotenen Cashcow zur Stabilisierung des Bankensektors.


    1. Um ein Repo-Geschäft einzugehen, benötigt man Wertpapiere (meist Anleihen) die man auch liefern muss und vorher auch haben muss.
    2. Man beleiht also erworbene Wertpapiere gegen Geld, zahlt dafür einen Zins und geht die feste Verpflichtung ein, diese Beleihung auch wieder zurück zu führen.
    3. Für Repo-Geschäfte mit der EZB/Bundesbank benötigt man zentralbankfähige Anleihen - sprich in erster Linie europäische Staatsanleihen.
    4. Zusammenfassend: Die Banken haben "werthaltige" Staatsanleihen, die Sie in beleihen, um Geld zu erhalten.


    Exkurs:
    5. Wenn Banken Geld bei einer EZB/Bundesbank anlegen, dann zahlen sie aktuell einen Negativzins von -0,5%.
    6. Seit Oktober 2019 hat die EZB das TLTRO-Programm ins leben gerufen, wo sich Banken zu einem Negativzins von -1,0% Geld leihen können.
    7. Was haben die Banken gemacht: Sie leihen sich so viel Geld wie regulatorisch geht zu -1,0% und legen es zu -0,5% an.
    8. Die Differenz von -0,5% ist also ein Zinsgewinn für die Banken.
    9. Da die Banken sich regulatorisch weniger Geld aus dem TLTRO-Programm leihen als Anlegen können, ist man auf der Suche nach weitern Geldquellen.


    Zurück zum Repo-Markt:
    10. Der Repo-Zins in Deutschland liegt derzeit bei -0,635% (Euro-Durchschnitt -0,581%, Frankreich -0,595)


    Ergebnis:
    11. Es lohnt sich also für die Banken, Papiere aus dem Keller zu holen, diese für -0,635% zu Geld zu machen und dieses für -0,5% bei der Zentralbank "anzulegen". D.h., wenn nun das Repo-Volumen bei 341 MrdEUR liegt, erwirtschaften die Banken grob 350MioEUR Zinsertrag.
    12. Welche Banken in Deutschland verfügen am ehesten über "überschüssige Staatsanleihen" im Eigenbestand? Eben Deutsche Bank und Commerzbank - ergo werden sie hier auch das größte Volumen drehen.
    13. Welche Ländern in der Euro-Zone haben den größten Bankensektor? Eben, Frankreich und Deutschland - ergo werden sie hier auch das größte Volumen drehen.


    Fazit:
    Hier wird nur eine Seite der Medaille betrachtet, daraus eine Story erdacht und diese mächtig aufgeblasen.

    Vielen Dank für die Erklärung.
    Ok. am Limit nicht vielleicht. Das ist wohl richtig.


    Wie würde das Ganze aussehen, wenn jeden Tag nur ein paar Prozent der Infizierten neu intensivmedizinisch betreut werden muss? Klar es gehen auch wieder welche von der ITS. Aber wenn die infiziertenzahlen nicht auf heutigem Niveau bleiben, sondern eher steigen, wird es eng.

    Nach steigenden Zahlen sieht es eher nicht aus. Auf der gleichen Seite sieht man, dass der R-Wert seit Weihnachten unter 1 ist und die Prognose nach unten zeigt...

    Ich muss mal fragen, weil ich mich damit nicht auskenne.


    Sind das reine Intensivbetten oder Intensivbetten für Coronapatienten?

    Auskennen muss man sich nicht, man muss mit den gezeigten Zahlen nur rechnen können.


    Ich nehme mal die hessischen Zahlen aus den Grafiken...


    Es gibt 2.080 Intensivbetten in Hessen und die Auslastung beträgt aktuell 85%.
    D.h. 1.768 Betten sind belegt und 312 sind frei
    Von den belegten sind wiederum 479 mit Coronapatienten belegt - also 27% der Intensivpatienten.
    Von diesen 479 Coronapatienten wiederum werden 272 beatmet - also 57% der Intensiv-Coronapatienten


    ... ketzerisch könnte man nun sagen, die Anzahl an Intensiv-Coronapatienten könnte man noch um 65% erhöhen, bis alle Intensivbetten belegt sind.


    Auf DIVI kann man auch nachsehen, dass Hessen aktuell zusätzliche 830 Betten Notfallreserve hätte ... der Ketzer könnte jetzt sagen, dass die Anzahl an Intensiv-Coronapatienten nochmal um grob 240% gesteigert werden könnte.


    Bitte nicht falsch verstehen, ich gönne niemanden die Intensivstation oder generell einen Aufenthalt im Krankenhaus, aber "am Limit" sind wir nicht. Es geht um die Kommunikation der aktuellen Situation.

    In den hessischen Zeitungen und im Rundfunk und TV wird auch immer erzählt, dass die Intensivbettenauslastung "am Limit" sei ... ja, das ist ein wörtliches Zitat, was dauernd fällt.


    Geht man aber auf die Coranzahlen-Website des hessichen Rundfunks,
    https://www.hessenschau.de/pan…nen-hessen-karte-100.html
    dann sieht man dort nichts von "am Limit".


    Unter "am Limit" verstehe ich Auslastungen zwischen 95%-100% ... aber es ging glaube ich einmal bis 87% hoch. In der mittleren Grafik sieht man die hessische Kapazitätsgrenze in orange eingezeichnet (übersieht man leicht - Absicht?)


    Anbei die aktuellen Zahlen ... Intensivbettenauslastung Hessen 85% und Deutschland 83%



    EDIT: Habe jetzt auch noch mal auf der Seite von DIVI nachgeschaut...
    https://www.intensivregister.de/#/aktuelle-lage/zeitreihen
    ... und mal zwei dort gefundene Deutschlandgrafiken übereinandergelegt (links und mitte Original, rechts Skala angepasst und gemerged)



    Die Notfallreserve ist von grob 12.000 auf grob 10.000 reduziert worden.
    Die belegten Betten schwanken zwischen grob 18.000 und grob 20.000.
    Die freien Betten haben sich von grob 12.000 auf grob 3.600 reduziert.
    >>> da gab es wohl eine "Umbuchung" von freien regulären Betten zu Notfallbetten. Wären diese mit grob 32.000 konstant geblieben, dann wäre eigentlich die Anzahl der Notfallbetten noch stärker reduziert worden.

    Sorry, dass ich das nochmal hoch hole (und ich es mir dadurch etwas einfacher mache) ... es interessiert mich, aber ich konnte leider nichts Aussagekräftiges finden... und ich wollte jetzt nicht die Verfassung und deren Auslegungen durcharbeiten. Vielleicht weiß es ja jemand.

    So, habe mich jetzt mal ein bissel durchgewühlt ... hier meine Erkenntnisse ... übernehme aber keine Gewähr.


    Die Infos habe ich von amerikawahl.de und aus der US-Verfassung https://www.law.cornell.edu/constitution


    Bis zum Wahltag am 3. November
    Sollte einer der beiden Kandidaten vor dem Wahltag am 3. November sterben, entscheidet das jeweilige Parteikomitee darüber, wer als Nachfolger aufgestellt wird.


    Zwischen dem Wahltag und der Abstimmung des Wahlkollegiums vom 3. November bis 14. Dezember
    Komplizierter wird es, wenn der Wahltag bereits verstrichen ist, aber das Wahlkollegium (Electoral College) noch nicht abgestimmt hat. Zahlreiche Staaten binden die Wahlleute an das Ergebnis ihres Staates. Dieses Vorgehen wurde im Mai 2020 auch vom Supreme Court als verfassungskonform bestätigt. Die wenigsten Staaten regeln allerdings, was passiert, wenn ein Kandidat verstorben ist. Auch der Supreme Court hat sich zu diesem Punkt nicht geäußert. In den Staaten, die die Stimmabgabe ihrer Wahlleute nicht regeln oder für ein abweichendes Votum keine Strafe vorsehen, dürften die Wahlleute für den neuen, von der Partei gewählten Kandidaten stimmen – hier gilt der gleiche Prozess wie vor der Wahl. Bei einem knappen Wahlausgang könnten aber die Staaten zum Problem werden, die konkrete Strafen verhängen. Das gilt auch, wenn die Partei sich nicht deutlich auf einen Ersatzkandidaten einigen kann und einige Wahlleute von der Vorgabe abweichen.


    Nach der Abstimmung des Wahlkollegiums und vor der Amtseinführung vom 14. Dezember bis 20. Januar
    Sobald das Wahlkolleg abgestimmt und damit offiziell den nächsten US-Präsidenten gewählt hat, greift der 20. Verfassungszusatz. Darin ist festgelegt, dass der gewählte Vizepräsidentschaftskandidat als Präsident vereidigt wird, wenn der gewählte Präsidentschaftskandidat verstirbt.



    Und hier der Section 3 des 20. Verfassungszusatzes
    If, at the time fixed for the beginning of the term of the President, the President elect shall have died, the Vice President elect shall become President. If a President shall not have been chosen before the time fixed for the beginning of his term, or if the President elect shall have failed to qualify, then the Vice President elect shall act as President until a President shall have qualified; and the Congress may by law provide for the case wherein neither a President elect nor a Vice President elect shall have qualified, declaring who shall then act as President, or the manner in which one who is to act shall be selected, and such person shall act accordingly until a President or Vice President shall have qualified.


    Ich verstehe das so, dass ...
    ... wenn Joe jetzt seinen letzten Schoppen getrunken hat, Kamala als nächste Präsidentin vereidigt wird
    (the President elect shall have died, the Vice President elect shall become President)
    ... wenn Joe nur den Schoppen nicht mehr selbst wegpetzen kann, wird Kamala als interims-Präsidentin vereidigt.
    (if the President elect shall have failed to qualify, then the Vice President elect shall act as President until a President shall have qualified)
    ... wenn sowohl Joe als auch Kamala Probleme beim Schoppenpetzen haben, wir ein Präsident vom Kongress ernannt
    (the Congress may by law provide for the case wherein neither a President elect nor a Vice President elect shall have qualified, declaring who shall then act as President, or the manner in which one who is to act shall be selected, and such person shall act accordingly until a President or Vice President shall have qualified.)



    Im 20. Verfassungszusatz Abschnitt 1 steht auch, dass die Amtszeit es Präsidenten am 20. Januar um 12 Uhr Mittag endet
    (The terms of the President and Vice President shall end at noon on the 20th day of January)
    ... eine Information darüber, was passiert, wenn der designierte Präsident (oder Vize) nicht bis 12:01 Uhr vereidigt wird, habe ich jetzt noch nicht gefunden.



    Im 25. Verfassungszusatz Abschnitt 1 habe ich gefunden, dass wenn aus welchem Grund auch immer, Donald nicht mehr als Präsident agieren sollte, der aktuelle Vize automatisch Präsident wird.
    (In case of the removal of the President from office or of his death or resignation, the Vice President shall become President)
    In Artikel 2 Abschnitt 1 der Verfassung steht wiederrum, dass wenn auch der Vize aus irgendeinen Grund ausfällt, der Kongress wiederum jemanden bestimmen kann, das Amt zu übernehmen.
    (the Congress may by law provide for the case of removal, death, resignation or inability, both of the President and Vice President, declaring what officer shall then act as President, and such officer shall act accordingly, until the disability be removed, or a President shall be elected.)

    Sorry, dass ich das nochmal hoch hole (und ich es mir dadurch etwas einfacher mache) ... es interessiert mich, aber ich konnte leider nichts Aussagekräftiges finden... und ich wollte jetzt nicht die Verfassung und deren Auslegungen durcharbeiten. Vielleicht weiß es ja jemand.

    Zitat

    Habt ihr mal die Gangart beobachtet? Der läuft als wenn man ihm gerade den Rollator entwendet hat.Man wird ihm von Beginn an die Hand führen wenn er was unterzeichnen soll.

    Das hab ich mir auch schon mal gedacht.


    Weiß einer ad hoc was passiert, wenn Joe am 20.01.2021 nicht in der Lage sein sollte den Eid abzulegen? Würde dann gleich Kamala zum Zuge kommen?
    Die dürfte doch nur auf Joe folgen können, wenn er bereits vereidigt ist, da er sie erst als Vize offiziell ernennen müsste.
    Ist dann Donald automatisch weiterhin im Amt?
    Oder läuft das Amt am 19.01.2021 um Mitternacht aus und jemand aus dem Kongress wird automatisch "zwangsvereidigt"?
    Wer wäre denn normalerweise eigentlich Chef im Ring zwischen einem eventuellen automatischen Amtsende um Mitternacht und einer neuer Vereidigung? Wer wäre für die ~10h der Oberkommandierende mit dem Football am Handgelenk?

    Aufnäher sind zu umständlich und der Platz für Armbinden begrenzt ... eine Masse an Freundschaftsbändchen alla Wolle Petri ist zu unübersichtlich ... bliebe noch so was ...

    Aus der heutigen Regionalzeitung ...



    So ist der Ablauf im Impfzentrum - Wir beantworten die wichtigsten Fragen.


    Wie gelange ich an einen Impftermin?


    Die Terminvergabe soll durch das Land Hessen erfolgen. Nach bisheriger Erkenntnis werden die Einladungen postalisch versendet; mitsamt Reservierungscode, der zum Termin mitgebracht werden muss. Zusätzlich wird ein Call-Center für die Termine eingerichtet. Die Impfung ist freiwillig und kostenlos.


    Wie komme ich?


    Vom Bahnhof wird ein Schuttleservice eingerichtet. Alle 30 Minuten fährt ein Bus. Je nach Bedarf kann die Taktung angepasst werden. Dieser Service gilt während der gesamten Öffnungszeit, also von Montag bis Sonntag von 7 bis 22 Uhr. Für die Anreise mit dem Auto wird das Impfzentrum durch Hessen-Mobil ausgeschildert.


    Und wenn ich es nicht zum Impfzentrum schaffe?


    Es gibt drei mobile Einsatzteams, die Menschen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeeinrichtungen vor Ort impfen sollen. Außerdem sollen in Zukunft Impfungen bei den Hausärzten möglich sein. Der Amtsarzt empfiehlt, die Impfaufklärung bereits beim Hausarzt zu machen.


    Was muss ich zum Termin mitbringen?


    Zur Anmeldung werden der Reservierungscode aus der Einladung, Personalausweis oder Reisepass sowie Impfausweis benötigt. Ist das Aufklärungsgespräch bereits beim Hausarzt erfolgt, wird das unterschriebene Merkblatt benötigt.


    Kann ich eine Begleitperson mitbringen?


    Ja. Die Begleitpersonen dürfen mit in den Eingangsbereich kommen und anschließend im Ausgangsbereich warten. Die Impfstraßen selbst dürfen sie nicht betreten.


    Wie läuft der Impftermin ab?


    Im Eingangsbereich wird von zwei Schaltern überprüft, ob die Person einen Termin hat. Am Eingang wird die Temperatur gemessen. Wer Fieber hat, wird direkt in eine "Pufferzone" geführt, wo ein Gespräch mit einem Arzt stattfindet. Alle anderen gehen weiter zu einem der Einweiser. Dieser teilt mit, welche der sechs Impfstraßen aufgesucht werden soll. Zuvor muss jedoch entweder beim Hausarzt oder im Wartebereich der Aufklärungsbogen ausgefüllt worden sein.


    Was passiert in der Impfstraße?


    In Ausnahmefällen kann man in einer dafür vorgesehenen Kabine ein Aufklärungsgespräch mit dem Arzt führen. Ansonsten gehe es direkt in eine der 24 Impfkabinen. Um möglichst viele Impfungen an einem Tag zu ermöglichen, sollte die Grundsatzfrage zur Impfung bereits im Vorfeld geklärt worden sein. Die Impfung erfolgt durch eine Injektion in den Oberarm und wird durch medizinisches Fachpersonal verabreicht. Nach 21 Tagen muss eine zweite Impfung erfolgen.


    Was geschieht nach der Impfung?


    Nach der Impfung bleibt man für 30 Minuten in einem beobachteten Bereich. Dort wird dauerhaft ein Sanitätsteam vorhanden. Zudem gibt es einen eigenen Apothekenbereich. Nach der Beobachtungszeit geht es über einen Checkout-Schalter - an diesem werden die gestempelten Impfpässe zurückgegeben. Bei etwaigen Reaktionen nach der Impfung ist die Hausarztpraxis zu konsultieren.


    Wann kann es losgehen?


    Das Impfzentrum ist theoretisch ab den 28. Dezember einsatzbereit. Doch erst, wann der Impfstoff zugelassen ist, sollen hier bis zu 1000 Menschen täglich geimpft werden.


    Wird es genügend Fachpersonal geben?


    Das Gesundheitsamt ist derzeit dabei, zusätzliches Fachpersonal für den Betrieb des Impfzentrums zu gewinnen. Hier liegt noch eine besondere Herausforderung. Schließlich wird medizinisches Fachpersonal in diesen Zeiten überall benötigt. Daher sind die meisten Freiwilligen beruflich bereits gebunden. Die konkrete Einsatzplanung ist daher nicht ganz einfach zu bewerkstelligen. Das Zentrum ist 15 Stunden am Tag - unabhängig von einem möglichen Lockdown - geöffnet. Daher wird es in einem Zwei-Schicht-System betrieben. Pro Schicht werden ca. 50 Mitarbeiter benötigt.


    Welche Personen werden zuerst geimpft?


    Für die Coronaimpfungen wird in sechs Kategorien unterteilt. Die Reihenfolge des Impfens wird daran ausgerichtet. Wer jünger als 60 Jahre alt ist und vorrangig geimpft werden soll, etwa weil er einer Risikogruppe angehört, muss ein ärztliches Attest vorlegen. Ein kleiner Anteil der täglichen Impfdosen darf von den Zentren selbst verteilt werden. Es soll vorrangig medizinisches Personal geimpft werden. Damit es zu keinen Engpässen in Kliniken oder Pflegeeinrichtungen kommt, geschieht das sukzessive.

    Für Konten gibt es die gesetzliche Sicherung bis 100.000 EUR.
    Wenn man Geld der Bank gibt (auf dem Konto hat) verliert man Eigentum und Besitz - man gibt der Bank einen Kredit und hat nur noch eine Forderung gegenüber der Bank.


    Für Depots gibt es eine gesetzliche Sicherung von 90% für die nicht zurückgebbaren Papiere, maximal 20.000 EUR.
    Aber wenn man Wertpapiere in einem Bankdepot hat, dann verliert man nur den Besitz, aber in der Regel*) nicht das Eigentum. Die Bank ist Treuhänder/Verwahrer der Papiere und man hat einen Herausgabeanspruch. Man hat also eine ganz andere Rechtsstellung.


    *) in der Regel deshalb:
    Werden die Wertpapiere in Girosammelverwahrung verwahrt, behaltet Ihr das Eigentum.
    Werden die Wertpapiere in Wertpapierrechnung verwahrt, dann sind die Papiere im Eigentum der Bank und man hat nur einen Herausgabeanspruch. Ausnahme, die Papiere im Ausland sind auf den eigenen Namen registriert.


    Die 20.000 EUR-Grenze gilt schon seit über 20 Jahren. Die 100.000 EUR-Grenze war vor Lehman auch bei 20.000 EUR. Da der Kunde aber bei Konten schlechter gestellt ist, als bei Depots, hat der Gesetzgeber diese Grenze heraufgesetzt.



    PS: Habt ihr Euch Euren Depotvertrag mit den dazugehörigen AGBs eigentlich mal angeschaut (da sollte stehen was was bedeutet)? Oder die Depotauszüge (da sollte stehen wie verwahrt wird) oder die jährliche Information zur Einlagensicherung (da sollten die Sicherungsgrenzen stehen)?

    Hast Du Dir das Video von Horst Lüning angesehen?

    Habe mir die ersten paar Minuten angeschaut ... weiter gings einfach nicht.


    Für mich fällt das in die Kategorie "effekthaschender Möchtegernaufklärer, der schon 2008 überrascht war, dass Zertifikate nur Schuldverschreibungen sind und isländische Banken nur deshalb so hoche Zinsen geboten haben, da ihnen niemand mehr Geld geben wollte und der nun meint, Sachen als neue Erkenntnisse zu verbreiten, die schon seit Jahrzehnten so sind, und beim Erzählen es mit den Begriffen und Erklärungen selbst nicht so genau nimmt, oder er es gar falsch verstanden hat."

    Zu Deinen Fragen...


    1) Wie kann ich in das Aktienregister der in meinem Depot befindlichen Aktien eingetragen werden?
    Auf Antrag gegen Übernahme der Kosten, sofern die Degussa Bank diesen Service anbietet.


    2) Wie verhält sich das mit der Lagerstelle und Eintragung der Aktien, die ich in Toronto, Kanada oder in Sydney, Australien gekauft habe.
    Die Lagerstellen der Degussa Bank vor Ort (ggf. sitzt noch ein Intermediär dazwischen, z.B. Clearstream) sind im Aktienregister eingetragen, sofern es für die Aktien ein Aktienregister gibt.


    3) Schließt die Degussa Bank als Broker den Verleih von Aktien explizit aus?
    Das steht in Deinem Depotvertrag. Billig- und Null-Euro-Broker (z.B. DeGiro) machen das, um die Konditionen überhaupt anbieten zu können. Bei der Degussa Bank würde es mich wundern, wenn das über den Depotvertrag erlaubt wäre.


    4) Bin ich eingetragener Besitzer meiner Aktien bei der Verwahrungsstelle Clearstream oder ist das die Degussa Bank?
    Eingetragen ist der Eigentümer und nicht der Besitzer. Eingetragen wird im Aktienregister beim Registrar und nicht bei einer Lagerstelle wie z.B. Clearstream oder einer lokalen Bank. Unterhält die Degussa Bank eine direkte Depotverbindung mit einer ortsansässigen Bank, dann ist entweder die ortsansässige Bank mit dem Zusatz Nominee eingetragen weil die Degussa Bank sich nicht eintragen lässt, um Kosten zu sparen, oder die Degussa Bank ist eingetragen. Wenn die Degussa Bank keine direkte Depotverbindung mit einer ortsansässigen Bank unterhält und über Clearstream, Euroclear oder einer globalen Großbank die Aktien verwahrt, dann ist die ortsansässige Lagerstelle der Clearstream, der Euroclear oder die globale Großbank als Nominee eingetragen.
    Dieses ganze Wertpapierverwahrsystem im Ausland nennt sich 'Wertpapierrechnung', in den Unterlagen zur Depoteröffnung sollte man weitergehende Informationen finden.


    5) Gibt es Namensaktien, bei denen die Aktionäre im Aktienregister eingetragen werden? - Welche sind das?
    In Deutschland läuft das für deutsche Aktien bei einer deutschen Bank in den allermeisten Fällen automatisch als Teil des angebotenen Service. Sowie Du eines der drei aufgeführten 'deutsch' durch 'ausländisch' ersetzt, musst Du nachfragen, ob das für eine spezifische Aktie/Land angeboten wird, wenn ja, ob dann ein separater Auftrag notwendig ist und was der Spaß kostet.

    Die Email an den Vorstandsvorsitzenden der Degussa Bank (seine Sekretärin) ist raus:


    Sehr geehrter Herr Eckart,


    auf Grund der Informationen von Herrn Dr. Markus Krall, dem CEO der Degussa, habe ich Fragen zu den Regeln eines Wertpapierdepots bei der Degussa Bank.

    Dir ist aber schon bewusst, dass die 'Degussa' (heute Evonik Degussa GmbH) nichts mit der Degussa Bank (ehemaliges Tochterunternehmen der Degussa AG, bis 2006 Tochterunternehmen der ING) und beide wiederum nichts mit der Degussa Sonne/Mond Goldhandel GmbH (Dezember 2010 komplett neu gegründet und nur die Namensrechte gekauft) zu tun hat?