Beiträge von Bembelpetzer

    Zahngold im Krematorium


    Wem gehört das Zahngold nach der Einäscherung? Jedenfalls nicht den Mitarbeitern des Krematoriums, wie jetzt das Bundesarbeitsgericht feststellte:


    Nehmen Beschäftigte Edelmetallrückstände aus der Kremationsasche an sich, kann der Arbeitgeber die Herausgabe, oder, wenn diese wegen Verkaufs unmöglich ist, Schadensersatz verlangen. In entsprechender Anwendung des Auftragsrechts sind die Arbeitnehmer nach § 667 BGB dazu verpflichtet.


    Die Klägerin, eine Anstalt öffentlichen Rechts, war bis Ende 2009 Betreiberin eines Krematoriums in Hamburg. Seit 2010 wird dieses von einer Tochtergesellschaft betrieben. Der Beklagte war von 1995 bis Oktober 2010 in dem Krematorium beschäftigt; jedenfalls bis Mai 2005 bediente er die Einäscherungsanlage. Im Zuge eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens wegen schweren Bandendiebstahls, Störung der Totenruhe und Verwahrungsbruch zeigten Videoaufnahmen, dass Beschäftigte die Asche der Verstorbenen gezielt nach Gegenständen durchsuchten. Bei Hausdurchsuchungen wurden Zahngold aus Kremierungsrückständen und erhebliche Geldbeträge gefunden, sowie in der gemeinsamen Wohnung des Beklagten und seiner Lebensgefährtin Unterlagen über Verkäufe von Edelmetall. Die Arbeitgeberin kündigte daraufhin das Arbeitsverhältnis des Beklagten fristlos. Eine hiergegen erhobene Klage blieb erfolglos.
    Im vorliegenden Verfahren verlangt die Klägerin im Wege des Schadensersatzes den Erlös für den Zeitraum von 2003 bis 2009. Das Landesarbeitsgericht Hamburg hat dieser Klage in Höhe von 255.610,41 Euro stattgegeben1. Auf die Revision des Beklagten hat das Bundesarbeitsgericht die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht Hamburg zurückverwiesen:
    Der Arbeitgeber als Betreiber des Krematoriums hat grundsätzlich einen Schadensersatzanspruch, wenn ein Arbeitnehmer Zahngold aus Kremierungsrückständen an sich nimmt. Dies gilt auch, wenn der Arbeitgeber nicht Eigentümer des Zahngoldes geworden ist.
    Jedoch konnte das Bundesarbeitsgericht noch nicht selbst darüber entscheiden, wem ein Schadensersatzanspruch zusteht, da es nach dem Vortrag der Parteien möglich ist, dass der neue Betreiber des Krematoriums Anspruchsinhaber ist und nicht mehr die Klägerin (Betriebsübergang, § 613a BGB).
    Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21. August 2014 – 8 AZR 655/13

    1.LAG Hamburg, Urteil vom 26.06.2013 – 5 Sa 110/12

    Genaugenommen muss man zwischen
    - Schließfächer (meist im Vorraum) und
    - Tresorfächer/Safefach (meist im Keller) unterscheiden.
    Das wurde hier schon mehrfach erwähnt.
    Die Masse nenn aber die Tresorfächer ebenfalls "Schließfach", genauso wie die Masse die Preissteigerungsrate "Inflation" nennt.


    Warum Sparbuch im Schließfach? Nun, das Sparbuch ist ein qualifiziertes Legitimationspapier. Das heißt, die Bank kann mit befreiender Wirkung den frei verfügbaren Geldbetrag an jeden auszahlen, der das Sparbuch am Schalter vorlegt. Sie kann eine weitere Legitimation verlangen (hinkendes Inhaberpapier) muss es aber nicht. Ein geklautes Sparbuch verhält sich unter Umständen und wenns blöd läuft genauso wie Bargeld ... und es gibt genug Menschen, die fünfstellige Beträge auf dem Sparbuchparken und den Betrag regelmäßig Kündigen, damit man jederzeit an die volle Summe dran kommt.

    WürttLeben verhängt Ausschüttungssperre

    Keine Dividende trotz erwarteter Gewinne


    Börsen-Zeitung, 15.7.2014


    bl Stuttgart - Die Reaktion hat nicht lange auf sich warten lassen. Kaum hatte der Bundesrat am Freitag das neue Lebensversicherungs-Reformgesetzes (LVRG) verabschiedet, da verhängte die Württembergische Leben (WürttLeben) als einziger börsennotierter Lebensversicherer eine Ausschüttungssperre. "Trotz erwarteter Gewinne" werde "bis auf weiteres keine Dividende" gezahlt, heißt es in einer Börsen-Pflichtmitteilung des zum W & W-Konzern (Wüstenrot & Württembergische) gehörenden Lebensversicherers.


    Die Stuttgarter Gesellschaft ist als börsennotierte Lebensversicherung verpflichtet, eine solche Mitteilung zu machen. Gesellschaften mit einem Gewinnabführungsvertrag sind es nicht.


    Die Württembergische Leben nennt zur Begründung für die Maßnahme unter anderem die niedrigen Zinsen. Es bestehe die Notwendigkeit, "durch die künftige Thesaurierung der Gewinne" die Eigenkapitalbasis "weiter" zu stärken. Die Versicherung schob später eine Präzisierung nach, um die Versicherten nicht zu beunruhigen: "Die Ausschüttungssperre betrifft nur die Dividendenzahlung, nicht die Garantiezusagen an die Kunden." Diese würden weiter erfüllt. Außerdem zahle man nach wie vor eine attraktive Überschuss- und Schlussgewinnbeteiligung.


    WürttLeben hatte im Dezember mitgeteilt, dass die laufende Verzinsung, die sich aus der laufenden Gewinnbeteiligung und der Garantieverzinsung zusammensetzt, wie 2013 bei 3,25 % bleibt. Zusammen mit dem Schlussüberschuss und der Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven bleibe die gesamte Verzinsung der Sparanteile vom 1.1.2014 an konstant bei 3,9 %. Diese könne sich in Abhängigkeit von den bei Vertragsablauf aktuellen Bewertungsreserven noch erhöhen. Außerdem kämen zusätzliche Kosten- und Risikoüberschüsse hinzu.


    Dem neuen Gesetz zufolge müssen Ausschüttungen an die Aktionäre nur dann gesperrt werden, wenn die Lebensversicherung vorher die Bewertungsreserven für einen zusätzlichen Sicherungsbedarf benötigt. Ob ein solcher auslösender Bewertungsreserven-Stopp der Ausschüttungssperre zugrunde liegt, teilte die Gesellschaft nicht mit.


    Die Württembergische Lebensversicherungs AG ist die Nummer 8 unter den deutschen Lebensversicherungen. Wie alle Lebensversicherungen leidet sie unter den anhaltend niedrigen Zinsen, einer zunehmenden Regulierung und einer sinkenden Nachfrage nach Lebensversicherungen.


    Das Neugeschäft ging 2013 um 11,3 % auf 132,6 Mill. Euro zurück. Das Konzern-Eigenkapital sank um 6 Mill. auf 296,8 Mill. Euro.

    BÖZ: EZB plant für 17. Oktober

    Notenbank will Ergebnisse des Bilanztests vor einem Wochenende publizieren


    Die Ergebnisse des EZB-Bilanztests dürften am Freitag, 17. Oktober, publik werden. Dass die Notenbank die Institute erst kurz davor über die endgültigen Resultate informieren will, sorgt für böses Blut.


    Börsen-Zeitung, 11.7.2014


    bn Frankfurt - Um den Bilanztest der Europäischen Zentralbank (EZB) entbrennt neuer Streit, diesmal um die Art der Offenlegung seiner Ergebnisse. Wie die Börsen-Zeitung erfuhr, denkt die Notenbank daran, die Resultate der Übung am dritten Freitag im Oktober, dem 17., nach Handelsschluss öffentlich zu machen. Die betroffenen Banken sollen nur 24 bis 48 Stunden vorher Kenntnis erhalten von ihren endgültigen Resultaten.


    Davor sollen die Banken rechtliches Gehör erhalten, aber bloß im Zuge eines "aufsichtsrechtlichen Gesprächs", das auf "Teilergebnissen" des Bilanztests fußt. Damit wollen die Aufseher um Danièle Nouy, Vorsitzende des Aufsichtsgremiums des bei der Notenbank angesiedelten einheitlichen Bankenaufsichtsmechanismus, verhindern, dass Banken sich angesichts ihres Bilanztestergebnisses vorzeitig zu Ad-hoc-Meldungen genötigt sehen.


    Eine endgültige Entscheidung für den 17. Oktober und für eine 48-Stunden-Frist sei noch nicht gefallen, ist zu erfahren. Klar aber sei, dass die Veröffentlichung vor ein Wochenende fallen solle. Für den 17. Oktober zu planen, böte dabei den Vorteil, dass die EZB die Publikation nötigenfalls noch um 14 Tage verschieben und dennoch ihre Ankündigung einhalten könnte, im Oktober die Ergebnisse zu liefern.


    Die EZB bestätigte den Termin am Donnerstag auf Anfrage nicht. Hinsichtlich des exakten Zeitplans für die Veröffentlichung werde sie direkt mit den Banken kommunizieren, wenn das Ende des Comprehensive Assessment näher gerückt sei, hieß es.


    In den vergangenen Tagen hatte die EZB die Finanz- bzw. Risikovorstände der 128 am Bilanztest teilnehmenden Banken in Frankfurt versammelt, um mit ihnen das weitere Prozedere zu besprechen. Vom Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB), der 14 der 24 deutschen Bilanztestteilnehmer zu seinen Mitgliedern zählt, kam am Donnerstag deutliche Kritik, nachdem Reuters von der geplanten 48-Stunden-Frist berichtet hatte: "Natürlich sind 48 Stunden für die Institute in keinem Fall ausreichend, um die zur Veröffentlichung anstehenden Daten zu prüfen und eventuelle Fehler zu beseitigen", bemängelt VÖB-Hauptgeschäftsführerin Liane Buchholz. Jeder wisse, dass eine Veröffentlichung fehlerhafter Daten zu erheblichen Schäden für die betroffene Bank führen könnte: "Ich fordere daher, hierfür eine Frist von mindestens einer Woche vorzusehen."


    Damit schwelt der Streit um den EZB-Bilanztest weiter. In den vergangenen Tagen hatte die EZB bereits mit dem Plan, beim Bilanztest pauschale Annahmen heranzuziehen, unter anderem die Kritik von Elke König, Präsidentin der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), auf sich gezogen.


    Neben der Idee der EZB, die Leverage Ratio der Institute zu veröffentlichen, rügt Buchholz außerdem, dass die Notenbank bei der Anwendung der bilanziellen Vorschriften nach IFRS "eigene Maßstäbe" setze: "Sie erwartet, dass ihre Feststellungen auch im nächsten Jahresabschluss nachvollzogen werden. Damit erhebt sich die EZB faktisch zum Standardsetzer von IFRS, was sicher nicht ihr Auftrag ist."

    Tag der offenen Tür bei der Deutschen Bundesbank in Frankfurt


    http://www.bundesbank.de/Navig…tag_der_offenen_tuer.html


    Faszination Gold
    Gold fasziniert die Menschen seit jeher. Für eine Notenbank hat das Edelmetall eine ganz praktische Bedeutung: Gold gilt als besonders sicheres und universell akzeptiertes Wertaufbewahrungsmittel. Ein Goldbarren hat einen Wert von derzeit circa 350.000 Euro. Er ist kleiner als eine Milchtüte, wiegt aber in der Regel ungefähr zwölfmal so viel – nämlich 12,5 Kilo. Testen Sie das doch einmal selbst: Beim Tag der offenen Tür der Bundesbank am 12. und 13. Juli in Frankfurt am Main wird ein Goldbarren zu sehen sein, den die Besucher sogar in die Hand nehmen können. Kommen Sie vorbei und probieren Sie es aus!


    Auszug aus dem Programm ...
    Samstag 12.07.2014 (Zentrale)
    ...16:00-16:45 _ Bürgerfragestunde mit Präsident Jens Weidmann
    ...17:00-17:15 _ Interview mit Carl-Ludwig Thiele: "Der Goldschatz der Bundesbank"
    Sonntag 13.07.2014 (Zentrale)
    ...14:00-14:45 _ Bürgerfragestunde mit Präsident Jens Weidmann
    Samstag 12.07.2014 (Hauptverwaltung)
    ...13:00-13:15 _ Interview mit Carl-Ludwig Thiele: "Der Goldschatz der Bundesbank"

    Im aktuellen BaFin-Journal ist ein kurzer Beitrag zur geplanten europäischen Ratingargentur..


    ESMA wird 2016 eine Europäische Rating-Plattform (ERP) errichten und diese auch betreiben. Der entsprechende Regulierungsstandard wird definieren, welche Ratinginformationen die ERP enthalten soll und wie diese zu präsentieren sind. Zudem wird er Vorgaben zur Struktur, zum Format, zur Methodik und zum Zeitpunkt von Meldungen machen, die die Ratingagenturen zu Ratings veröffentlichen, die sie nicht ausschließlich für Investoren produzieren und gegen eine Gebühr an diese übermitteln.

    Ich frage mich bei solchen Zahlen immer wie man den Wert aller Immobilien Deutschlands [...] berechnen kann.

    Die Immobilienvermögen werden natürlich nur gemittelte Schätzwerte sein, aber ich kann mir vorstellen, über Alles gesehen könnte das schon passen.


    Für Hessen gibt es z.B. für Grundstückswerte im Hessenviewer auch Daten aus BORIS dem BOdenRIchtwerSytem. Dort sind einzelne kleinteilige Gebiete/Zonen mit einem Richtwert versehen. Da fließen u.a. auch Preisinformationen aus aktuellen Immobiliengeschäften mit ein. Wer Lust hat kann da bis zum einzelnen Grundstück reinzoomen und den Richtwert ablesen - gibt es bestimmt für alle Bundesländer.


    Für Gebäude gibt es garantiert auch grobe gemittelte Werte nach qm, Geschosse, Bauweise und Alter, wo die Gebäude einfach zu sortiert und bewertet werden (dank vollständigem Immo-Zensus, der nur in Deutschland gemacht wurde, nicht schwer).
    Kleines Schmankerl: Aktuell wird im Bundestag und Bundesrat auch an einer Änderung des Bewertungsgesetz für Immobilien gearbeitet: Drucksache 18/1776 ab Seite 45

    Naja bissel mehr ist es schon 70 West 20 Ost oder so... allerdings Immobilie mit eingerechnet...


    In der von mir oben angehängten Studie des DIW vom Februar 2014 war der Median des Nettovermögens der Personen ab 17 Jahren
    16.663 EUR für Gesamtdeutschland,
    21.200 EUR für West-Deutschland und
    8.080 EUR für Ost-Deutschland
    ... und das ist schon inkl. Immobilien


    Wie kommst Du auf Deine Zahlen? Mittelwert statt Median?


    Oder sind das vielleicht Zahlen pro HAUSHALT im europäischen Vergleich (Basis 2011) die Anfang 2013 von der Buba veröffentlicht wurde?

    Manch einer ist mit einer abbezahlten Immo reicher als er denkt ...



    http://www.diw.de/documents/pu…w_01.c.438708.de/14-9.pdf


    Mit einem Nettovermögen von rund
    817.000 EUR gehörst Du zu den reichsten 1% der deutschen bevölkerung
    323.000 EUR zu den Top 5%
    217.000 EUR zu den Top 10%
    100.000 EUR zu den Top 25%
    16.600 EUR sind der Median



    Vermögensverteilung der Deutschen:
    119% Bruttovermögen

    63% Selbst genutztes Wohneigentum
    18% Sonstige Immobilien
    16% Geldvermögen
    9% Betriebsvermögen
    1% Wertsachen
    11% Versicherungen und Bausparverträge

    19% Schulden
    11% davon Hypotheken selbst genutzte Immobilien
    4% davon Hypotheken sonstige Immobilien
    3% davon Konsumentenkredite

    100% Nettovermögen

    Anbei der Link zum "Goldreport 2014" ...


    Leider kann ist er zu groß um hochgeladen zu werden.


    Diese Publikation basiert auf dem "Goldreport 2014", welcher für das Erste Group Research (Erste Group Bank AG) verfasst wurde. Er enthält weiterführende Ausführungen und Erläuterungen. Der Autor, Ronald-Peter Stöferle, ist ein externer Berater des Erste Group Research. Er ist gegenwärtig Gesellschafter und Mitglied der Geschäftsleitung der Incrementum AG, Liechtenstein (http://www.incrementum.li). Ansichten in diesem Report über spezifische Unternehmen, Wertpapiere, Industrien oder Marktsektoren sind die Ansichten des Autors alleine und stimmen nicht notwendigerweise mit denen der Erste Group Bank AG überein. Bitte beachten Sie den Disclaimer am Ende dieser Publikation.

    Gefunden bei Huffington-Post...



    Grüne Lügen ums Auto: Fehler im System (Ausschnitt aus dem Buch Grüne Lügen)
    Friedrich Schmidt-Bleek


    Zu den bekanntlich größten Sündern, denen Umweltschützer seit den 1960er-Jahren auf die Spur kamen, gehört das Auto. Es bläst schädliche Abgase in die Luft, und bis zum Jahr 2000 konnte der während der Fahrt verbrannte Treibstoff Blei enthalten, das sich als gefährlich für die Gesundheit erwies. Also bemühten sich die Hersteller, die Schäden einzudämmen, indem bleifreies Benzin hergestellt und die Motoren mit einem Katalysator versehen wurden. Letzterer filtert die schlimmsten Schadstoffe heraus, bevor der Rest in Form von Abgasen in die Luft gelangt.


    […]

    Interessante Hintergrundinfo zum DAX ...



    Deutsche Anleger halten nur 18 Prozent am Dax

    BlackRock größter Investor im deutschen Leitindex


    Börsen-Zeitung, 17.6.2014


    ku Frankfurt - Deutsche institutionelle und private Anleger halten lediglich 18 % an der Marktkapitalisierung der Unternehmen aus dem Dax. Dies ist einer Studie zu entnehmen, die der Deutsche Investor Relations Verband (DIRK) in Zusammenarbeit mit dem Beratungsunternehmen Ipreo erstellt hat.


    Von den ausländischen Investoren sind nordamerikanische Adressen mit 32 % führend, gefolgt vom kontinentaleuropäischen Ausland mit 19 % und Großbritannien/Irland mit 18 %. Asiatische Anleger halten nur 3 % der Dax-Kapitalisierung. Über alle Regionen hinweg sind institutionelle Anleger mit 63 % führend, gefolgt von strategischen Ankerinvestoren, die auf 19 % kommen. Privatanleger stehen für 15 % der Dax-Marktkapitalisierung.


    Wichtigster Einzelinvestor ist aktuell die amerikanische BlackRock mit rund 53 Mrd. Euro bzw. 6,2 % der Dax-Marktkapitalisierung, gefolgt vom norwegischen Staatsfonds Norges Bank mit 21,5 Mrd. Euro. Was den Handel in Dax-Titeln betrifft, so werden lediglich 37 % des Volumens über die Deutsche Börse abgewickelt. Alternative Handelsplattformen wie Bats Chi-X kommen auf 16 %. Der Löwenanteil entfällt auf den außerbörslichen Handel.

    Börsen-Zeitung, 17.6.2014


    US-Gerichtshof brüskiert Argentinien


    Oberste Richter bestätigen Urteil zur Staatspleite von 2001 - Klägern stehen Forderungen in voller Höhe zu
    Der Oberste Gerichtshof der USA hat ein Urteil bestätigt, das Argentinien verpflichtet, bei Altgläubigern Schulden in Höhe von bis zu 15 Mrd. Dollar zu begleichen. Die Anwälte der Regierung warnen, dass der Gerichtsentscheid zu neuen Zahlungsausfällen führen und die Finanzmärkte in erneute Turbulenzen stürzen könnte.


    det Washington - Der Oberste Gerichtshof der USA, der Supreme Court in Washington, hat die Entscheidung eines New Yorker Berufungsgerichts aufrechterhalten, das die Regierung in Buenos Aires zur Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger verpflichtet. Im vergangenen August hatte das Gericht geurteilt, dass Argentinien die entsprechende vertragliche Pflicht verletzt habe. Die Urteile gehen zurück auf die argentinische Staatspleite von 2001, seinerzeit der größte Staatsbankrott in der Geschichte. Zwar konnte sich die Regierung mit einer Mehrheit der Gläubiger auf einen außergerichtlichen Vergleich verständigen. Einige hatten sich aber geweigert, auf bis zu 93 % ihrer Forderungen zu verzichten und reichten in den USA sowie anderen Ländern Klagen ein, die jahrelange Prozesse zur Folge hatten.


    Hinter den Verfahren, die schließlich bei der höchsten Rechtsinstanz der Vereinigten Staaten landete, stand der Hedgefonds-Manager Paul Singer, der argentinische Staatsobligationen zu einem erheblichen Preisnachlass erworben hatte. Bereits 2012 hatte ein Gericht in erster Instanz entschieden, dass Singer, der den Fonds NML Capital verwaltet, und dessen Mitkläger den vollen Wert ihrer Forderungen erhalten. Die argentinische Regierung weigerte sich hingegen, einen höheren prozentualen Anteil zu zahlen als jenen Gläubigern, die zuvor eine Umschuldung akzeptiert hatten.


    Dissens um Folgen


    Das Urteil, in dem die Auslegung der vertraglich vereinbarten Gleichbehandlung zur Debatte stand, wurde jedoch vom ersten Berufungsgericht bestätigt. Dieses kam zu dem Schluss, dass die Forderungen sämtlicher Gläubiger gleichzeitig bedient werden müssen. Anders hatte es hingegen die argentinische Regierung gesehen. Sie interpretiert die Klausel dahingehend, dass für sämtliche Gläubiger derselbe Abschlag berechnet werden muss, und wandte sich mit dieser Argumentation schließlich an den Supreme Court.


    Formal beantragten die Anwälte, dass der Oberste Gerichtshof den Fall an das höchste Gericht in New York zurückverweist, das über die Auslegung des sogenannten Pari-passu-Paragrafen zu entscheiden hat. Stattdessen erteilten ihnen die hohen Richter in Washington nun eine brüske Abfuhr. Ohne weiteren Kommentar bestätigte das Gericht das Urteil der niederen Instanz.


    Anwälte der Regierung reagierten mit düsteren Prognosen für die Anleihenmärkte. "Da dem Staat die Ressourcen fehlen, an Umschuldungsverweigerer (Holdouts) Zahlungen in voller Höhe zu leisten und gleichzeitig die neu strukturierten Schulden für mehr als 90 % der übrigen Gläubiger zu bedienen, werden Zahlungsausfälle zu einer unmittelbaren und akuten Gefahr", warnten die Advokaten. Auch seien Unruhen an den Anleihenmärkten und eine "erneute wirtschaftliche Katastrophe" nicht auszuschließen.


    Faktisch werden damit die übrigen Gläubiger jedenfalls zu Geiseln der Kläger, zu denen neben NML Capital auch Aurelius Capital Management und Elliott Management Corp. gehören. Ehe nämlich deren Forderungen im Wert von etwa 1,3 Mrd. Dollar befriedigt sind, darf die argentinische Regierung aufgrund des Urteils auch keine anderen Zahlungen leisten. Die Kläger hatten argumentiert, dass die Regierung in Wirklichkeit über die Ressourcen verfüge, um die Schulden in voller Höhe zu bedienen, und zudem die wirtschaftlichen Folgen des Urteils massiv übertreibe. Auch gehöre der Fall nicht in den Zuständigkeitsbereich des Supreme Court.

    08.06.2014 Die Welt: Chinese kauft eine Tonne Gold – und erhält Schrott


    Der größte Goldraub seit zehn Jahren: Ein chinesischer Händler bestellte für 25 Millionen Euro in Ghana eine Tonne des Edelmetalls. Doch die gelieferten Barren entpuppten sich als schlechte Fälschung. Von Johnny Erling, Peking



    Es ist nicht alles Gold, was glänzt. Diese bittere Erfahrung hat jetzt auch der chinesische Unternehmer Zhao Jingjun gemacht, ein Großeinkäufer für Eisenerze und Edelmetalle. Im afrikanischen Ghana hatte Zhao 14 Kisten Goldbarren mit Prägestempel gekauft, insgesamt 998 Kilogramm in einem Wert von umgerechnet 25 Millionen Euro. Die wertvolle Fracht sollte per Charterflugzeug nach Hongkong geliefert werden, doch nach der Ankunft entpuppte sich die Tonne Gold als wertloser Schrott – und zwar als mit Goldfarbe überzogene Wolframbarren.


    Hongkongs Polizei geht inzwischen vom größten Golddiebstahl seit mehr als zehn Jahren aus, schreibt die "South China Morning Post". Und sie rätselt, wo der raffinierte Austausch der Ein-Kilo-Barren stattgefunden haben könnte. "Wir können die Möglichkeit nicht ausschließen, dass die Goldbarren schon vor ihrer Ankunft in Hongkong gegen Metallbarren ausgetauscht wurden", zitiert die Zeitung einen Polizeisprecher.


    Das heißt konkret: Entweder wurde das echte Gold schon auf dem Flughafen in Ghana – zum Beispiel beim Verladen – gestohlen, denn bis dahin war es bewacht worden. Oder es wurde nach Ankunft in Hongkong Mitte April ausgetauscht, als es in ein Lager transportiert wurde. Der 43-jährige Zhao jedenfalls entdeckte den Raub erst kürzlich, als er fünf Kisten aus seinem Bestand holen und zu einem Kunden bringen ließ. Dort machte er beim Öffnen der Kisten große Augen und erstattete noch in der Nacht Anzeige.


    Letzter Raub war vor vier Jahren


    Chinas Behörden (Link: http://www.cngold.org/) warnen schon lange gewerbliche wie private Käufer vor Betrug in jeder Form und Art. Besonders mit falschen Barren, gefakten Münzen oder unechtem Schmuck werden die Investoren geprellt. Doch Gier lässt jede Vorsicht außer Acht.


    Als im Frühjahr 2013 die Goldpreise purzelten, lieferten sich spekulationswütige Massen an Hausfrauen, die ein Schnäppchen machen wollten, regelrechte Wettrennen um Goldeinkäufe als Wertanlage oder in Form von Schmuck. Selbst die "China Daily" sprach von einem "Irrsinn", als im April 2013 in nur zwei Wochen 300 Tonnen Gold den Händlern und Juwelieren buchstäblich aus der Hand gerissen wurden.


    Den Preisverfall des Goldes hielt das zwar nicht auf, aber Chinas Goldverbrauch stieg im Jahr 2013 mit 1176 Tonnen um 41 Prozent zum Vorjahr und machte die Volksrepublik zum weltgrößten Verbraucher des Edelmetalls. Obwohl die eigene Produktion um sechs Prozent auf 428 Tonnen kletterte, war der Einfuhrbedarf des Landes so hoch, dass es 2013 zum größten Importeur der Welt aufstieg. 2014 wächst nun die Nachfrage langsamer, bewegt sich aber immer noch im zweistelligen Bereich.


    In Hongkong kam es zuletzt im Jahr 2010 zu einem spektakulären Golddiebstahl. Einbrecher raubten 265 Kilogramm aus der Yuen-Long-Gesellschaft, schreibt die "South China Morning Post". Das war längst kein so raffinierter Austausch Gold gegen Schrott wie der aktuell noch unaufgeklärte Coup. Hongkongs Polizei kam den drei Dieben damals rasch auf die Spur und holte sich einen Großteil der Goldbeute zurück. Ob das nun auch so sein wird, bleibt abzuwarten.

    Warum sollte er Probleme haben wenn er 2000 all in bei Gold ging? Jahreshöchstkurs dürfte nicht über 350€ gewesen sein. Wäre doch immer noch eine gute Performance.
    Gruß
    Magellan


    Das hat mich jetzt einfach mal interessiert.
    Wenn ich richtig nachgeschlagen habe, waren die Jahreshöchstkurse bei Gold und Silber jeweils am 07.02.2000.
    Und wenn ich richtig gerechnet habe, hat er nicht so viel falsch gemacht, vorausgesetzt er hatte noch genug über zum Leben.

    Mitteilung aus dem Bundesfinanzministerium ...



    04.06.2014 Internationales/Finanzmarkt Nr.: 26


    Kabinett beschließt Reformpaket zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte (LVRG)


    Die Bundesregierung hat am 4. Juni 2014 ein Reformpaket beschlossen, mit dem die Leistungsfähigkeit der Lebensversicherungen in Deutschland gesichert und die Verbraucher geschützt werden sollen.


    Dazu erklärt der Bundesminister der Finanzen, Dr. Wolfgang Schäuble: „Die niedrigen Zinsen stellen die Versicherungsunternehmen vor große Herausforderungen. Mit der Reform sorgen wir dafür, dass die garantierten Zusagen auch in Zukunft erfüllt werden können. So erhalten wir die Stabilität und Risikotragfähigkeit der Lebensversicherungen auch für die nächste Generation.“


    Ziel des Gesetzes ist, dass die Versicherungsnehmer auch in Zukunft die ihnen zugesagten Leistungen aus ihren Lebensversicherungsverträgen erhalten. Das Gesetz enthält daher ein ausgewogenes Maßnahmenpaket, das verhindert, dass Mittel aus den Versicherungsunternehmen abfließen, ohne dass dies ökonomisch gerechtfertigt ist. Dazu sollen alle an einer Versicherung Beteiligten einen angemessenen Beitrag leisten: die Versicherer, ihre Eigentümer, der Versicherungsvertrieb und die Versicherungsaufsicht, aber auch die Versicherten.


    Mit unserem Maßnahmenpaket greift die Bundesregierung auch die Empfehlung der Bundesbank und des Internationalen Währungsfonds (IWF) auf. Die Bundesbank weist in ihrem Finanzstabilitätsbericht 2013 darauf hin, dass das Niedrigzinsumfeld ein beachtliches Gefährdungspotential für die Solvabilität von Lebensversicherern birgt. Der IWF sieht an dieser Stelle ebenfalls Handlungsbedarf und spricht sich dafür aus, die Regeln zur Beteiligung der Versicherten an den Bewertungsreserven zu ändern, um die Interessen der Versichertengemeinschaft zu schützen.


    Das Maßnahmenpaket setzt aber nicht nur an einer Stelle an, sondern verlangt von allen an einer Versicherung Beteiligten einen angemessenen Beitrag. So werden Ausschüttungen der Versicherungsunternehmen an Aktionäre untersagt, wenn die Gefahr besteht, dass Garantiezusagen nicht erfüllt werden können. Daneben wird die Überschussbeteiligung der Versicherten in der Lebensversicherung angepasst, insbesondere müssen die Versicherten künftig mit mindestens 90 % (statt wie bislang 75 %) an den Risikoüberschüssen beteiligen werden.


    Die Handlungsmöglichkeiten der Aufsichtsbehörden werden gestärkt, um problematischen Entwicklungen früher und effektiver begegnen zu können. Die Kostentransparenz der Versicherungsprodukte wird erhöht. Der Höchstzillmersatz für die bilanzielle Anrechnung von Abschlusskosten wird gesenkt. Hierdurch soll Druck ausgeübt werden, die Abschlusskosten zu senken.


    Die Regelungen zur Beteiligung an den Bewertungsreserven werden angepasst, um sicherzustellen, dass alle Versicherten auf gerechte Art und Weise an den Bewertungsreserven beteiligt werden. Die Ausschüttung von Bewertungsreserven an die ausscheidenden Versicherten wird begrenzt, soweit dies notwendig ist, um die den Bestandskunden zugesagten Garantien zu sichern. Für das Neugeschäft wird ein niedrigerer Höchstrechnungszins von 1,25% festgelegt.


    Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.lebensfairsicherungsgesetz.de. Dort beantwortet der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Dr. Michael Meister, in einem Video-Podcast auch Fragen von Bürgerinnen und Bürgern.

    Das war nicht im WWW, sondern in der Zeitung. Münchner Merkur, ich glaube letztes Wochenende..


    b.o.bachter, schau mal HIER und ff , das Thema ist gar nicht neu und wurde im GSF schon angerissen. Im Internet gibt es dazu auch einiges zu lesen.
    Kurz und knapp: Bis 2003 mussten GKV-Beiträge nur auf DV-Rentenzahlungen bezahltwerden, seit 2003 auch auf DV-Einmalzahlungen.