Beiträge von Archie-Verschnitt

    Ich gehe einmal davon aus, dass bekannt ist, dass die spezifischen
    Gewichte zweier einzelner Metalle nicht das gewichtete durchschnittliche
    spezifische Gewicht dieser Legierung ergeben.


    Beispiel :


    A = 20,00 g/cm3
    B= 10,00 g/cm3


    Legierung aus je 50% von A und B ergibt n i c h t 15g/cm3.


    Die spezif. Gewichte lassen sich nur über praktische Versuchsreihen
    ermitteln.


    Grüße

    Hier noch, wie es unsere Nachbarn mit der Einlagensicherung halten :


    http://www.modern-banking.de/einlagensicherung.htm


    Da die Filialen ausländischer Banken in Deutschland haften wie die
    Herkunftsländer, würde eine italienische bis 103.291,00, eine franzö-
    sische bis 70.000,00 zu 100% abdecken.


    Ihr solltet Euch in D einmal danach erkundigen.


    Ob die Haftungssumme in Italien oder Frankreich ebenso wenig vor-
    gehalten wird wie in Deutschland, ist eine andere, noch zu untersuchende Frage.


    Grüße

    Da der Goldpreis fallen oder steigen kann, ist es sicher das Vernünftigste, dieses zu verkaufen, wenn man Geld braucht, anstatt
    sich Beleihungsprozeduren zu unterwerfen und Gebühren zu zahlen,
    die höher liegen müssen als die beim Goldverkauf.
    Nur wer Sammlerstücke behalten will, die sich nicht so leicht ersetzen
    lassen wie ein Barren Gold oder ein Krügerrand, sollte sich darauf
    einlassen.
    Bei fallendem Goldpreis könnte die Bank auf die Idee kommen, neue
    Sicherheiten für den Minderwert im Depot nachzuverlangen.
    Der Wunsch, das Gold beleihen zu wollen, stammt doch nur von der
    irrigen Annahme, dass der Goldpreis steigen wird !


    Grüße

    Aus einer Dissertation über Einlagensicherungssysteme von
    Dr. Ute Merbecks, Dipl. Kauffrau Gabriela Sondinger :


    "Obwohl der deutsche Gesetzgeber in der Vergangenheit wiederholt
    einen Rechtsanspruch des Einlegers gegen das Einlagen-
    sicherungssystem gefordert hat, schließen die freiwilligen Einlagensicherungssysteme (ab 20.000,00) der Bankenverbände
    einen Rechtsanspruch des Einlegers auf Entschädigung explizit aus."


    "Aus ökonomischen Gründen wurde der Rechtsanspruch bisher
    verweigert,


    weil befürchtet wurde, dass das Gesamtvolumen der jeweiligen Fonds
    in Krisenzeiten für eine volle Entschädigung aller Einleger nicht aus-
    reichen würde,


    weil sich die Träger der Einlagensicherungssysteme vor vor-
    sätzlicher oder fahrlässiger Inanspruchnahme schützen wollten
    und


    weil die Ansammlung von hohen Zahlungsmittelbeständen, die dann
    doch nicht oder nur selten benötigt würden, wirtschaftlich nicht sinn-
    voll erscheint."


    "Um eine systemweite Bankenkrise abzuwenden wäre es notwendig,
    dass das Gesamtvolumen des Einlagensicherungssystems alle zu
    sichernden Einlagen abdeckt. Ein Gesamtvolumen in dieser Höhe
    erscheint jedoch weder theoretisch sinnvoll, noch praktisch realisier-
    bar."


    "Die Träger der Systeme gewähren in der Regel keinen Einblick in das
    Fondsvermögen. Während das Volumen des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken e.V. 1989 auf ca. 1 Mrd. DM ....


    Geht man davon aus, dass der EdBdB e.V. innerhalb von 21 Jahren
    in 26 Fällen Verluste von 843 Mio. DM ausgleichen musste, scheint
    das Volumen zumindest dieses Fonds ausreichend."


    Im Nov. 2005 spricht ein Forumschreiber von 5,7 Mrd. Euro.


    Im Gegensatz zu obiger Unlust, Einblick zu gewähren, gehe ich davon
    aus, dass dieser Verein (e.V.) seine Bilanzen im Handelsregister
    hinterlegen muss, wo sie jedem Interessenten offen stehen müssen,
    wie auch die der EdB GmbH in Berlin.


    Grüße

    Vielen Dank Osterhase für Deine Recherche. Du hast Wort gehalten.


    Eine Bank, die Forderungen von über einer Milliarde (am 19.10.07
    korrigiert: Million) ausweist, kann
    natürlich keine Löcher mehr in Bankpleiten stopfen. Es muss also
    noch irgendwo einen Posten "Rückstellungen" in der Bilanz geben, der
    aus den Beiträgen der angeschlossenen Banken stammt und die
    Summe der Forderungen übersteigen sollte mit einem Saldo zu Gunsten
    weiterer Opferentschädigungen aus Bankenpleiten.
    Auch die Forderungen müssen voher als Kapital eingezahlt worden sein,
    denn das Eigenkapital reicht dafür bei Weitem nicht aus. Oder sollten
    die Forderungen gar etwa das Beitragsaufkommen darstellen, das
    gar nicht real eingezahlt ist, also dann erst von den Beitrag zahlenden
    Banken eingefordert werden muss. Dann würde es keinen Fonds
    geben zu einem bestimmten Zeitpunkt.
    Die Forderungen könnten auch mit der Reithinger-Banken-Pleite zu-
    sammenhängen für Zahlungen an die Opfer. Aber der Bankenverband
    müsste dann das Geld wieder in obige GmbH einzahlen oder der Staat,
    der ja immer behauptet, dies sei eine gesetzliche Absicherung, obwohl
    die Statuten dieser GmbH, oder verwechsele ich das jetzt mit der frei-
    willigen Einlagensicherung deutscher Banken jenseits von 20.000,00 ?,
    einen Rechtsanspruch verneinen.
    Welchen Gewinn/Verlust weist die Bank aus ?


    Osterhase, ich bin sehr an einem Auszug (der EdB priv. Banken) aus dem HR interessiert einschließlich Bilanz. Ich würde Dir die Gebühren
    im Voraus überweisen.


    Wenn sonst kein Geld in der GmbH ist, steht sogar das magere Eigen-
    kapital nicht mehr zur Verfügung als Haftung.
    Wer sind die Gesellschafter der GmbH ?


    Grüße

    Barrenmann,


    Für jemand, der keine Vorauszahlungen leistet, ist es kein Problem,
    eine Strafanzeige einzureichen oder dem Finanzamt einen Hinweis zu
    geben, wie ich beides bei bsps gemacht habe und bei lavendel das
    Finanzamt darauf angesetzt habe. Strafanzeige war nicht nötig, da andere
    hier schon berichtet hatten, eine solche eingeleitet zu haben.Da ich
    durch meine Hinweise keine eigenen Verluste erleiden kann, habe ich
    mich für das schnelle Ende entschieden statt der verlängerten Agonie,
    bei der der Kreis der Geschädigten immer größer wird.
    Sowieso wird es Zeit, dass dieses Thema ein Ende findet, damit ich
    hoffentlich bald von diesen vertrauensseeligen Beiträgen und dem
    Glauben an das Gute im Menschen verschont werde.
    Nichts zu machen ist absolut dumm, da die Angelegenheit bei der
    Staatsanwaltschaft schon längst läuft und lavendel die übrig gebliebenen
    Dummen jetzt nur noch auf Distanz hält, um die Schadenssumme und
    Anzahl der Betrogenen dem Staatsanwalt vorenthalten will !


    Grüße

    Eine Leistungsstörung dürfte immer der Wertverfall in einer Immobilien-
    krise sein. Dann wird die Bank zusätzliche Sicherheiten verlangen. Dann
    kann der Kreditnehmer diese erfüllen oder den Vertrag kündigen und
    über einen anderen, großzügigeren Kreditgeber umschulden. Ob bei
    dem Verlangen nach höheren Sicherheiten der Kreditzins wegen des
    höheren Risikos angehoben werden kann, müsste bei der Bank erfragt
    oder im Vertrag nachgelesen werden.
    Unterbleibende wichtige Reparaturen könnten sicher auch den Ernst-
    fall auslösen, sofern dies der Bank zur Kenntnis kommt.
    Während des beginnenden Falls der Technologie-Börse haben die amerikanischen Banken auch höhere Sicherheiten für die mit Kredit beliehenen Aktien nachgefordert, was dann erst den Sturz eingeleitet
    hat, da die Kreditnehmer eben diese Papiere dann verkaufen mussten
    und riesige Verluste eingefahren haben.


    Grüße

    Eine gut dokumentierte Anzeige von einem Betrogenen gegen I-bäh (Schweiz, D ?) wegen Beihilfe zum Betrug würde ich für vielversprechend halten. Sie kostet nichts außer den Mühen, die Verkaufsstatistiken zu erstellen. Eine solche Anzeige, wenn erfolgreich, könnte den Boden ebnen für eine zivilrechtliche Klage gegen i-bäh auf Schadenersatz. Zu dieser Klage sollten sich die betrogenen Forummitglieder dann am besten zusammenschließen.
    Das Finanzamt von lavendel habe ich vor Wochen schon darauf hin-
    gewiesen, dass dieser trotz großen Volumens als privater Verkäufer
    auftritt.


    Wir sollten uns einmal überlegen, ob wir nicht einen Anwalt einsetzen,
    der I-bäh immer dann sofort gebührenpflichtig abmahnt unter Androhung
    einer Klage, wenn Lieferfristen überschritten werden.


    Grüße

    Vatapitta,


    auch in Deutschland werden Schulden vererbt. Nur wer aufgeklärt die
    Erbschaft ausschlägt, übernimmt keine Schulden.


    Nibelungen,


    beim Einkauf von Gold entziehst Du den Banken kein Geld, da der
    Verkäufer dieselbe Summe bekommt, die Du zahlst !


    Grüße

    Aus leidvoller Erfahrung :
    nach 35 Jahren habe ich nach Jahre langen gerichtlichen Auseinander-
    setzungen den "sogenannten Pensionsplan" meines Ex-Arbeitgebers
    (der Chemie-Branche), der Mitglied ist in diesem Verband, nachbessern
    lassen.
    Es sollte eine überwiegende Beteiligung (2/3?) des Arbeitgebers statt-
    finden. Die eigenen Beiträge wurden, technisch mit 3,5% fest bis zur
    Verrentung verzinst, in einer Versicherung angelegt, bei der der Arbeit-
    geber der Versicherungsnehmer und der Arbeitnehmer der Begünstigte
    war. Die Police verpflichtete den Arbeitgeber, die jährlichen Kapitalnach-
    weise an den Arbeitnehmer weiterzuleiten. Das wurde aber dann nicht
    gemacht, wohl vor allen Dingen deshalb nicht, weil damals ab ca. 1970
    immer üppigere Gewinnbeteiligungen ausgeschüttet wurden, die teil-
    weise in den Boom-Jahren höher als die technische Verzinsung waren.
    Bald darauf wurde höchstrichterlich festgestellt, dass diese Aus-
    schüttungen dem Kapital des Arbeitnehmers hinzuzurechnen seien.
    Das würde bedeutet haben, dass der Arbeitgeber, entsprechend seiner
    2/3-Zusage, seine Beteiligung wesentlich hätte erhöhen müssen. Statt
    3,5% + 3,5% ergab das ein fast vierfaches Kapital des Arbeitnehmers
    von ca. 6% + 6% etc., 35 Jahre lang. Der schlaue Arbeitgeber ist dann
    auf die Idee verfallen, die Überschussbeteiligungen zu nutzen, um
    seine Arbeitgeberzusage einer auf das Rentenalter z.B. in 2004 mit 3,5%hochgerechneten Kapitalabfindung oder entsprechend geringen Rente
    zu finanzieren, ohne selbst noch etwas dafür dazulegen zu müssen.
    Ich habe ihm vor Gericht vorgerechnet, dass er damit noch einen Ver-
    dienst gemacht haben würde. Ich habe in D und L eine entsprechende
    Nachbesserung erreicht, aber auch Anwaltskosten dafür hängen lassen
    müssen.
    In diesem großen chemischen Konzern in D hat man ca. 1986 mehr als
    1000 Arbeitnehmer veranlasst, aus den seit 1963 bestehenden Pensionsverträgen aus- und in neu eingerichtete wieder einzusteigen.
    Die Leute waren so froh über die nun zusätzlich ausgezahlten Gewinn-
    beteiligungen, die man ihnen während der Laufzeit nicht nachgewiesen
    hat, dass sie gar nicht bemerkt haben, dass der Arbeitgeber damit
    kurzer Hand seine Leistungszusage für die 22 Jahre gestrichen hat.
    Man fing dann wieder bei 0 an, unter anderen Vorzeichen für AG und AN.
    Auch der Betriebsrat war damit überfordert bzw. mit dem Vorstand ver-
    kungelt.
    Mittlerweile ist das alles geordneter. Rentenansprüche verjähren während der Laufzeit nach 30 Jahren, sonst vielleicht 3(?) Jahre nach
    Rentenantritt. Bei dem obigen Fall des "threads" kann wahrscheinlich
    immer noch geklagt werden. Es gibt spezialisierte Anwälte (Anwalts-
    kammer fragen), die Kontrollbehörde der Pensionsbestände, viele
    Bücher über die Gesetzeslage der Betrieblichen Altersvorsorge.
    Auf jeden Fall würde ich nie wieder mein Geld einem AG anvertrauen,
    sondern innerhalb eines Pensionsfonds dieses nur als Versicherungs-
    nehmer (nicht Begünstigter) einer Versicherung übergeben, wo der AG
    dann auch keinen Zugriff mehr hat und die Nachweise dann auch
    jährlich über das angesammelte Kapital Aufschluss geben.


    Die rechnerische und sonstige Aufarbeitung von diesen 35 Jahren
    für die Gerichte haben mich viel Zeit und Nerven gekostet.


    Die Vorstände hatten noch nicht einmal auf meine geschriebenen
    Vorwürfe des versuchten Betrugs reagiert !


    Grüße

    Gibt es hier jemand, der leichter als ich herausfinden kann über das
    Handelsregister in Berlin (Charlottenburg?), mit wieviel Kapital die EdB
    (Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH in Berlin) aus-
    gestattet ist ?
    Das On-line-Handelsregister kann wahrscheinlich nur ein Notar /Anwalt,
    der darauf abonniert ist, sofort einsehen.
    Natürlich kann ich schreiben oder ein Berliner aus der Nachbarschaft
    könnte persönlich dort Einsicht nehmen.
    Auf meine telefonische Anfrage wollte sich die Telefonistin nicht als
    "Unbefugte" dazu äußern. Der Chef wäre erst am Dienstag wieder da.
    Es gibt auch gedruckte Bilanzen, die mich und Euch interessieren
    würden bei gleicher Gelegenheit.
    Es macht mich neugierig, warum man bei diesem Fonds, der die
    Einlagen bis max. 20.000,00 Euro (./. 10%) absichern soll, als Gesell-
    schaftsform eine GmbH gewählt hat, die die Haftung beschränkt, die sich
    ja aber an den eingelegten Geldern orientieren soll und einen gesetz-
    lichen Anspruch darstellen soll oder vielleicht doch nicht ?


    Grüße

    Im Beisein des Briefträgers oder anderer Zeugen öffnen, könnte helfen.
    Dann Verlust bestätigen und durch Post zur Anzeige bringen lassen.


    Feinwaage-Gewicht des Briefes mit Inhalt vor dessen Versand vom
    Verkäufer bescheinigen lassen.
    Geschlossenen Umschlag vor dem Öffnen fein-wiegen unter Zeugen.
    Falls Gewicht stimmt, kann nur noch das Goldstück oder ein wertloser
    Ersatz darin sein. Zeugen bestätigen lassen.


    Oder falls Gewicht nicht stimmt, zurück an Absender senden, Annahme
    verweigern.


    Eventuell Einschreiben auf Postamt (postlagernd) abholen und vor den
    Beamten (auf deren Waage ?) wiegen lassen vor Annahme bzw. vor ihnen öffnen und bescheinigen lassen. Die heutigen Waagen der Post
    sind mühelos in der Lage, auch in einem Karton, die Mindermenge
    von einer Unze festzustellen.


    Der Versand per Paket in mittleren Größen ohne Versicherung, mit
    Inhaltsangabe "(defektes) Ersatzteil für Kaffeemaschine XYZ" oder "Einlage für
    Tresor" (hahaha), und dem ausgleichenden Ballast bis zum Paketgewicht, könnte eine Möglichkeit
    sein, die mit dem Verkäufer abgestimmt werden sollte, natürlich auch
    mit bescheinigtem Gewicht durch den Verkäufer bei Abgang und durch
    den Käufer bei Empfang. Mit irreführenden Inhaltsbeschreibungen habe ich beim Versand von mittleren und kleinen Springbrunnenpumpen die Aufmerksamkeit von Dieben erfolgreich abgelenkt. Das Gewicht des Pakets wird durch die Post auf den Paketzettel gedruckt, mit 3 Stellen hinter dem Komma. Allerdings sind das möglicherweise Gewichtsgrenzen für die Bestimmung der Gebühr.
    Man könnte dann das Abgangsgewicht so manipulieren, dass man
    z.B. ein Gewicht herstellt mit 20 g knapp oberhalb einer Gewichtsgrenze,
    die bei Verlust von 31 g Gold dann unterschritten werden würde. Sicher
    kann man ein leichtes Paket von 0,700 kg auch noch auf eine genaue
    Briefwaage legen lassen.
    Die Minimal-Versicherung von Paketen (?) kann bei falscher Inhalts-
    angabe wahrscheinlich nicht in Anspruch genommen werden, es sei
    denn, man könne mit den Verkaufs-/Kauf-Unterlagen das Gegenteil
    beweisen.
    Da der gewerbliche Verkäufer laut Gesetz das Risiko für den Transport
    übernehmen muss, würde die Verweigerung des mindergewichtigen
    Pakets noch die beste Lösung sein. Dagegen steht natürlich in den
    meisten Fällen die Vorauszahlung. Bei einem seriösen Händler dürfte
    ein zweiter Versand aber kein Problem sein.
    Für alle Fälle eigene Feinwaage mit zur Post nehmen oder an der Haustür parat halten bei Anlieferung durch DHL.


    Ausgewogene Grüße

    Anwalt kostet Geld und dauert länger.
    Für einen so offensichtlichen Vertragsbruch braucht es keine juristischen
    Kenntnisse: deshalb sofort Mahnbescheid, der nichts kostet und schneller auf dem Weg ist. Rechtspfleger im Amtsgericht fragen, ob
    die Forderung "Rückzahlung der Vorauszahlung" lauten kann, ohne dass
    Lieferung zuerst eingeklagt werden muss.
    Für eine für Dich kostenlose Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft
    braucht es auch keinen Anwalt. Jeder Nicht-Betroffene kann das sogar
    einleiten.
    Schreib ihm einfach, Du würdest zum Ende nächster Woche eine Straf-
    anzeige erstatten (nicht damit drohen) und dass Du einen Zahlungs-
    befehl bereits auf den Weg gebracht hast. Das musst Du natürlich auch
    sofort machen.
    Diese Woche Vorsprung sollten sich unsere Forenfreunde sichern, da
    spätestens nach Strafanzeige keine Rückzahlung oder Lieferung mehr erfolgen wird. Auch nach einem Zb und anschließendem Vb wird irgend-
    wann privater Konkurs (e.V.) erklärt. Dann hat der Verkäufer kein Interesse mehr, noch irgendetwas zu bezahlen.
    Für den Gerichtsvollzieher alle nützlichen Unterlagen bereit halten :
    Bank-Konto-Nr., auf die die Vorauszahlung überwiesen wurde, sowie
    Grundbuch-Auszüge zum Eigentumsnachweis (telef./persönlich), Fuhrpark etc., zur Pfändung nach dem Vb.
    Zum Zb braucht es natürlich eine korrekte postalische Adresse
    (ladungsfähig).
    In einen steigenden Goldpreis hinein kann keiner den Schneeball
    weiter drehen : keine andere Chance als sofortiger Zb.
    Wer zu spät kommt, landet in der Konkursmasse. Die dürfte vorher
    schon arg minimiert worden sein.
    Ich habe vor einigen Wochen das Finanzamt auf diesen "privaten"
    Verkäufer hingewiesen, der Umsätze in Millionenhöhe macht,
    damit Steuern hinterzieht und die Käufer um ihre Rechte und Vorteile aus Verträgen mit Gewerblichen bringt.
    Ich gehe davon aus, dass das Finanzamt mittlerweile von i-bäh die
    Adresse erlangt hat. Nun gilt es, den Steuern zuvorzukommen, die
    ersten Rang genießen !


    Grüße

    Ich habe, wie vor ein paar Tagen hier angekündigt, der Bundeskanzlerin das Folgende vorgeschlagen :


    beim ersten Verdacht eines beginnenden "bank runs" sofort den § 47
    des Kreditwesengesetzes 5 anwenden und Auszahlungen blockieren,
    bzw. entsprechend der vorhandenen Liquidität dieser Bank nur Teil-
    abhebungen zuzulassen, gewichtet nach den Guthaben der Sparer.
    Bis zu 20.000,00 Euro der Sockelabsicherung sollten sofort auf den Konten eingefroren werden und den Banken aber auch nicht für andere Auszahlungen zur Verfügung stehen. Um den Verlust von 10% der Sockelsicherung im Ernstfall zu verhindern, solle der Staat (die Bundes- kanzlerin) durch öffentliche Aussage die Garantie des Bundesverbandes
    für den Ausgleich zunächst übernehmen und den Verband danach
    wenigstens für diesen Teil des Versprechens in die Pflicht nehmen.
    Ich habe darauf hingewiesen, dass man auf diesen Ausgleich an-
    scheinend keinen Rechtsansprucht hat, obwohl dies gerade wieder
    jemand im Fernsehen behauptet hat mit dem Hinweis, das Geld in D
    (anders als in Großbritannien ?) sei sicher.
    Das hat meine Schwiegermutter, zum ersten Mal damit konfrontiert,
    veranlasst, mir Fragen zum Thema zu stellen. Meine Antworten haben
    wenig Aufklärung bewirkt. Allerdings ist das mit 87 sowieso fast kein
    Thema mehr. Man braucht ja kein Geld mehr.


    Ich gehe davon aus, dass das Einfrieren der staatlichen Absicherung
    bis max. 20.000,00 Euro den Banken schon einmal den größten Stress
    nimmt, obwohl wir hier über keine Zahlen verfügen, wieviel sich durch-
    schnittlich oberhalb der max. Grenze auf den Sparkonten befindet.
    Jeder mit gleich oder weniger als 20.000,00 Euro auf dem Konto,
    brauchte sich am Sprint nicht mehr zu beteiligen, die Mehrzahl ?
    Der Bank würde über den Modus der Ratenauszahlungen Zeit gegeben,
    sich bei der Bafin oder der EZB mit liquiden Mitteln einzudecken.
    Statt sich nach einer Bankenpleite mühselig mit den einzelnen Sparern
    über einen Ausgleich des verschwundenen Geldes zu einigen, würde
    das eingefrorene Geld nach hoffentlich kurzer Zeit wieder aufgetaut
    ohne Bürokratie.


    Grüße

    Ich habe auch täglich kündbares Termingeld bei derselben Bank,
    allerdings am 1.1.07 das damals noch höher verzinste Quartalsparbuch
    eingerichtet, auch mit den Ergebnissen der Aktienverkäufe.
    Ich habe vergessen, ob es nicht noch eine Komponente gibt, die den
    Zins von 3,25 auf über 4% bringt, also höher als mein Termingeld. Ich
    bin zu faul, das jetzt nachzulesen. Die Abrechnung gibt es erst nach dem
    Jahresende.


    Die Anlagemöglichkeiten in Luxemburg waren bisher uninteressant.
    Deshalb habe ich Spar- und Termingeld vor Jahren hier weg genommen
    und bei der Postbank angelegt, da diese das Versprechen des Bundes-
    verbands deutscher Banken für die Einlagensicherung oberhalb von
    20.000,00 ./. 10% durch den Staat als Rechtsanspruch in den Bro-
    schüren darstellt, worüber ich demnächst noch Klarheit einholen werde.
    Mittlerweile gibt es hier aber vergleichbare Angebote wie in D.
    In Luxemburg gibt es nur den Basis-Einlagensicherungsfonds, wobei
    ich jetzt nicht weiß, ob der Staat oder die Banken diesen gesetzlich
    garantieren.


    Mit dieser Mindestsicherung erschien mir mein Geld aber zu gefährdet.
    Wenn aber der Begriff des Rechtsanspruchs bei der Postbank aus-
    legungsfähig ist, um es milde zu formulieren, werde ich mir dann in
    Zukunft wohl x Konten bei x Banken anlegen müssen.


    Grüße

    Ich habe mein Spargeld nicht abgehoben, aber zum Jahresende ge-
    kündigt (Quartalsparen). Ich denke, dass ich das auch ohne Krise in
    Zukunft so beibehalten werde, da sonst bei verpasster Kündigung
    die Frist sich bis maximal 6 Monate ausdehnen kann. Ich könnte dann
    also am Jahresende wieder in den Aktienmarkt einsteigen, falls
    interessant, sonst eben das nächste Quartalsende ohne Verlust von
    Zinsen (statt 3,25 nur 0,50%) wie bei vorzeitiger Kündigung. Sollte die
    Krise Weihnachten einsetzen, würde ich sie noch bis zum 31.12.
    aussitzen und die Zinsen mitnehmen in den Sparstrumpf !


    Grüße