Beiträge von Archie-Verschnitt

    Die Postbank hat ein Tagesgeld-Angebot gültig bis Jahresende von 5% Guthabenzinsen bei Einlagen bis 500.000,00 € !


    Wie wird dieses Geld von den Banken verdient, wenn keine Kredite ausgereicht werden und der EZB-Zins niedriger
    liegt ?


    Grüße

    1000-er Fein,


    einer, der so wenig von Einkauf und vom Kaufmännischen versteht wie Du, sollte besser die Finger vom
    Gewerbe lassen.


    Im Übrigen habe ich nicht vom Versandhandel geschrieben. Deshalb kann meine Antwort fast nicht verkehrt gewesen sein.


    Bis jetzt hat noch jeder in diesem Strang mit seinen Antworten im Nebel herumgestochert.


    Ich warte noch auf die erste gut recherchierte Information von jemand, der mehr Interesse an diesem
    Thema hat als ich.


    Grüße

    Bei Export müsste normalerweise bei einem Gewerbetreibenden die amerik. MWSt entfallen. Dafür zahlst Du die deutsche, wenn
    sie bei Gold überhaupt in Anwendung kommt.
    Es gab für Einreisende aus dem Urlaub eine Freigrenze, die bei 175,00 € (?) lag. Diese wurde aber neulich erhöht.
    Einfach googeln: Einreise Gold, Einfuhr Gold, Freigrenze etc.


    Frohes Fest


    Luxemburger Wort: Rothschild (bzw. Rothschild-Kunden) sollen durch MADOFF Verluste erlitten haben. Die Höhe wurde nicht
    genannt.
    Vor einem Jahr war ich da noch (austreten) und habe mir bei einem exzellenten Kaffee in sehr gediegener Atmosphäre
    die Leistungen dieser Bank erklären lassen und die mit Goldlettern auf blauem Untergrund gefasste Bilanz 2006 mitgenommen.
    Ob man jetzt mit weniger als einer Million € schon Kunde werden kann, weiß ich nicht.
    Dass die in der Schneeballliga mitspielen, hätte ich nicht erwartet.


    Auch mehrere in Luxemburg beheimatete Fonds sollen bei MADOFF Federn gelassen haben.


    Grüße

    Interessant ist das bewusst in die Ferne verlegte Datum der Erhöhung der Grundsicherung von 20.000,- auf 50.000,- und
    noch einmal später auf 100.000,-, wenn die mögliche Pleitewelle wahrscheinlich vorüber ist !


    Grüße

    Die meisten der hier genannten Maße und Gewichte waren nicht richtig angegeben.


    Gold (19,32) und Kupfer (8,96) lassen sich nicht zu einer Legierung gießen, die dem gewichteten spez. Gewicht
    der beiden Metalle entspricht, da die beiden Metalle unterschiedliche Molekularstrukturen besitzen, was verhindert,
    dass sich die beiden Metalle 100%-ig durchdringen/vermischen können.


    Auf meine Anfrage nach dem spez. Gewicht bei der Degussa wurde mir dieses schriftlich mit 17,5 g/cm3 angegeben.


    Das Bruttogewicht eines Krügerrand ist 33,93g.


    Das Volumen desselben ist nicht Kreisfläche x h, da die Münze ja erhabene Prägungen, bzw. Vertiefungen hat.
    Es lässt sich nur über das Verhältnis Gewicht/spez. Gewicht ermitteln = 1,94 cm3 = 1.940 mm3.


    Bei 6 meiner Krügerrand habe ich folgende Gewichte gemessen : 33,89; 33,92; 33,90; 33,92; 33,94; 33,89


    Das von den 6 Münzen verdrängte Wasser betrug je ca. 1,94 g , was das spez. Sollgewicht von 17,5 g/cm3
    bestätigte.


    Natürlich habe ich die Münzen auch mit der Schieblehre gemessen und gegen die im IT genannten Abmessungen
    verglichen. Alles stimmte.


    Allerdings könnte man sehr wohl durch das Blei (schwerer als Kupfer, leichter als Gold) einen gewissen Goldanteil
    ersetzen unter Weglassung des entsprechenden Kupferteils. Ich habe das mal ausgerechnet, aber jetzt nicht parat.
    Dann würde man die gefälschte Münze mit einer 916-er Gold-/Kupferlegierung überziehen, dass optisch der richtige
    Glanz wieder hergestellt wird.


    Grüße

    Ja, bei der Verbraucherzentrale nachfragen, ob die schon auffällig geworden sind.


    Ich würde meine Adresse mit Finanzangabe nicht vor einer Übertragung herausgeben. Die sollen erst einmal
    eine allgemeine Broschüre über ihre Leistungen mit Referenzen zusenden.
    Wer diesen Zettel einschickt, hat gleich gewiefte, psychologisch trainierte Verkäufer an der Strippe,
    wo viele dann schon nicht mehr nein sagen können.
    Ich vermisse die Angabe des Aktienkapitals und des Gründungsjahres.
    Ich würde die Bafin anschreiben und die gemachten Aussagen bestätigen lassen.
    Die Bafin ist ja nicht einmal in der Lage gewesen, die Finanzgaunereien der großen Banken an der Wall Street
    zu durchschauen, auch nicht die gefährliche Schieflage der Hypo Real Estate, IKB, KFW etc.
    Wer will, kann das HR einsehen oder sich die Dokumente gegen eine kleine Gebühr senden lassen.
    Die verhalten sich nicht anders als die Gauner, die private Kunden direkt per Telefon anwerben wollen,
    was verboten ist. Die umgehen das durch die Umwandlung ihrer Offerte in eine Anfrage.
    Ich würde die Finger davon lassen.


    Bei den Verwandten, die schon ein Drittel des Hauses verloren haben, rate ich dringend einen spezialisierten
    Anwalt zu nehmen und schon einmal den Vertrag, die AGB genauestens durchzulesen.
    Haben die einen Einlagensicherungsfonds für Einlagen ?


    Grüße

    Der heimliche Entzug von Teilen der Zugewinngemeinschaft dürfte ein Straftatbestand sein.
    Hast Du das EM aus dem Vermögen der Zugewinngemeinschaft (ZG) gekauft ? Dann gehört es ihr
    sowieso zur Hälfte.
    Was beide in die ZG bei Heirat mitgebracht haben, verbleibt jedem ungeteilt.
    Ich würde Euch empfehlen, die Aufteilung ehrlich, ohne Hilfe von außen vorzunehmen. Da wird
    jeder den anderen am schnellsten los mit einem Minimum an Gebühren.
    Die "Alte" los zu werden, sollte Dir einige EM wert sein.
    Jeder Spekulationsgewinn oder -verlust in der ZG wird ebenfalls geteilt.
    Ich würde die Fragen und Tricks der Anwälte vor Gericht nicht unterschätzen. Vielleicht hast Du
    Deiner Frau einmal in besseren Zeiten erzählt, dass Du Deine Zinsen oder EM der Steuer nicht
    erklärt hast. Das würde sie möglicherweise vorbringen.


    Grüße

    Barabhebungen interessieren das Finanzamt erst dann wieder, wenn in der nächsten Einkommensteuererklärung
    das verzinste Kapital wesentlich abgenommen hat und der Staat Anlass zur Vermutung hat, dass das fehlende Kapital
    nicht mehr angegeben wurde. Natürlich darf der Steuerpflichtige das Geld ausgegeben oder unter sein Kopfkissen
    gelegt haben unverzinst. Dann ist es ja noch da und könnte vorgewiesen werden. Kaufbelege für größere Ausgaben
    werden in der Regel ja auch aufbewahrt schon wegen der Gewährleistung.


    Eine Vermögensteuererklärung, die die Angabe erforderlich machen würde, ist ja, so glaube ich, abgeschafft.


    Grüße

    Irland hatte vor Wochen eine Staatsgarantie für alle Einlagen dort in Höhe von 400.000.000.000 € ausgesprochen, um
    Gelder vom Kontinent nach Irland zu locken. In einem Brief an die Redaktionen, der nicht veröffentlicht wurde,
    wollte ich darauf hinweisen, dass diese Summe pro Kopf das 69-fache des US-Pakets von 700.000.000.000 $
    (300:3,5 Millionen Einwohner + Kursdifferenz) ausmacht und dass jeder Anleger wohl seine "eigene" Staatsgarantie
    mit dem angelegten Geld erst mitbringt und sicherlich damit zunächst einmal die enormen Löcher der Finanzkrise
    stopfen würde und damit die Sicherheit der neuen Anlagen sofort aushöhlt. Ich hatte diese Garantie, über die die
    EU sauer war, als staatliches Schneeballsystem bezeichnet, für die sich ein Privatmann strafrechtlich zu verantworten
    hätte und diese Aktion in meinem Brief als unsolidarisch bezeichnet. Weiß jemand, wie viele Dummköpfe dieser
    Einladung gefolgt sind ?
    Wie weit sind die kontinentalen Garantien von einem Schneeballsystem entfernt ?


    Grüße

    Ich glaube nicht, dass bei der Barabhebung, egal in welcher Höhe, irgend eine Meldung gemacht wird.


    Echtsilber,


    eine von den dummen Säuen, bzw. den 0,7%, die die Postbank Kapitalerhöhung mitgemacht haben,
    bin ich.
    Jeder hatte nur die Wahl, seinen Bestand zum Kurs vom 20.11.08 ca. 4 € unter dem festgesetzten
    Kurs von 18,25 zu verkaufen oder über Kauf von Bezugsrechten seinen Bestand um 1/3 zu erhöhen.
    Ich habe mich dafür entschieden. Da ich am 27.10.08 erst diese Aktien zum Kurs von 16,25 gekauft
    hatte, wollte ich mich nicht mit Verlust davon trennen. Ohnehin hatte man mir nicht genügend Zeit
    gegeben, den Verkauf der Aktien vorzubereiten. Bei den sehr volatilen Kursen hätte es innerhalb
    von ein paar Tagen auch einen Kurs von über 18,25 € geben können, wo der Zukauf dann einen
    Gewinn bedeutet hätte und der Wiedereinstieg in die Aktie nach deren Verkauf um 14+ € einen
    Verlust
    Wenn die Aktie überleben sollte, werde ich die Baisse aussitzen.
    Darauf müsste die Deutsche Bank wesentlich länger warten, wenn die Deutsche Post die Postbank-
    Aktien gemäß Verpflichtung der Deutschen Bank diese zu einem Preis jenseits von 40 € an die DB
    abgibt.


    Was mich auch ärgert, sind die 0,004 € für den versuchten Verkauf an der Börse vom letzten über-
    zähligen Bezugsrecht, für das ich etwa ein Drittel des Kurses der Postbankaktie erwartet hatte,
    so dass ich damit knapp € 5 verloren habe.
    Gerne hätte ich, näher an der Quelle, diese überzähligen Bezugsrechte zu 0,004 € an der Börse
    aufgekauft und in Postbankaktien umgewandelt und ein Vermögen damit gemacht.


    Nun haben leider andere (Säue ? ) das Geschäft gemacht. Der Kurs scheint mir manipuliert. Ich
    habe den Durchblick dazu noch nicht und kann mir nicht vorstellen, wie man dabei an dem
    Spiel von Angebot und Nachfrage vorkommen kann. Vielleicht ein Fall für die Börsenaufsicht !
    Ich habe mir vorgenommen, in Zukunft nur noch Stückzahlen, die durch 12 teilbar sind, zu
    kaufen, um der Bezugsrechtsproblematik bei Verhältnissen von 1:2, 1:3, 1:4 (3x4 = 12) aus
    dem Wege zu gehen.


    Grüße


    Tollar,


    eine Eigenkapitalquote von 50% beim Haus ist in normalen Zeiten eine äußerst solide Finanzierung,
    in einer Depression, vielleicht arbeitslos, wäre nur die 100%-Lösung diejenige, die Albträume
    verhindern würde. Auf jeden Fall würde ich persönlich kein schon schuldenfreies Eigenheim
    in diesen Zeiten belasten, um mit dem Geld in Aktienmärkte einzusteigen.


    Grüße