Minos:
Es ist eine Fehlannahme, daß es keine die Differenzbesteuerung ausübenden Münzhändler gibt, da sind mir mehr als 2 Hände voll bekannt 
Wie der Vor-Schreiber schon ausführte, ist die Differenzbesteuerung aber an ein paar Spielregeln gebunden, beispielsweise:
- Darf man keine Differenzbesteuerung anwenden, wenn man die Ware im Inland mit Vorsteuer von einem Großhändler oder innerhalb der EU im Rahmen eines innergemeinschaftlichen Erwerbs von einem anderen Händler erworben hat.
Im Bereich Bullionmünzenhandel bezieht aber ein Großteil der Händler von anderen Händlern aus Deutschland oder von einem anderen Händler aus dem EU-Raum die Ware, sodaß die Differenzbesteuerung unzulässig ist.
Bisher findet sie relativ häufig Anwendung bei Münzhändlern, die ein starkes Münzankaufgeschäft "von privat" haben, sodaß dort keine Vorsteuern im Einkauf entstehen und somit auch nicht "verloren" gehen.
Wie hat Konrad Adenauer so schön gesagt: "Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat auch das Recht, Steuern zu sparen". Für die Staat dürfte die Einführung eines erhöhten MwSt-Satzes für Silbermünzen nach meiner ganz persönlichen Prognose zu Steuermindereinnahmen führen, da dies zu einer Ausweitung des Schwarzhandels führen wird.
Ältere Münzhandelskollegen verfügen über diese Erfahrung aus der Zeit, in der auch Anlagegold in Deutschland noch umsatzsteuerpflichtig war. Dies führte zu dermassen extremen Auswüchsen, daß man sich EU-seits entschloß, Anlagegold mehrwertsteuerfrei zu stellen.
Insoweit erstaunt es mich, daß man mit Silber denselben Versuch unternehmen will ... und gibt mir begründeten Anlaß zur Hoffnung, daß es auf Gesetzgebungsebene noch Mitarbeiter gibt, die auch in dieser Zeit tätig waren und ihre Erinnerung in das aktuelle Gesetzgebungsverfahren einfliessen lassen.
Bei aller Unvernunft, die man manchmal bei Politikern zu vernehmen glaubt, kann ich mir nicht vorstellen, daß das Maß der Unvernunft so groß ist, daß man dies trotz aller Bedenken aus der Praxis zum 1.1.2013 umsetzt.