Hi Heimkehr, hi Fritz,
Wahrscheinlich sind meine Hinweise nicht vollständig, sollten aber einen guten Eindruck vermitteln, wie die Emittenten in Deutschland mit Zertifikaten, Optionsscheinen, etc. im statistischen Mittel gutes Geld verdienen.
Wenn ich im statistischen Mittel mit etwas Geld verdiene, will ich möglichst oft (Abweichung um den Erwartungswert minimieren) in möglichst großem Gesamtvolumen (Gewinn maximieren) genau das machen. Der Emittent muss also sicher stellen, dass die Kunden möglichst oft mit ihm und nicht mit anderen handeln. Andere sind hier andere Emittenten (alles i.O. - Konkurrenz ist gesund) aber vor allem andere Privatkunden. Kunde A soll also nicht mit Kunde B handeln, sondern A und B beide jeweils mit dem Emittenten. Klingt banal, macht dieses Geschäftsmodell aber erst so ertragreich und steht vor allem im kompletten Widerspruch zum Grundgedanken einer Börse: An der sich ja Angebot und Nachfrage treffen und einen "fairen" Gleichgewichtspreis bilden sollen.
Das erreicht man - wieder im Widerspruch zum eigentlichen Ziel einer Börse - indem Liquidität nicht gebündelt, sondern entzerrt wird. Der Markt wird mit einer schier unglaublich große Anzahl an Zertifikaten o.ä. bedient, so dass sich all das Handelsvolumen, das Kleinanleger in den Markt bringen, auf all diese Produkte verteilt. Die Wahrscheinlichkeit, dass Privatanleger A just in der Sekunde irgendein Zertifikat aus den Millionen von Zertifikaten kaufen möchte, in der Privatanleger B exakt jenes verkauft, strebt gegen Null.
Mit dieser Ausgangslage ist der Anleger dem Emittenten als i.d.R. einzigem Handelspartner dann zumeist ausgeliefert. Und der Emittent weiß genau, wie viele Zertifikate zu welchem Kurs gekauft wurden und dass ein Verkauf nur über ihn gelingen wird.
Konkret einige Strategien, wie hieraus dann Kapital geschlagen wird:
- Quotierungen herabsetzen, wenn ausreichend Volumen verkauft: Solange von einem bestimmten Zertifikat nichts oder nur geringe Stückzahlen gekauft wurden, quotiert der Emittent das Produkt etliche Prozent über dessen fairem Wert. Der faire Wert eines KO-Zertifikates ist z.B. die Summe aus innerem Wert (aktueller Preis Basiswert minus KO-Level, ggf. währungsbereinigt) plus mini Prämie für die Garantie einer stop-loss Ausführung zum KO-Level und nicht wie üblich oft darunter). Fairer Wert z.B. 1,00 EUR, Quote vom Emittenten: 1,12 / 1,14. Mit steigender Verkaufszahl wird der An- und Verkaufspreis immer dichter an den fairen Wert quotiert, so dass die Differenz im statistischen Mittel als Gewinn verbleibt. Neue Käufer würden zwar profitieren, weil sie dicht am fairen Wert kaufen können, für den Emittenten wären solche Käufe aber schlimmstenfalls im Mittel wertneutral.
- Irreführende Stückzahlen: Jeder Emittent quotiert (z.B. an der Euwax = Baden-Württembergische Wertpapierbörse) fortlaufend indikative An- und Verkaufskurse in bestimmten Stückzahlen. Diese Stückzahlen liegen i.d.R. um ein hohes Vielfaches über den Stückzahlen, zu denen sich der Emittent im Regelwerk der Börse zur Abgabe und vor allem Rücknahme verpflichtet. Dem Privatanleger wird mit den hohen Stückzahlen in jeder sekündlichen Quotierung also suggeriert, dass man problemlos solche Stückzahlen zu jeder Zeit handeln kann. Das Kaufen ist i.A. kein Problem. Hat man aber eine große Stückzahl gekauft (bsp. Zertifikate für 100.000 EUR), weiß das der Emittent und passt sein Verhalten an. Alternativ zu Stratgie #1 (oben), bei der der Preis auf annähernd fairen Wert heruntergezogen wird, quotiert der Emittent fortlaufend weiter zu fairem Wert plus Marge. Aber eben nur indikativ und nur mit der Verpflichtung, einen Bruchteil der verkauften Menge auf Anfrage der Börse verbindlich zu quotieren. Beispiel aus oben, Quote 1,12 / 1,14. Wenn der Kunde eine Verkaufsorder 90.000 Stück zu 1,12 einstellt, ziehen einige Emittenten den Preis auf bspw. 1,05 / 1,07 herab, ohne dass der Basiswert die Bewegung rechtfertigt und durch das Regelwerk der Börse und die Emissionsbedingungen des Emittenten gedeckt.
- Definition des KO-Ereignisses: Hier formuliert jeder Emittent unterschiedlich. Vontobel wählt aus den Kursen des "Interbankenmarktes" nach billigem Ermessen Kurse aus, die zur Beurteilung, ob KO-Level erreicht, herangezogen werden. Sehr ungenau... Die Deutsche Bank zieht jeden (!) Kurs des Basiswertes auf Reuters heran, allerdings bei Long-Zertifikaten den Geldkurs, bei Short-Zertifikaten den Briefkurs. Im nachbörslichen oder frühen Asiatischen Handel ist die Liquidität bei z.B. Gold i.d.R. gering und die Geld/Brief Kursspanne weitet sich. Man wird also teils ausgestoppt, obwohl der Basiswert nicht gefallen (Long-Zertifikat) oder gestiegen (Short-Zertifikat) ist, sondern die Liquidität nur zurückging. Der Effekt scheint gering, summiert sich aber auf.
- KO-Schwellen "abräumen": Bekanntes Phänomen... Die meisten Emittenten weisen in ihrem Bedingungen ausdrücklich auf die Interessenskonflikte hin. Man handelt u.U. selbst den Basiswert, auf den das Zertifikat verbrieft ist. Zwar ist Preismanipulation verboten, aber schwer zu beweisen.
- Keine Chancengleichheit bei Beanstandungen: Den meisten Privatanlegern fehlt das Know-How, um solche und andere Tricks überhaupt zu erkennen. Und um souverän und dezidiert gegen ein Fehlverhalten zu argumentieren. In jedem Fall aber lässt es der Emittent i.d.R. auf einen Rechtsstreit ankommen. Denn Rechtschutzversicherungen decken quasi nie Streitigkeiten aus Kapitalanlagen, der Anwalt etc. muss also privat gezahlt werden. Zudem braucht es meist den Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, der 300 EUR/h aufwärts berechnet. Versucht man ohne Rechtsstreit sein Glück bei Börsenaufsicht oder BaFin, wird man i.d.R. ebenfalls keinen Blumentopf gewinnen. Die Börsenaufsicht ist Organ der Börse und der BaFin unterstellt. Die BaFin ist aber nur zuständig, wenn das Allgemeinwohl geschädigt wurde, explizit nicht, wenn ein Einzelanleger zu Schaden kam. Liegt einmal ein Fehler bei der Börse vor (keine Orderausführung, etc.), so bleibt i.d.R. ebenfalls nur Kulanz, denn Börsen sind Anstalten öffentlichen Rechts und können als solche nicht vor deutschen Zivilgerichten privatrechtlich verklagt werden.
Gibt vieles mehr, aber man gewinnt glaube ich einen guten Eindruck.
GG